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Konflikte im Betrieb.

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Präsentation zum Thema: "Konflikte im Betrieb."—  Präsentation transkript:

1 Konflikte im Betrieb

2 Inhaltsverzeichnis Kündigung Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag
Rolle des Betriebsrates Mitbestimmung Arbeitszeiten, Konten & Ampelkonten

3 Küdigungsarten & Gründe

4 Betriebsbedingte Gründe:
z.B.: Absatzschwierigkeiten, Rationalisierungsmaßnahmen, Änderung des Produktionsverfahrens, Betriebseinschränkungen, … Personenbedingte Gründe: z.B.: Fehlende Eignung des Arbeitsnehmers, mangelhafte oder abnehmende Leistungsfähigkeit, häufige oder langandauernde Krankheit, … Verhaltensbedingte Gründe: z.B.: Unterlassene oder unberechtigte Krankenmeldung, unentschuldigtes Zu-Spät-Kommen, Beleidigung des Arbeitgebers, …

5 Gesetzliche Regelung von Kündigungen
Kündigungsschutz Gesetzlich festgelegte Regelung Kündigung eines Vertrags wird erschwert oder behindert Wird vor allem im Miet-, Versicherungsvertrags- und Arbeitsrecht benutzt

6 Aktuelles Politenmangel bei der Bundeswehr
- Deutsche Luftwaffe plagt über Pilotenmangel - In den Kampf- und Transportgeschwadern fehlen 20 bis 30 5 der Crews Grund: eine Welle von Kündigungen zu wenig Bezahlung - Luftwaffe kann weiterhin „ihren Auftrag erfüllen“

7 Bis zu 7000 Kündigungen - Stellenabbau bei der Siemens- Telefonsparte SEN - weltweit rund Mitarbeiter - insgesamt ca Kündigungen - In Deutschland & im Ausland jeweils 2000 - zusätzlich rund 3000 durch Partnerschaften oder Auslagerungen

8 BMW streicht mehrere tausend Stellen
nach sinkenden Renditezahlen will der Münchner Autobauer BMW Stellen streichen ein Unternehmenssprecher erklärt vor allem Zeitarbeitsverträge  betriebsbedingte Kündigungen in der Stammbelegschaft ausgeschlossen - An der Börse steht BMW unter Druck Absatz & Umsatz, aber keine große Steigerung vom Gewinn

9 Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag

10 Arbeitsrecht Wegen Gesetzlicher Regelung Gerichtsentscheidungen
Eine unüberschaubare Materie

11 Arbeitgeber Arbeitnehmer schnell überfordert
tut sich schwer arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen Arbeitnehmer schnell überfordert

12 Arbeitsvertrag Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses

13 Arbeitnehmer und Arbeitgeber
ist zur fortlaufenden Zahlung des Lohnes verpflichtet Arbeitnehmer: muss die fehlenden Zeiträume nicht nacharbeiten Arbeitgeber Arbeitnehmer

14 Arbeitgeber Jeder, in dessen Diensten ein Arbeitnehmer tätig ist
Der Arbeitgeber ist Partner des Anspruch auf: Dienste Arbeitvertrags

15 Pflichten Arbeitgeber:
Fürsorgepflicht Beschäftigungspflicht Pflicht zur Urlaubsgewährung Gleichbehandlungspflicht Pflicht zum Einsatz von Aufwendungen und Schäden des Arbeitnehmers an seinen bei der Arbeit benutzten Sachen Einblick in die Personalakte

16 Pflicht zur Zeugniserteilung Nachweisgesetz
Informationspflicht Pflicht zur Zeugniserteilung Nachweisgesetz (NachwG) Arbeitgeber wird verpflichtet Arbeitnehmer nach einem Monat eine Niederschrift über die wesentliche Arbeitsbedingungen auszuhändigen

17 Arbeitnehmer Verpflichtet:
Vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen Treuepflicht nachkommen (Arbeitgeber) Vergütung gewähren Fürsorge leisten Sehr wichtig: Der Zeitraum, über den der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird

18 Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragspartei:
z.B. Gewährung von Urlaub Entgeltfortzahlung bei Krankheit/ Kündigungsfristen

19 Unmöglichkeit der Arbeitleistung
Verschuldet der Arbeitnehmer die Unmöglichkeit : Verliert den Anspruch auf Arbeitslohn Behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn

20 Hat keiner die Unmöglichkeit verschuldet:
Verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn; Ausnahme: es handelt sich um einen Fall, der ihm das entzog

21 Rolle des Betriebsrates

22 Betriebsrat Setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein
Mitspracherecht: Arbeitszeiten Arbeitsplätze gestalten (Personalfragen) Einstellungen Versetzung Kündigung (ohne Betriebsrat unwirksam)

23 Betriebsrat sorgt dafür:
Arbeitgeber alle Arbeitnehmer gleich behandelt / niemand diskriminiert wird Braucht: Durchsetzungskraft Charakterstärke

24 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz
Kann mit min. 5 ständigen Arbeitnehmern gegründet werden / alle 4 Jahre Müssen 3 wählbar sein (hängt von der Größe des Betriebs ab) 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz

25 Amtszeit des Betriebsrates: Regelmäßige Betriebsratswahlen:
Wahlberechtigt: Mit 18 Amtszeit des Betriebsrates: 4 Jahre Regelmäßige Betriebsratswahlen: Letzte am: 1. März bis 31. Mai 06

26 Alltägliche Aufgaben Unterschiedlich: Vornehmlich in Gremien arbeiten
Kontakt mit den Mitarbeitern Einzelgespräche: Problem mit dem Vorgesetzen

27 Kündigungsschutz Nur mit gerichtlicher Zustimmung gekündigt werden
Sicherheit Kleiner Bonus für die Arbeit die man leistet

28 Mitbestimmung

29 Arbeitnehmer  Mitbestimmung im Betrieb/Unternehmen
bedeutet  der Arbeitgeber kann nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung bestimmte Maßnahmen durchführen

30 Möglichkeit um Nachteile und Belastungen auf geregelte Weise auszugleichen
in Deutschland gibt es die meisten Mitbestimmungsrechte

31 Arten der Mitbestimmung (Mitbestimmungsebenen)
1. Mitbestimmung am Arbeitsplatz Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)  Arbeitnehmer kann Mitbestimmung am Arbeitsplatz beanspruchen Aufklärung über Merkmale seiner Tätigkeit + die dazugehörige Verantwortung + Gefahren Vorschlagsrecht Recht auf Akteneinsicht

32 2. Betriebliche Mitbestimmung Fragen zu: - der Ordnung im Betrieb
- der Gestaltung der Arbeitsplätze - den Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung (z.B. Arbeitszeitverteilung) Recht auf - Anhörung - Beschwerden - Akteneinsicht Schutzbedürfnis der Mitarbeiterschaft im Arbeitsalltag

33 verantwortlich ist Arbeitnehmervertretung
(z.B. Betriebsrat)  Interessenvertretung der Arbeitnehmer darf gewählt werden bei fünf ständigen Arbeitnehmer vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Friedenspflicht (Maßnahmen des Arbeitskampfes ist untersagt)

34 3. Unternehmensmitbestimmung
unternehmerische Entscheidungen, die im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften fallen Arbeitnehmer sollen daran teilnehmen verantwortlich ist Aufsichtsrat bestehend aus Vertretern der Arbeitnehmer und dem Anteilseigner

35 Ziele der Mitbestimmung
Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen ermöglichen - Ordnung des Betriebes - Arbeitsbedingungen - Umgang mit dem Personal - wirtschaftl. Entscheidungen über Entwicklung/ Zukunft des Betriebes

36 Arbeitnehmerinteresse
Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu spezialisieren Gewerkschaft sieht die Mitbestimmung als Teil einer Demokratie der Wirtschaft

37 Arbeitgeberinteresse
wird zur Steigerung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens angesehen reibungslose Auseinandersetzungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

38 Arbeitszeiten

39 Frauen ca.40,2 Std. Männer ca.43,7 Std.
Arbeitnehmer arbeiten durchschnittlich 42,5 Std. pro Woche Im Osten 42,9 Std., etwas mehr als im Westen Vielarbeiter: Bremen Mecklenburg-Vorpommern Baden- Württemberg

40 57,7% der Arbeitnehmer in Thüringen arbeiten mehr als 40 Std.
Am wenigsten: In Berlin 34,5 % arbeiten mehr als 40 Std. Nicht nur Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Arbeit Flexible Arbeitzeiten Arbeitsgeber kann keine neuen Arbeitszeiten einordnen

41 Höchstarbeitszeiten max. 8std Überstunden bis 10std
37,5std Woche arbeit Arbeitgeber darf die Änderungen der Arbeitszeiten nicht anordnen Überstunden : - Buchführung (Tages-Zeitangabe)

42

43 Regelungen - Sonntag und die Feiertage sind grundsätzlich frei
= Ausnahmen bei Krankenhäuser, Rettungsdienst, etc. wöchentlich max. 48 Std. Ausgleich auch bis 60 Std. = Krankenhaus-Not- Rettungsdienst bis 70 Std.

44 Ampelkonten

45 Steuerung des Auf und Abbaus der Zeitkonten
Plus und Minusvolumen der Arbeitszeiten wie bei einer Verkehrsampel In Grün, Gelb und Rote Bereiche eingeteilt

46 Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“
Im grünen Bereich wird die Eigenverantwortung des jeweiligen Arbeitsnehmer überlassen Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“  Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen das Guthaben so verringern , dass Status wieder „ grünen Bereich“ erreicht

47 Wenn trotz der Regelung das Kontoguthaben steigt gerät man in den „ roten Bereich“
Das Guthaben ist in diesem Zustand so sehr angestiegen, dass ein Abbau der Plus- bzw. Minusstunden im vereinbarten Ausgleichszeitraum fast schon unmöglich ist

48 Dies kann z. B. im grünen Bereich z.B. von +/-15 bis +/-50, im gelben Bereich von +/ bis +/ Stunden und im roten Bereich von +/-25 bis +/ Stunden variieren

49 Danke für eure Aufmerksamkeit
Das war's von uns Danke für eure Aufmerksamkeit Karina, Rebecca, Thu Hai und Sophia

50 Quellen http://www.insm-lexikon.de/mitbestimmung.html

51 ( ab )


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