Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Vorlesung Handelsrecht

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Vorlesung Handelsrecht"—  Präsentation transkript:

1

2 Vorlesung Handelsrecht
Prof. Dr. Martina Benecke

3 Literatur: Gesetzestext HGB und
Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht Kindler, Peter Aufl. - München : Beck, 2014 Handelsrecht : [mit vielen Übersichten, Beispielen und Fällen] Jung, Peter Aufl. - München : Beck, 2014 Handelsrecht : mit Grundzügen des Wertpapierrechts ; [mit Fällen und Aufbauschemata] Brox, Hans/Henssler, Martin - 21., neu bearb. Aufl. - München : Beck, 2011 (neu 2016) Handelsrecht : mit UN-Kaufrecht [mit zusätzlichen Fällen und Lösungen auf CD] Bitter, Georg/Schumacher, Florian 2. Aufl. – Vahlen 2015 Grundzüge des Handelsrechts Klunzinger, Eugen , überarb. Aufl. - München : Vahlen,  

4 Handelsrecht in der Rechtspraxis:
Ihr Freund Franz (F) hat sein BWJ-Studium nach dem 2. Semester abgebrochen, um sich seiner Leidenschaft zu widmen und einen Laden für rare Jazz- und Rock-CD’s zu betreiben. Tatsächlich beginnt der Laden nach einiger Zeit zu florieren, er macht erhebliche Umsätze und muss auch bald den Gerhard (G) als Angestellten beschäftigen, um selbst noch in seiner Jazz-Band spielen zu können. F ist mit sich und der Welt zufrieden. Er meint, er hätte in den ersten zwei Semestern genug über Kauf-, Dienstverträge und Stellvertretung gelernt und habe nun keine unangenehmen Überraschungen mehr zu erwarten. Hat er Recht? 1. F bestellt bei der X-GmbH ein neues Ladenregal. Da viel zu tun ist, bleiben die unausgepackten Kisten zunächst vier Wochen stehen. Beim Auspacken stellt F fest, dass das Regal wackelt und etliche Schrauben fehlen. Er verlangt von der X Nacherfüllung nach §§ 433, 434, 437 Nr. 1, 439 BGB. Rügeobliegenheit, § 377 I, II HGB. 2. Der G ist eines Morgens wegen des Genusses illegaler Rauschmittel am Vortag nicht ganz auf der Höhe. Er verkauft daher dem erfreuten Kunden K einige rare Stücke aus der Privatsammlung des F. F sucht K auf, teilt ihm mit, die Vertretungsmacht des G habe sich darauf nicht bezogen und verlangt nach § 812 I 1 1. Fall BGB die CD’s zurück. Scheinhandlungsvollmacht, § 56 HGB

5 Struktur und Bedeutung des Handelsrechts
Sonderprivatrecht der Kaufleute: Handelsrecht knüpft subjektiv nicht an das Geschäft, sondern grundsätzlich (Ausnahmen!) an die Kaufmannseigenschaft an Kaufmannsbegriff in § 1 ff. HGB Bedeutung des Handelsrechts: Rechtsvereinheitlichung Besonderer Bedarf: Schnelligkeit – Vertrauensschutz Rechtsgrundlagen HGB Handelsrechtliche Nebengesetze, z. B. Wechsel-, ScheckG Gewohnheitsrecht: im Handelsrecht kaum, aber: Handelsbräuche (§ 346 HGB): große Bedeutung in der Praxis AGB, vgl. § 310 I 1 BGB

6 Kaufmannsbegriff - § 1 HGB 1. Betrieb eines Handelsgewerbes
a) Handelsgewerbe = offene, planmäßige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und selbständige Tätigkeit, die kein freier Beruf ist (s. auch §§ 1 II, 2 S. 1 HGB) offen = tritt nach außen in Erscheinung planmäßig = auf Dauer angelegt erlaubt (streitig) = nicht verboten auf Gewinnerzielung gerichtet – tatsächlicher Gewinn egal. Bei Privaten zu vermuten, bei öff. Hand nicht selbständig kein freier Beruf (hist. Gründe)

7 Kaufmannsbegriff - § 1 HGB 1. Betrieb eines Handelsgewerbes
b) Betrieb = Gewerbe muss selbst betrieben werden, Geschäfte müssen für und gegen den Kaufmann wirken. nicht Verwaltung fremden Vermögens nicht entscheidend, auf wessen Rechnung gehandelt wird oder mit wessen Mitteln gehandelt unerheblich außerdem: Ausbildung, Geschäftsfähigkeit, Familienstand (in den 50ern Einschränkungen für Ehefrauen!), Verfügungsbefugnis (bei Insolvenz), ör Gewerbeerlaubnis; Gewerbe (anders vor 1998!)  Bei Mischtätigkeit: Überwiegendes Gewerbe Beginn: Aufnahme der Geschäftstätigkeit

8 Kaufmannsbegriff 2. Istkaufmann und Kannkaufmann
Istkaufmann: Gewerbe erfordert in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb, § 1 II HGB; Eintragung ins HReg nur deklaratorisch Kannkaufmann Kleingewerbetreibender, § 2 HGB Land- und Forstwirt, § 3 HGB 3. Handelsgesellschaften als Kaufleute AG, GmbH: § 6 II HGB – Formkaufleute OHG, KG: § 6 I HGB

9 Die Bürgschaft Der Hochstapler Krull arbeitet in einem Grandhotel als Nachtportier. In seinem umfangreichen Bekanntenkreis behauptet er indes, das Hotel gehöre ihm („und das ist nicht das einzige“). Eines Tages tritt sein Freund Frido sichtlich verlegen an ihn heran. Er benötigt dringend einen Kredit, dem die Firma Shark GmbH ihm nur geben möchte, wenn er einen solventen Bürgen beibringen kann. K begleitet F in die Geschäftsräume der Shark und erklärt dem Geschäftsführer gegenüber, er, der „Hotelier“ K verbürge sich für den Kredit des F in Höhe von €. Wie zu erwarten, wird K nach einiger Zeit aus der Bürgschaft in Anspruch genommen. Mit Aussicht auf Erfolg? § 350 HGB: § 766 BGB gilt nicht, formlose Bürgschaft wirksam, wenn K Kaufmann ist. Variante: K hat, um seinen künftigen Schwiegervater zu beeindrucken, im Handelsregister eine Eintragung als Betreiber eines Hotels erwirken lassen.

10 1. Fiktivkaufmann, § 5 HGB a) Sinn: Rechtsverkehr b) Fallgruppen:
Nichtkaufmann wird als Kaufmann angesehen Beweiserleichterung bei Zweifeln Gilt auch, wenn GBR statt OHG oder KG c) Voraussetzungen/Prüfungsschema Eintrag im HReg Gewerbe wird unter Firma betrieben (str., aber hM, da Gesetzeswortlaut Gewerbe voraussetzt Partei beruft sich auf Eintragung d) Folgen: Eintragung wirkt für und gegen alle, also auch zugunsten des Eingetragenen. Allerdings nur im Privatrecht, nach hM auch nicht im Deliktsrecht

11 2. Scheinkaufmann a) Quelle: Analogie zu §§ 171, 405, 409 BGB
b) Voraussetzungen jemand hat Rechtsschein gesetzt, Kfm. zu sein zurechenbar, d. h. selbst oder durch andere verschuldet Gutgläubigkeit des Dritten Rechtsschein für dessen Handeln ursächlich c) Folgen: Rechtsschein wirkt nur zugunsten des Dritten und nur soweit er reicht

12 Recht des Handelsregisters
1. Begriff Öffentliches Verzeichnis (jedermann!) Derjenigen Tatsachen, die für den Rechtsverkehr erheblich sind (eintragungsfähige und eintragungspflichtige Tatsachen) 2. Eintragungsverfahren Anmeldung in Form des § 12 I HGB Ggf. Beugestrafen, § 14 HGB iVm § 132 ff. FGG Ggf. Klage auf Eintragung der WE zur Eintragung Im Verfahren Amtsermittlungsgrundsatz, § 12 FGG Eintragung mit Veröffentlichung, §§ 10 f. HGB

13 Rechtliche Bedeutung des Handelsregisters: § 15 HGB
Übersicht: § 15 II HGB: Handelsregister ist richtig § 15 I HGB: HReg ist unrichtig, weil etwas fehlt – negative Publizität § 15 III HGB: HReg ist unrichtig wegen falscher Bekanntmachung 

14 1. Negative Publizität, § 15 I HGB
a) Voraussetzungen: Eintragungspflichtige Tatsache (z. B. Prokura, § 53 HGB), d. h. nicht nur eintragungsfähige Tatsache Auch Veränderung! Tatsache nicht eingetragen oder (!) nicht bekannt gemacht Dritter nimmt gutgläubig eine Rechtshandlung vor, für die guter Glaube ursächlich ist. Nur beim rechtsgeschäftlichen Handeln! b) Folgen: Wirkung nur zuungunsten des Eintragungspflichtigen Und zugunsten des Dritten Ggf. Wahlrecht zwischen eingetragener und wahrer Tatsache: „Rosinentheorie“

15 2. Richtige Eintragung, § 15 II HGB
a) Voraussetzungen: auch eintragungsfähige Tatsachen richtige Tatsache eingetragen und bekanntgemacht Dritter ist nicht bösgläubig (Beweislastumkehr!) Schonfrist 15 Tage b) Folgen: Wirkung zuungunsten des Dritten Kann auch einem Rechtsschein widersprechen

16 3. Falsche Bekanntmachung/Positive Publizität, § 15 Abs
3. Falsche Bekanntmachung/Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB „Der Bekanntmachung kann man trauen“ a) Voraussetzungen einzutragende Tatsache nach hM auch eintragungsfähige Tatsache, wenn falsch bekanntgemacht Tatsache unrichtig bekanntgemacht (Eintragung kann richtig sein!!!) Guter Glaube, Ursächlichkeit (s.o.) b) Folgen Dritter kann (Wahlrecht!) sich auf die falsch bekanntgemachte Tatsache Gegenüber (zuungunsten) demjenigen berufen, in dessen Angelegenheiten sie einzutragen war Str.: muss Antragsgegner Eintrag (durch Antrag) veranlasst haben? HM ja.

17 Der Pilzfreund Die Grundstücksmaklerin K kauft am formwirksam ein Grundstück von der Y- GmbH. Ihr Verhandlungspartner ist G, der ihr mitgeteilt hat, Geschäftsführer und damit gesetzlicher Vertreter der Y-GmbH zu sein. Als K am Auflassung (Übereignung) des Grundstücks verlangt, teilt ihr X, der amtierende Geschäftsführer der Y-GmbH mit, G sei aufgrund des Genusses berauschender Pilze bereits seit dem vergangenen Winter an einer schizoiden Psychose erkrankt und unerkennbar geschäftsunfähig. Seit dem sei er nicht mehr Geschäftsführer der GmbH. K erwidert, es sei erst am 6.4. in das Handelsregister eingetragen worden, dass G nicht mehr Geschäftsführer ist. Kann K Auflassung verlangen? Variante: Was ist, wenn K inzwischen in Geldnöten ist und ihr die Unwirksamkeit des Grundstücksgeschäfts ganz recht wäre? (Fall sehr frei nach BGHZ 115, 78, s. Kindler, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rn. 19)

18 Der Pilzfreund: zur Lösung
Anspruch auf Auflassung, § 433 II BGB, wenn Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist. Vertretungsmacht des G, § 35 I GmbHG – G nicht mehr Geschäftsführer Aber: Eintragungspflichtige Tatsache gemäß § 39 GmbHG negative Publizität § 15 I HGB Variante: nach hM Rosinentheorie, d.h. der Dritte hat ein Wahlrecht zwischen der sich aus dem Handelsregister ergebenden und der wahren Rechtslage aber: Geschäftsunfähigkeit gemäß § 105 I BGB nicht eintragungspflichtig, § 15 I HGB gilt nicht

19 Der gekränkte Prokurist
P war seit 10 Jahren Prokurist des exklusiven Golf-Pro-Shops des Kaufmanns K, allerdings war die Prokura nie ins Handelsregister eingetragen worden. Nachdem P einen Golfkurs in den USA gemacht hat, hat sich sein Spiel so erheblich verbessert, dass er den K mehrmals besiegt. Das Verhältnis von beiden verschlechtert sich zusehends und endet damit, dass K dem P am die Prokura entzieht. Auch das wird nicht ins Handelsregister eingetragen. P ist schwer gekränkt und beschließt, sich zu rächen. Bei der Hausbank B des K, wo er persönlich bekannt ist, nimmt er mehrere kleine Kredite auf. K fällt aus allen Wolken, als B ihn im Juni auf Rückzahlung in Anspruch nimmt.

20 Der gekränkte Prokurist
Anspruch der B gegen K aus § 488 I 2 BGB? Anspruch gegeben, wenn P den K wirksam vertreten hat. 1. Prokura wirksam erteilt? Eintragungspflichtig nach § 53 HGB, aber § 15 I HGB: Wirkung nur zuungunsten des Eintragungspflichtigen 2. Prokura wirksam widerrufen? § 15 I HGB: Eintragungspflichtiger kann sich nicht auf Erlöschen der Prokura berufen

21 Der gekränkte Prokurist - Fortsetzung
K, nun klug geworden, lässt am 30. Juni das Erlöschen der Prokura eintragen und bekanntmachen und macht sich auf die Suche nach P. Zuletzt hat man diesen am 22. Juli im Reisebüro des R gesehen, wo er namens des K ein Flugticket nach Argentinien löste. R verlangt bei dieser Gelegenheit von K Bezahlung nicht nur dieses Flugtickets, sondern auch etlicher kleinerer Reisen, die P seit dem Sommer unternommen hat. Er sagt, P sei ihm persönlich bekannt gewesen und habe schließlich auch früher die Reisen zu Golfturnieren bei ihm gebucht. Anspruch R gegen K aus § 433 II BGB? 1. Reisen vor dem 30. Juni: wie oben Reise bis zum 15. Juli (Fristbeginn vgl. § 187 I BGB) Schonfrist § 15 II 2 HGB 2. Reise nach Argentinien? Schonfrist abgelaufen Anscheinsvollmacht? § 15 II HGB geht als lex specialis vor Ausnahme: Aus Geschäftsbeziehung ergibt sich Pflicht, den Dritten auf Veränderungen hinzuweisen. Hier wohl noch nicht

22 Handelsfirma a) Def. § 17 HGB
Name einer Person, also nicht Person selbst (nat. oder jur.) Kaufmann selbst ist Träger des Namens, nicht sein Unternehmen Nur Kaufleute, Einzel- oder Handelsgesellschaft Nur im Handelsverkehr zu benutzen b) Abgrenzung: Geschäftsbezeichnungen (Pow Wow Cafe), Firmenabkürzungen (MAN), Marken (Jacobs Krönung) c) Firmenschutz: Missbrauchsverfahren, § 37 I HGB Unterlassungsanspruch, § 37 II HGB

23 Grundsätze des Firmenrechts
Firmenwahrheit, § 18 HGB Firmenbeständigkeit auch bei Wechsel des Inhabers (vgl. §§ 21 ff HGB); Gesellschaftsform darf nicht irreführend angegeben werden Firmenausschließlichkeit, § 30 HGB Firmeneinheit: Ein Kaufmann darf nur eine Firma führen Firmenöffentlichkeit: Eintragung im Handelsregister


Herunterladen ppt "Vorlesung Handelsrecht"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen