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Herausforderung BilMoG Arnsberg, 18

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Präsentation zum Thema: "Herausforderung BilMoG Arnsberg, 18"—  Präsentation transkript:

1 Herausforderung BilMoG Arnsberg, 18
Herausforderung BilMoG Arnsberg, 18. November Jürgen Sievert, Andreas Blücher

2 BilMoG - eine neue Herausforderung
Herausforderungen Wissenstransfer im Unternehmen Neuausrichtung der Bilanzpolitik und der Steuerung Anpassung der Prozess- und Systemarchitektur Enger zeitlicher Umsetzungsrahmen Integration der BilMoG-Umsetzung in bestehende Projektplanungen Erweiterte Prüfungspflicht des Aufsichtsrates Potentielle dauerhafte Parallelität von Steuerbilanz, HGB-Einzelabschluss und IFRS-Konzernabschluss Rahmenbedingungen Umfangreichste Reform des Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz von 1985 „Moderne Bilanzierungsgrundlage“ als dauerhafte, vollwertige, weniger komplexe und kostengünstigere Alternative zu IFRS Modifikation traditioneller Prinzipien der HGB-Rechnungslegung Modifikationen betreffen neben dem Handelsrecht nicht weniger als 29 Gesetze und Verordnungen Erweiterungen der Berichterstattung für Anhang und Lagebericht HGB-Bilanz bleibt Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung Zielsetzung dieser Folie: - Kurze Präsentation der Rahmenbedingungen - Sofern diese Folie schon im Rahmen von Gremiensitzungen präsentiert wurde, ist ein Hinweis auf die wesentlichen Aussagen dieser Folie ausreichend. Wesentliche Aussage - Rahmenbedingungen: Umfangreichste Reform des Bilanzrechts seit dem BiRiliG von 1985 Modifikation traditioneller HGB-Prinzipien Erweiterung der Berichterstattung für Anhang/Lagebericht HGB-Bilanz: weiterhin Grundlage für Ausschüttungsbemessung und steuerliche Gewinnermittlung Wesentliche Aussagen – Herausforderungen: Neuausrichtung Bilanzpolitik Anpassung der Prozess- und Systemarchitektur Erweiterte Prüfungspflicht des Aufsichtsrates © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

3 Aktueller Zeitplan 21. Mai 2008 4. Juli 2008 1. August 2008
Milestones Veröffentlichung des Referentenentwurfs Einreichung von Stellungnahmen beim BMJ Wahlrecht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Erleichterungen Regierungsentwurf Anhörung Experten im Bundestag 2007 2008 2009 Okt. Nov. Dez. Jan. Mrz. Jun. Aug. 21. Mai 2008 Stellungnahme des Bundesrats 4. Juli 2008 Gegenäußerung Bundesregierung 1. August 2008 Erste Lesung im Bundestag 26. September 2008 17. Dezember 2008 Zielsetzung dieser Folie: Darstellung des aktuellen Zeitplanes Illustration des vermeintlich engen zeitlichen Umsetzungsrahmens Keine Vergleichszahlen nach BilMoG-Regelungen für den ersten „BilMoG-Jahresabschluss“ Hinweis: Erstmalige Anwendung gem. Darstellung gilt für die wesentlichen Änderungen Weitere Anwendungsvorschriften sind: Ab Geschäftsjahren, die nach dem beginnen, insb.: Wegfall der Rechnungslegungspflicht für Kleinstunternehmen. Anhebung der Größenklassen im Einzel- und Konzernabschluss. Wegfall des HGB-Anhangs bei IFRS-Rechnungslegung. Ab Geschäftsjahren, die nach dem beginnen, insb.: Neuregelungen zur Abschlussprüfung.Größenabhängige Erleichterungen Ab Geschäftsjahren, die nach dem beginnen, insb.: Einzelne Anhangangaben. Erklärung zur Unternehmensführung © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

4 BilMoG - Umfangreiche Gesetzesänderungen - ein Ausschnitt
Das BilMoG ändert primär das Handelsrecht und nicht weniger als 29 Gesetze und Verordnungen, hier eine Auswahl: Verankerung des Prinzips des wirtschaftlichen Eigentums Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit Aktivierungsgebot für den derivativen GFW Aktivierungspflicht für Entwicklungskosten Aktivierungsverbot für allgemeine Forschungskosten Ansatzverbot für nicht entgeltl. erworbene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare IV des AV Abschaffung verschiedener Aktivierungswahlrechte (z. B. Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen) Aktivierungspflicht für aktive latente Steuern Steuerabgrenzung nach dem bilanzorientierten Konzept Verbot des Ansatzes von Aufwandsrückstellungen Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen und Schulden, wenn die Vermögensgegenstände ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen Wegfall verschiedener Abschreibungs- und Zuschreibungswahlrechte Bildung von Bewertungseinheiten zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Ausfallrisiken oder gleichartiger Risiken mit FI Einschränkung des Verbrauchsfolgeverfahren auf LIFO & FIFO Anpassung des handelsrechtlichen an den steuerlichen Herstellungskostenbegriff Fair Value Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen FI Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbewertung Diskontierung aller Rückstellungen mit Laufzeit von mehr als einem Jahr zu einem von der Bundesbank bekannt zu gebenden durchschnittlichen Marktzins Währungsumrechung zum Devisenkassakurs unter Berücksichtigung von VP, IP und AKP Verpflichtung zur Neubewertungsmethode im KA Ermittlung der Zeitwerte für Kapitalkonsolidierung zum Zeitpunkt des Anteilserwerbs Abschaffung der Interessenzusammenführungsmethode Abschaffung der Rücklagenverrechnung (Goodwill) At-Equity-Konsolidierung zwingend nach der Buchwertmethode Erweiterung des Konsolidierungskreises durch Wegfall des Beteiligungserfordernisses Erweitere Angaben im Anhang und Lagebericht Anhebung der Schwellenwerte zur Umschreibung der Größenklassen Darstellung der wesentlichen Merkmale des Risiko-managements (inkl. IKS) im Hinblick auf die Rechnungslegung Wirksamkeitsüberwachung des Risikomanagements (inkl. IKS) und der Internen Revision durch das Audit Committee Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Schwächen des rechnungslegungsbezogenen Risikomanagementsystems Zielsetzung dieser Folie: Darstellung zahlreicher geplanter Gesetzesänderungen – ohne an dieser Stelle bereits eine Wertung vorzunehmen Fokus liegt hier ausschließlich auf den bilanzrechtlichen Vorschriften Diese Folie soll zunächst nur „Masse“ dokumentieren und verdeutlichen, dass die Art der geplanten Änderungen sehr heterogen ist: Streichung von Wahlrechten (z.B. Keine Aktivierung von Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen) Kodifizierung komplett neuer Regelungen (z.B. Bildung von Bewertungseinheiten, Fair Value Bewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten) Klarstellungen (z.B. Verankerung des Prinzips der wirtschaftlichen Zurechnung) Erleichterungen (Anhebung der Schwellenwerte zur Umschreibung der Größenklassen) Erweitere Anhangangaben sowie erweiterte Lageberichterstattung Unveränderte GoB (§ 252 HGB) – dennoch Kodifizierung von Einzelregelungen: z.B. Zeitwertbilanzierung für Finanzinstrumente des Handelsbestandes Regelungslücken: unbestimmte Rechtsbegriffe – Verweis in der Begründung zum Referentenentwurf auf IFRS-Regelwerk Übergangsregelungen bestehen nur für Einzelsachverhalte – Frage: retrospektiver oder prospektiver Übergang? © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

5 BilMoG - eine neue Herausforderung
Bilanzierung Modifikation traditioneller Prinzipien der HGB-Rechnungslegung Erweiterungen der Berichterstattung für Anhang und Lagebericht sowie Prüfungspflichten des Aufsichtsrates Neuausrichtung der Bilanzpolitik IT-Systeme Anpassung der Prozess- und Systemarchitektur Potentielle dauerhafte Parallelität von Steuerbilanz, HGB-Einzelabschluss und IFRS-Konzernabschluss Steuern Abkehr von der Einheitsbilanz Prozesse Rating & Covenants Strukturen Vergütungssysteme Kennzahlen und Steuerung © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

6 BilMoG - Auswirkungen auf Unternehmen
Analyse: Strategische Dimension Analyse: Operative Dimension (Umsetzung) Auswirkung auf Strategie und Geschäftsprozesse Einfluss auf die Außendarstellung Aufwandsschätzung zur Umsetzung der BilMoG-Anforderungen Identifikation der Komplexitätstreiber Auswirkung auf IT-Systeme und Prozesse Jahresabschluss und Lagebericht Business und Strategie Bilanzierung Steuern Prozesse IT-Systeme Handels- und Steuerbilanz Rechtsform Business und Strategie Dokumentation Organisation Prozesse & Kommunikation IT-Systeme Corporate Governance © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

7 Themenübersicht 1. Rechungslegungspflicht 9. Bewertungseinheiten 2.
Maßgeblichkeit 10. Währungsumrechnung 3. Wirtschaftliche Zurechnung 11. Rückstellungen 4. Immaterielle VG 12. Pensionsrückstellungen 5. Geschäfts- oder Firmenwert 13. Latente Steuern 6. Herstellungskosten 14. Konsolidierung 7. Außerplanmäßige Abschr. 15. Sonstige Änderungen 8. Finanzinstrumente 16. Übersicht © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

8 1. Rechnungslegungspflicht
Geltendes Recht (HGB) Die Pflicht zur Buchführung und zur Erstellung eines Inventars (§§ HGB) richtet sich bislang ausschließlich nach der Kaufmannseigenschaft (§§ 1-7 HGB) BilMoG § 241a HGB-E größenabhängige Erleichterung: (Nicht kapitalmarktorientierte) Einzelkaufleute, deren Jahresab-schluss an zwei aufeinander folgen-den Abschlussstichtagen nicht mehr als € Umsatzerlöse und € Jahresüberschuss aufweist, brauchen keine Bücher zu führen Gilt nur für Einzelkaufleute – nicht für Personenhandelsgesellschaften Anhebung der Schwellenwerte in § 267 HGB für weitere größenabhängige Erleichterungen und Befreiungen © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

9 1. Rechnungslegungspflicht
Steuerrechtliche Auswirkungen Steuerlich besteht auch dann Buchführungspflicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 AO erfüllt sind Wenn Umsatzerlöse von mehr als € im Kalenderjahr oder Gewinne von mehr als € im Wirtschaftsjahr erzielt werden steuerlich beziehen sich die Umsatzerlöse auf das Kalenderjahr, handelsrechtlich hingegen auf das Geschäftsjahr der Jahresüberschuss gem. § 241a HGB entspricht nicht dem Gewinn gem. § 141 AO zudem besteht die steuerliche Buchführungspflicht grundsätzlich bereits bei erstmaliger Überschreitung eines Schwellenwerts Annäherung des Handels- an das Steuerrecht: Künftig können mehr Einzelkaufleute den steuerlichen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln Es sind weiterhin Fälle der steuerlichen Buchführungspflicht nach 141 AO möglich, auch wenn keine handelsrechtliche Buchführungspflicht besteht © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

10 2. Maßgeblichkeitsprinzip
Geltendes Recht (HGB, EStG) § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG: Materielle Maßgeblichkeit Geltung der GoB für buchführungs-pflichtige Gewerbetreibende § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG: Umgekehrte/formelle Maßgeblichkeit Steuerrechtliche Wahlrechte sind in Übereinstimmung mit der Handels-bilanz auszuüben BilMoG Beibehaltung des allgemeinen (materiellen) Maßgeblichkeitsgrund-satzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 EStG) Aufgabe der umgekehrten / formellen Maßgeblichkeit Wegfall handelsr. Öffnungsklauseln §§ 254, 279 Abs. 2, 280 Abs. 2 HGB: steuerrechtl. Abschreibungen §§ 247 Abs. 3, 273, 281 HGB: Sonderposten mit Rücklageanteil Teilw. Neufassung des § 5 Abs. 1 EStG Unabhängige Ausübung steuerlicher Wahlrechte möglich © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

11 2. Maßgeblichkeitsprinzip
Steuerrechtliche Auswirkungen (1/2) Steuerrechtliche Wahlrechte können unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden § 7g EStG: Sonderabschreibungen § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven R 6.6 EStR: Übertragung stiller Reserven (evtl. Richtlinienänderung aufgrund geforderter Maßgeblichkeit in R 6.6 EStR notwendig) Wahl zwischen AfA-Methoden (lineare AfA, Leistungs-AfA)? Wahlbestandteile bei Herstellungskosten (z. B. Verwaltungskosten)? © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

12 2. Maßgeblichkeitsprinzip
Steuerrechtliche Auswirkungen (2/2) Eine unabhängige Ausübung steuerlicher Wahlrechte setzt die Aufnahme der betroffenen Wirtschaftsgüter in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse mit folgenden Angaben voraus (§ 5 Abs.1 EStG-E): Tag der Anschaffung oder Herstellung Anschaffungs- oder Herstellungskosten Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts vorgenommene Abschreibungen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Bilanzierung latenter Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

13 3. Wirtschaftliche Zurechnung
Geltendes Recht (HGB) Allgemeines Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung war bislang nicht explizit im HGB kodifiziert BilMoG Verankerung eines allgemeinen Prinzips der wirtschaftlichen Zurech-nung im HGB (§ 246 Abs. 1 HGB-E) Aktivierung: Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer Wirtschaftlicher Eigentümer hat die wesentlichen Chancen und Risiken Passivierung aller rechtlichen Verpflichtungen © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

14 3. Wirtschaftliche Zurechnung
Geltendes Recht (HGB, EStG) Nach § 39 Abs. 2 AO ist für die steuerrechtliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern das wirtschaftliche Eigentum maßgebend Die handelsrechtliche Zuordnung wird als weitestgehend deckungsgleich angesehen BilMoG Keine Änderung des bisherigen Rechtszustands intendiert von der Rechtsprechung erarbeitete Beurteilungskriterien gelten weiterhin Steuerliche Leasingerlasse finden unverändert Anwendung © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

15 3. Wirtschaftliche Zurechnung
Steuerrechtliche Auswirkungen Weiterhin wirtschaftliche Zurechnung nach § 39 Abs. 2 AO Keine Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz durch das BilMoG © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

16 4. Immaterielle VG Geltendes Recht (HGB)
Aktivierungsverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögens-gegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB) BilMoG Aktivierungspflicht durch Aufhebung des Aktivierungsverbots Beginn der Entwicklung muss nach dem liegen (Art. 66 Abs. 3 EGHGB-E) Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB-E) Explizites Aktivierungsverbot für Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des AV, die nicht entgeltlich erworben wurden (§ 248 Nr. 4 HGB-E) Zuordnung zum originären GoF © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

17 4. Immaterielle VG Geltendes Recht (HGB)
Aktivierungswahlrecht für Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen als Bilanzierungshilfe (§§ 269, 282 HGB) BilMoG Erfassung als Aufwand durch Aufhebung des Aktivierungswahlrechts für die Bilanzierungshilfe Übergangsregelung (Art 66 Abs. 4 EGHGB-E): vor dem aktivierte Bilanzierungshilfen dürfen beibehalten werden Abschreibung zu mindestens je ¼ in Folgejahren © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

18 4. Immaterielle VG Steuerrechtliche Auswirkungen
Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind weiterhin nur bei entgeltlichem Erwerb in der Steuerbilanz zu aktivieren (§ 5 Abs. 2 EStG) Keine unmittelbaren Auswirkungen des BilMoG auf die Steuerbilanz Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Bilanzierung latenter Steuern Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen Keine Auswirkungen des BilMoG auf die Steuerbilanz, da schon bisher kein Ansatz möglich war © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

19 5. Geschäfts- oder Firmenwert
Geltendes Recht (HGB) Aktivierungswahlrecht für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert (§ 255 Abs. 4 Satz 1 HGB) In Folgeperioden zu mindestens einem Viertel abzuschreiben (§ 255 Abs. 4 Satz 2 HGB). Alternativ: Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer (§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB) BilMoG Aktivierungspflicht für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmen-wert (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB-E) Planmäßige (und ggf. außerplanmäßige) Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 HGB-E Explizites Wertaufholungsverbot für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 253 Abs. 5 HGB-E) © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

20 5. Geschäfts- oder Firmenwert
Steuerrechtliche Auswirkungen Aktivierungspflicht für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert in der Steuerbilanz (§ 5 Abs. 2 EStG) Planmäßige Abschreibung über 15 Jahre (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG) Keine Ausnahme vom grundsätzlichen Wertaufholungsgebot für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG) Keine unmittelbaren Auswirkungen des BilMoG auf die Steuerbilanz Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz aufgrund abweichender Abschreibungen möglich Bilanzierung latenter Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

21 6. Herstellungskosten Geltendes Recht (HGB, EStG) BilMoG (HGB, EStG)
HB Herstellungskosten StB HB Herstellungskosten StB P Material- und Fertigungseinzelkosten P P Material- und Fertigungseinzelkosten P W Material- und Fertigungsgemeinkosten P P Material- und Fertigungsgemeinkosten P W Fertigungsbedingte AfA P P Fertigungsbedingte AfA P W Verwaltungsgemeinkosten W W Verwaltungsgemeinkosten W W Sozialgemeinkosten W W Sozialgemeinkosten W W Fertigungsbed. FK-Kosten W W Fertigungsbed. FK-Kosten W V Forschungskosten V V Forschungskosten V V Vertriebskosten V V Vertriebskosten V HB = Handelsbilanz, StB = Steuerbilanz, P = Pflicht, W = Wahlrecht, V = Verbot © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

22 6. Herstellungskosten Steuerrechtliche Auswirkungen
Anpassung der handelsrechtlichen Herstellungskostenuntergrenze an die steuerliche Herstellungskostenuntergrenze Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Zu den handelsrechtlichen Herstellungskosten gehören auch Abschreibungen auf nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein steuerliches Aktivierungsverbot gilt Bilanzierung latenter Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

23 7. Außerplanmäßige Abschreibungen
Geltendes Recht (HGB) Anlagevermögen Bei dauernder Wertminderung: Abschreibungspflicht Bei nicht dauernder Wertminderung: Abschreibungswahlrecht für Nicht-KapGes Abschreibungswahlrecht für KapGes nur bei Finanzanlagen, ansonsten Verbot Umlaufvermögen (Strenges) Niederstwertprinzip: Abschreibungspflicht auch bei nicht dauernder Wertminderung BilMoG Anlagevermögen Bei dauernder Wertminderung: Weiterhin Abschreibungspflicht Bei nicht dauernder Wertminderung: (Rechtsformunabhängiges) Abschreibungswahlrecht nur bei Finanzanlagen, ansonsten Verbot Umlaufvermögen Weiterhin (strenges) Niederstwert-prinzip © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

24 7. Außerplanmäßige Abschreibungen
Geltendes Recht (HGB) Außerplanmäßige Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (§ 253 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 HGB) Wertaufholungswahlrecht für Nicht-KapGes, sonst Wertaufholungsgebot BilMoG Wegfall außerplanmäßiger Abschrei-bungen nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung für Nicht-KapGes Generelles Wertaufholungsgebot Ausnahme: Verbot für einen GoF © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

25 7. Außerplanmäßige Abschreibungen
Steuerrechtliche Auswirkungen Teilwertabschreibungen sind schon bislang nur bei dauernder Wertminderung möglich Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wurden steuerlich bislang schon nicht anerkannt Wertaufholung Steuerlich besteht bereits bislang ein grundsätzliches Wertaufholungs-gebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG) Keine Ausnahmeregelung für Geschäfts- oder Firmenwert Tendenziell Angleichung von Handels- und Steuerbilanz © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

26 8. Bewertung von Finanzinstrumenten
Geltendes Recht (HGB) Ansatz von Finanzinstrumenten (Aktien, Anleihen etc.) mit den Anschaffungs-kosten Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte (Futures, Swaps) keine Bewertungsgrundsätze für schwebende Geschäfte Teilweise Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten zum Zeitwert (Kreditinstitute) BilMoG Für Handelszwecke erworbene Finanzinstrumente sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB-E) Gilt sowohl für originäre (z. B. Aktien) als auch für derivative Finanz-instrumente (z.B. Optionen, Swaps) Zeitwert entspricht dem Marktpreis Aktiver Markt muss bestehen Erfolgswirksame Vereinnahmung realisierbarer Gewinne und Verluste Ausschüttungssperre f. Nicht-Banken Unwiderrufliche Klassifizierung im Zugangszeitpunkt © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

27 8. Bewertung von Finanzinstrumenten
Steuerrechtliche Auswirkungen Keine Besteuerung realisierbarer Gewinne: Steuerbilanziell gelten nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Bewertungsobergrenze Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG-E besteht eine Ausnahme für Steuerpflichtige im Anwendungsbereich des § 340 HGB (Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute) Finanzinstrumente des Handelsbestands sind mit dem beizulegenden Zeitwert abzgl. eines Risikoabschlags zu bewerten (§ 340e Abs. 3 HGB) Übergangsregel: Wahlrecht zur Verteilung des Gewinns aus der Erstanwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG-E über zwei Jahre (§ 52 Abs. 16 Satz 10 EStG-E) Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz aufgrund abweichender Bewertung Bilanzierung latenter Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

28 9. Bewertungseinheiten Geltendes Recht (HGB)
Geltung des Einzelbewertungs-grundsatzes Keine explizite Regelung zu Bewertungs- einheiten Gleichwohl wird die Bildung von Bewertungseinheiten (Grundgeschäft wird durch Sicherungsgeschäfts abgesichert) anerkannt Kein Ausweis von unrealisierten Verlusten, soweit diesen nicht realisierte Gewinne gegenüberstehen (Einschränkung des Imparitäts-prinzips) BilMoG § 254 HGB-E: Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten Micro-, Portfolio- oder Macro-Hedge Zulässige Grundgeschäfte: (i) Ver-mögensgegenstände, (ii) Schulden, (iii) schwebende Geschäfte, (iv) mit hoher W‘keit vorgeseh. Transaktionen Beschränkung der Sicherungs-geschäfte auf Finanzinstrumente Absicherung: Zins-, Währungs-, Ausfall- und gleichartige Risiken (Effektivität der Bewertungseinheit) Ineffektiver Teil (Spitze): Drohver-lustrückstellung; kein Ausweis von unrealisierten Gewinnen © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

29 9. Bewertungseinheiten Steuerrechtliche Auswirkungen
Ergebnisse der in der Handelsbilanz zur Absicherung von finanzwirtschaftlichen Risiken gebildeten Bewertungseinheiten sind für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich (§ 5 Abs. 1a EStG) Unmittelbare Auswirkung über besondere (formelle) Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1a EStG Drohverlustrückstellung für schwebende Geschäfte werden auch steuerlich für den ineffektiven Teil einer Bewertungseinheit anerkannt (§ 5 Abs. 4a Satz 2 EStG) © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

30 10. Währungsumrechnung Geltendes Recht (HGB)
Bislang keine allgemeingültige Regelung zur Währungsumrechnung im HGB Wechselkurs im Anschaffungszeit-punkt maßgeblich Berücksichtigung im Rahmen der Zugangsbewertung allgemeine Bewertungsgrundsätze sind anzuwenden Sondervorschriften für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340h HGB) BilMoG Allgemeine Regelung zur Währungs-umrechnung (§ 256a HGB-E) für alle auf fremde Währung lautende VG und Vblk. Bewertung zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag Brief- oder Geldkurs Durchschnitts- oder Mittelkurs für VG/Vblk. > 1 Jahr gilt weiterhin Anschaffungskostenprinzip Realisations-/Imparitätsprinzip Ausnahmen: zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente, Rückstellungen, latente Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

31 10. Währungsumrechnung Steuerrechtliche Auswirkungen
Auch steuerlich ist für die Anschaffungskosten der Wechselkurs im Anschaffungszeitpunkt maßgeblich (H 6.2 EStR) Für die Folgebewertung gilt zunächst grundsätzlich das Maßgeblichkeitsprinzip, jedoch grundsätzlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Bewertungsobergrenze Teilwertabschreibungen nur bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz aufgrund abweichender Bewertung Bilanzierung latenter Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

32 11. Rückstellungen Geltendes Recht (HGB) Aufwandsrückstellungen
Passivierungswahlrecht für Rückstellungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr nach Ablauf von drei Monaten nachgeholt werden (§ 249 Abs.1 Satz 3 HGB) – Passivierungspflicht bei Nachholung in den ersten drei Monaten (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) Passivierungswahlrecht für Rückstellungen für ihrer Eigenart nach genau umschriebene Aufwendungen (§ 249 Abs. 2 HGB) BilMoG Wahlrechte für Aufwandsrückstellungen entfallen Wahlrecht zur Beibehaltung bestehender Aufwandsrückstellungen oder Umbuchung in die Gewinn-rücklagen (Art. 66 EGHGB-E) © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

33 11. Rückstellungen Geltendes Recht (HGB) Bewertung von Rückstellungen
In Höhe des nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung notwendigen Betrags Wahlrecht zur Abzinsung von Rückstellungen, soweit die ihnen zugrundeliegenden Vblk. einen Zinsanteil enthalten BilMoG Bewertung von Rückstellungen In Höhe des nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags Einbezug künftiger Preis- und Kostensteigerungen Rückstellungen mit Laufzeit > 1 Jahr: Abzinsung mit dem durchschnitt-lichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre Bekanntgabe der Abzinsungs- sätze monatlich durch die Deutsche Bundesbank Keine Übergangsregelung © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

34 11. Rückstellungen Steuerrechtliche Auswirkungen
Aufwandsrückstellungen Für handelsrechtliche Passivierungswahlrechte besteht schon bislang ein steuerliches Passivierungsverbot Angleichung der Handels- an die Steuerbilanz Keine Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbewertung Bislang Ablehnung mit Verweis auf das Stichtagsprinzip (H 6.11 EStR) Zukünftig: Allgemeine Kodifizierung des Stichtagsprinzips für Rückstellungen in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG-E Abzinsung von Rückstellungen Eigene steuerrechtliche Abzinsung mit Zinssatz von 5,5 % Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Bilanzierung latenter Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

35 12. Pensionsrückstellungen
Geltendes Recht (HGB) Grundsätzliche Pflicht zur Passivierung von Pensionsrückstellungen Bewertung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrags BilMoG Bewertung (§ 253 Abs. 1 und 2 HGB-E) Pflicht künftige Gehalts- und Renten-steigerungen zu berücksichtigen Abzinsung mit Laufzeit entsprechen-dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre Alternativ: pauschale Abzinsung mit durchschnittl. Marktzinssatz bei angen. Laufzeit von 15 Jahren Bekanntgabe der Abzinsungssätze monatl. durch die Dt. Bundesbank Übergangsvorschrift: Rückstellungszu-führung aufgr. Neuregelung darf über 15 Jahre bis verteilt werden (Art. 65 EGHGB-E) © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

36 12. Pensionsrückstellungen
Steuerrechtliche Auswirkungen Steuerbilanziell sind Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des § 6a EStG zu bewerten Kein Einbezug künftiger Gehalts- und Rentensteigerungen – es gilt das Stichtagsprinzip (§ 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG) Eigene steuerrechtliche Abzinsung mit Zinssatz von 6 % Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz aufgrund abweichender Bewertung Bilanzierung latenter Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

37 13. Latente Steuern Geltendes Recht (HGB)
Erfolgsorientiertes Timing-Konzept (Vergleich von handels- und steuerrechtlichem Ergebnis) Pflicht zur Passivierung von latenten Steuern Wahlrecht zur Aktivierung von latenten Steuern (Ausschüttungssperre) Aktive latente Steuern auf Verlust-vorträge umstritten BilMoG Bilanzorientiertes Temporary-Konzept (Vergleich von Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz) Pflicht zur Passivierung von latenten Steuern Pflicht zur Aktivierung von latenten Steuern (Ausschüttungssperre) Aktive latente Steuern auf Verlust-vorträge – nur soweit eine Verlust-verrechnung innerhalb der nächsten 5 Jahre zu erwarten ist Pflicht zur Bildung latenter Steuern ist grds. auf große und mittelgroße KapGes beschränkt (§ 274a Nr. 5 HGB-E) © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

38 13. Latente Steuern Geltendes Recht (HGB)
Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern Keine explizite Regelung zum anzuwendenden Steuersatz Keine Abzinsung von latenten Steuern BilMoG Getrennter Ausweis – Einführung der Bilanzposten „aktive latente Steuern“ (§ 266 Abs. 2 D. HGB) und „passive latente Steuern“ ( § 266 Abs. 3 E. HGB) Bewertung zum unternehmens-individuellen Steuersatz im Zeitpunkt der Umkehrung Keine Abzinsung von latenten Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

39 13. Latente Steuern Steuerrechtliche Auswirkungen
Steuerbilanz ist Basis für bilanzorientierte Ermittlung von Differenzen Aufgrund der Bilanzierungspflicht von latenten Steuern muss Steuerbilanz zeitgleich mit Handelsbilanz aufgestellt werden Evtl. Anpassung von entsprechenden Prozessen erforderlich Komplexität und Anzahl der Abweichungen bestimmt das Vorgehen Zukünftig vermehrte Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

40 14. Konsolidierungskreis
Geltendes Recht (HGB) Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, wenn die Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des Mutterunternehmens stehen und eine Beteiligung i.S. des § 271 Abs. 1 HGB vorliegt BilMoG Wegfall des Beteiligungskriteriums Erweiterung des Konsolidierungskreises Ggf. Einbezug von Zweck- gesellschaften, die unter einheitlicher Leitung des Mutterunternehmens stehen (z. B. Leasingobjektgesellschaft, Gesellschaft zur Durchführung von ABS-Transaktionen) © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

41 14. Konsolidierungskreis
Steuerrechtliche Auswirkungen Konsolidierungskreis hat steuerliche Relevanz bei der Zinsschranke (§ 4h EStG i.V.m. § 8a KStG) HGB-Abschlüsse können für Zwecke der Zinsschranke verwendet werden, sofern keine Verpflichtung der Muttergesellschaft IFRS-Konzernabschluss aufzustellen und offen zu legen in keinem der letzten 5 Wirtschaftsjahre eine IFRS-Konzernabschluss erstellt wurde Für bestimmte Gesellschaften kann der erweiterte Konsolidierungskreis aufgrund der Zinsschranke zur steuerlichen Nichtabzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen führen © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

42 15. Sonstige Änderungen Geltendes Recht (HGB)
Gem. § 246 Abs. 2 HGB besteht ein generelles Verrechnungsverbot Wahlrecht zur Bildung eines aRAP für als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchssteuern, soweit sie auf VG des Vorratsvermögens entfallen sowie für als Aufwand berücksichtigte USt. auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen Zur Bewertungsvereinfachung sind bei gleichartigen VG des Vorratsvermögens Verbrauchsfolgeverfahren zulässig BilMoG Ausnahme vom generellen Verrech-nungsverbot: VG, die ausschl. der Erfül-lung v. Schulden aus Altersvers.-Verpfl. dienen, sind mit diesen zu verrechnen Aufgabe der Wahlrechte zur Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten Beschränkung der Verbrauchsfolge-verfahren auf die LIFO- und die FIFO-Methode © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

43 15. Sonstige Änderungen Steuerrechtliche Auswirkungen (1/2)
Steuerlich gilt ein grundsätzliches Saldierungsverbot (§ 5 Abs. 1a Satz 1 EStG-E) Keine unmittelbaren Auswirkungen des BilMoG auf die Steuerbilanz Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Bilanzierung latenter Steuern Steuerbilanziell sind für als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf VG des Vorratsvermögens entfallen, und für als Aufwand berücksichtigte USt. auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen weiterhin aRAP zu bilden (§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG) © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

44 15. Sonstige Änderungen Steuerrechtliche Auswirkungen (2/2)
Steuerbilanziell ist nur die LIFO-Methode als Verbrauchsfolge-verfahren zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a Satz 1 EStG) Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei Anwendung der FIFO-Methode Bilanzierung latenter Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

45 16. Übersicht - Handelsbilanz Aktiva (Auszug)
Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwand A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbstg. gewerbl. Rechte u. Werte 3. Geschäfts- oder Firmenwert   B. Umlaufvermögen   Vorräte III. Wertpapiere 2. eigene Anteile sonstige Wertpapiere C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern AV: - Wertaufholungsgebot - keine steuerliche Sonder-AfA - keine (steuerliche) Übertragung stiller Reserven - Akt. selbstgesch. immat. VG + Pflicht für GoF - mehr Pflichtbestandteile bei HK GoF: - Pflichtansatz statt Wahlrecht, geänderte AfA UV: - keine steuerliche Sonder-AfA § 254 Vorräte: - Beschränkung auf best. BewVerfahren sonst WP: neue Nummer; Finanzinstrumente aktRAP: entfällt: Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf VG des Vorratsvermögens entfallen, und für als Aufwand berücksichtigte USt. auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

46 16. Übersicht - Handelsbilanz Passiva (Auszug)
  A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital ./. eigene Anteile III. Gewinnrücklagen 2. RL f. Ant. an herrsch. o. mehrh. bet. Unt. 4. andere Gewinnrücklagen V. Jahresüberschuss Sonderposten mit Rücklagenanteil B. Rückstellungen 1. Pensionsrückstellungen Steuerrückstellungen 3. sonstige Rückstellungen E. Passive latente Steuern GewRL: - wahlw Aufl. SoPo und Umbuchung in GewRL - wahl. Aufl. Aufw.RSt - runter: Auflösung Ingangsetzungsaufwendungen - runter: Zuf. zu PensRSt - rauf: weniger AfA durch höhere akt. HK/AK - rauf: weniger außerplanm. AfA SoPo - Beibehaltung oder Umb. in GewRL PensRSt - rauf: Bewertung mit Erfüllungsbetrag nicht Stichtagswert SteuerRSt - runter: getrennter Ausweis der pass. latenten Steuern sonst RSt - runter: keine AufwRSt mehr - runter: Abzinsungspflicht bei Lfz > 1 J Pass lat St - keine Verrechnung merh mit akt lat Steuern © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

47 Das KPMG-Konzept zur Analyse der Auswirkungen: BilMoG Radar
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48 BilMoG Radar BilMoG Radar
KPMG hat ein strukturiertes Vorgehen zur Analyse der für ein Unternehmen relevanten Änderungen des BilMoG entwickelt Die Dimensionen des BilMoG Radars stellen dabei den notwendigen Betrachtungshorizont dieser Initial-Analyse dar Leistung KPMG Strukturierte Aufnahme der strategischen Aus-wirkungen durch das BilMoG aus Unternehmenssicht Ermittlung der unternehmensspezifischen Komplexität in der Umsetzung des BilMoG Identifikation der notwendigen Betätigungsfelder zur Umstellung auf die BilMoG-Anforderungen für eine detaillierte Projektplanung © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

49 BilMoG Radar Konzept zur Initial-Analyse der Auswirkungen
Vorgehen des BilMoG Radars Durchführung von strukturierten Workshops zur Ermittlung der Auswirkungen des BilMoG Einbeziehung der verantwortlichen Mitarbeitern Sammlung von notwendigen Betätigungsfeldern zur Umstellung auf die BilMoG-Anforderungen für eine detaillierte Projektplanung Schaffung der Basis zur Ableitung des notwendigen Anpassungsaufwands zur BilMoG-Compliance Ya’ll fired! Ziel des BilMoG Radars Lokalisierung der für das Unternehmen relevanten BilMoG-Änderungen in einer Komplexitäts-/ Betroffenheitsmatrix (strategische und operative Dimension) Darstellung erfolgt entlang der erfolgskritischen Dimensionen, die in einem Umstellungsprojekt zu berücksichtigen sind Aggregation der Teilergebnisse zu einem unternehmensspezifischen Gesamtergebnis © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

50 BilMoG Radar - Strukturierte Workshops als Basis der Betroffenheitsanalyse
In Analyse-Workshops werden die Ergebnisse der Initial-Analyse entwickelt Fachliche Detailkonzeption Analyse-Workshop(s) Weitere Strukturierung der Vorgehensweise Organisatorische/ prozessuale Aktivitätenpläne Aktivitäten Technische Detailkonzeption Optimierung der Abschlusssteuerung Abgrenzung der relevanten Themen/Scoping der BilMoG-Analyse Festlegung der Workshopstruktur und Vorgehensweise Identifizierte Teilnehmer Durchgeführte Betroffenheits-analyse Identifizierte Umsetzungskom-plexität entlang der Dimensionen Basis für Aktivitätenplanung Detaillierte Umsetzungsplanung Detaillierte Konzepte für die BilMoG-Einführung Umsetzung der Fachkonzeption Ergebnisse © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

51 Ansprechpartner Jürgen Sievert Andreas Blücher
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Jürgen Sievert Rechtsanwalt, Steuerberater Partner Tax Tel Diplom-Kaufmann Andreas Blücher Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Prokurist, Audit Tel © 2008 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.


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