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Wassertourismus und Schutz von Arten- und Lebensgemeinschaften –

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Präsentation zum Thema: "Wassertourismus und Schutz von Arten- und Lebensgemeinschaften –"—  Präsentation transkript:

1 Wassertourismus und Schutz von Arten- und Lebensgemeinschaften –
Bespiele aus den Großschutzgebieten Manfred Lütkepohl Naturwacht Brandenburg

2 Naturschutz an Gewässern
Gewässer sind besonders artenreiche Lebensräume. Das macht sie wegen der damit verbundenen Erlebnismöglichkeiten besonders interessant. Ein nachhaltiger Wassertourismus muss die Beeinträchtigen der natürlichen Arten und Lebensgemeinschaften möglichst gering halten.

3 Gewässerlebensräume Schwimmblattgesellschaften
Unterwasserpflanzengesellschaften Röhrichtzonen Hartsubstrate in Fließgewässern mit Kleiner Flussmuschel und Querdern des Bachneunauges Foto: Reinhard Baadke Naturnahe Bach- u. Flussabschnitte sowie Schwimmblattgesellschaften u. Röhrichte sind besonders geschützte Biotope Foto: Michael Feierabend

4 Brutvogelkolonien müssen geschützt werden

5 Einige Gewässer sind so empfindlich,
dass sie keine touristische Nutzung vertragen Beispiel Oberlauf der Dahme im Naturpark Dahme-Heideseen

6 …Für viele andere Gebiete sind differenzierte
Regelungen erforderlich, damit die Interessen des Naturschutzes gewahrt bleiben. Beispiel Nationalpark Unteres Odertal Öffnung von 3 Kanustrecken in empfindlichen Lebensräumen der Schutzzone 2 ab 2006 Befahrung nur unter Führung durch geschulte Kanuführer, die von der Nationalparkverwaltung benannt sind. Befahrung erst ab d Buchung über Tourismusvereine Nutzung des Angebots von ca. 300 – 650 Teilnehmern pro Jahr

7 Beispiel Nationalpark Unteres Odertal
Leistungen der Naturwacht Jährliches Abfahren der Strecken vor dem 15. Juli und schonende Beseitigung von Hindernissen Weitere Kontrollfahrten während der Saison Mitarbeit bei den Schulungen der Kanuführer Seit 2011 wird eine Qualitäts- kontrolle in Form einer Gäste- befragung durchgeführt. Die Rückmeldungen waren über- waren überwiegend sehr positiv.

8 Beispiel NSG Rheinsberger Rhin
-Vorkommen von Bachneunauge, Kleiner Flussmuschel u. anderen geschützen Arten Befahren ausschließlich vom 15. Juni bis 31. Oktober ausschließlich mit Einer- u. Zweierkajaks (keine Stechpaddel) bei einem Pegelstand v. mind. 65 cm (Schilder an Ein- u. Ausstiegstellen, Pegeltelefon) An- u. Ablegen sowie Betreten nur an gekennzeichneten Ein- u. Ausstiegstellen Befahrung nicht entgegen der Strömung -Informationstafeln an Ein- u. Ausstiegs- stellen Informationen bei den Bootsverleihen Erhaltung der Befahrbarkeit u. Kontrolle durch die Naturwacht

9 Beispiel NSG Stechlin 8670 ha, eines der größten NSG Brandenburgs,
einzigartige Unterwasser- pflanzenwelt, zahlreiche bedrohte Arten

10 Beispiel NSG Stechlin - Befahren mit durch Muskelkraft getriebene Boote, auf dem Stechlinsee auch mit Segelbooten + Anzahl der Boote ist für jeden See festgelegt + Boote liegen an festgelegten Liegeplätzen, i.d.R. an Sammelstegen + Boote müssen bei der UNB registriert u. gekennzeichnet werden + Am Stechlinsee existiert ein Bootsverleih, wo registrierte Boote ausgeliehen werden können + Abstand zu Röhrichten 15 m, Befahren von Schwimmblattbeständen verboten + jährlich einmalig eine eintägige Kanuwanderung mit max. 30 Booten auf Stechlin- u. Nehmitzsee nach dem 1. Oktober

11 Beispiel NSG Stechlin Baden an zugelassenen Badestellen, die in der Karte eingezeichnet sind Lagern in der unmittelbaren Umgebung der Uferkante mit Abstand bis 30 m Tauchen mit Geräten in einem eingegrenzten Bereich im Ostteil des Stechlinsees (außerdem das jährliche Weihnachtstauchen im Stechlinsee, kein Tauchen zwischen u Uhr) - hoher Überwachungsaufwand für die Naturwacht

12 Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
80 % SPA 30 % FFH

13 Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Verdreifachung der Kanuzahlen von 1994 bis 2000 Minimierung des Konfliktes zwischen Kanusport und Naturschutz durch Besucherlenkung und –information gleichzeitig Erhöhung der regionalen Wertschöpfung durch Angebots- und Informationsvernetzung

14 Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Naturparkverwaltung, Kanuver- mietern, Campingplatzwarten u. Verkehrsvereinen in der AG Kanutourismus Festlegung eines Mindestpegels von 30 cm für den Küstriner Bach. Befahrung nur noch stromabwärts Pegelstandinfos befinden sich an der Strecke und können per Telefon abgefragt werden. -Bei zu niedrigen Pegelständen kann ein Karren für den Bootstransport ausgeliehen oder ein Shuttledienst angefordert werden.

15 Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Informationen vor Ort kontinuierliche Zuarbeit und Korrektur für wasserwanderrelevante Medien

16 Beispiel Naturpark Uckermärkische Seen
Einrichtung von Biwakplätzen zur Verhinderung von wildem Camping Kontrolle der Einrichtungen und der Schutzbestimmungen durch die Naturwacht Einhaltung der Pegelregelung am Küstriner Bach Regel beachtet Regel nicht beachtet

17 Beispiel Biosphärenreservat Spreewald
Labyrinth der Fließe und für den Naturschutz sehr wertvolle Lebensräume - Die VO für das BR verbietet die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge. Andere Wasserfahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Wasser- wanderwegen und Seen fahren. - Motorantrieb nur bei traditionellen Spreewaldkähnen, die üblicherweise per „Rudel“ gestakt werden, auf genehmigten Strecken gestattet. Kontrolle der VO und Besucherinformation durch die Naturwacht. Erstellung von gutem Info-Material für Wasser- wanderer durch BR-Verwaltung Bau von 2 Fisch-Kanu-Pässen jedoch: Erhebliche Probleme durch Massentourismus

18 Beispiel BR Spreewald Masterplan naturverträglicher Wassertourismus
Konflikte mit naturschutzfachlichen Interessen (Beeinträchtigung der der einzigartigen Flora und Fauna des UNESCO Biosphärenreservats und Natura 2000-Gebiets) Probleme mit anderen Gewässernutzern, allen voran dem Kahnfährtourismus Imageschaden als überfülltes Massen-Kanurevier („Mallorca des Paddelns“)

19 Beispiel Spreewald Der Masterplan schlägt ein Bündel von Maßnahmen vor, dazu gehören: Schaffung eines Netzes von Ein- und Ausstiegsstellen, Kanurastplätzen und Biwakplätzen Umsetzung eines kanutouristischen Informations- und Leitsystems Integration der Kanurastplätze, Ein- und Ausstiegsstellen sowie Biwakplätze in die kommunalen Leitsysteme

20 Fazit Differenzierte Naturschutzverordnungen und übergreifende Planungen wie Masterpläne können zu einem guten Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Wassertourismus führen. Die intensiven Verhandlungen zwischen Naturschutz und Wassertourismus im Vorfeld führen zu einem besseren Verständnis der jeweiligen Bedürfnisse und Positionen Übergreifende Planungen mit dem entsprechenden Interessensausgleich sind auch für weitere Wassersportreviere sinnvoll. Es muss eine gute Information der Wassertouristen erreicht werden, was aber wegen der starken Differenzierung innerhalb dieser Gruppe schwierig ist. Eine ausreichende Kontrolle ist unerlässlich.


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