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Konflikte im Betrieb
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Inhaltsverzeichnis Kündigung Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag
Rolle des Betriebsrates Mitbestimmung Arbeitszeiten, Konten & Ampelkonten
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Küdigungsarten & Gründe
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Betriebsbedingte Gründe:
z.B.: Absatzschwierigkeiten, Rationalisierungsmaßnahmen, Änderung des Produktionsverfahrens, Betriebseinschränkungen, … Personenbedingte Gründe: z.B.: Fehlende Eignung des Arbeitsnehmers, mangelhafte oder abnehmende Leistungsfähigkeit, häufige oder langandauernde Krankheit, … Verhaltensbedingte Gründe: z.B.: Unterlassene oder unberechtigte Krankenmeldung, unentschuldigtes Zu-Spät-Kommen, Beleidigung des Arbeitgebers, …
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Gesetzliche Regelung von Kündigungen
Kündigungsschutz Gesetzlich festgelegte Regelung Kündigung eines Vertrags wird erschwert oder behindert Wird vor allem im Miet-, Versicherungsvertrags- und Arbeitsrecht benutzt
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Aktuelles Politenmangel bei der Bundeswehr
- Deutsche Luftwaffe plagt über Pilotenmangel - In den Kampf- und Transportgeschwadern fehlen 20 bis 30 5 der Crews Grund: eine Welle von Kündigungen zu wenig Bezahlung - Luftwaffe kann weiterhin „ihren Auftrag erfüllen“
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Bis zu 7000 Kündigungen - Stellenabbau bei der Siemens- Telefonsparte SEN - weltweit rund Mitarbeiter - insgesamt ca Kündigungen - In Deutschland & im Ausland jeweils 2000 - zusätzlich rund 3000 durch Partnerschaften oder Auslagerungen
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BMW streicht mehrere tausend Stellen
nach sinkenden Renditezahlen will der Münchner Autobauer BMW Stellen streichen ein Unternehmenssprecher erklärt vor allem Zeitarbeitsverträge betriebsbedingte Kündigungen in der Stammbelegschaft ausgeschlossen - An der Börse steht BMW unter Druck Absatz & Umsatz, aber keine große Steigerung vom Gewinn
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Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag
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Arbeitsrecht Wegen Gesetzlicher Regelung Gerichtsentscheidungen
Eine unüberschaubare Materie
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Arbeitgeber Arbeitnehmer schnell überfordert
tut sich schwer arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen Arbeitnehmer schnell überfordert
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Arbeitsvertrag Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses
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Arbeitnehmer und Arbeitgeber
ist zur fortlaufenden Zahlung des Lohnes verpflichtet Arbeitnehmer: muss die fehlenden Zeiträume nicht nacharbeiten Arbeitgeber Arbeitnehmer
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Arbeitgeber Jeder, in dessen Diensten ein Arbeitnehmer tätig ist
Der Arbeitgeber ist Partner des Anspruch auf: Dienste Arbeitvertrags
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Pflichten Arbeitgeber:
Fürsorgepflicht Beschäftigungspflicht Pflicht zur Urlaubsgewährung Gleichbehandlungspflicht Pflicht zum Einsatz von Aufwendungen und Schäden des Arbeitnehmers an seinen bei der Arbeit benutzten Sachen Einblick in die Personalakte
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Pflicht zur Zeugniserteilung Nachweisgesetz
Informationspflicht Pflicht zur Zeugniserteilung Nachweisgesetz (NachwG) Arbeitgeber wird verpflichtet Arbeitnehmer nach einem Monat eine Niederschrift über die wesentliche Arbeitsbedingungen auszuhändigen
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Arbeitnehmer Verpflichtet:
Vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen Treuepflicht nachkommen (Arbeitgeber) Vergütung gewähren Fürsorge leisten Sehr wichtig: Der Zeitraum, über den der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird
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Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragspartei:
z.B. Gewährung von Urlaub Entgeltfortzahlung bei Krankheit/ Kündigungsfristen
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Unmöglichkeit der Arbeitleistung
Verschuldet der Arbeitnehmer die Unmöglichkeit : Verliert den Anspruch auf Arbeitslohn Behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn
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Hat keiner die Unmöglichkeit verschuldet:
Verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn; Ausnahme: es handelt sich um einen Fall, der ihm das entzog
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Rolle des Betriebsrates
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Betriebsrat Setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein
Mitspracherecht: Arbeitszeiten Arbeitsplätze gestalten (Personalfragen) Einstellungen Versetzung Kündigung (ohne Betriebsrat unwirksam)
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Betriebsrat sorgt dafür:
Arbeitgeber alle Arbeitnehmer gleich behandelt / niemand diskriminiert wird Braucht: Durchsetzungskraft Charakterstärke
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2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz
Kann mit min. 5 ständigen Arbeitnehmern gegründet werden / alle 4 Jahre Müssen 3 wählbar sein (hängt von der Größe des Betriebs ab) 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz
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Amtszeit des Betriebsrates: Regelmäßige Betriebsratswahlen:
Wahlberechtigt: Mit 18 Amtszeit des Betriebsrates: 4 Jahre Regelmäßige Betriebsratswahlen: Letzte am: 1. März bis 31. Mai 06
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Alltägliche Aufgaben Unterschiedlich: Vornehmlich in Gremien arbeiten
Kontakt mit den Mitarbeitern Einzelgespräche: Problem mit dem Vorgesetzen
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Kündigungsschutz Nur mit gerichtlicher Zustimmung gekündigt werden
Sicherheit Kleiner Bonus für die Arbeit die man leistet
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Mitbestimmung
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Arbeitnehmer Mitbestimmung im Betrieb/Unternehmen
bedeutet der Arbeitgeber kann nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung bestimmte Maßnahmen durchführen
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Möglichkeit um Nachteile und Belastungen auf geregelte Weise auszugleichen
in Deutschland gibt es die meisten Mitbestimmungsrechte
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Arten der Mitbestimmung (Mitbestimmungsebenen)
1. Mitbestimmung am Arbeitsplatz Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Arbeitnehmer kann Mitbestimmung am Arbeitsplatz beanspruchen Aufklärung über Merkmale seiner Tätigkeit + die dazugehörige Verantwortung + Gefahren Vorschlagsrecht Recht auf Akteneinsicht
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2. Betriebliche Mitbestimmung Fragen zu: - der Ordnung im Betrieb
- der Gestaltung der Arbeitsplätze - den Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung (z.B. Arbeitszeitverteilung) Recht auf - Anhörung - Beschwerden - Akteneinsicht Schutzbedürfnis der Mitarbeiterschaft im Arbeitsalltag
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verantwortlich ist Arbeitnehmervertretung
(z.B. Betriebsrat) Interessenvertretung der Arbeitnehmer darf gewählt werden bei fünf ständigen Arbeitnehmer vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Friedenspflicht (Maßnahmen des Arbeitskampfes ist untersagt)
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3. Unternehmensmitbestimmung
unternehmerische Entscheidungen, die im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften fallen Arbeitnehmer sollen daran teilnehmen verantwortlich ist Aufsichtsrat bestehend aus Vertretern der Arbeitnehmer und dem Anteilseigner
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Ziele der Mitbestimmung
Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen ermöglichen - Ordnung des Betriebes - Arbeitsbedingungen - Umgang mit dem Personal - wirtschaftl. Entscheidungen über Entwicklung/ Zukunft des Betriebes
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Arbeitnehmerinteresse
Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu spezialisieren Gewerkschaft sieht die Mitbestimmung als Teil einer Demokratie der Wirtschaft
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Arbeitgeberinteresse
wird zur Steigerung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens angesehen reibungslose Auseinandersetzungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Arbeitszeiten
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Frauen ca.40,2 Std. Männer ca.43,7 Std.
Arbeitnehmer arbeiten durchschnittlich 42,5 Std. pro Woche Im Osten 42,9 Std., etwas mehr als im Westen Vielarbeiter: Bremen Mecklenburg-Vorpommern Baden- Württemberg
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57,7% der Arbeitnehmer in Thüringen arbeiten mehr als 40 Std.
Am wenigsten: In Berlin 34,5 % arbeiten mehr als 40 Std. Nicht nur Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Arbeit Flexible Arbeitzeiten Arbeitsgeber kann keine neuen Arbeitszeiten einordnen
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Höchstarbeitszeiten max. 8std Überstunden bis 10std
37,5std Woche arbeit Arbeitgeber darf die Änderungen der Arbeitszeiten nicht anordnen Überstunden : - Buchführung (Tages-Zeitangabe)
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Regelungen - Sonntag und die Feiertage sind grundsätzlich frei
= Ausnahmen bei Krankenhäuser, Rettungsdienst, etc. wöchentlich max. 48 Std. Ausgleich auch bis 60 Std. = Krankenhaus-Not- Rettungsdienst bis 70 Std.
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Ampelkonten
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Steuerung des Auf und Abbaus der Zeitkonten
Plus und Minusvolumen der Arbeitszeiten wie bei einer Verkehrsampel In Grün, Gelb und Rote Bereiche eingeteilt
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Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“
Im grünen Bereich wird die Eigenverantwortung des jeweiligen Arbeitsnehmer überlassen Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“ Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen das Guthaben so verringern , dass Status wieder „ grünen Bereich“ erreicht
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Wenn trotz der Regelung das Kontoguthaben steigt gerät man in den „ roten Bereich“
Das Guthaben ist in diesem Zustand so sehr angestiegen, dass ein Abbau der Plus- bzw. Minusstunden im vereinbarten Ausgleichszeitraum fast schon unmöglich ist
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Dies kann z. B. im grünen Bereich z.B. von +/-15 bis +/-50, im gelben Bereich von +/ bis +/ Stunden und im roten Bereich von +/-25 bis +/ Stunden variieren
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Danke für eure Aufmerksamkeit
Das war's von uns Danke für eure Aufmerksamkeit Karina, Rebecca, Thu Hai und Sophia
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Quellen http://www.insm-lexikon.de/mitbestimmung.html
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( ab )
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