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Anmelde- und Informationsunterlagen

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Präsentation zum Thema: "Anmelde- und Informationsunterlagen"—  Präsentation transkript:

1 Anmelde- und Informationsunterlagen
Deutsches Forum innenraumhygiene 10./11. Oktober 2007 RuhrCongress Bochum

2 Inhaltsübersicht Allgemeine Informationen Grundriss der Halle
Präsentationsvarianten im Überblick Standard-Präsentationsvariante A Standard-Präsentationsvariante B Standard-Präsentationsvariante C Premium-Pakete und zusätzliche Ausstattungsangebote Anmeldeformular und Preise Ihre Kontaktdaten Teilnahmebedingungen

3 Allgemeine Informationen
Veranstaltungsort Das 1. Deutsche Forum innenraumhygiene findet am 10. und 11. Oktober 2007 im RuhrCongress Bochum, Stadionring 20, Bochum statt. Veranstalter Fachverband Sanitär Heizung Klima, Nordrhein-Westfalen Lindenstraße Düsseldorf Tel.: 0211/ Fax: 0211/ Präsentationsvarianten Wir bieten Ihnen drei, auf den nachfolgenden Seiten näher beschriebene, Standard-Präsentationsvarianten an. Mit jeder Standard-Präsentationsvariante sind alle grundlegenden Funktionen Ihrer Präsentation erfüllt. Darüber hinaus können Sie jede Standard-Präsentationsvariante mit einem Premium-Paket kombinieren, mit dem Sie einen zusätzlichen Werbeeffekt im Werbeflyer und im Erscheinungsbild des Forums erzielen. Ansprechpartner Standbau Der Aufbau wird für Sie ohne zusätzliche Kosten von der Firma Blömers, Velbert, übernommen, Ihr Ansprechpartner ist Herr Counen, Tel.: / – Fax: / –30 mobil: 0173/ Catering Im Rahmen der Veranstaltung wird es im Foyer ein Catering für die Besucher des Forums geben. Anfahrt Der RuhrCongress Bochum ist zentral zu erreichen. Von der A40 kommend nehmen Sie bitte die Autobahnausfahrt "RuhrCongress/ ‑Ruhrstadion". Von der Innenstadt aus kommend folgen Sie bitte der Ausschilderung für den RuhrCongress Bochum oder das Musical Starlight Express. Übernachtung in nächster Nähe stehen Ihnen drei Hotels zur Auswahl, von denen die Kongresshalle fußläufig zu erreichen ist: Renaissance Bochum Hotel, Stadionring 20, Bochum Tel.: 0234/ (Hotel 5-Sterne, 177 Zimmer, direkt angeschlossen an den RuhrCongress Bochum) Courtyard by Marriott Bochum Stadtpark, Klinikstr. 45, Bochum Tel.: 0234/ (Hotel 4-Sterne, 106 Zimmer, fußläufig) Ramada Hotel Bochum, Stadionring 22, Bochum Tel.: 0234/ (Hotel 3-Sterne, 119 Zimmer, fußläufig)

4 Grundriss der Halle

5 Präsentationsvarianten im Überblick

6 Standard-Präsentationsvariante A
Größe: 21 qm Ausstattung Offene, transparente Gestaltung - Baukonstruktion – Systembauweise - Wandverkleidung – Profilstützen 1 Stück vorgesetzte, konventionell gefertigte Info-Stelen (Höhe 3,50 m, Breite 1,00 m) Elektrohauptanschluss mit 2,8 kW – Wechselstrom 230 V je Einheit; jeweils 1 x Schukosteckdose, 5 x Leuchte Bodenbelag: Teppichboden Qualität „Rips“, Farbe: blau, einheitlicher Farbton für alle Aussteller; Kantenabschluss, Entsorgung 1 x Informationscounter 2 x Sitzgruppen à 1 Tisch u. 3 Stühle 2 x Prospektständer 1 x Papierkorb Preis Variante A = 5.667,00 € zzgl. ges. MwSt Bei der Belegung größerer Präsentationsflächen können auch jeweils zwei oder mehr Flächen kombiniert werden! Gesamtleistung – im Angebot enthalten: Planung, Koordination, Bauleitung, Objektversicherung für die Dauer der Veranstaltung (ohne Fremdeigentum), Materialbereitstellung (entsprechend angedachter Konzeption), Bodenbelag – einheitliche Auslageware, - mit Schutzfolie abgedeckt, - Entfernen der Folie vor Veranstaltung, - Aufnahme nach Veranstaltungsende, - Entsorgung, - Reinigung der Standfläche, Mobiliar wie dargestellt, Montage, Demontage, Grundreinigung, Transportkosten Ausstattungsmaterial, 20 Eintrittskarten, 7 Austellerkarten, 2 Parkausweise Aufnahme im Kongressprogramm, Verlinkung zur Internetseite, Pressekonferenz am 10. Okt., 1 Eintrittskarte, Get-together am 10. Okt., 7 Eintrittskarten

7 Standard-Präsentationsvariante B
Größe: 15 qm Ausstattung Offene, transparente Gestaltung - Baukonstruktion – Systembauweise - Wandverkleidung – Profilstützen 1 Stück vorgesetzte, konventionell gefertigte Info-Stelen (Höhe 3,50 m, Breite 1,00 m) Elektrohauptanschluss mit 2,8 kW – Wechselstrom 230 V je Einheit; jeweils 1 x Schukosteckdose, 6 x Leuchte Bodenbelag: Teppichboden Qualität „Rips“, Farbe: blau, einheitlicher Farbton für alle Aussteller; Kantenabschluss, Entsorgung 1 x Informationscounter 1 x Sitzgruppe 1 Tisch – 3 Stühle 1 x Prospektständer 1 x Papierkorb Preis Variante B = 4.697,00 € zzgl. ges. MwSt Bei der Belegung größerer Präsentationsflächen können auch jeweils zwei oder mehr Flächen kombiniert werden! Gesamtleistung – im Angebot enthalten: Planung, Koordination, Bauleitung, Objektversicherung für die Dauer der Veranstaltung (ohne Fremdeigentum), Materialbereitstellung (entsprechend angedachter Konzeption), Bodenbelag – einheitliche Auslageware, - mit Schutzfolie abgedeckt, - Entfernen der Folie vor Veranstaltung, - Aufnahme nach Veranstaltungsende, - Entsorgung, - Reinigung der Standfläche, Mobiliar wie dargestellt, Montage, Demontage, Grundreinigung, Transportkosten Ausstattungsmaterial, 15 Eintrittskarten, 5 Austellerkarten, 1 Parkausweis Aufnahme im Kongressprogramm, Verlinkung zur Internetseite, Pressekonferenz am 10. Okt., 1 Eintrittskarte, Get-together am 10. Okt., 5 Eintrittskarten

8 Standard-Präsentationsvariante C
Größe: 12 qm Ausstattung Offene, transparente Gestaltung - Baukonstruktion – Systembauweise - Wandverkleidung – Profilstützen 1 Stück vorgesetzte, konventionell gefertigte Info-Stelen (Höhe 3,50 m, Breite 1,00 m) Elektrohauptanschluss mit 2,8 kW – Wechselstrom 230 V je Einheit; jeweils 1 x Schukosteckdose, 4 x Leuchte Bodenbelag: Teppichboden Qualität „Rips“, Farbe: blau, einheitlicher Farbton für alle Aussteller; Kantenabschluss, Grundreinigung, Entsorgung 1 x Informationscounter 1 x Sitzgruppe 1 Tisch – 3 Stühle 1 x Prospektständer 1 x Papierkorb Preis Variante C = 4.116,00 € zzgl. ges. MwSt Bei der Belegung größerer Präsentationsflächen können auch jeweils zwei oder mehr Flächen kombiniert werden! Gesamtleistung – im Angebot enthalten: Planung, Koordination, Bauleitung, Objektversicherung für die Dauer der Veranstaltung (ohne Fremdeigentum), Materialbereitstellung (entsprechend angedachter Konzeption), Bodenbelag – einheitliche Auslageware, - mit Schutzfolie abgedeckt, - Entfernen der Folie vor Veranstaltung, - Aufnahme nach Veranstaltungsende, - Entsorgung, - Reinigung der Standfläche, Mobiliar wie dargestellt, Montage, Demontage, Grundreinigung, Transportkosten Ausstattungsmaterial, 5 Eintrittskarten, 3 Austellerkarten, 1 Parkausweis Aufnahme im Kongressprogramm, Verlinkung zur Internetseite, Pressekonferenz am 10. Okt., 1 Eintrittskarte, Get-together am 10. Okt., 3 Eintrittskarten

9 Premium-Pakete und zusätzliche Ausstattungsangebote
Weiterhin dürfen wir Ihnen spezielle Premium-Pakete anbieten, mit denen Sie zusätzliche Werbeeffekte erzielen können. Premium-Paket A Das Premium-Paket A umfasst Werbung in den Vortragsräumen. Premium-Paket B Das Premium-Paket B umfasst Werbung im Kongress-Programm - viertelseitig, - halbseitig, - ganzseitig. Premium-Paket C Das Premium-Paket C umfasst Werbung im Besucherprospekt . Zusätzliche Ausstattungsangebote Barhocker Stehtisch Vitrine 2000/1000/500 Tisch 70/70 Tisch ∅ 70 Tisch 120/70 Sideboard Stuhl Lager (Tür, Wand) / Garderobe Kühlschrank

10 Anmeldeformular und Preise
Beschreibung Anzahl Einzel-Preis Summe Standard-Präsentationsvariante A (Ausstattung wie vorn beschrieben) € 5.667,00 Standard-Präsentationsvariante B € 4.697,00 Standard-Präsentationsvariante C € 4.116,00 Mögliche Ergänzungspakete: Premium-Paket A Werbung in den Vortragsräumen € 2.000,00 Premium-Paket B Werbung im Kongress-Programm - viertelseitig € 500,00 - halbseitig € 900,00 - ganzseitig € 1.500,00 Premium-Paket C Werbung im Besucherprospekt € 1.000,00 Zusätzliche Ausstattungsangebote: Barhocker € 27,00 Stehtisch € 55,00 Vitrine 2000/1000/500 € 283,00 Tisch 70/70 € 38,00 Tisch ∅ 70 € 49,00 Tisch 120/70 € 43,00 Sideboard € 61,00 Stuhl € 25,00 Lager (Tür, Wand) / Garderobe € 331,00 Kühlschrank € 66,00 Gesamtbetrag: € 19% MwSt € Rechnungsbetrag: € Wir akzeptieren die aufgeführten, geltenden „Teilnahmebedingungen“ des Veranstalters. Name und Sitz Ihres Unternehmens/Firmenstempel Ort/Datum rechtsverbindliche Unterschrift (bitte lesbar unterschreiben)

11 Angaben zu Ihrem Unternehmen
Ergänzen Sie bitte Ihre Anmeldung mit den folgenden Angaben: Wir sind in den folgenden Bereichen aktiv: Unternehmen/Institution: __________________________________________ Anschrift: __________________________________________ Ansprechpartner/in: __________________________________________ Telefon: __________________________________________ Telefax: __________________________________________ __________________________________________ Herzlichen Dank! Luft und Gase Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser Oberflächen, Farben und Putze Bautechnik und -materialien Verbindungs- und Klebetechnik Ausstattung von Kliniken, Bädern etc. Desinfektion / Reinigung Feuchteschäden und Schimmelpilzbeseitigung Messtechnik wie Thermographie, Feuchte- und Schallpegelmessung Wärmeabgabe Sonstiges: ______________________

12 Teilnahmebedingungen (Seite 1 von 3)
1 Anmeldung 1.1 Die Anmeldung zum 1. Deutschen Forum innenraumhygiene (nachfolgend Forum genannt) erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars, das vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet sein muss. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot des Ausstellers, das der Annahme des Veranstalters, des Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW, Düsseldorf (nachfolgend FVSHK genannt), bedarf. Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Forum. 1.2 Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen durch den Aussteller anerkannt. Dies erstreckt sich auch auf die von ihm auf dem Forum beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten Unteraussteller und sonstige unterstützende Personen. 1.3 Der Aussteller verpflichtet sich, die einschlägigen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, Umweltschutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und die Regelungen des Wettbewerbsrechts zu beachten. 1.4 Der Aussteller wird die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen durch die von ihm auf dem Forum beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten Unteraussteller und seine sonstigen Erfüllungsgehilfen ständig überwachen und im Falle eines Verstoßes einschreiten oder den FVSHK auf die Verstöße hinweisen. 1.5 Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass seine Angaben für die Zwecke der Veranstaltungsbearbeitung sowie für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung – unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung – erhoben, verarbeitet sowie genutzt und im Zusammenhang hiermit gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden. Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt worden ist. Er verpflichtet sich auch zur Beteiligung an elektronischen Besuchererfassungs- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über elektronische Medien einschließlich des Internets verbreitet werden. 1.6 Für gewerbliches Fotografieren und Filmen, Übertragungen und Aufnahmen für Rundfunk, Fernsehen und Film sowie entsprechende Darstellungen im Internet ist eine besondere Genehmigung des FVSHK erforderlich. Der FVSHK ist berechtigt, die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes abhängig zu machen. 2 Zulassung und Platzierung 2.1 Der FVSHK entscheidet über die Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Gegenstände zum Forum durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Mit dieser Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande. 2.2 Der FVSHK kann das Forum auf bestimmte Aussteller- oder Anbietergruppen beschränken. Dies gilt insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht oder wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks geboten ist, das Forum auf bestimmte Aussteller- oder Anbietergruppen zu beschränken. Er ist ferner berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Zulassungsbestätigung bestimmten Aussteller und den darin angegebenen Platz. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. 2.3 Die angemeldeten Ausstellungsgegenstände müssen in der uneingeschränkten Verfügungsmacht des Ausstellers sein und er muss über eventuell notwendige behördliche Betriebsgenehmigungen verfügen. Beschreibungen und Prospekte der auszustellenden Exponate bzw. der zu präsentierenden Dienstleistungen sind auf Verlangen einzureichen. Die Ausstellung von Plagiaten führt zu einem unverzüglichen Ausschluss vom Forum, ohne jegliche Kostenerstattung durch den FVSHK. 2.4 Die Platzierung des Ausstellers wird vom FVSHK eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung des Forums sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten vorgenommen. In der Anmeldung geäußerte Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen ist für die Platzierung nicht allein maßgebend.

13 Teilnahmebedingungen (Seite 2 von 3)
2.5 Der FVSHK ist erforderlichenfalls berechtigt, Größe, Form und Lage der zugeteilten Standfläche zu verändern. Von der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme macht der FVSHK dem Aussteller unverzüglich Mitteilung, wobei er ihm nach Möglichkeit einen gleichwertige andere Standfläche zuteilt. Verändert sich das Beteiligungsentgelt, so erfolgt Erstattung bzw. Nachberechnung. Der Aussteller ist berechtigt, innerhalb einer Woche nach Erhalt der Mitteilung von seiner Anmeldung zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn des Forums die Lage der übrigen Standflächen gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat; Ansprüche kann er hieraus nicht herleiten. Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung des FVSHK mit Angabe des bereitgestellten Standes (Standbestätigung). Hierdurch wird der Teilnahmevertrag zwischen dem Aussteller und dem FVSHK rechtsverbindlich abgeschlossen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Weicht der Inhalt der Standbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Standbestätigung zustande, es sei denn, dass der Aussteller binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. 2.6 Ein Austausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung der Standfläche bzw. Untervermietung der Standfläche an Dritte sind ohne Zustimmung des FVSHK nicht gestattet. Bei einem Verstoß ist der FVSHK berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 2.7 Alle Unteraussteller müssen bereits bei der Anmeldung vom Aussteller genannt werden. Bei der Anmeldung nicht genannte Unteraussteller dürfen auf der Standfläche des Ausstellers nicht ausstellen. 3 Zahlungsmodalitäten 3.1 Die Höhe des Beteiligungsentgelts geht aus der beiliegenden Preisübersicht hervor. 3.2 Das Beteiligungsentgelt wird in zwei Raten fällig: Innerhalb von 14 Tagen nach dem Zustandekommen des Vertrags werden 50% des Beteiligungsentgeltes fällig. Der Restbetrag ist zahlbar bis zum 3.3 Bei Stornierung der Anmeldung innerhalb von 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn hat der FVSHK Anspruch auf 50% des Beteiligungsentgeltes. Bei späterer Stornierung ist das volle Beteiligungsentgelt zu entrichten. Der Aussteller wird auch dann nicht von der Zahlung dieses Beteiligungsentgeltes befreit, wenn die ihm zugeteilten Standfläche(n) anderweitig vermietet wird, obwohl die z. V. stehende Gesamtfläche nicht komplett vermietet werden kann. 3.4 Abmeldungen sind schriftlich vorzunehmen. Zur Terminwahrung gilt das Datum des Poststempels. Eine mündliche/ fernmündliche Abmeldung hat keine Gültigkeit. 3.5 Sollte der Aussteller seine Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht fristgemäß erfüllen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach Setzen einer unter Berücksichtigung der Umstände und der verbleibenden Zeit angemessenen Frist, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 4 Nichtteilnahme, Absage und Veränderung des Forums 4.1 Die Nichtteilnahme des Ausstellers entbindet diesen grundsätzlich nicht von seinen vertraglichen Verpflich­tungen. Er bleibt insbesondere zur Zahlung der vertraglich geschuldeten Entgelte verpflichtet. Der FVSHK ist nicht verpflichtet, einen vom Aussteller gestellten Ersatz-Aussteller zu akzeptieren. 4.2 Der FVSHK ist berechtigt, aus wichtigem Grunde das Forum abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern, oder – falls die Raumveranstalterverhältnisse, polizeiliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern – die Standfläche des Ausstellers zu verlegen, in seinen Abmessungen zu verändern und/oder zu beschränken. Eine örtliche oder zeitliche Verlegung oder eine sonstige Veränderung wird mit Mitteilung an den Aussteller Bestandteil des Vertrages. In diesem Falle steht dem Aussteller ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu. 4.3 Hat der FVSHK den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird vom Aussteller kein Beteiligungsentgelt geschuldet.

14 Teilnahmebedingungen (Seite 3 von 3)
4.4 Muss der FVSHK aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen das Forum kürzen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung oder Erlass des Beteiligungsentgeltes. 5 Stand und Betreuung 5.1 Der FVSHK errichtet auf der angemieteten Standfläche einen durch den Aussteller ausgewählten Ausstellungsstand gemäß der Anmelde- und Informationsunterlagen.Der Stand ist rechtzeitig, spätestens bis zweieinhalb Stunden vor Beginn des Forums angemessen zu beziehen. Erfolgt kein rechtzeitiger Bezug des Standes durch den Aussteller, kann der FVSHK das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. 5.2 Ausstellungsgut, Standausrüstung und/oder sonstige Gegenstände, die in der Anmeldung nicht genannt waren oder die durch Aussehen, Geruch, mangelhafte Sauberkeit, Geräusche oder andere Eigenschaften im Hinblick auf den reibungslosen Ablauf des Forums in unzumutbarem Maße störend oder belästigend wirken oder sich sonst wie ungeeignet erweisen, müssen auf Verlangen des FVSHK sofort entfernt werden. Werden derartige Gegenstände nicht unverzüglich entfernt, kann der FVSHK eine Beseitigung auf Kosten des Ausstellers bewirken und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. 5.3 Die Gestaltung und Ausstattung des Standes bleibt grundsätzlich jedem Aussteller überlassen, jedoch sind bei Gestaltung und Ausstattung die typischen Ausstellungskriterien des Forums und alle Bestimmungen des FVSHK zu berücksichtigen. Der FVSHK haftet weder für Schäden des Ausstellers während des Forums noch während der Auf- und Abbauzeiten des Ausstellers. Der FVSHK trägt keinerlei Versicherungsrisiken während der zuvor genannten Zeiten für den Aussteller. Standbewachung und Standaufsicht obliegen während der täglichen Öffnungszeiten sowie während der Auf- und Abbauzeiten des Forums dem Aussteller. Der FVSHK sorgt lediglich außerhalb der Öffnungszeiten des Forums für eine allgemeine Aufsicht der Innenräume des Forums. Eine zusätzliche Bewachung der Stände obliegt dem Aussteller. Zur Nachtzeit sind wertvolle und leicht zu entnehmende Gegenstände vom Aussteller unter Verschluss zu nehmen. 5.4 Der Aussteller ist für die Ordnung auf dem Stand verantwortlich. 5.5 Der Name bzw. die Firma und die Anschrift bzw. der Sitz des Ausstellers muss durch eine Standbeschriftung des Ausstellers deutlich sichtbar gemacht werden. 5.6 Der Stand muss während der gesamten Dauer des Forums zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal des Ausstellers besetzt sein. 5.7 Direktverkäufe sind sowohl auf dem Stand des Ausstellers wie auch im Rahmen des Forums nicht gestattet. 5.8 Die Verwendung von unverwahrtem Licht oder Feuer sowie die Verwendung/Lagerung sämtlicher Brennstoffe bedingt eine Genehmigung des FVSHK. 6 Gerichtsstand, Sonstiges 6.1 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken in den Teilnahmebedingungen. 6.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des FVSHK, sofern der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.


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