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Kammerversammlung 17. November 2015 Ergänzungen zum Tätigkeitsbericht über den Zeitraum Mai – November 2015 Karl Heinz Schrömgens Präsident der Psychotherapeutenkammer.

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1 Kammerversammlung 17. November 2015 Ergänzungen zum Tätigkeitsbericht über den Zeitraum Mai – November 2015 Karl Heinz Schrömgens Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen

2 Kammerversammlung 17. November 2015 Gliederung 1.Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in Bremen 2.Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Behandlung 3.Zulassungspraxis in Bremen – Weitere Hinweise 4.Kooperation mit der Angestelltenkammer Bremen

3 Kammerversammlung 17. November 2015 Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in Bremen  11.000 Flüchtlinge kommen in 2015 nach Bremen  50 % leiden unter einer psychischen Erkrankungen (Stellungnahme der BPtK, September 2015  Psychotherapeutische Versorgung völlig unzureichend  Beratungs- und Behandlungszentrum „Refugio“ hatte schon vor der jetzigen Flüchtlingswelle monatelange Wartezeiten  Kammervorstand führte seit Juni 2015 zahlreiche Gespräche mit  Gesundheitspolitische Sprecher/innen der Bürgerschaftsfraktionen  Vertretern von Krankenkassen  Kontakt zu Senatsressorts Gesundheit und Soziales

4 Kammerversammlung 17. November 2015 Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in Bremen – II  Bundesregierung reagierte (Initiative der BPtK)  Änderung der Zulassungsverordnung für Ärzte (und Psychotherapeuten)  Ergänzung im Verordnungstext: § 31 Absatz 1 Ärzte-ZV: „Ärzte mit einer für die Behandlung erforderlichen abgeschlossenen Weiterbildung sowie psychosoziale Einrichtungen mit einer fachlich- medizinischen ständigen ärztlichen Leitung sind vom Zulassungsausschuss auf Antrag zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, zu ermächtigen.“

5 Kammerversammlung 17. November 2015 Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in Bremen – III  Wer kann beantragen?  Institute, z.B. „Refugio“  Aber auch Einzelpersonen (Privatpraxen)  BPtK- Ratgeber:  Wie beantrage ich eine Ermächtigung zur vertrags- psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen?  BÄK und BPtK legen Konzept für Modellprojekt vor  Psychotherapie und Dolmetscher für psychisch kranke Flüchtlinge  Kammervorstand wandte sich an Gesundheitssenatorin mit Vorschlag, Modellprojekt zu unterstützen und in Bremen zu implementieren

6 Kammerversammlung 17. November 2015 Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Behandlung I  Erweiterter Bewertungsausschuss beschloss am 22.09.15 Anpassung der Psychotherapie- Honorare  2,7 % mehr ab 2012 für genehmigungspflichtige Leistungen  Strukturzuschlag für diese Leistungen bei überdurchschnittlicher Auslastung  Mehr als 18 Sitzungen bei vollem, mehr als 9 Sitzungen bei halbem Versorgungsauftrag  Je mehr diese Zahl überschritten wird, desto höher der Zuschlag, bis maximal 7,35 € je Sitzung  Daraus folgt: Verpflichtung zur Honorarnachzahlung ab 1. Quartal 2012

7 Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Behandlung II  Wer erhält die die Nachzahlung?  Grundsätzlich diejenigen, deren Beitragsbescheide nicht bestandskräftig geworden sind  In 2012 alle Bremer Vertragspsychotherapeuten, da KVHB sich verpflichtet hatte, allen Beteiligten die Nachzahlung auch ohne Widerspruch zu gewähren  Ab 2013 galt diese Zusicherung nicht mehr (Ursache: Beginn der extrabudgetären Vergütung)  Nachzahlung ab 2013 nur an diejenigen, die Widerspruch einlegten  Berufsverbände wiesen seitdem auf die Notwendigkeit hin, in jedem Quartal Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einzulegen Kammerversammlung 17. November 2015

8 Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Behandlung III  Kritik an den Beschlüssen:  Beschluss kam mit 3 J. Verspätung  Berücksichtigt nicht die Jahre 2009 – 2011  Rechnet mit veralteten Daten aus dem jahr 2007 statt 2011  Vergleichsgruppe der Ärzte wurde zuungunsten der Psychotherapeuten verändert, zugleich wurden nicht alle Einkommen der Arztgruppen (z.B. Laborleistungen)einbezogen  Praxiskostenanteil wurde nicht angemessen einbezogen

9 Kammerversammlung 17. November 2015 Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Behandlung IV Kritik an den Beschlüssen:  Ungleichbehandlung bei der Vergütung unterläuft das Prinzip „Gleiche Vergütung für gleiche Arbeit!  Praxen mit einem hohen Anteil an probatorischen Leistungen werden benachteiligt  Gerade KJP- Praxen benachteiligt, da dort der Koordinierungsaufwand wegen Einbeziehung von Eltern, Schulen, Jugendamt usw. deutlich höher Beanstandet das BMG ? Klagen werden erfolgen Weiterhin Widerspruch gegen Quartalsbescheide!

10 Kammerversammlung 17. November 2015 Zulassungspraxis in Bremen – Weitere Hinweise I  Zulassungsausschuss setzt im Nachbesetzungsverfahren Spruchpraxis der letzten 2 Jahre weiterhin fort. Danach wird in der Regel a.ein voller Sitz ausgeschrieben, wenn im Schnitt mehr als 20 Sitzungen im Quartal erbrachte wurden b.Ein halber Sitz ausgeschrieben, wenn im Schnitt zwischen 10 und 20 Sitzungen im Quartal erbracht wurden c.Kein Sitz ausgeschrieben, wenn im Schnitt weniger als 10 Sitzungen im Quartal erbracht wurden  Der ZA leitet Entziehungsverfahren für einen halben Sitz, bzw. einen ganzen Sitz ein, wenn b. bzw. c. gilt  Abweichungen bei besonderen Bedingungen möglich

11 Kammerversammlung 17. November 2015 Zulassungspraxis in Bremen – Weitere Hinweise II Berufungsausschuss (BA): Entscheidung vom 14.08.15:  Widerspruch gegen die Entziehung einer halben Praxis wurde zurückgewiesen  Praxis erbrachte zwischen 2011 und 2013 nach Berechnungen des ZA jeweils zwischen 10,79 und 15,44 Therapiestunden  Obwohl der BA differenziert die Besonderheiten eine psychotherapeutischen Praxis auflistete, wurden alle diese Besonderheiten als nicht relevant gekennzeichnet Der betroffene Psychotherapeut hat Klage beim Sozialgericht Bremen gegen diese Entscheidung erhoben.

12 Kammerversammlung 17. November 2015 Zulassungspraxis in Bremen – Weitere Hinweise III Schlussfolgerungen für die Weitergabe von psychotherapeutischen Praxen:  Rechtzeitig vorsorgen – Praxisweitergabe sorgfältig planen  Jobsharing eingehen oder Psychotherapeuten anstellen  In Aussicht: Aufstockung des gedeckelten Leistungsvolumens über den Fachgruppenschnitt – Regelung des Gemeinsamen Bundesausschuss steht aus – Keine Terminierung  Übergabe der Praxis an einen anderen Vertragspsychotherapeuten und Verzicht zugunsten einer Anstellung bei diesem Vertragspsychotherapeuten  Ermöglicht nach Ausscheiden des Verzichtenden Anstellung anderer Psychotherapeuten und spätere Rückumwandlung in eine Zulassung  Gründung eines psychotherapeutischen MVZ

13 Kammerversammlung 17. November 2015 Kooperation mit der Arbeitnehmerkammer Bremen I  Arbeitnehmerkammer Bremen:  Alle Arbeitnehmer des Landes Bremen sind Pflichtmitglieder, ca. 380.000 Mitglieder  Arbeitnehmerkammern gibt es ansonsten nur im Saarland (und in Österreich und in Luxemburg)  Gründung verfolgte das Ziel, ein Gegengewicht von Arbeitnehmerseite zur bremischen Handelsammer zu bilden  Auch alle angestellt in Bremen tätigen Psychotherapeuten sind Mitglied der Arbeitnehmerkammer Bremen

14 Kammerversammlung 17. November 2015 Kooperation mit der Arbeitnehmerkammer Bremen II  Aufgaben der Arbeitnehmerkammer:  Rechtsberatung  Sozialberatung  Steuerberatung  Politikberatung, z.B. von Bürgerschaft und Senat  Berufliche und politische Weiterbildung

15 Kammerversammlung 17. November 2015 Kooperation mit der Arbeitnehmerkammer Bremen III  Gemeinsames Treffen am 6.11.15 in der Arbeitnehmerkammer  Hauptgeschäftsführer Ingo Schierenbeck, Gesundheitsreferentin Carola Bury und von der PK Bremen Hans Schindler und Karl Heinz Schrömgens  Ergebnis:  Psychotherapeuten nutzen bisher nur sehr wenig die Angebote der Arbeitnehmerkammer  Als angestellte Mitglieder  Als Niedergelassene, da ihre Patienten von den Angeboten der Angestelltenkammer profitieren können  Angestelltenkammer sagte zu, sich bei ver.di und im politischen Feld für eine angemessene Vergütung in Tarifverträgen einzusetzen.

16 Kammerversammlung 17. November 2015 Vielen Dank


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