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Besoldungsdienstalter

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Präsentation zum Thema: "Besoldungsdienstalter"—  Präsentation transkript:

1 Besoldungsdienstalter
BESOLDUNGSREFORM 2015 Besoldungsdienstalter ersetzt Vorrückungsstichtag Statt einer einstufungswirksamen Anrechnung zusätzlicher Zeiten vor dem 18. Geburtstag kommen alle kostenneutral in ein neues System

2 I. Die Zwangsbeglückung
Praktisch jeder (DKl. VII, VIII und IX sowie Fixgehaltsbezieher ausgenommen) wird zwangsweise in ein neues Besoldungssystem übergeleitet. Das neue Gehaltsgesetz wurde bereits mit März wirksam und wird aber jetzt erst mit September umgesetzt bzw. am Gehaltszettel sichtbar. Bei der Überleitung wird man von seiner jetzigen – im alten System geltenden – Gehaltsstufe eine Stufe im neuen System zurückgereiht Anm.: Mit nächster Vorrückung kommt man wieder in die jene Stufe, die man bereits im alten System innehatte.

3 II. Ausgleich von Verlusten
Befristete Wahrungszulage 1: Differenz zur bereits erreichten Gehaltsstufe im alten System Bezugsdauer: Von März 2015 bis zum nächsten Vorrückungstermin Befristete Wahrungszulage 2: Differenz zur Gehaltsstufe in die man im alten System vorgerückt wäre Bezugsdauer: Ab der nächsten Vorrückung bis zur übernächsten Vorrückung Wahrung der Erwerbsaussichten: Die übernächste Vorrückung erfolgt bereits 1 Jahr nach der nächsten Vorrückung. Ab dann ist man im neuen System (Zielstufe) und rückt nun wieder alle 2 Jahre vor. Anm.: Die Wahrungszulagen sind ruhegenussfähig und Gehaltsbestandteil

4 III. Kostenneutrales Prinzip
1. Jahr kleines PLUS Nach erfolgter Überleitung (Erreichen der Zielstufe) verdient man ein Jahr lang etwas mehr als im alten System, da die Gehälter leicht angehoben wurden 2. Jahr kleines MINUS Durch die verzögerte Vorrückung bleibt man dann aber auch ein Jahr länger in der niedrigeren Gehaltsstufe und verdient in diesem Zeitraum etwas weniger als ohne Reform Anm.: Bei bereits bestehendem Anspruch auf die daz/DAZ ändert sich de facto nichts

5 Negative Auswirkungen?
Hinsichtlich Funktionszulagen, E2b Zulage und der Jubiläumszuwendung wurden Ausgleichsregelungen getroffen, sodass es zu keiner Schlechterstellung kommt. Letztlich verliert aber jeder, der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Reform nicht bereits 2 Jahre in Stufe 19 war ein volles Jahr im Karriereverlauf. Bei zukünftigen Gehaltserhöhungen kann es je nach Vorrückungstermin zu Verlusten kommen (Wahrungszulagen gelten nur Differenz zum Altsystem ab, welches von Gehaltserhöhungen nicht erfasst sein soll). Je nach Pensionszeitpunkt kann es auch hier zu Verlusten kommen.

6 Wir geben jedenfalls nicht so schnell AUF!
Wie geht es weiter? Laufende Verfahren zum Vorrückungsstichtag werden auf Weisung des Bundeskanzleramts abgewiesen. Wir raten hier dazu, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen (Musterbeschwerde der AUF wird zur Verfügung gestellt) Immer mehr Rechtsexperten bestätigen außerdem, dass auch mit dieser Reparatur eine rechtswidrige Diskriminierung fortgesetzt wird Wir prüfen aktuell die rechtlichen Möglichkeiten und werden dann erneute Musterverfahren anstrengen Wir geben jedenfalls nicht so schnell AUF!


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