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Informationsethik B1 Menschenrechte MR3 – Ausnahmen und Konflikte.

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Präsentation zum Thema: "Informationsethik B1 Menschenrechte MR3 – Ausnahmen und Konflikte."—  Präsentation transkript:

1 Informationsethik B1 Menschenrechte MR3 – Ausnahmen und Konflikte

2 B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 1.1.1: Einschränkungen staatlicherseits Ziel: Regelung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in der Demokratie Das heißt u.a.: Wahrung von nationaler Sicherheit und öffentlicher Ordnung, territoriale Integrität, Prävention von Kriminalität und Terrorismus. Beispiele: Patriot Act Einschränkungen u.a. der UDHR-Artikel 12, 18, 19, 20. Bedeutet stärkere Überwachung von Personen in öffentlichen virtuellen wie realen (z.B. Bibliotheken) Räumen Methoden: Rasterfahndung, Lauschangriff, data mining

3 B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 1.1.2: Einschränkungen aus religiösen Gründen Ziel: Konformität mit den Moral- und Verhaltenskodizes der jeweiligen Gruppe. Beispiele für Einschränkungen: Amish People: Verbot moderner Technik, Heirat nur innerhalb der Gruppe, keine Teilnahme am staatsbürger- lichen Leben: Ablehnung militärischer Dienste und Ersatzdienste, Steuern, Wahlen, Sozialversicherung Strenge Koranauslegung: Außerkraftsetzung diverser UDHR-Artikel, konkurrierende Menschenrechtserklärungen implizieren Körperstrafe, eingeschränkte Frauenrechte Zu beachten hier: keine scharfe Trennung von Staat und Religion

4 B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 1.1.3: Digital divide Konflikt zwischen postuliertem, allgemeinem Zu- gang zu Information und den realen Möglichkeiten. Stellt ebenfalls Einschränkung der Menschenrechte dar, wurde in der Diskussion jedoch nicht weiter bearbeitet, da das Thema (B2) gesondert diskutiert werden soll.

5 B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.1.1: Interessenten an Ausnahmen Vereinfachte Akteursstruktur: User, Urheber, Staat, Wirtschaft. These: Staat ist qua Funktion die Instanz, deren Interesse an Ausnahmen/Einschränkungen am größten ist. Vorrang vor den Rechten Einzelner haben u.a.: nationale Sicherheit, territoriale Integrität, öffentliche Ordnung, Prävention von Kriminalität. Verstärkter Diskussionsfokus auf: Urheber.

6 B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.1.2: Interessenten an Ausnahmen Grundsätzlicher Konflikt zwischen dem Verwertungsinteresse des Urhebers und dem öffentlichen Interesse am Gut Information. These: Dieser Konflikt wird besonders deutlich, wenn ein right to communicate postuliert wird. Vielmehr erfährt das right to communicate das Gros seiner Einschränkungen auf Grund von Verwertungsinteressen. Hinweis: Dies ist kein ewiger Konflikt, sondern er stellt sich nur in marktförmig organisierten Gesellschaften.

7 B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.2.1: Zensur Zensur ist eklatanter Eingriff in die Menschenrechte fast aller Beteiligten: Produzenten, Providern wie Konsumenten. Zensur kann sowohl klassisch und direkt staat- licherseits verfügt, als auch indirekt marktstrukturell ausgeübt werden. Einwand: Zensur ist ein zu objektiver Diskussion ungeeigneter, weil politischer, Begriff. Es stimmt gleichermaßen, dass Zensur stattfindet (z.B. Verbot der Holocaustleugnung), wie, dass sie nicht stattfindet (keine allgemeine Kontrolle von Schrifttum).

8 B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.2.2: Zensur Verweis von der Zensur auf Selbstzensur Beispiele: Kritik an Werbekunden einer Zeitschrift; entschärfte Filme und Computerspiele wg. FSK-Rating; veränderte Synchronisation von Filmen wg. politisch missliebiger Aussagen im Original (Casablanca, Notorious) Allerdings: Zensur wie Selbstzensur sind keine Phänomene der Wissensgesellschaft, sondern existieren seit dem Entstehen einer öffentlichen Meinung mit Gewicht. Diskussion – spez. von Selbstzensur - trotzdem wichtig aufgrund ihrer perfiden Effektivität.

9 B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.2.3: Zensur These: Zensur verliert im digitalen Zeitalter an Relevanz. Der staatliche Fokus liegt nicht mehr auf Kommunikationsverhinderung, sondern auf Kom- munikationskontrolle. Beispiel: Key Recovery Agents und die Auseinandersetzungen um Kryptographiesysteme. Definition: Zensur… ist also eine planvolle und zielgerichtete inhaltliche Manipulation von publizistischen Formaten und Produkten kann sich auf die Veränderung einzelner Werke beziehen, … bezeichnet aber im Allgemeinen ein umfassendes Kon- trollsystem, … welches die potentiell zu publizierenden Werke zu durchlaufen haben.

10 B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.2.4: Zensur These: In digitalen Umgebungen ist eine ganze Reihe neuer (Selbst-)Zensurmechanismen zu beobachten. Beispiele hier sind unter anderem Filtersoftware- systeme, Phänomene wie stealth blocking oder der nochmals zu nennende Versuch, die Ver- breitung von effektiven Kryptographieprogrammen zu unterbinden.

11 B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Inhaltliche Probleme der Diskussion Monohierarchie bei gleichzeitig thematisch eng miteinander verwobenen Themenkomplexen macht Diskussion in K3 schwierig: Zu geringe Unterschiede zwischen den verschiedenen Fragestellungen eines Themas (z. B. innerhalb von B1). Überlappungen zwischen den verschiedenen Themen (z. B. zwischen B1 und B2). Beispiel: Wie soll man die in der WSIS-Deklaration implizit dargelegten Probleme diskutieren, ohne über die digital divide zu sprechen?


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