Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Konzept-Entwurf mit Brainstorming-Charakter! Stand: November 2007

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Konzept-Entwurf mit Brainstorming-Charakter! Stand: November 2007"—  Präsentation transkript:

1 Konzept-Entwurf mit Brainstorming-Charakter! Stand: November 2007
Förderverein Jugendfarm im Augsburger Westen e.V. C/o Treffpunkt Thaddäus, Carl-Schurz-Str. 29, Augsburg / Homepage: Bankverbindung: LIGA-Bank Augsburg, BLZ: , Kto.Nr.:

2 Wählen Sie, was Sie interessiert
Ideen und Konzept Ziele pädagogische Zielfelder Handlungsfelder Anerkannte Methode Beitrag für Augsburg/ Nordwest Anknüpfungspunkte in Kriegshaber Vernetzungsbeispiele Erfordernisse Trägerschaft So könnte die Jugendfarm aussehen Spuren (Ideen für Kontakte und Finanzierung) Infos zum Verein SATZUNG des Fördervereins Jugendfarm im Augsburger Westen Antrag auf Mitgliedschaft

3 Ziele einer Jugendfarm/Reesekaserne
Gemischt offenes/betreutes Angebot für Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene Spiel- und Baubereich einerseits, Farmbereich mit Tierhaltung/land-bzw. gartenwirtschaftlichen Grundtätigkeiten Soziales Lernfeld zur Entwicklung persönlicher Fähigkeiten und Verantwortung, mit Einbindung Erwachsener

4 Aufstellung pädagogischer Zielfelder
Persönlichkeitsentwicklung Soziale Ziele Gesellschaftliche Ziele Entwicklung handwerklicher Fähigkeiten der Sinne der Bewegungs-fähigkeit von Selbständigkeit und Selbstttätigkeit von Eigenverantwortlichkeit von Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen Entwicklung von Kreativität Primärerfahrungen ermöglichen Lebenskreisläufe kennenlernen Abbau der Konsumorientierung Ernährungserziehung Entwicklung von Konfliktfähigkeit Kooperationsfähigkeit Solidarischem Verhalten Toleranzfähigkeit liebevollem Umgang miteinander Geschlechteridentität Umgang mit Sexualität Umgang mit Aggressionen Umgang mit Eigentum Entwicklung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsfähig-keit (Partizipation) Transparenz Umweltbewusstsein Stadträume gestalten Begegnung unterschiedlicher Bevölkerungs- und Altersgruppen Eltern- und Erwachsenenbildung Gemeinwesenarbeit

5 Handlungsfelder Spielen im Haus und/oder unter Anleitung
Freies Spielen auf Freiflächen und Nischen Werkstattbetrieb dauerhaft oder saisonal Sport Malen, Basteln, „Hand“arbeiten aus wenig etwas machen Tierbereich Kleintiere/Nutztiere/Pferdehaltung Freizeiten Kochen und Backen Eigenerwirtschaftung Hüttenbau/Hüttendorfbereich Aktionen und Projekte Garten Nutz- und Erfahrungsgarten Naturbeobachtung/ Naturerleben

6 Anerkannte Methode Wie der 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung feststellte, tragen pädagogisch betreute Spielplätze erheblich dazu bei, jugendpolitische Ziele (Entwicklung von Selbstbewusstsein, Teamfähigkeit und Übernahme von Verantwortung; Einräumen von Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten) zu erreichen und die Spiel- und Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen zu verbessern.

7 Beitrag für Augsburg/ Region Nordwest
32,7 % aller in Augsburg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund (Bundesrepublik: 19 %). Schätzungen für 2015: 40 %. In der Region Nordwest sind fast die Hälfte aller Kinder in Kindertagesstätten (49,2 %) und Horten (49 %) aus Migrantenfamilien. Bei der Zielgruppe der Jugendfarm, den 3- bis 20-Jährigen, liegt der Ausländeranteil bei ca. 27%. Der Anteil der Jugendlichen insgesamt liegt mit 18,2 % in der Region Nordwest und mit 21,8 % im Stadtteil Kriegshaber höher als in Gesamt-Augsburg (15,9 %) (www2.augsburg.de/index.php?id=20; Endbericht_infines). Durch unser Vorhaben unterstützen wir folgende Ziele der Stadt Augsburg: „Augsburg will die Integration in allen Lebensbereichen fördern“ „Augsburg will den Spracherwerb fördern“ „Augsburg will die Integration vor Ort in den Stadtteilen und Sozialräumen“ Quelle: Statistisches Bundesamt; Weißbuch der Stadt Augsburg 2006

8 Anknüpfungspunkte in Kriegshaber
Die Erfahrungen einer engagierten Arbeit der Pfarrgemeinde St. Thaddäus im Gemeinwesenbereich vor allem der Konversionsgebiete zeigen Anknüpfungspunkte, die die Einrichtung einer Jugendfarm sinnvoll, ja notwendend erscheinen lassen: Der Kontakt mit Kindern Familien über Treffpunkt Thaddäus/Kindergärten/Pfarrei zeigt, dass sich prekäre Situationen durch Beziehungsarbeit angehen lassen. Der Anteil von Familien, oft sozial in schwierigen Situationen, ist im Bereich der Carl-Schurz-Straße, Hooverstr. und der Langemarckstr. besonders hoch. Wohnzeilen westlich der B 17 sind hier noch nicht genannt. Die zeitintensive Beziehungsarbeit lässt vorhandene (pädagogische, handwerkliche, haus- und landwirtschaftliche, soziale) Fähigkeiten und Kenntnisse der Anwohner erkennen, die gesellschaftlich gar nicht zur Geltung kommen, die auch nur bei entsprechender Wertschätzung und Anerkennung, weiterhin intensiver Beziehungsarbeit Integration erfahren, ansonsten wohl verloren gehen. ArGe Kriegshaber, CCKT, kirchliche Verbände und Gruppierungen sind bestehende Foren, die in einer solchen Einrichtung einen gemeinsamen Handlungsimpuls erhalten. Dabei versteht sie sich nicht in Konkurrenz zu anderen Einrichtungen, sondern um eine inhaltlich-methodische Ergänzung (v.a. im Blick auch auf bestehende Jugendhäuser, (Ganztages-)konzepte der Schulen)

9 Vernetzungsbeispiele

10 Vernetzungsansätze-Schule:
Die Auseinandersetzung mit der Natur, mit Tieren, Pflanzen, mit den vier Elementen, mit Tages-, Jahres- lebenszeitlichen Zyklen bietet den Schulen einen eigenes Lernfeld an, indem die eher theoretischen Unterrichtseinheiten durch Praxiserfahrung und Beobachtung sinnvoll erweitert und ergänzt werden. Schulische Themen (z. B. Biologie, Physik, Politik/Demokratie, Religion/Philosophie) werden auf der Farm praktisch erfahren. Gewonnene Erkenntnisse werden im schulischen Unterricht reflektiert und ausgewertet.

11 Vernetzungsansätze-Einrichtungen Beh./Kranke:
Einrichtungen zur Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung erhalten in der Jugendfarm ein partnerschaftliches Angebot der ausdrücklichen Unterstützung und Förderung der Integration. Auch in der Kooperation mit Einrichtungen für die ältere Generation und für Kranke (z.B. Tagespflege, Senioren- und Pflegeheime, Kinderklinik, Krankenhäuser, Sozialstationen) öffnen sich in der Jugendfarm Räume der Begegnung, der Wertschätzung jeglichen Lebens im Kreislauf der Natur.

12 Vernetzungsansätze-Erw.-Bildung:
Das besondere Handlungsfeld einer Jugendfarm könnte Interesse finden bei Volkshochschulen, berufsbildenden Maßnahmen bis hin zu Führungskursen mit Pferden. Eine Zusammenarbeit mit dem Freiwilligen-Zentrum zur Förderung ehrenamtlichen Engagements liegt nahe.

13 Vernetzungsansätze-Berufsförderung:
Berufsfördermaßnahmen und einzelnen arbeitssuchenden Jugendlichen ist durch Praktika die Jugendfarm ein Angebot, elementare Voraussetzungen für das Arbeitsleben einzuüben (z.B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ordnung, Teamfähigkeit).

14 Vernetzungsansätze-Landwirtschaft:
Durch die Vernetzung mit Landwirten im Augsburger Umland kann im Gelände der Jugendfarm ein Hofladen errichtet werden. Dadurch können Jugendliche und Mitarbeiter in Austausch mit erfahrenen Landwirten kommen, ihre Kenntnisse erweitern und zugleich die einheimische Landwirtschaft unterstützen.

15 Erfordernisse Orientiert an Erfahrungswerte des Bunds der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. ( ) mit Sitz in Stuttgart Flächenbedarf: 1,5 bis 1,7 Hektar in der idealen Form, enthalten sind Gebäude und Stallungen, Spiel- und Sportflächen, Gehege und Reitflächen, unterschiedliche Nutzflächen und Brachflächen Beheizbare Räumlichkeiten: 100 bis 250 m2, bei Nutzung als zentrale Nachbarschaftseinrichtung auch höher. Arbeitskräftebedarf: (für pädagogisch hochwertiges Arbeiten sind professionelle Kräfte einzusetzen; indes arbeiten einige Jugendfarmen auch auf einfachstem Niveau und v.a. auf ehrenamtlicher Basis, dann jedoch mit entsprechend einfachem Ergebnis.) 3 volle pädagogische Stellen, 1 volle Hilfsarbeiterstelle (Tierpflege, techn. Wartung), eine halbe Stelle für Verwaltung und Leitungsaufgaben. Als Lage eignet sich aufgrund der örtlichen, sozialen (!) Situation der Bereich nördlich der Weltwiese mit Teilen des dortigen Gebäudebestands. Die Nähe zu den Wohnungen Langemarckstr. und Carl-Schurz-Str. ist von nicht zu unterschätzendem Wert. Behindertengerechtes Bauen.

16 Trägerschaft Der Förderverein Jugendfarm im Augsburger Westen e.V. hat zunächst das Ziel, die Errichtung einer Jugendfarm zu erreichen, Konzepte anzudenken und vorzuschlagen, Kontakte herzustellen. Nicht jedoch: Trägerverein zu sein. Darüber oder über eine Beteiligung an der Trägerschaft müsste er eigens entscheiden. Er sieht sich v.a. als Bindeglied zu Anwohnern, zu denen Kontakt erst noch hergestellt werden muss oder deren Engagement gestärkt und gefördert werden muss – somit v.a. als integrierendes Forum mit konkreten Handlungsfeldern vor Ort. Aufgrund der zu erwartenden finanziellen Schwäche der Adressaten/Anwohner und Nutzer bedarf diese soziale Initiative der massiven Unterstützung in finanzieller, organisatorischer, wie teilweise auch in fachlicher Hinsicht. Deshalb ist sie interessiert an Kooperationen mit der Kath. Jugendfürsorge, der Caritas, dem Schulwerk der Diözese, dem Schul- und Sozialreferat der Stadt wie auch deren baulich-technischen Referate. Institutionelle Mitgliedschaften von Verbänden, kirchlicher Verbände vor Ort sind eine Möglichkeit intensiver Zusammenarbeit (Kolping, DJK CCS, KDFB, ArGe)

17 Spuren Jugendfarm Bildung „Klein-Augsburg-Spiel“ Bewegung Reiten
Verantwortung Werbung Mitbestimmung „Klein-Augsburg-Spiel“ Integration Nachbarschaftskontakte Generationenkontakte Öffentlichkeitsarbeit Gesundheit Bewegung Reiten Psych. Ges. Körperl. Gesundheit Tierhaltung Lebenskreisläufe Nutzung, Dressur, Artistik Bildung Jugendfarm Bau- und Spiel-Gelände Werkstatt Technik Garten- Landbau Energie Fahrradreparatur, Windräder, Solarelemente Wasserstelle „wildes“, unkultiviertes Gelände Bauen Regen- und Winterspielhalle Land-Wirtschaft Lebensmittel Handel Ernährung Stadt und Land Herstellung Farmladen Ofen, Herdstelle Kochen und Backen Maschinen Finanzierung Spuren

18 So könnte die Jugendfarm aussehen…
Wir weisen deutlich darauf, hin dass das ein Entwurf zur Diskussion ist. Deutlich wird: Es soll ein Haus geben mit Nutzungsmöglichkeiten auch bei schlechtem Wetter. Tierbereiche Gartenbaubereiche und Biotop Abenteuerspielplatzbereich

19 Finanzierung, kurzfristig
Ideen und Kontakte: Persönliche Mitgliederwerbung für den Verein - breite Information über Newsletter oder Rundschreiben über Fortschritte Spendendosen für Geschäfte und Praxen "Farmerbrot" und "Farmerwurst" als Sponsoringaktion ortsansässiger Bäckereien und Metzgereien Ferienaktionen mit Tieren in Straßenzügen/auf Plätzen Sponsoring sportlicher Leistungen zugunsten der Jugendfarm Benefizkonzert(e) in Zusammenarbeit mit abraxas? Bankverbindung: LIGA-Bank Augsburg, BLZ: , Kto.Nr.:

20 Finanzierung, mittelfristig
Ideen und Kontakte: Anbieten des Nutzens einer Jugendfarm in Nachbarschaft im Hinblick auf Kooperation: Förderzentrum für Hörgeschädigte; Betätigungsfeld für behinderte Anwohner (Regens-Wagner-Stiftungen); Freizeitangebot für Kinder während Einkaufszeit (Gewerbliche Nutzer in Nachbarschaft, ); Anschaulichkeit und Praxisfelder (Träger von Bildungseinrichtungen; Interessant wäre die Errichtung eines Bildungs- und Förderzentrums regionaler und damit ökologischer Handelsbeziehungen, das die enge Verquickung von Stadt und Land herausarbeitet und bestmöglich wirtschaftlich und ökologisch - zum Vorteil von Stadt und Region zu nutzen versucht. Denkbar ist hier: ein Wohnangebot für mehrere Familien, die auf dem Land ihre Wurzeln haben und diese Wurzeln in der Nähe haben möchten; ein Bauernmarkt mit Produkten aus der Region (vgl. Bauernmarkt Dasing) Herantreten an mögliche Großsponsoren (Spielberger, MAN, Siemens, Weltbild.... Herantreten an soziale Stiftungen: AKTION MENSCH, Bayrische Landesstiftung, Klaus Tschira, Robert Bosch, Bertelsmann, Körber; Herantreten an Gewerke-Sponsoren: Planer und Handwerker, um größtmögliche Eigenleistung zu erzielen Bankverbindung: LIGA-Bank Augsburg, BLZ: , Kto.Nr.:

21 Finanzierung, langfristig
Ideen und Kontakte: Verhandlung mit Stadt/bzw. AGS über Bereitstellung geeigneter Flächen - pachtfrei oder zu günstigem Pacht. Werbung bei möglichen Trägern: Stadt, Stadtjugendring, KJF, Evang. Jugend... einer Trägerschaft zu übernehmen, evtl. auch eine Träger -GmbH zu gründen, die breit gestreut, Lasten verteilt und über Geschäftsführer handlungsfähig ist. Sicherstellung der Anerkennung der Eigenschaft einer Jugendhilfeeinrichtung nach § 58 KJHG: Grundlage für Zuschüsse aus kommunalen und Landesmitteln Langfristiges Engagement des Fördervereins, die Restmittel einzuwerben (s.o.) Evtl. Gründung einer Bürgerstiftung mit dem Zweck einer langfristig größer werdenden Unabhängigkeit. (Herunterbrechen des Stiftungsvermögens in Höhe von 1 Million €, das bei einem Zinssatz von 4% € im Jahr abwerfen würde (eine Stelle): 40x25000 = Über 5 Jahre von 40 Stiftern/Beteiligten jeweils 5000 € p.a. Bankverbindung: LIGA-Bank Augsburg, BLZ: , Kto.Nr.:

22 SATZUNG des Fördervereins Jugendfarm im Augsburger Westen e.V.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen „Förderverein Jugendfarm im Augsburger Westen e. V.“ (im Folgenden „Verein” genannt). Der Verein hat seinen Sitz in Augsburg und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg eingetragen werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweckbestimmung und Gemeinnützigkeit Zweck des Vereins ist neben der finanziellen vor allem die ideelle Unterstützung und Förderung der Gründung sowie des Betriebs einer Jugendfarm im Augsburger Westen. Die Jugendfarm ist ein pädagogisch betreuter Spielplatz, der im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung die Spiel- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in den neu wachsenden Vierteln in Augsburgs Westen verbessern will. Der Förderverein will damit die Bildung, Erziehung und Persönlichkeitsentfaltung von Kindern und Jugendlichen aus den westlichen Stadtteilen Augsburgs unterstützen. Zielsetzung und Zweck des Fördervereins werden insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht: Aufklärung und lnformationsvermittlung der Mitglieder und Öffentlichkeit über Jugendfarmen im Allgemeinen und der angestrebten Jugendfarm in Augsburg-West im Speziellen Durchführung/Beteiligung von Projekten auf dem Gebiet von offenen Spielräumen für Kinder und Jugendliche Konzeption und Durchführung von Vorträgen, Veranstaltungen, Tagungen und geeigneten Fort- und Ausbildungsmaßnahmen Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie öffentlich-rechtlichen Trägern auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit Ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt der Errichtung einer Jugendfarm Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften verwendet. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Die Ausübung von Ehrenämtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt unentgeltlich. § 3 Mitgliedschaft Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sowie - soweit rechtlich zulässig - Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern. Innerhalb der Mitgliedschaft können sich aktive Mitglieder den im Verein direkt mitarbeitenden Mitgliedern anschließen. Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen. § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. § 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft (aktives Mitglied oder Fördermitglied) muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen, ein Aufnahmeanspruch ist ausgeschlossen. Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen mit einer Frist von drei Monaten dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden, ohne dass dies die Beitragspflicht für das laufende Vereinsjahr berührt. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der Ausschluss eines Mitglieds kann mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt oder trotz Mahnung mit Beiträgen im Rückstand bleibt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vorstand zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

23 SATZUNG des Fördervereins Jugendfarm im Augsburger Westen e.V.
§ 6 Mitgliedsbeiträge Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. § 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung der Vorstand. § 8 Mitgliederversammlung Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben: Entgegennahme und Beratung der Jahresberichte, Entlastung des Vorstands, (im Wahljahr) Wahl des Vorstandes und der zwei Kassenprüfer/innen, Bestimmung über die Satzung und Beitragsordnung, deren Änderungen sowie die Auflösung des Vereins, Wahl der Kassenprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen: Bericht des Vorstands, Bericht der Kassenprüfer/innen, (im Wahljahr) Wahl des Vorstands und der zwei Kassenprüfer/innen, Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags für das laufende Geschäftsjahr, Festsetzung der Beiträge für das laufende Geschäftsjahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen, Beschlussfassung über vorliegende Anträge. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. Spätere Anträge - auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge). Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder, dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe, vom Vorstand verlangt wird. Der/die Vorsitzende oder eine/r seiner Stellvertreter/innen leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine/n besonderen Versammlungsleiter/in bestimmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied sowie dem Protokollführer unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. § 9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder (aktive Mitglieder/Fördermitglieder) und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind nur dann schriftlich und geheim durchzuführen, wenn dies auf Verlangen der Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder ausdrücklich verlangt wird. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. Bei Zweckänderung des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich, die Zustimmung nicht erschienener Mitglieder ist schriftlich einzuholen. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Satzungsänderungen werden allen Vereinsmitgliedern schriftlich mitgeteilt. § 10 Vorstand Die Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen: ein/eine Vorsitzende/r, zwei stellvertretende Vorsitzende, ein/eine Schatzmeister/in, ein/eine Schriftführer/in sowie bis zu vier Beisitzer. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt.

24 SATZUNG des Fördervereins Jugendfarm im Augsburger Westen e.V.
Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit, was insbesondere die Führung der laufenden Geschäfte, die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern sowie die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung umfasst. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung einsetzen. Der Vorstand hat das Recht, eine/n Geschäftsführer/in zu bestellen, der/die berechtigt ist, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. Vorstand im Sinn des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende sowie der/die stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Vorstandssitzungen erfolgen wenigstens einmal pro Geschäftsjahr; die Einladung dazu erfolgt durch den/die Vorsitzende/n, schriftlich unter Berücksichtigung einer Frist von 14 Tagen. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder einer Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. § 11 Kassenprüfer/innen Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer/innen für die Dauer von drei Jahren zu wählen. Die Kassenprüfer/innen haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahrs festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. § 12 Auflösung des Vereins Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die in § 2 der Satzung genannte gemeinnützige Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Falls diese noch nicht oder nicht mehr existiert, fällt das Vereinsvermögen an eine oder mehrere gemeinnützige Einrichtung/en für Kinder- und Jugendarbeit in den westlichen Stadtteilen Augsburgs. § 13 Liquidatoren Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abweichend beschließt. Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 16. Juli 2007 beschlossen.

25 Antrag auf Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft in unserem Verein kostet nicht viel, unterstützt uns aber in hervorragender Weise. Wenn Sie uns auf diese Weise unterstützen wollen, drucken Sie folgende Seite als Vorlage aus und schicken sie uns ausgefüllt zu.

26 Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein Jugendfarm im Augsburger Westen e.V.
Hiermit beantrage ich rückwirkend zum 1. diesen Monats die Aufnahme als  aktives Mitglied  förderndes Mitglied 1. Angaben zur Person Vorname: ___________________________________ Name: ___________________________________ Straße: ___________________________________ PLZ/ Ort: ___________________________________ Telefon: ___________________________________ Fax: ___________________________________ ___________________________________ Geburtsdatum:___________________________________ Beruf: ___________________________________ Bankinstitut: ___________________________________ BLZ: ___________________________________ Konto-Nr: ___________________________________ 2. Die Satzung des Vereins habe ich gelesen und erkenne sie an. 3. Der Mindest-Mitgliedsbeitrag für mich beträgt 24 € im Jahr. Auch höhere Beträge werden gerne entgegengenommen. 4. Die von mir angegebenen Daten werden in einer Mitglieder- und Beitragsdatei ausschließlich für vereinsinterne Zwecke verwendet. Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Mit der elektronischen Verarbeitung der Daten bin ich einverstanden. 5. Eine Änderung meiner Angaben zur Person, meiner Anschrift oder meiner Bankverbindung teile ich dem Verein unverzüglich mit. 6. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von _____________Euro soll  jährlich (zum 1.1.)  anteilig halbjährlich (zum 1.1. und 1.7.)  anteilig vierteljährlich (zum 1.1.,1.4., 1.7. und 1.10.) abgebucht werden. Nach dem Beitritt soll zum darauffolgenden Quartalsbeginn der Beitrag anteilig für das Jahr abgebucht werden. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die obigen Punkte an und erkläre die Korrektheit der Angaben zur Person. _______________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Bitte senden an: Förderverein Jugendfarm im Augsburger Westen e.V., c/o Treffpunkt Thaddäus, Carl- Schurz-Str. 29, Augsburg


Herunterladen ppt "Konzept-Entwurf mit Brainstorming-Charakter! Stand: November 2007"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen