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© Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Kann Cloud Computing funktionieren? Folgt dem virtuellen Höhenflug der (reale) Absturz? Hans G. Zeger,

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1 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Kann Cloud Computing funktionieren? Folgt dem virtuellen Höhenflug der (reale) Absturz? Hans G. Zeger, e-commerce monitoring GmbH

2 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh SaaS BPaaS PaaS IaaS Die Cloud-Diskussion Zwischen Euphorie und Verunsicherung Do more with less Kostenersparnis Vendor Managed IaaS BPaaS Policy supply competition Geo-redundante Datenhaltung SaaS Policy IaaS supply competition Geo-redundante Datenhaltung Policy IaaS SaaS BPaaS Framework IaaS PaaS IaaS PaaS SaaS PaaS BPaaS PaaS SaaS Hybrid Cloud Private Cloud Compliance Trust Policy SaaS Framework BPaaS Hybrid Cloud Private Cloud Compliance Trust Policy SaaS Framework BPaaS SaaS BPaaS PaaS Aus einer Cloud-Veranstaltung I Aus einer Cloud-Veranstaltung II "Stellen Sie sich vor, ein Hacker in Indien verschafft sich Zugriff auf die Daten Ihres österreichischen Unternehmens, die ein deutscher Cloud Provider auf einem philippinischen Server lagert - wer haftet dann für den Schaden?"

3 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion simple technische und rechtliche Fragen I -verantwortlich für den Einsatz von Daten ist der Auftraggeber (z.B. § 4 Z 4 DSG 2000) -den Auftraggeber trifft die Verpflichtung geeignete Dienstleister auszuwählen (z.B. § 10 Abs. 1 DSG 2000) -der Auftraggeber hat schriftlich geeignete Vereinbarungen abzuschließen (z.B. § 11 Abs. 2 DSG 2000) -der Auftraggeber hat die Tätigkeit der Dienstleister zu überwachen (z.B. § 11 Abs. 1 Z 6 DSG 2000) - der Auftraggeber kann die Beiziehung von Sub- Dienstleistern verbieten (z.B. § 11 Abs. 1 Z 3 DSG 2000) -den Auftraggeber treffen alle formalen Melde- und Registrierungspflichten (z.B. § 10 Abs. 2, §§ 17-19 DSG 2000)

4 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion simple technische und rechtliche Fragen II -der Auftaggeber hat für die Umsetzung der richtigen sicherheitstechnischen Maßnahmen zu sorgen (z.B. § 14 DSG 2000) Die Cloudfragen sind gelöst! Realität oder Fiktion?

5 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion Man sollte die Annahmen kennen! -Bestimmungen gehen davon aus, dass der Auftraggeber Herr des gesamten IT-Prozesses ist -Bestimmungen gehen davon aus, dass der Auftraggeber alle Dienstleisterverträge vorgeben kann und die gesamte Supply-Chain unter Kontrolle hat -Bestimmungen gehen davon aus, dass der Auftraggeber ausreichendes technisches KnowHow zur Überwachung der IT-Prozesse hat und geeignete Sicherheitsvorgaben machen kann -Bestimmungen gehen davon aus, dass ausreichende rechtliche und technische Kapazitäten bestehen, um einen Haftungsfall korrekt zuzuordnen

6 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion Was ist die Cloud-Realität? "Stellen Sie sich vor, Sie kommen um 9 Uhr gut erholt in das Büro und ihre Mitarbeiter teilen Ihnen mit, dass sie keinen Brief mehr schreiben können, keine Kundendaten abrufen können, keine Buchungen vornehmen können. Leider konnte man Sie nicht anrufen, da die SaaS-Telefonanlage auch nicht funktioniert. Lieferanten konnte man auch keine kontaktieren, da Kontakt- und Vertragsdaten im nicht mehr zugänglichen Online-Archiv liegen." Was tun Sie als nächstes?

7 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion Kann Cloud-Computing funktionieren? Ja, aber..... -Kennen Sie alle expliziten und impliziten (informellen) Geschäftsprozesse im Unternehmen? Sind sie vollständig dokumentiert? -Welche Bedeutung hat implizites Wissen im Unternehmen? -Wie haben Sie Authentifizierung in Ihrem IT-System gelöst? -Wie gut wissen Sie über Ihre Schatten-IT bescheid? -Kennen Sie alle Backup- und Continuity Management – Prozesse im Unternehmen? -Welche formellen und informellen Kontrollmechanismen bestehen zur Sicherung der Datenqualität?

8 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion Kann Cloud-Computing funktionieren? II Ja, aber..... -Welche Bedeutung hat das disziplinär gestützte Weisungsrecht der Vorgesetzten gegenüber den Mitarbeitern? Durch welche Vertragskonstruktionen werden Sie es gegenüber dem Cloud-Anbieter ersetzen? -Welche Bedeutung hat soziale Kontrolle für die Abwicklung Ihrer Geschäftsprozesse? -Welche Bedeutung haben adhoc-Anpassungen bei Ihren Geschäftsprozessen? -Können Sie jeden Geschäftsprozess lückenlos dokumentieren und die Verantwortung zuweisen?

9 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion Kann Cloud-Computing funktionieren? III Ja, aber..... -Welche Bedeutung spielt die informelle Auftragserteilung in Ihrem Unternehmen? -Benötigen Sie tatsächlich immer die letzte Softwareversion eines Produkts? -Welche Strategien/Zeitpläne haben Sie für IT- Wartungsfenster (Updates, Neuinstallationen,...)? Können Sie diese Strategien auch beim Cloud- Anbieter durchsetzen? -Welche Continuity - Alternativen haben Sie bei kurzfristigem / dauerhaftem Ausfall des Cloud- Anbieters?

10 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion Kann Cloud-Computing funktionieren? IV Ja, aber..... -Haben Sie einen Überblick über die Geschäftstätigkeit des Cloud-Anbieters? -Können Sie sicher sein, dass alle seine Aktivitäten legal sind und nicht auf ihre Dienste Auswirkungen haben? (Beispiel: Online-Archive) -Kann Ihr Cloud-Anbieter wegen anderer Kunden ins Visier von Sicherheitsbehörden, Hackern, Mitbewerbern,... gelangen? -Wissen Sie auch nach drei Jahren noch, wer Ihr Vertragspartner ist? -Nach welchem Recht werden Haftungsfragen abgehandelt? -Sind Sie überhaupt in der Position Cloud-Anbietern Geschäftsbedingungen vorzuschlagen?

11 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion Kann Cloud-Computing funktionieren? V Wer das Gefühl hat,... -all die aufgeworfenen Fragen schon längst gelöst zu haben, -sein Geschäft formal völlig zu verstehen, -seine erforderliche IT-Infrastruktur vollständig definieren zu können, -seine Lieferanten, Mitarbeiter und Gehilfen jederzeit ausreichend motivieren, kontrollieren und/oder disziplinieren zu können,...... der ist Cloud-Ready! Wen ich noch auf den einen oder anderen offenen Punkt hinweisen konnte, der sollte von Cloud-Computing die Finger lassen, er hat schon jetzt genug Probleme.

12 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Dr. Hans G. Zeger e-commerce monitoring gmbh A-1010 Wien, Vorlaufstraße 5/6 Tel.:+43 1 53 20 944 Fax.:+43 1 53 20 974 Mail persönlich:hans.zeger@e-monitoring.at Zertifizierung:http://www.a-cert.at e-commerce:http://www.e-rating.at Web2.0:http://web2.0.freenet.at Personal Page:http://www.zeger.at Kontakt

13 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

14 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion Zuletzt: Man sollte auf Erfahrungen aus anderen IT- Epochen/Modeströmungen nicht vergessen: -Workstation/Mainframe-Diskussion -Client-Server -Outsourcing -Online-Shops

15 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Die Cloud-Diskussion Zwischen Hoffen und Bangen Do more with less Kostenersparnis Vendor Managed IaaS BPaaS Policy supply competition Geo-redundante Datenhaltung SaaS Policy IaaS supply competition Geo-redundante Datenhaltung Policy IaaS SaaS BPaaS Framework IaaS PaaS IaaS PaaS SaaS PaaS BPaaS PaaS SaaS Hybrid Cloud Private Cloud Compliance Trust Policy SaaS Framework BPaaS Hybrid Cloud Private Cloud Compliance Trust Policy SaaS Framework BPaaS SaaS BPaaS PaaS SaaS BPaaS PaaS IaaS

16 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Dr. Hans G. Zeger ARGE DATEN A-1160 Wien, Redtenbachergasse 20 Tel.:+43 676 / 9107032 Fax.:+43 1 / 53 20 974 Mail persönlich:hans.zeger@argedaten.at Verein:http://www.argedaten.at Web2.0:http://web2.0.freenet.at Personal Page:http://www.zeger.at

17 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Mehr zu unserer "Lust an totaler Kontrolle" WIR WOLLEN SICHERHEIT, Überraschungen sind Bedrohungen. Aus dem Bedürfnis, alles planen zu können, erwächst die Notwendigkeit totaler Kontrolle: Wir werden identifizierbar, berechenbar, steuerbar; wir werden zu Objekten in totalen Institutionen. 364 Seiten, Format 125x205, Hardcover, EUR 22,-, ISBN: 9- 783701-731022 Residenz Verlag 2008

18 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh DSG 2000 - Grundrecht Einschränkungen des Verbots möglich aufgrund: - der Zustimmung des Betroffenen - von Gesetzen (Behörden) - Wahrung überwiegender Interessen Dritter/Auftraggeber - lebenswichtiger Interessen des Betroffenen - "allgemeiner" Verfügbarkeit von Daten DSG2000 §1 (Verfassungsbestimmung) : "alles ist verboten" umfassender Geheimhaltungsanspruch Grundlage ist Art. 8 EMRK ("Achtung des Privatlebens") Subjektive Rechte der Betroffenen Rechtsdurchsetzung

19 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Grundlagen DSG 2000 / Privatsphäre Ausblick DSG Novelle Besondere Bestimmungen Genehmigung / Registrierung Betroffenenrechte Geplanter Seminarablauf Sicherheit / Strafbestimmungen

20 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Grundlagen des DSG 2000 Die wichtigsten Begriffe Zustimmung Zulässigkeit der Datenverwendung Rechtmäßige Datenanwendung

21 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Ziele neuer Datenschutzregelungen: Datenverarbeitungen sind allgegenwärtig Datenverarbeitungen haben für die Betroffenen transparent zu sein Sowohl öffentlich-rechtliche, als auch privat-rechtliche Datenverarbeitungen können in Grundrechte eingreifen Wesentlich ist der Schutz der Privatsphäre, nicht die Regulierung der Verarbeitungsform Ziel ist die Schaffung "fairer" Vereinbarungen mit Betroffenen DSG 2000 - Grundlagen

22 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Verwenden von Daten Z8 ÜbermittelnVerarbeiten Z9 Z12 Daten- anwendung Z7 Auftraggeber Z4 ÜberlassenErmitteln Z10 Z11 Dienstleister Z5 Auftrag Auswerten, Sortieren, Speichern, Analsysieren, Korrigieren, Ausdrucken, Anzeigen,... DSG 2000 - Grundlagen Die wichtigsten Begriffe (§4 DSG Z...)

23 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh http://www.argedaten.at/ http://www.dsk.gv.at/ http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/index_de.htm http://www.datenschutzzentrum.de/ http://www.gdd.de/ Onlineinformation http://www.datenschutzverein.de/

24 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Anhang Verschwiegenheitspflichten Cybercrime Standard- und Musteranwendungen DVR-Meldung

25 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Dr. Hans G. Zeger © Hans G. Zeger 2009 "Videoüberwachung war ein Fiasko" Mike Neville, Chef der CCTV-Einheit bei Scotland Yard, 2008 Trotzdem: "Wir brauchen mehr Kameras, mehr Personal, bessere Software,..." derselbe, 2008 "Wir können beliebig viele Postkutschen aneinander reihen, niemals wird daraus eine Eisenbahn" Joseph Schumpeter, Nationalökonom, 1911

26 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Missbrauchsopferdatenbank Melderegister Kondomregister KFZ-Zulassungsregister Insolvenzregister Infektionsregister Identitätsregister Identitätsdokumentenregister "Hooligan"register Herzschrittmacher-Register Grundbuch Giftbezugsbewilligungsregister Gewerberegister Gebäuderegister Führerscheinregister Fremdenregister Familienbeihilfenregister Ergänzungsregister Epidemieregister Dopingregister Bildungsstandsregister Bevölkerungsregister SAAS Adressregister Abgabenverwaltungsregister Staatsbürgerschaftsregister Sicherheitsmonitor Sozialversicherungs-Datenbank Schweinedatenbank Schülerregister Rinderdatenbank Register für Prostituierte Personenstandregister Personeninformationsregister Patientenverfügungsregister Patientenregister Passregister Organisationsregister Testamentsregister Suchtmittelregister Substitutionsregister Studienbeitragsregister Studentenregister IAAS Steuerregister Standarddokumentenregister Stammzahlenregister Stallregister Waffenregister IAASIAAS Visadatenbank VerwaltungsIAAS Vereinsregister Unternehmensregister Treuhandregister Wohnungsregister Widerspruchsregister SAAS Kondomregister KFZ-Zulassungsregister Gebäuderegister SAAS Register für Prostituierte Standarddokumentenregister IAASIAAS

27 © Hans G. Zeger 2012 e-commerce monitoring gmbh Es sind nicht Daten vor den Menschen zu schützen, sondern den Menschen ist in der Informationsgesell-schaft das Grundrecht auf Privatsphäre zu sichern.


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