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Mehrwertsteuererklärungen - Abgabe im Wege der elektronischen Dateiübertragung.

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Präsentation zum Thema: "Mehrwertsteuererklärungen - Abgabe im Wege der elektronischen Dateiübertragung."—  Präsentation transkript:

1 Mehrwertsteuererklärungen - Abgabe im Wege der elektronischen Dateiübertragung

2 Dateiübertragung per eTVA Überblick 2003-2009 - seit August 2003 -für Mehrwertsteuererklärungen sowie Zusammenfassende Meldungen (ZM) betreffend innergemeinschaftliche Warenlieferungen -auf freiwilliger Basis -als XML-Datei, ab 2005 auch als PDF-Datei

3 -tritt am 1. Januar 2010 in Kraft -sieht Änderungen des Ortes der Dienstleistung vor - beschließt Einführung der ZM für innergemeinschaftliche Dienstleistungen Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom 12. Februar 2008

4 Richtlinie 2008/117/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 -tritt am 1. Januar 2010 in Kraft -sieht ZM für jeden Kalendermonat als Regelfall vor -lässt ZM für jedes Kalenderquartal, unter festgelegten Bedingungen, abweichend zu -ermöglicht den Mitgliedstaaten elektronische Dateiübertragung für ZM vorzuschreiben

5 Daraus folgend -schreibt Luxemburg ab dem 1. Januar 2010 die elektronische Dateiübertragung von monatlichen ZM vor, und -dehnt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2010 auf die Mehrwertsteuererklärungen aus von Steuerpflichtigen welche monatliche ZM einreichen

6 Statistik in Bezug auf elektronische Dateiübertragung – ZM - Jahr 2010 -66 % der Angaben der ZM für innergemeinschaftliche Warenlieferungen werden elektronisch übertragen -95 % der Angaben der ZM für innergemeinschaftliche Dienstleistungen werden elektronisch übertragen

7 Neuheiten im Bereich elektronische Dateiübermittlung Die Verwaltung wird -infolge der hohen Akzeptanz seitens der Umsatzsteuerpflichtigen -aus Kosteneffizienzgründen, durch automatisierte Vorgänge -als angedachte Vereinfachungsmaßnahme die elektronische Dateiübertragung ab dem 1. Januar 2013 für alle Mehrwertsteuervoranmeldungen (monatlich und quartal) vorschreiben

8 Zukunftsperspektiven im Bereich elektronische Dateiübertragung -eTVA wird in die « Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten (eCDF) » integriert - eCDF Projekt stellt eine Verallgemeinerung der Prinzipien des eTVA Projekts dar

9 -Ziel dieser Plattform ist es eine zentrale und neutrale Plattform zum elektronischen Vorbereiten, Validieren und Übertragen per Internet von regelmäßig dem Staat Luxemburg einzureichenden Finanzdaten (jegliche periodische und jährliche Erklärungen, Jahresabschlüsse, Kontenplan,…) zur Verfügung zu stellen -weitere Angaben unter www.ecdf.lu


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