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Geplante Prozessrechtsreformen im Steuerrecht Steuerprozessuale Vorhaben der (sog.) Großen Justizreform –Motive der Bundesländer –Geplante Änderungen –Rechtfertigung.

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Präsentation zum Thema: "Geplante Prozessrechtsreformen im Steuerrecht Steuerprozessuale Vorhaben der (sog.) Großen Justizreform –Motive der Bundesländer –Geplante Änderungen –Rechtfertigung."—  Präsentation transkript:

1 Geplante Prozessrechtsreformen im Steuerrecht Steuerprozessuale Vorhaben der (sog.) Großen Justizreform –Motive der Bundesländer –Geplante Änderungen –Rechtfertigung der Änderungen –Kritische Bewertung Geplante Änderungen durch das Untätigkeitsbeschwerdegesetz

2 Motive der „Großen Justizreform“ Überlange Verfahrensdauer abbauen Unwirtschaftliche Aufblähung der Justiz beseitigen Überregulierung abbauen Unnötige Differenzierung der Gerichtsbarkeiten beseitigen Kosten einsparen

3 Rechtspolitischer Handlungsbedarf in der Finanzgerichtsbarkeit? Rückgang der Eingangszahlen durch –„Risikomanagement“ in der FinVerwaltung –kostenrechtliche Vorschusspflicht –trotz Streitanfälligkeit vieler materieller Steueränderungen (Europaweit) durchschnittliche Verfahrenslaufzeiten Durchschnittliche Kostenbelastung der Justizhaushalte Technische Ausstattung und verbesserte Geschäftsorganisation von FG und BFH –EDV-Unterstützung und Datenbankanschlüsse –Service-Einheiten –Elektronischer Rechtsverkehr Hohe Quote unstreitiger Erledigungsverfahren

4 Geplante Änderungen Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten Vereinheitlichung des Gerichtsverfassungs- und Prozessrechts –(Funktionale) Zweigliedrigkeit aller Gerichtsbarkeiten –Rechtsschutzbeschränkung in Bagatellsachen und im Rechtsmittelrecht –Zuweisung von Zuständigkeiten an Gerichte anderer Bezirke/Länder –Vereinheitlichung der Regelungen über ehrenamtliche Richter –Vorrang der Einzelrichterentscheidung in erster Instanz –Einsetzbarkeit von Proberichtern in zweiter Instanz –Strikte Bindungswirkung von Präklusionsfristen –Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes Förderung konsensualer Streitbeilegung Änderungen des Richterrechts –Erleichterung der Versetzbarkeit im Interesse der „Richterflexibilität“ –Erweiterte Übertragbarkeit weiterer Richterämter –Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf Richter Qualitätsmanagement durch Benchmarking-Verfahren

5 Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten Verfassungsrechtliche Grundlagen der Fachgerichtsbarkeiten –Art. 92 GG –Art. 95 I GG –Art. 97 I GG –Art. 97 II GG Unterschiedliche Gerichtsstruktur in Bund und Ländern als Ziel? Gründe der Spezialisierung –Qualitätssicherung –Gewaltenteilung Ausgleichbarkeit diff. Belastungen –Personalplanung/Einver- nehmliche Versetzung –Gemeinsame Ländergerichte –Begrenzte Notwendigkeit sog. Öffnungsklauseln Keine Kosteneinsparung durch Zusammenlegung

6 Flexibilisierung des Richtereinsatzes Versetzbarkeit und Übertragbarkeit weiterer Richterämter –§ 27 II DRiG: Weitere Richterämter durch Gesetz übertragbar –§ 31 DRiG: Versetzung bei Zwang, schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwehren –§ 32 I DRiG: Versetzung bei Veränderung in der Einrichtung der Gerichte und ihrer Bezirke (Neue Großgerichte?) –Verlängerung von Abordnungsfristen (§ 37 III DRiG) –Neu: Landesgesetzliche Zuordnung von Richterstellen? Übertragung von Verwaltungsaufgaben –Art. 92 GG: „Rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut“ –Gerichtsverwaltung und Rechtsprechung in der finanzgerichtlichen Praxis Einsetzbarkeit von Proberichtern in zweiter Instanz

7 Vereinheitlichung des Gerichtsverfassungs- und Prozessrechts Frühere Vorhaben (DGO und VGO) Notwendigkeit einheitlicher Standards –Anspruch auf Rechtschutz auch in Bagatellsachen –Allgemeine Prozessvoraussetzungen –Ablauf gerichtlicher Verfahren –Voraussetzungen des Einzelrichtereinsatzes –Zweistufigkeit/Dreistufigkeit des Rechtsschutzes –Rechtsmittelstruktur (Vorlage zum BGH statt NZB?) Differenzierungsbedarf –Auswahl der ehrenamtlichen Richter –Amtsermittlungsgrundsatz im Rechtsstreit gegen den Staat

8 Qualitätssicherung oder - gefährdung durch die Reformen? Vorrang der Einzelrichterentscheidung in erster Instanz? –Sinn des Mehraugenprinzips –Keine Beschleunigung durch vermehrten Einzelrichtereinsatz Strikte Bindungswirkung von Präklusionsfristen –Gebot effektiven Rechtsschutzes –§ 79b III FGO bei verzögerter Mitwirkung bewährt Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes –Unverzichtbarkeit der Amtsermittlung bei Hoheitsakten –Begrenzung durch Mitwirkungspflicht der Beteiligten Förderung konsensualer Streitbeilegung Qualitätsmanagement durch Benchmarking-Verfahren? –Inhaltskontrolle/-bewertung gerichtlicher Entscheidungen? –Qualitäts-/Quantitätskontrolle über Statistikpflichten –Qualitätsmanagement über Beurteilungen/Personalgespräche/Geschäftsverteilung

9 Das neue Projekt „Untätigkeitsbeschwerde“ Rechtspolitischer Handlungsbedarf –Außerordentliche Beschwerde bei überlanger Verfahrendauer (OVG-Rechtsprechung, str)? –Untätigkeit als Verletzung d.Art. 6, 13 EMRK? –Dienstaufsichtbeschwerde/Petition/begründete „schlichte Anträge auf Beschleunigung“ als Option Untätigkeit iS des § 198 I GVG-E „Verfahren vom Gericht ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Zeit gefördert“

10 Das neue Projekt „Untätigkeitsbeschwerde“ Unangemessenheit auch bei fehlender Beschleunigungskapazität des Gerichts –wegen unzureichender Sachausstattung –wegen unzureichender Personalausstattung? Rechtsfolgen –binnen Monatsfrist Maßnahmen zur Verfahrensbeendigung in angemessener Zeit –Nach Vorlage an Beschwerdegericht dessen Beschluss, welche Maßnahmen Vorinstanz zu treffen hat Bewertung des Vorhabens –Anspruch der Bürger auf Zeitprognose –Begrenzter Anspruch auf Entscheidung nach Anciennität –Belastung der Gerichte durch Beschwerdeverfahren

11 Zusammenfassung Die Zusammenlegung der öffentlichrechtlichen Gerichtsbarkeiten sowie Ein- schränkungen der finanzgerichtlichen Klage- und Rechtsschutzmöglichkei- ten sind nicht geboten. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die geplanten Einschrän- kungen der Unabhängigkeit der Richter durch erweiterte Versetzungsrege- lungen und die Übertragung weiterer Richterämter sollten die Länder ernst nehmen. Der Amtsermittlungsgrundsatz ist unbeschadet der Grenzen durch die Mitwirkungspflichten der Beteiligten wesentlicher Eckpfeiler für die Gewähr materiellrechtlicher Gerechtigkeit gegen Hoheitsakte der Steuerverwaltung. Einzelrichter- und Präklusionsregelungen der FGO bedürfen keiner Erwei- terung. Die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde sollte in Bezug auf die Rechtsfolgen überdacht werden. Im weiteren Diskussionsprozess der Reformvorhaben sollte mehr Raum für einen konstruktiven Dialog mit der Richterschaft sowie den Kammern und Verbänden der rechts- und steuerberatenden Berufe geben.


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