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WP/StB Dr. Klaus-Peter Feld ISA-Transformation: Neue Anforderungen an mittelständische Prüfungspraxen.

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Präsentation zum Thema: "WP/StB Dr. Klaus-Peter Feld ISA-Transformation: Neue Anforderungen an mittelständische Prüfungspraxen."—  Präsentation transkript:

1 WP/StB Dr. Klaus-Peter Feld ISA-Transformation: Neue Anforderungen an mittelständische Prüfungspraxen

2 2 Überblick  Europäische Entwicklungen bei der ISA- Adoption  Veränderung der Rolle des IDW  Aktuelles zur ISA-Transformation Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600 Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation

3 3 Bindungswirkung der ISA nach der 8. EU-Richtlinie  Artikel 26 I der 8. EU-Richtlinie (2006) Zielsetzung: Harmonisierung der Qualität der Abschlussprüfung in Europa Instrument: Möglichkeit für die EU-Kommission, die direkte Anwendung der ISA bei gesetzlichen Abschlussprüfungen vorzuschreiben  Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA nur, soweit sie von der EU angenommen sind („adoption“)  Umsetzung durch Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren § 317 V und VI HGB idF des BilMoG

4 4 Ursprünglich geplanter Endorsement-Prozess (1)  Art. 26 II der 8. EU-Richtlinie (2006) Entscheidung der EU-Kommission über die Anwendbarkeit der ISA Voraussetzungen für die Annahme  einwandfreier due process mit angemessener öffentlicher Aufsicht und Transparenz  international allgemein anerkannte Standards  Beitrag zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit und Qualität von Abschlüssen  dienen dem europäischen Gemeinwohl

5 5 Ursprünglich geplanter Endorsement-Prozess (2)  Vorbereitungen sind (fast) abgeschlossen Beendigung des Clarity-Projekts des IAASB zwei wissenschaftliche Studien  Kosten-Nutzen-Analyse (Universität Duisburg-Essen)  Vergleichbarkeit mit PCAOB-Standards (Universität Maastricht) Öffentliche Konsultation zur ISA-Übernahme Übersetzung der ISA in alle Mitgliedssprachen

6 6 IDW zum ISA-Endorsement  Grundsätzliche Unterstützung der ISA-Übernahme  Aber: Verhältnismäßige Anwendung der ISA auf Unternehmen verschiedener Größe und Komplexität Betonung der Möglichkeit situationsspezifischer Anpassungen der ISA im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers insb. bei KMU-Prüfungen und Dokumentationen  Ziel: Erzielung eines einheitlichen Verständnisses über die Anwendung der ISA vor der Endorsement-Entscheidung Gespräche mit IAASB, EU-Kommission, Aufsichtsstellen, Nationalem Normenkontrollrat und High-Level Group

7 7 Neueste Entwicklungen auf EU-Ebene  Ankündigung eines sog. Green Papers zum Thema „Wirtschaftsprüfung“ Zielsetzung: Diskussion über Rolle und Aufsicht von Wirtschaftsprüfern sowie mögliche Änderungen Konzentration auf dem Prüfermarkt Bedeutung kleiner und mittelständischer WP- Praxen Prüfung von KMU künftige Rolle der ISA in der EU  ISA-Übernahme zur Zeit offen

8 8 Rechtliche vs. faktische Bedeutung der ISA  Von EU-Übernahme unabhängiger, eigener Erstanwendungszeitpunkt in den Standards  Abschlussprüfungen für am oder nach dem 15.12.2009 beginnende Geschäftsjahre  Mitglieder im „Forum of Firms“ der IFAC Selbstverpflichtung zur ISA-Anwendung 20 internationale Netzwerke  Ausstrahlung auf übrigen Berufsstand (insb. über ISA 600)

9 9 Überblick  Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption  Veränderung der Rolle des IDW  Aktuelles zur ISA-Transformation Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600 Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation

10 10 Das IDW als Standardsetter (1)  Status quo: Keine ausschließliche, unmittelbare Geltung der ISA bei gesetzlichen Abschluss- prüfungen  IDW als IFAC-Mitgliedsorganisation Verpflichtung zur Umsetzung der ISA in nationale Verlautbarungen HFA: Sukzessive Transformation der Clarified ISA  aktueller Entwurf zur Änderung von zehn IDW PS  ISA zur Formulierung des Bestätigungsvermerks  in Arbeit: ISA 600 zur Konzernabschlussprüfung

11 11 Das IDW als Standardsetter (2)  Zukünftig: (nach Annahme der ISA durch die EU- Kommission) unmittelbare Geltung der ISA mit nationalen Erweiterungen / Einschränkungen durch Gesetz oder RechtsVO IDW PS zu nicht in ISA geregelten Prüfungs- fragen (z.B. Lagebericht, Prüfungsbericht) IDW Verlautbarungen zu Themen außerhalb der Abschlussprüfung

12 12 Begleitung der ISA-Implementierung: Verständnis der ISA  Heranführen an die Clarified ISA neue Struktur angelsächsische Sprachkultur  Bereitstellung von ISA-Übersetzungen  Einführungsaufsätze zur ISA-Transformation  geplante ISA-Aufsatzreihe in der WPg  Erörterung von Zweifelsfragen und Interpretationsspielräumen  Gezielte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen insb. für mittelständische Prüfungspraxen

13 13 Begleitung der ISA-Implementierung: Praktische Umsetzung der ISA („Tools“)  Entwicklung von Praxishilfen, insb. zur situations- spezifischen Anpassung der ISA bei der Prüfung von KMU  Fortentwicklung der IDW Praxishandbuchs zur Qualitätssicherung Kommunikation mit Softwareanbietern Prüfungsprozess Arbeitshilfen elektronisches Tool?

14 14 Überblick  Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption  Veränderung der Rolle des IDW  Aktuelles zur ISA-Transformation Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600 Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation

15 15 ISA 600: Anwendungsbereich  Prüfung von Konzernabschlüssen  Andere Prüfungen, bei denen Teilbereichsprüfer einbezogen sind, d.h. sich ein Prüfungsteam auf die Arbeit eines anderen Prüfungsteams stützt (auch innerhalb einer WPG oder eines Netzwerks) Einzelabschlussprüfung bei Zweigniederlassungen mit gesonderten Buchungskreisen

16 16 Art. 27 AP-Richtlinie; § 317 III HGB; ISA 600 Verantwortung des Konzernabschlussprüfers  Theoretisch denkbare Ansätze, wenn Konzern- und Teilbereichsprüfer nicht identisch sind Geteilte Verantwortung (in Deutschland unzulässig) Gesamtverantwortung des Konzernabschlussprüfers  Alt. 1: Ersetzen von Teilbereichsprüfern durch den Konzernabschlussprüfer  Alt. 2: Wiederholung der Tätigkeit von Teilbereichs- prüfern durch den Konzernabschlussprüfer  Alt. 3: Einbindung des Konzernabschlussprüfers in die Tätigkeit von Teilbereichsprüfern

17 17 Abgestufte Einbindung des Konzernabschlussprüfers  Risikoorientierung: abgestufte Einbindung des Konzernabschlussprüfers (“sliding scale”) Umfang der Einbeziehung des Konzernabschluss- prüfers ist wesentlich abhängig von  der Bedeutsamkeit eines Teilbereichs  der Einschätzung des Teilbereichsprüfers und seiner Tätigkeit Das IDW hat sich erfolgreich für die Umsetzung der abgestuften Einbindung eingesetzt. In Vorentwürfen sollte der Konzernabschlussprüfer seine Prüfungs- handlungen allein deshalb reduzieren dürfen, weil der Teilbereichsprüfer Mitglied desselben Netzwerks ist.

18 18 Abgrenzung der Teilbereiche

19 19 Einschätzung des Teilbereichsprüfers und seiner Tätigkeit  Relevante Faktoren Maßgebliche Berufspflichten (insb. Unabhängigkeit) Fachkompetenz regulatorisches Umfeld Möglichkeit der Einbindung  Nicht per se relevanter Faktor: Mitgliedschaft in demselben Netzwerk

20 20 Anwendungsbeispiel Dieselbe Prüfungsgesellschaft prüft den Konzernabschluss der Muttergesellschaft sowie den Einzelabschluss eines Tochterunternehmens. Die Prüfungsteams sind aber unterschiedlich. → Das Konzernprüfungsteam hat in Bezug auf den Teilbereichsprüfer die gleichen Pflichten zu erfüllen, als wenn der Einzelabschluss von einem anderen Prüfer geprüft worden wäre. (Gehören beide Prüfungsteams derselben Prüfungsgesellschaft an, werden diese Pflichten allerdings leichter zu erfüllen sein.)

21 21 Zwischenfazit  ISA 600… …verlangt nicht, dass der gesamte Konzern von einer Prüfungsgesellschaft oder einem Netzwerk geprüft wird …verlangt keine Einbindung des Konzern- abschlussprüfers in die Tätigkeit des Teilbereichs- prüfers bei nicht bedeutsamen Teilbereichen …erlaubt nicht, dass der Konzernabschlussprüfer seine Prüfungshandlungen allein deshalb reduziert, weil der Teilbereichsprüfer derselben Gesellschaft angehört oder Mitglied desselben Netzwerks ist

22 22 Pflichten des Konzernabschlussprüfers bei bedeutsamen Teilbereichen (1)  Bestimmung von Art und Umfang der Einbindung nach pflichtgemäßem Ermessen  Mindestumfang der Einbindung bei der Risiko- beurteilung Erörterung der Geschäftstätigkeit des Teilbereichs Erörterung der Anfälligkeit des Teilbereichs für wesentliche (beabsichtigte oder unbeabsichtigte) falsche Darstellungen Durchsicht der Dokumentation des Teilbereichs- prüfers zu festgestellten bedeutsamen Fehler- risiken im Konzernabschluss

23 23 Pflichten des Konzernabschlussprüfers bei bedeutsamen Teilbereichen (2)  Einbindung in die Reaktionen des Teilbereichs- prüfers, wenn wahrscheinlich bedeutsame Risiken vorliegen Beurteilung der (geplanten) Prüfungshandlungen, um den identifizierten Risiken zu begegnen Beurteilung, ob der Konzernabschlussprüfer in diese oder weitere Prüfungshandlungen einge- bunden werden muss (abhängig vom Verständnis des Teilbereichsprüfers)

24 24 Kommunikation zwischen Konzernab- schlussprüfer und Teilbereichsprüfer  Ziel der Kommunikation Information, bevor die Tätigkeit ausgeführt wird Verbesserung der wechselseitigen Kommunikation mit dem Teilbereichsprüfer  Anforderungen des Konzernprüfungsteams müssen rechtzeitig mitgeteilt werden und Folgendes enthalten: auszuführende Tätigkeit Verwertung dieser Arbeit Art und Inhalt der notwendigen Kommunikation  ISA enthält detailliertere Vorgaben als bisher sowie Arbeitshilfen

25 25 Beurteilung der Berichterstattung des Teilbereichsprüfers durch den Konzern- abschlussprüfer  Festgestellte bedeutsame Sachverhalte müssen mit dem Teilbereichsprüfer, dem Teilbereichsmanagement oder dem Konzernmanagement besprochen werden  Es ist festzulegen, ob eine Durchsicht anderer relevanter Teile der Prüfungsdokumentation erforderlich ist  Sofern die Tätigkeit unzureichend ist, muss das Konzernprüfungsteam zusätzliche Prüfungs- handlungen festlegen und von wem diese durchzuführen sind

26 26 Überblick  Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption  Veränderung der Rolle des IDW  Aktuelles zur ISA-Transformation Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600 Sonstige Neuerungen aus der ISA- Transformation  Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan  Prüfung nahe stehender Personen  Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungen

27 27 Neuerungen bei der Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan  Nicht nur mündliche Berichterstattung des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung, sondern  wechselseitige Kommunikation  bereits während der Planung und Durchführung der Prüfung (in angemessener Zeit)  Austausch insb. über während der Prüfung festgestellte bedeutsame Sachverhalte  Abschließende Beurteilung, ob Kommunikation für Prüfungszweck angemessen war

28 28 Neuerungen bei der Prüfung nahe stehender Personen (1)  Umfassende Neuregelungen Ziel: Aufmerksamkeit des Prüfers stärker auf die mit nahe stehende Personen verbundenen Fehlerrisiken zu lenken  Neue Prüfungspflichten zur Identifikation und Beurteilung wesentlicher Fehlerrisiken Erörterung im Prüfungsteam bereits bei der Prüfungsplanung und Verpflichtung zum Austausch Befragungen der gesetzlichen Vertreter und anderer Personen

29 29 Neuerungen bei der Prüfung nahe stehender Personen (2)  Besondere Mitteilungs- und Prüfungspflichten, bei neu identifizierten nahe stehenden Personen  Besondere Prüfungshandlungen bei bedeutsamen Geschäftsvorfällen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  Prüfungshandlungen zur Erlangung ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise bei einer impliziten Aussage zur Marktüblichkeit von Geschäften

30 30 Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungen  Von anderem Abschlussprüfer (Vorjahresprüfer) geprüfter Vorjahresabschluss Durchsicht des Prüfungsberichts des Vorjahresprüfers falls hierdurch keine ausreichenden Prüfungs- nachweise  Nachweise für Eröffnungsbilanzwerte durch Prüfungshandlungen zur aktuellen Rechnungslegungsperiode  spezielle Prüfungshandlungen zu Eröffnungsbilanzwerten oder  Durchsicht der Arbeitspapiere des Vorjahresprüfers

31 31 Zusammenfassung (1)  Über direkte Anwendung der ISA bei gesetzlichen Abschlussprüfungen hat EU-Kommission noch nicht entschieden, derzeit besteht keine Rechtssicherheit über ISA-Übernahme  Faktisch aber schon heute praktische Relevanz möglich (insb. in Konzernsituationen)  Reaktion des IDW noch bestehende Lücken der ISA-Transformation schließen Implementierungsunterstützung bei Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes gemäß Clarified ISA / fortentwickelten IDW PS

32 32 Zusammenfassung (2)  ISA 600, der von hoher praktischer Relevanz für die Planung und Durchführung von Konzernabschlussprüfungen ist, wird derzeit in einen IDW Prüfungsstandard umgesetzt  Gesamtverantwortung des Konzernabschluss- prüfers bedeutet nicht den konzerneinheitlichen Abschlussprüfer sondern Einbindung des Konzernabschlussprüfers in die Arbeit von Teilbereichsprüfern Pflichten des ISA 600 gelten genauso bei Teilbereichsprüfern aus demselben Netzwerk / derselben Prüfungsgesellschaft


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