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ASG-Treff: Hebammenversorgung

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Präsentation zum Thema: "ASG-Treff: Hebammenversorgung"—  Präsentation transkript:

1 ASG-Treff: Hebammenversorgung
Berlin 12. August 2015 Claudia Kötter

2 Versorgung mit Hebammenhilfe
angestellte Hebamme in einer Klinik freiberuflich tätige Hebamme (nach § 24 c-f und 134a SGB V) Beleghebamme (Schichtdienst in der Klinik) Beleghebamme 1:1 (Hebamme hat einen individuellen Vertrag mit der Klinik) Hausgeburtshebamme Geburtshaushebamme Geburtshäuser (nach § 134a SGB V) Leistungsspektrum: Hilfe in der Schwangerschaft, Geburten, Wochenbettbetreuungen inkl. Hilfe bei Stillbeschwerden, Vorbereitungs- sowie Rückbildungskurse

3 GKV-VStG-Neuregelungen SGB V 2011
§ 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V ergänzt um: Bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen … sind insbesondere Kostensteigerungen zu beachten, die die Berufsausübung betreffen. (lt. Begründung: Erhöhung Berufshaftpflicht- versicherungen)

4 PNG-Neuregelungen SGB V 2012
§ 24c –f SGB V, ehemals §§ 195 RVO ff. (mit einigen Abweichungen) Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln Entbindung (Neu: Anspruch des Säuglings) § 134a SGB V Vertragsregelungen zur Qualität der Leistungen und der Leistungserbringung in der gesamten Hebammenhilfe Vertragsregelungen zur Qualität der Hebammenhilfe sollen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- u. Ergebnisqualität umfassen u. geeignete verwaltungsunaufwendige Verfahren zum Nachweis der Erfüllung der Qualitätsanforderungen festlegen

5 FQWG-Neuregelungen SGB V 2014
§ 134a SGB V Versorgung mit Hebammenhilfe Anforderungen an die Qualitätssicherung der Hebammenhilfe inkl. Verpflichtung der Hebammen zur Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen (bis 31. Dezember 2014) (Abs. 1 und 1a) Hebammen mit geringer Geburtenanzahl erhalten einen Sicherstellungzuschlag Haftpflicht (ab 1. Juli 2015) (Abs. 1b) (Übergangsregelung bis 30. Juni 2015 war in Abs. 1c geregelt)

6 VSG-Neuregelungen SGB V 2015
§ 134a SGB V Versorgung mit Hebammenhilfe Regressansprüche der Krankenkassen (nach § 116 SGB X) bestehen nur noch für Schäden die grob fahrlässig bzw. vorsätzlich von Hebammen bei der Geburtshilfe entstanden sind (neuer Abs. 5)

7 Präventionsgesetz-Neuregelungen SGB V 2015
§ 24d SGB V Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe Verlängerung der Wochenbettbetreuung von acht auf zwölf Wochen (ohne Ausweitung der vertraglich kontingentierten Menge)

8 Zahlen – Daten - Fakten

9 Zahlen – Daten - Fakten

10 Zahlen – Daten - Fakten

11 Zahlen – Daten - Fakten

12 Zahlen – Daten - Fakten

13 Zahlen – Daten - Fakten

14 Zahlen – Daten - Fakten

15 Der „neue“ Vertrag Gliederung
Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V Vertragstext Anlage 1.1 Hebammen–Vergütungsvereinbarung Anhang A zu Anlage 1.1 Versichertenbestätigungen A Anhang B zu Anlage 1.1 Versichertenbestätigungen B Anhang C zu Anlage 1.1 Versichertenbestätigungen C Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung Anlage 1.3 Vergütungsverzeichnis Anlage 2 Abrechnung von Hebammenleistungen Anlage 3 Qualitätsvereinbarung Beiblatt 1 Ausschlusskriterien Beiblatt 2 Statistische Erhebung Anhang 3.a Qualitätsmanagement Anhang 3.b Nachweisverfahren Auditbogen Auditverfahren Beiblatt 3 Peer Review Beiblatt 4 Strukturierter Dialog Anlage 4.1 Beitrittserklärung Anlage 4.2 Abfrageformular für die Vertragspartnerliste Hebammen Anlage 5 Anlage 5 Technische Beschreibung zur Übermittlung der Datensätze der vertragsschließenden Berufsverbände an den GKV-Spitzenverband für die Erstellung der Vertragspartnerliste Hebammen nach § 134a SGB V

16 Qualitätsvereinbarung
Mindestanforderungen hinsichtlich Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unaufwändiges Nachweisverfahren Für geburtshilflich tätige Hebamme in Einrichtungen (HgE, Kliniken mit Beleghebammen) gilt das jeweilige Qualitäts- managementsystem (QM-System) der Einrichtung

17 Qualitätsvereinbarung
Beiblatt 1 Ausschlusskriterien Kriterien, die eine Geburt im häuslichen Umfeld im Sinne dieses Vertrages ausschließen: … Kriterien, die eine Geburt im häuslichen Umfeld nach gründlicher Abklärung durch weitere Diagnostik, fachärztliches Konsil und ggf. Teamentscheidung sowie nach spezieller Risikoaufklärung nicht ausschließen: … s t r i t t i g Schiedsstelle klärt am 24./25. September 2015

18 Entwicklung Haftpflichtprämien
Berufshaftpflichtprämie p.a. (Hebammen mit Geburtshilfe) in Euro (gerundet), (teilweise beginnend am 1. Juli eines Jahres) 1981 31 1992 179 2003 1.353 2009 2.370 2010 3.689 2012 4.242 2013 4.480 2014 5.091 2015 6.274

19 Der Sicherstellungszuschlag zum Ausgleich der Steigerung der Haftpflichtkosten
Hebammen fordern einen Ausgleich nach Abs. 1 Satz 3 SGB V zzgl. Sicherstellungzuschlag für Hebammen mit wenig Geburten GKV-SV fordert Spitzausgleich für geburtshilflich tätige Hebammen Schiedsstelle klärt am 24./25. September 2015


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