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Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik

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Präsentation zum Thema: "Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik"—  Präsentation transkript:

1 Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik Katrin Löber GEW-Hauptvorstand, Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik Bezirksdelegiertenkonferenz, Buchholz 06. März 2008 Vorstellung meiner Person/Grußwort Ilse Vortragsziel erläutern : Zusammenhang Tarif und Beamte Als bekannt vorausgesetzt : Tarifrunde 2008 und Forderungen der GEW ( 8%, mindest.200 €0, Übertragung wortgleich auf Beamte; AG gehen nicht drauf ein, Warnstreiks, aktuelles Angebot: 5% auf 24 Monate, d.h. 2,5% für 2008 bei längerer AZ und 1% LOB, wahrscheinlich im März scheitern, dann Urabstimmung und Streiks )

2 Föderalismusreform 1 – was ist das ?
August 2006 : Verschiebung der Gesetzgebungskompetenzen Wechsel von Rahmengesetzgebung zu konkurrierender Gesetzgebung, d.h. Bund nur noch zuständig für Regelung der Statusrechte Statusrechte: Individuelle und kollektive Rechte von Beamtinnen und Beamten

3 selber gesetzlich regeln.
Föderalismus 1 Länder müssen dagegen Besoldung ( s.u. ), Versorgung Absenkung Mindestversorgung Erhöhung der Pensionsgrenze 67 - das letzte Wort? Laufbahnen (s.u.) selber gesetzlich regeln.

4 Was wird wo geregelt? Statusgesetz: gilt für Landes- und Kommunalbeamte befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren im Innenausschuss des Bundestages am beschlossen Lesungen im Plenum sind für Anfang 2008 geplant soll zum 1. August 2008 Inkrafttreten Länderregelungen müssen bis verabschiedet sein

5 Was wird wo geregelt? (Teil 2)
Dienstrechtsneuordnungsgesetz : Gilt für alle Bundesbeamten Kabinett hat am Entwurf verabschiedet Als eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet – wegen Tarifrunde 2008! Bundesrat hat am zugestimmt und betont, dass Föderalismus der richtige Weg ist Bundestag hat in 1. Lesung am beraten, Anhörung Innenausschuss am geplant

6 Änderungen des DNeuG Keine Absenkung der Eingangsbesoldung = nur noch 8 statt angedachter 9 Stufen, Gesamtlaufzeit 23 Jahre Erhalt der Wertebenen: Eingangsbesoldung und Endbesoldung entsprechen der alten Besoldungstabelle Aber: auch hier zwingende Zuordnung zu Stufe 1 bei Neueinstellungen, d.h. keine Anerkennung von Vorbildung und Vorbereitungsdienst vier Laufbahnen Förderung Leistungsprinzip ATZ nur noch eingeschränkt vorhanden

7 Aktuelle Realität Bruttoeinkommen von Angestellten und Beamten werden zu Ungunsten der Angestellten voneinander abweichen Bisher immer höhere Einkommen der Angestellten wegen Sozialabgaben Europäischer Grundsatz equal pay verletzt ? Vergleich : A 13: 3171 € E 13: € A 12: 2697 € E 11: €

8 Monat Status Land Beispiel: 2440 Angestellte TV-L Bremen 2697 Beamtin
BesoldungsG Niedersachsen Monat Status Land

9 Aber was ist „gleicher Lohn“?
Gleiche (Brutto)bezahlung für gleiche Tätigkeit unabhängig von Status, Alter, (öffentlichem) Arbeitgeber, Ort, Dauer, Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung...

10 Unterschiede schon vor Föderalismusreform
Weihnachts- und Urlaubsgeld Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003 Jährliche Sonderzahlungen von 0 bis gut 60 Prozent eines Monatsgehalts, z. T. auf Monate umgelegt Arbeitszeit aktuell : 3 Länder Std. 3 Länder + Bund 41 Std. 10 Länder Std.

11 Besoldung in den Ländern seit 2006
Bayern, Niedersachsen: 3% NRW, Saarland u.a.: 2,9% Baden –Württemberg: 2 x 1,5% Hessen: 2,4% Hamburg: 1,9% Brandenburg: 1,5% Rheinland-Pfalz: 0,5% Berlin: keine Zeitpunkt: 07/07, 10/07, 01/08, 04/08, 07/08

12 Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 1)
Bayern: Vertikal Reduzierung Anzahl der Laufbahnen Reform des Aufstiegsverfahren Horizontal Veränderung der Anzahl Fachlaufbahnen Veränderung bei Wechsel

13 Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 2)
Küstenländer (Nds, MV, HH, HB, S-H): Reduzierung auf zwei Laufbahnen = Ohne und mit Hochschulabschluss 10 Fachrichtungen sollen bleiben Zugang erleichtern und flexibler gestaltet Wechsel innerhalb Laufbahn erleichtert

14 Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 3)
Baden–Württemberg: Abschaffung des einfachen Dienstes Einstellung im Eingangsamt Förderung des Leistungsprinzips Erleichterungen beim horizontalen Wechsel (Übertragung zur Erprobung auf 3 Jahre ) Erschwerungen beim vertikalen Wechsel (Aufstieg)

15 Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 4)
Brandenburg: Verkürzung auf drei Laufbahnen angestrebt Keine Beförderungen in der Probezeit Einstellungen nur bis 35

16 Entwurf eines Landesbeamtengesetzes (Beispiel)
Küstenländer Abstimmung mit anderen Küstenländern Ziel: Stärkung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes familienfreundliche Regelungen Koordinierung Versetzung/Abordnung zwischen den Ländern

17 Beispiel für Beamtenbesoldungsgesetz
Thüringen: Entspricht in großen Teilen dem geltenden Besoldungsgesetz des Bundes Übernahme der Tabelle inklusive Ostangleichung und Erhöhung um 2,9% Aufstieg in den Stufen richtet sich nach Erfahrungsstufen wie im DNeuG und nicht mehr nach Dienstalter Besoldungsansprüche verjähren nach 1 Jahr

18 Weiteres im DNeuG Leistungsbezahlung
Instrument soll in der Form bestehen bleiben wie es seit den 90er Jahre eingeführt worden ist Zumindest konnte der Ausbau dieses Instrumentes verhindert werden weitere Überlegungen zum Ausbau der Leistungsbezahlung sollen erst in 2008 aufgrund der Erfahrungen im Tarifbereich gemacht werden

19 Weiteres im DNeuG Wechsel zwischen Wirtschaft und Verwaltung Abstimmung von Versetzung/Abordnung zwischen Bund und Ländern Wechsel soll erleichtert werden Problem bleibt die Mitnahme der Anwartschaften ( Eckpunktepapier Hessen ?)

20 Aufgaben der GEW Koordination zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern aufbauen und verbessern ... geht nur, wenn beide Ebenen, Bund und Länder, nicht geschwächt werden ... bedarf ausreichender personeller Ressourcen auf Bundes- und auf Landesebene (Frage: Ist das Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit?) Entwicklung von Leitlinien zu den wesentlichen Punkten Rückgängigmachung der Reform ????


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