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Beamtenversorgung Neues Recht in Brandenburg August 2010 BbgBeamtVG 1

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Präsentation zum Thema: "Beamtenversorgung Neues Recht in Brandenburg August 2010 BbgBeamtVG 1"—  Präsentation transkript:

1 Beamtenversorgung Neues Recht in Brandenburg August 2010 BbgBeamtVG 1
© Lutz Pahlke August 2010 BbgBeamtVG 1 1

2 Beamtenversorgung – neues Recht in Brandenburg
Inhaltsverzeichnis Bisherige Rechtslage Rahmenbedingungen für eine landesspezifische Reform Wesentliche Änderungen © Lutz Pahlke 2

3 Beamtenversorgung – bisherige Rechtslage
Föderalismusreform 2006 umfassende Änderung des GG mit Wirkung ab 1. September 2006 u. a. Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG Änderung der Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs-, Laufbahn- und Beamtenversorgungsrecht Bund und Länder regeln die Versorgung ihrer Beamten autonom © Lutz Pahlke 3

4 Beamtenversorgung – bisherige Rechtslage
das bisherige BeamtVG (des Bundes) gilt weiter in der Fassung von Ende August 2006 © Lutz Pahlke 4

5 Beamtenversorgung – bisherige Rechtslage
Punktuelle Ersetzung und Ergänzung durch landesrechtliche Regelungen Beamtenversorgungsergänzungsgesetz vom 21. November 2007 Zweites Beamtenversorgungsergänzungsgesetz vom 19. Dezember 2008 © Lutz Pahlke 5

6 Beamtenversorgung – Rahmenbedingungen
Eckpunkte für eine Reform des Rechts des öffentlichen Dienstes vom November 2007 Wahrung der Balance mit dem Bund und den anderen Ländern © Lutz Pahlke 6

7 Beamtenversorgung – Rahmenbedingungen
Beachtung der Grundsätze des Beamtenrechts Art. 33 GG - hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums z.B. Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation im Ruhestand oder Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt © Lutz Pahlke 7

8 Beamtenversorgung – Rahmenbedingungen
Absenkung des Versorgungsniveaus Absenkung der Versorgungsniveaus wird fortgesetzt Sechste Stufe der achtstufigen „Riestertreppe“ ist bereits erreicht Zugangspensionäre unterliegen nach dem Inkrafttreten der Neuregelungen sofort dem neuen, abgesenkten Versorgungsniveau © Lutz Pahlke 8

9 Beamtenversorgung – Rahmenbedingungen
Neuregelung der Versorgungslastenteilung Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag regelt bereits Dienstherrenwechsel Land  Land, Bund  Land, Bund, Land  Gemeinde Regelung für Dienstherrenwechsel innerhalb des Landes Brandenburg wird den Regelungen des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages folgen (Ausnahme bei Wechsel von und zu Körperschaften, die beide dem Kommunalen Versorgungsverband angehören) © Lutz Pahlke 9

10 Beamtenversorgung – wesentliche Änderungen
Entwurf eines eigenen BbgBeamtVG neue Struktur, Straffung des Textes (Lesbarkeit) Reduzierung der Anzahl der Abschnitte (von 15 auf 6) 1. Allgemeine Vorschriften 2. Versorgungsbezüge 3. Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften 4. Versorgungskostenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechsel 5. Überleitungs- und Übergangsvorschriften 6. Schlussvorschriften und der §§ (von 105 auf 90) Streichung europarechtswidriger und veralteter Quotelungs-Regelungen Anpassung an den neuen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen © Lutz Pahlke 10

11 Beamtenversorgung – wesentliche Änderungen
Hinterbliebenenversorgung Absenkung von 60 % auf 55 % Wegfall der Übergangsvorschriften für Bestandsbeamte nicht für Bestandspensionäre Kein Wiederaufleben der Versorgung nach Wiederverheiratung und Scheidung © Lutz Pahlke 11

12 Beamtenversorgung – wesentliche Änderungen
Dienstunfallversorgung Absenkung des Mindestruhegehaltsatzes von 66,67 % auf 63,78 % in Entsprechung der Absenkung des Höchstruhegehaltsatzes von 75 % auf 71,25 % Keine Absenkung beim erhöhten Unfallruhegehalt Einmalige Unfallentschädigung künftig differenziert nach Schaden Beschränkung der Zahldauer des Unterhaltsbeitrages für Hinterbliebene und Verwandte der aufsteigenden Linie auf max. 2 Jahre Grad (in %) der Schädigungsfolgen bisherige Regelung in Euro künftige Regelung In Euro 50 80.000 pauschal 50.000 60 60.000 70 70.000 80 90 90.000 100 © Lutz Pahlke 12

13 Beamtenversorgung – wesentliche Änderungen
Kindererziehungszeiten Voraussetzungen für die Gewährung bleiben unverändert für die ersten drei Jahre der Kindererziehung ein monatlicher Zuschlag Bisherige Berechnungsbasis: aktueller Rentenwert [0,0833 Entgeltpunkte beim Kindererziehungszuschlag, 0,0278 Entgeltpunkte beim Kindererziehungsergänzungszuschlag] Künftige Regelung: monatliche einfache Zuzahlungsbeträge [vorgesehen: monatlich 2,50 €] © Lutz Pahlke 13

14 Beamtenversorgung – wesentliche Änderungen
Berücksichtigung von Hochschul-Ausbildungszeiten Anstelle der bisherigen 3 Jahre künftig nur noch 855 Tage Vertrauensschutz für Versorgungsfälle, die vor dem 1. Juli 2016 eintreten → 4-jährige Übergangsregelung 1. Januar 2013 : Tage, 1. Juli 2013 : Tage 1. Januar 2014 : Tage, 1. Juli 2014 : Tage 1. Januar 2015 : Tage, 1. Juli 2015 : Tage 1. Januar 2016 : Tage, 1. Juli 2016 : Tage © Lutz Pahlke 14

15 Beamtenversorgung – weitere wesentliche Änderungen
Einführung eines Unfallsterbegeldes a Wegfall privilegierender Regelungen für Wahlbeamte auf Zeit und politische Beamte im einstweiligen Ruhestand beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen Nichtberücksichtigung von Ministerzeiten beim Ruhegehalt bei eigenständigem Ministerversorgungsanspruch © Lutz Pahlke 15

16 Beamtenversorgung – weitere wesentliche Änderungen
Begrenzung der anrechenbaren Vordienstzeiten auf 5 Jahre Vertrauensschutzregelung für pensionsnahe Jahrgänge a Begrenzung der Zahldauer des Unterhaltsbeitrages auf 5 Jahre für nach kurzen Dienstzeiten entlassene Beamte auf max. 2 Jahre für Hinterbliebene und Verwandte der aufsteigenden Linie © Lutz Pahlke 16

17 Beamtenversorgung – Übergangsvorschriften
Bestandsschutz für Bestandspensionäre Straffung für Bestandsbeamte © Lutz Pahlke 17

18 Gesetzgebungsverfahren – BbgBesG / BbgBeamtVG
In-Kraft-Treten 1. Juli 2012 zweite Lesung im Landtag Apr./Mai 2012 ggf. Anhörung zum Gesetzentwurf im Landtag Jan. - Mrz. 2012 erste Lesung im Landtag Mitte Dez. 2011 Nov. 2011 Kabinettsbeschluss (Gesetzentwurf) Okt. 2011 Mitzeichnungsverfahren (Landesregierung) Jun. - Sep. 2011 förmliche Ressortabstimmung Apr./Jun. 2011 Ressortabstimmung auf Arbeitsebene © Lutz Pahlke

19 Neues Beamtenversorgungsrecht in Brandenburg
Impressum MdF Referat 45 Neues Beamtenversorgungsrecht in Brandenburg Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes Gerhard Wittmer, Cornelia Scheer, Lutz Pahlke, Peter Handrick Stand der Bearbeitung: Präsentation vor Gewerkschaften, Berufsverbänden und Kommunalverbänden 19

20 für Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit © Lutz Pahlke September 2010 BbgBeamtVG


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