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Veröffentlicht von:Kilian Feld Geändert vor über 8 Jahren
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1 Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm Modul 5 Rechtliche Rahmenbedingungen im 6. Rahmenprogramm Christian Hopp BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 2 Inhalt Allgemeine Rechtsprobleme IPR’s Mustervertrag Vertragsmanagement
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 3 Unabhängigkeit Verschiedene Rechtspersonen müssen von einander unabhängig sein Kontrollverhältnis 50%Nominale faktische Entscheidungsgewalt Ausnahmen Öffentl. Beteiligungsgesellschaften Institutionelle Investoren Venture Capital Unternehmen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 4 Rechtsperson Natürliche Personen Juristische Personen Öffentl. Körperschaften (Unis) Kapitalgesellschaften (AG, GMBH, etc) Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, etc.) Vereine Keine GesBR Keine ARGE
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 5 Projekt mit einem einzelnen Teilnehmer Organisationsform In einem MS oder AS den Sitz Normale Teilnahmekriterien müssen erfüllt sein 3 Partner aus MS oder AS 2 Partner zumindest aus MS oder Kandidatenland
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 6 Haftung Gesamtschuldnerische Haftung Fortsetzung des Projektes Berechnung des fin. Verlustes Verteilung der Rückforderung nach % Beteiligung Max. mögliche Fördersumme
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 7 Haftung Ausnahmen der Haftung Int. Organisationen Öffentliche Körperschaften Staatl. Garantien Ausnahmen für bestimmte Instrumente Aufzeichnungspflicht des Koordinators Weiterleitungspflicht der Aufzeichnungen Haftung bei EWIV, etc.
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 8 Änderungen im Konsortium Das Konsortium kann seine Zusammensetzung ändern Meldepflicht an Kommission bei Änderung Innerhalb von 6 Wochen kann die Kommission Einspruch erheben
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 9 Änderungen im Konsortium NoE‘s und IP‘s - Bestimmung wann interne Calls veröffentlicht werden müssen in den Projektdokumenten. Diese Calls sollen speziell über das Internet, Fachpresse und das NCP- Netzwerk verbreitet werden Evaluierung nach den Kriterien der Kommission mit unabhängigen Experten
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 10 Information der MS und AS Die Kommission macht alle nützlichen Informationen der Resultate von Projekten den MS und assoziierten Staaten zugänglich Zusicherung der Vertraulichkeit, sollten die Resultate nicht öffentlich zugänglich sein
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 11 IPR‘s
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 12 Eigentum an den Resultaten Direkte Aktionen (JRC) Indirekte Aktionen - Kaufverträge, Experten Indirekten Aktionen - Projekte Gemeinsame Erfindungen Angestelltenrechte
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 13 Eigentum an den Resultaten Verträge für Zugangsrechte Meldepflicht bei Zugangsrechten Prüfung durch Vertragspartner Einspruchsrecht der Vertragspartner Einspruchsrecht der Kommission bei Zugangsrechten in Drittstaaten
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 14 Schutz von Resultaten Pflicht zum Schutz der Ergebnisse Aufgriffsrecht der Kommission Beschränkung der Veröffentlichungen Einspruchsrechte bei Veröffentlichungen 30+30 Regel bei Einspruch Begründung durch Schutzrechte
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 15 Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse Pflicht zur Verwertung Pflicht zur Verbreitung Verbreitung durch EU wenn: Schutz der Ergebnisse Erzielung von Synergien und Vermeidung von Doppelforschung Vertraulichkeit Legitime Interessen der Teilnehmer
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 16 Zugang zu Ergebnissen aus „Direkten Aktionen“ Lizensierung an Rechtspersonen in MS oder Associated Countries für Verwertung möglich Lizenzgebühr ist zu fairen Bedingungen mit der Kommission auszuverhandeln
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 17 Prinzipien der Zugangsrechte Nur mit Schriftlichem Antrag Vertragserstellung dafür möglich (Vertraulichkeit, Umfang,...) Bessere Bedingungen als im Mustervertrag sind möglich Nennung der „Affiliates“ Beachtung der Wettbewerbsregeln
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 18 Prinzipien der Zugangsrechte Einspruchsrecht der Kommission bei Zugangsrechten von Rechtspersonen ind Drittstaaten Zugangsrechte zu „Pre-Existing Know- How“ nur wenn man die Rechte dazu besitzt
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 19 Prinzipien der Zugangsrechte Möglichkeit „Pre-Existing Know-How“ von Zugangsrechten auszuschließen Vertrag mit den anderen Teilnehmern Muß vor der Vertragsunterzeichnung des jeweiligen Teilnehmers unterschrieben werden Einspruch der anderen Partner nur bei Undurchführbarkeit des Projektes oder bei legitimen Interesse möglich Keine automatischen Unterlizenzen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 20 Zugangsrechte für die Durchführung und Verwertung
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 21 Geistiges Eigentum und Nutzung “Pre-Existing Know-How” der Vertragspartner EU-FTE Projekt “Knowledge” FTE+ Kommerzialisierung Nutzung Verbreitung, Lizensierung
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 22 Zugangsrechte für die Durchführung und Verwertung Für die Verwertung können die Konditionen der Zugangsrechte für die Resultate des Projektes vor Vertragsabschluß auch anders geregelt werden. Sollten keine legitimen Interessen der Teilnehmer dagegen sprechen, so sind die Zugangsrechte bis 2 Jahre nach Projektende zu gewähren
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 23 Der Mustervertrag
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 24 Struktur des Vertrages Grundvertrag ANNEX I Technischer Annex ANNEX II Allgemeine Bestimmungen ANNEX III Spezielle Bestimmungen der Instrumente
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 25 Der Grundvertrag Vertragspartner Entstehen und Entwicklung des Konsortiums Dauer Maximale Förderung Berichte und Zahlungsmodalitäten Spezialklauseln Kontaktadressen Rechtsklauseln
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 26 ANNEX II Definitionen Pflichten Konsortium Vertragspartner Koordinator Kommission Verantwortungen Höhere Gewalt
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 27 ANNEX II Verlängerung und Unterbrechung Vertragsänderungen Beendigung Vertraulichkeit Veröffentlichungen Daten für Evaluationen Unterverträge Zession
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 28 ANNEX II Eigentum an den Ergebnissen Schutz der Ergebnisse Verwertung und Verbreitung Zugangsrechte Berichte Die Förderung Zulässige Kosten
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 29 ANNEX II Kostenmodelle Kostenmodelle Förderraten Förderraten Finanzberichte und Zertifizierungen Zahlungsmodalitäten Zahlungsaufschub Rückzahlungen Kontrollen und Audits Kompensationen und Strafen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 30 Kostenprobleme Supplementary Costs - Ergänzende Kosten Art 109 Finanzverordnung der EU Kein Gewinn aus Förderungnen Art 163 Umsetzungsverordnung Gewinn = Überschuß an Einnahmen (Alle!) im Vergleich zu den Ausgaben
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 33 Vertragsmanagement
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 34 Das Vertragsmanagement Vertraulichkeitsabkommen Partner- suche Antragstellung Letter of Intent, Letter of Committment Vorvertrag Konsortialvertrag Projektdauer Verwertung Lizenzverträge Vertrags- verhandlungen Mustervertrag
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 35 Project Manager CORE team Steering Committee Legal advisor EC Scientific M. Financial M. Administrative M. Marketing M RTD3 PM.RTD1 PM.RTD2 PM. Possible management team WP2 Leader WP1 Leader WP2 Leader RTD teams
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 36 Core team Project Manager Marketing Manager Scientific Manager Financial Manager Administrative Manager legal Advisor Steer. Comm. Project Enviro. Ministeries User Supplier rel. Projects Politics Market Society PM 1 Sub-project 1 PM 3 Sub-project 3 PM 2 Sub-project 2
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 37 Das Vertragsmanagement Die Verträge Vertraulichkeitsabkommen Absichtserklärungen Vorvertrag EU-Vertrag Konsortialvertrag Lizenzverträge Kooperationsverträge
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 38 Vertraulichkeitsabkommen Mögliche Regelungsinhalte Art der Vertraulichkeit Umfang Zeitspanne Definitionen Rückgabe des Infomaterials Sanktionen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 39 Absichtserklärungen Letter of Intent, Committment Zumeist keine Verpflichtung enthalten Reine Absicht unter den eingereichten Voraussetzungen am Projekt teilzunehmen Vollkommen formfrei Keine Sanktionen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 40 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Präambel Spezifikum des Anglo-amerikanischen Rechtes Darstellung der Intentionen und Beweggründe Definitionen Verweis auf die EU-Definitionen Zusätzliche Definitionen Kann Mißverständnisse ausräumen!!!!
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 41 Technische Bestimmungen Technische Leistung eines jeden Partners Technische Ressourcen Zeitplan Technische Änderungen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 42 Interne Organisation Entscheidungsfindung interne Abläufe Monitoring Wahlsystem Einrichtung eines Projektbüros Änderungen des Vertrages Verantwortlichkeiten
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 43 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Dauer Beginn und geplantes Ende Abhängigkeit von EU-Vertrag Der Koordinator Pflichten Rechte
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 44 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Die Partner Rechte und Pflichten Verhältnis untereinander Zahlungsmodalitäten Wer bekommt wann wieviel Vertraulichkeit Definition, Umfang Dauer Veröffentlichungen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 45 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Haftung Untereinander Gegenüber der Kommission Gegenüber Dritten Unterlassung und Schadenersatz Gesamtschuldnerische Haftung Höhere Gewalt Rechtliche Definition
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 46 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Zugangsrechte Schutz der Kenntnisse Geheimhaltung, Patent, etc. Allgemeine Bestimmungen Formalkriterien Folgen von Änderungen in den Unternehmen Fusion, Konkurs, Besitzerwechsel Verschiedene Formen der Ergebnisse Software, Marke, Design, etc. Auschluß von Pre-existing Know-How
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 47 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Zugangsrechte Präzessierung und Klärung der EU- Vertragsbestimmungen Projektdurchführung - Verwertung Zahlungen Standardisierung Veröffentlichungen Einspruchsmöglichkeiten Formaler Ablauf
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 48 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Beendigung des Vertrages Gründe für die Auflösung Formalkriterien Folgen der Auflösung Streitbeilegung Gericht Schiedsgerichtsbarkeit
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 49 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Juristische Klauseln Sprache Anwendbares Recht Schriftlichkeit von Änderungen Anzahl der Kopien
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 50 Spezielle Bestimmungen Training Austausch von Personal Gründung einer eigenen Gesellschaft Kooperationsvereinbarungen Organisation der Berichtlegung Interne Calls Verbindungsorganisation
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 51 Mehr Informationen http://europa.eu.int/comm/research/fp6/ working-groups/model-contract/ index_en.html
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 52 Ihre Kontaktadresse 8 BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation Donau City Strasse 1 1220 Vienna Christian Hopp Rechts- und Finanzfragen Tel.: 581 16 16 - 202 Fax: 581 16 16 - 16 E-mail: hopp@bit.ac.at
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