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Kommunales Bildungsforum

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Präsentation zum Thema: "Kommunales Bildungsforum"—  Präsentation transkript:

1 Kommunales Bildungsforum
Hubert Grafschafter Abteilung 3 – Gemeinden 26. Juni 2010

2 -- „Forderung nach Beirat“ --
Kommunale Finanzen Mittelverteilung nach freiem Ermessen! zuständiges Regierungsmitglied ständige Kritik intransparent ungerecht politisch beeinflusst -- „Forderung nach Beirat“ -- Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

3 Objektivierung der Bedarfszuweisungen
Ziele Transparenz / Nachvollziehbarkeit einfache Konzeption hohe Akzeptanz in den Gemeinden nachhaltige Umverteilungswirkung Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

4 Neues Verteilungssystem
gültig seit: 1. Jänner 2005 jährliche Evaluierung Verteilungssystem: disponible BZ-Mittel ohne BZ-Mittel für überregionale Projekte ohne BZ-Mittel für Abgangsdeckung Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

5 Amt der Kärntner Landesregierung
BZ - Verteilung 2010 bis 2012 I Das Modell zur Objektivierung der BZ-Verteilung sieht folgende sieben Verteilungsschritte vor: Schritt 1: Abgestufter Sockelbetrag Schritt 2: Ausgleich für zentralörtliche Aufgaben Schritt 3: Finanzkraftausgleich Schritt 4: Umlagenausgleich Schritt 5: Anreize für eine sparsame Gemeinde Bonus Schritt 6: Finanzierung überdurchschnittlicher Strukturkosten Schritt 7: Mindestbetrag und Obergrenze Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

6 BZ – Verteilung 2010 bis 2012 II Schritt 1: Abgestufter Sockelbetrag
Die Verteilung der gemeinschaftl. Bundesabgaben beruht auf dem „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“: Annahme: zunehmende Einwohnerzahl führt zu steigenden Pro-Kopf-Ausgaben (Brecht‘sches Gesetz) Ausnahme: Ausgabenbereiche, die nicht unmittelbar mit der Einwohnerzahl zusammenhängen Der abgestufte Sockelbetrag sieht folgenden Verteilungsmechanismus vor: Kategorie Bevölkerungsdichte Betrag in € 1 bis 150 (EW/km²) 2 151 – 200 (EW/km²) 3 201 – 300 (EW/km²) 4 301 – 400 (EW/km²) 5 > 400 (EW/km²) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

7 Amt der Kärntner Landesregierung
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 III Schritt 2: Ausgleich für zentralörtliche Aufgaben Zentralörtliche Aufgaben sind kommunale (Dienst-) Leistungen, die auch von Einwohnern anderer Gemeinden genützt werden Bezirkshauptstädte erhalten einen Fixbetrag in Höhe von € ,-- Unterzentren erhalten einen abgestuften Betrag Unterzentren- Kategorie Einwohnerzahl (EW) Betrag (in €) 1 bis EW 25.000 2 2.001 bis EW 50.000 3 4.001 bis EW 75.000 4 6.001 bis EW 5 8.001 bis EW 6 über EW Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

8 BZ – Verteilung 2010 bis 2012 IV Schritt 3: Finanzkraftausgleich
Für Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erfolgt ein Ausgleich Finanzkraft = gemeindeeigene Steuern (exkl. Ortstaxen und Fremdenverkehrsabgabe) Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben Finanzzuweisung gemäß § 21 FAG 2008 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

9 BZ – Verteilung 2010 bis 2012 V Schritt 4: Umlagenausgleich
Umlagen sind gesetzlich festgelegte - nicht disponible Transferzahlungen (z.B. Abgangsdeckung für Krankenanstalten, Landesumlage, Sozialhilfeumlage etc.) Kommunaler Finanzbedarf ist wesentlich durch Umlagenzahlungen beeinflusst, die mehr als 50 % der Finanzkraft erreichen können Umlagenausgleich bei überdurchschnittlicher Umlagenbelastung Differenz der gemeindeeigenen Umlagenbelastung zur durchschnittlichen Umlagenbelastung aller Kärntner Gemeinden Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

10 Amt der Kärntner Landesregierung
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 VI Schritt 5: Anreize für sparsame Gemeinden I Ausgleich im ordentlichen Haushalt + überdurchschnittliche Umlagenbelastung              Bonus Höhe des Bonus hängt von der Umlagenbelastung ab (Verhältnis nicht disponibler Umlagen zur Finanzkraft) Je höher die überdurchschnittliche Umlagenbelastung ist, desto höher ist der Bonus Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

11 Amt der Kärntner Landesregierung
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 VII Schritt 5: Anreize für sparsame Gemeinden II Anspruch auf den Finanzkraftbonus ist nur gegeben, wenn nicht bereits ein Anspruch auf den Umlagenbonus besteht!!! Ausgleich im ordentlichen Haushalt + unterdurchschnittliche Finanzkraft              Bonus Einwohnerzahl (EW) Betrag (in €) bis EW 30.000 1.501 bis EW 40.000 3.001 bis EW 50.000 4.501 bis EW 60.000 über EW 70.000 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

12 Amt der Kärntner Landesregierung
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 VIII Schritt 6: Finanzierung überdurchschn. Strukturkosten Der „Malus“ für Abgangsgemeinden wird durch die Verpflichtung zur Selbstfinanzierung der über dem Kärntner Durchschnitt liegenden Kosten für das Personal, die Volksschulen und die Kindergärten in den betroffenen Abgangsgemeinden ersetzt. Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

13 Amt der Kärntner Landesregierung
BZ – Verteilung 2010 bis 2012 IX Schritt 7: Mindestbetrag und Obergrenze Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

14 BZ – Verteilung 2010 bis 2012 X Verteilungswirkung I
Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

15 BZ – Verteilung 2010 bis 2012 XI Verteilungswirkung II
Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

16 BZ – Verteilung 2010 bis 2012 XII Diagramm I
40.000 9.834 50.000 BZ-Rahmen 2010 Sockel- betrag zentr. örtl. Ausgl. Finanzkraft Ausgl. Uml. Bonus Uml./FK Abgangs- deckung Mustergemeinde I (ohne Abgang) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

17 BZ – Verteilung 2010 bis 2012 XIII Diagramm II
Mustergemeinde I (ohne Abgang) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

18 BZ – Verteilung 2010 bis 2012 XIV Diagramm III
Mustergemeinde II (Abgangsgemeinde) 23.268 50.000 BZ-Rahmen 2010 Sockel- betrag zentr. örtl. Ausgl. Finanzkraft Ausgl. Uml. Bonus Uml./FK Abgangs- deckung Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

19 BZ – Verteilung 2010 bis 2012 XV Diagramm IV
Mustergemeinde II (Abgangsgemeinde) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

20 Entwicklung der Ertragsanteile
12,7 % der ungekürzten Ertragsanteile Gemeindebedarfszuweisungen Jahre 2008 und 2009: ca. 120 Mio. Euro im Jahre 2010: ca. 57 Mio. Euro Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

21 Amt der Kärntner Landesregierung
BZ – Verteilung I Die Einnahmen der Kärntner Gemeinden aus den Ertragsanteilen sowie – damit korrespondierend - die Bedarfszuweisungsmittel haben sich von 2007 bis 2010 folgendermaßen entwickelt: Ertragsanteile BZ-Mittel Veränderung zum Vorjahr € 462,6 Mio. € 58,3 Mio ,0 % € 515,7 Mio. € 65,0 Mio ,0 % € 476,8 Mio. € 59,8 Mio ,5 % € 456,0 Mio. € 58,1 Mio ,4 % Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

22 Amt der Kärntner Landesregierung
BZ - Verteilung II Die Bedarfszuweisungsmittel 2010 in der Höhe von € 58,1 Mio. werden für folgende Zwecke eingesetzt: BZ-Objektivierungsmodell (inkl. € 16,0 Mio. Abgangsdeckungen) € 52,5 Mio. Vorbindungen aus den Vorjahren € 3,0 Mio. Konjunkturpaket II € 1,5 Mio. Globalansätze (z.B. CNC, GIZ-K udgl.) € 1,1 Mio. € 58,1 Mio. Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

23 Amt der Kärntner Landesregierung
Abgangsentwicklung 1994 25 Abgangsgemeinden 2,9 Mio. Euro 2005 44 Abgangsgemeinden 7,2 Mio. Euro 2006 32 Abgangsgemeinden 5,2 Mio. Euro 2007 18 Abgangsgemeinden 3,1 Mio. Euro 2008 12 Abgangsgemeinden 2,3 Mio. Euro 2009 3,9 Mio. Euro 2010 63 Abgangsgemeinden 15,4 Mio. Euro Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

24 Kärntner Gemeindehaushaltsordnung
Inkrafttretung 1988 Gesetzliche Grundlagen AGHO (Allgemeine Gemeindehaushaltsordnung) AGKO (Allgemeine Gemeindekassenordnung) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

25 Amt der Kärntner Landesregierung
Voranschlag VA: Zusammenstellung der im kommenden Finanzjahr voraussichtlich fällig werdenden Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden Budgetgrundsätze (Haushaltsgrundsätze oder Haushaltsmaxime) Rechtzeitigkeit Jährlichkeit Einheit Vollständigkeit Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

26 Amt der Kärntner Landesregierung
ao. Voranschlag (§ 8) Ausgaben kommen vereinzelt vor überschreiten den Normalrahmen erheblich Zulässigkeit für Veranschlagung: Deckung durch ao. Einnahmen zB Darlehen, Rücklagenentnahmen, Bedarfszuweisungsmittel, etc. Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

27 Gliederung Einnahmen/Ausgaben (§ 11)
VA-Gegenüberstellung: Linke Seite: Einnahmen / Abschnitts- und Gruppensummen Rechte Seite: Ausgaben / Abschnitts- und Gruppensummen Gegenüberstellung VA-Beträge (laufendes Jahr) Jahresrechnung (Soll) (abgelaufenes Jahr) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

28 Gliederung Einnahmen/Ausgaben II (§ 11)
Unterteilung nach Gesichtspunkten: 1. Hauswirtschaftlich (HH-Hinweis) 2. Funktionell (Gruppen, Abschnitte und Unterabschnitte) 3. Ökonomisch (Posten) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

29 Nachtragsvoranschlag
Erstellung bei Störungen des Haushaltsgleichgewichts Mehr- oder Mindereinnahmen Außer- und überplanmäßigen Ausgaben Erstellung für laufendes Finanzjahr Inkrafttretung: spätestens am des laufenden Jahres Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

30 Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit
Wasserversorgung – TA 8500 Abwasserbeseitigung – TA 8510 Abfallbeseitigung – TA 8520 Wohn- und Geschäftsgebäude – TA 8530 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

31 Haushalte mit Kostendeckungsprinzip
Förderung Fremdenverkehr – TA 7700 Friedhof, Bestattung – TA 8170 Wirtschaftshof – TA 8200 Zuchttierhaltung – TA 7420 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

32 Mittelfristiger Finanzplan (§ 19)
Erstellung MFP (Verpflichtung lt. § 19) Zeitraum: 4 aufeinander folgende Jahre z.B.: VA 2010, Planjahr 2011, Planjahr 2012, Planjahr 2013 Inhalt MFP mittelfristiger Einnahmen- u. Ausgabenplan mittelfristiger Investitionsplan Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

33 Haushaltswirtschaftliche Sperre (§ 23)
Ermächtigung: GR ermächtigt Bgm. Finanzielles Gleichgewicht/Gesamtwirtschaft Sperre der Inanspruchnahme von VA-Beträgen Ausnahme bei: Gesetzlicher/vertraglicher Verpflichtung Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

34 Verstärkung des Kassenbestandes
durch Rücklagenentnahmen/Kassenkredite Kassenkredite: Höhe = max. 1/6 der Einnahmen des o. HH Beschluss des Gemeinderates Nachweis: Kassenkredite im Kassenbestandsausweis Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

35 Kontrollausschuss - Ausgangsposition
Neue Mitglieder kaum spezielle Gesetzeskenntnisse (K-AGO, K-GHO) kaum Wissen über internen Ablauf in Gemeinde führende Organe z.B. Bürgermeister hat kein großes Interesse notwendige Unterlagen den kontrollierenden Funktionären in die Hand zu geben Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

36 Kontrollausschuss – Allg. Bemerkungen I
Mitglieder des Kontrollausschusses sehen sich hohen Anforderungen gegenüber Tätigkeiten verlangen großes Maß an Verantwortung relativ kleine Arbeitskapazität steht großem Arbeitspensum gegenüber lückenlose Prüfung nicht annähernd möglich geprüfte Stellen legen großen Wert auf die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Gebarung Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

37 Kontrollausschuss – Allg. Bemerkungen II
genau festhalten, was geprüft wurde Kontrollausschuss ist Organ der in das Wesen einer Gemeinde besonders guten Einblick hat Kontrollausschuss ist berufen, sich mit Grundsatzfragen zu beschäftigen (z.B. Subventionen) Kontrollausschuss soll nicht nur Kritik üben, sondern durch konstruktive Arbeit zur Verbesserung der Verwaltung und zum Wohle der GemeindebürgerInnen beitragen Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

38 Kontrollausschuss – Schwerpunkte der Kontrolltätigkeit
Kassenprüfungen Lagerprüfungen Prüfung der Ausgabenbelege Einnahmenverrechnung Voranschlag Rechnungsabschluss Personalbereich Baubereich Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

39 Kontrollausschuss – Image des Kontrollausschusses
Kontrolle hat heute hohen Stellenwert Kontrollausschuss verfügt über mehr Informationen als übrige Gemeinderatsmitglieder Wertigkeit nach außen größer als nach innen Echo der Kontrolltätigkeit in der Öffentlichkeit zum Wohle der Gemeinde und damit der Gemeindebevölkerung Kritik muss fair sein Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

40 Amt der Kärntner Landesregierung
Rücklagen (§ 69) Arten: Allgemeine Rücklagen Sonderrücklagen Betriebsmittelrücklagen Regeln: Zweckumwidmung durch GR. Möglich Anlegung von RL zum höchstmöglichen Zinsertrag Nachweis der RL im Kassenbestand Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

41 Rechnungsabschluss allgemein
RA  Aufschluss über gesamte Wirtschaftsführung und wirtschaftliche Lage der Gemeinde ermöglicht zusammenhängende Prüfung wirtschaftlicher Maßnahmen und Handlungen der Gemeinde Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

42 Amt der Kärntner Landesregierung
Art. 116 Abs. 2 B-VG Gemeinde ist selbständiger Wirtschaftskörper und hat das Recht, Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen darf Abgaben ausschreiben und einheben kann im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig führen Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

43 Amt der Kärntner Landesregierung
Rechnungsabschluss Inhalt: Kassenabschluss (§ 75) Haushaltsrechnung (§ 76) Vermögensrechnung (§ 77) Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

44 Amt der Kärntner Landesregierung
Kameralistik Kameralistik: Buchführung öff. GKS (B,L,G) Umfasst: Gebarung (VA wirksam/VA unwirksam) Vermögensgebarung Hofkammer = Finanzministerium Generalkassendirektion = Buchhaltung Hofrechnungskammer = Rechnungshof Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

45 Kameralistik - Beispiel
Alte Schuld: EUR 1.000,-- Neue Schuld: EUR ,-- Gesamt: EUR 1.500,-- Rückzahlung: EUR ,-- Offene Schuld: EUR ,-- A.R. Soll GS. Ist SR. VA. 1000 500 1500 700 800 Abteilung 3 - Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung Hubert Grafschafter

46 Kommunales Bildungsforum
Hubert Grafschafter Abteilung 3 – Gemeinden 26. Juni 2010


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