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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1 Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm Modul 5 Rechtliche Rahmenbedingungen.

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Präsentation zum Thema: "Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1 Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm Modul 5 Rechtliche Rahmenbedingungen."—  Präsentation transkript:

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2 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1 Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm Modul 5 Rechtliche Rahmenbedingungen im 6. Rahmenprogramm Christian Hopp BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation

3 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 2 Inhalt  Allgemeine Rechtsprobleme  IPR’s  Mustervertrag  Vertragsmanagement

4 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 3 Unabhängigkeit  Verschiedene Rechtspersonen müssen von einander unabhängig sein  Kontrollverhältnis  50%Nominale  faktische Entscheidungsgewalt  Ausnahmen  Öffentl. Beteiligungsgesellschaften  Institutionelle Investoren  Venture Capital Unternehmen

5 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 4 Rechtsperson  Natürliche Personen  Juristische Personen  Öffentl. Körperschaften (Unis)  Kapitalgesellschaften (AG, GMBH, etc)  Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, etc.)  Vereine  Keine GesBR  Keine ARGE

6 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 5 Projekt mit einem einzelnen Teilnehmer  Organisationsform  In einem MS oder AS den Sitz  Normale Teilnahmekriterien müssen erfüllt sein  3 Partner aus MS oder AS  2 Partner zumindest aus MS oder Kandidatenland

7 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 6 Haftung  Gesamtschuldnerische Haftung  Fortsetzung des Projektes  Berechnung des fin. Verlustes  Verteilung der Rückforderung nach % Beteiligung  Max. mögliche Fördersumme

8 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 7 Haftung  Ausnahmen der Haftung  Int. Organisationen  Öffentliche Körperschaften  Staatl. Garantien  Ausnahmen für bestimmte Instrumente  Aufzeichnungspflicht des Koordinators  Weiterleitungspflicht der Aufzeichnungen  Haftung bei EWIV, etc.

9 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 8 Änderungen im Konsortium  Das Konsortium kann seine Zusammensetzung ändern  Meldepflicht an Kommission bei Änderung  Innerhalb von 6 Wochen kann die Kommission Einspruch erheben

10 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 9 Änderungen im Konsortium  NoE‘s und IP‘s - Bestimmung wann interne Calls veröffentlicht werden müssen in den Projektdokumenten.  Diese Calls sollen speziell über das Internet, Fachpresse und das NCP- Netzwerk verbreitet werden  Evaluierung nach den Kriterien der Kommission mit unabhängigen Experten

11 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 10 Information der MS und AS  Die Kommission macht alle nützlichen Informationen der Resultate von Projekten den MS und assoziierten Staaten zugänglich  Zusicherung der Vertraulichkeit, sollten die Resultate nicht öffentlich zugänglich sein

12 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 11 IPR‘s

13 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 12 Eigentum an den Resultaten  Direkte Aktionen (JRC)  Indirekte Aktionen - Kaufverträge, Experten  Indirekten Aktionen - Projekte  Gemeinsame Erfindungen  Angestelltenrechte

14 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 13 Eigentum an den Resultaten  Verträge für Zugangsrechte  Meldepflicht bei Zugangsrechten  Prüfung durch Vertragspartner  Einspruchsrecht der Vertragspartner  Einspruchsrecht der Kommission bei Zugangsrechten in Drittstaaten

15 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 14 Schutz von Resultaten  Pflicht zum Schutz der Ergebnisse  Aufgriffsrecht der Kommission  Beschränkung der Veröffentlichungen  Einspruchsrechte bei Veröffentlichungen  30+30 Regel bei Einspruch  Begründung durch Schutzrechte

16 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 15 Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse  Pflicht zur Verwertung  Pflicht zur Verbreitung  Verbreitung durch EU wenn:  Schutz der Ergebnisse  Erzielung von Synergien und Vermeidung von Doppelforschung  Vertraulichkeit  Legitime Interessen der Teilnehmer

17 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 16 Zugang zu Ergebnissen aus „Direkten Aktionen“  Lizensierung an Rechtspersonen in MS oder Associated Countries für Verwertung möglich  Lizenzgebühr ist zu fairen Bedingungen mit der Kommission auszuverhandeln

18 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 17 Prinzipien der Zugangsrechte  Nur mit Schriftlichem Antrag  Vertragserstellung dafür möglich (Vertraulichkeit, Umfang,...)  Bessere Bedingungen als im Mustervertrag sind möglich  Nennung der „Affiliates“  Beachtung der Wettbewerbsregeln

19 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 18 Prinzipien der Zugangsrechte  Einspruchsrecht der Kommission bei Zugangsrechten von Rechtspersonen ind Drittstaaten  Zugangsrechte zu „Pre-Existing Know- How“ nur wenn man die Rechte dazu besitzt

20 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 19 Prinzipien der Zugangsrechte  Möglichkeit „Pre-Existing Know-How“ von Zugangsrechten auszuschließen  Vertrag mit den anderen Teilnehmern  Muß vor der Vertragsunterzeichnung des jeweiligen Teilnehmers unterschrieben werden  Einspruch der anderen Partner nur bei Undurchführbarkeit des Projektes oder bei legitimen Interesse möglich  Keine automatischen Unterlizenzen

21 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 20 Zugangsrechte für die Durchführung und Verwertung

22 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 21 Geistiges Eigentum und Nutzung “Pre-Existing Know-How” der Vertragspartner EU-FTE Projekt “Knowledge” FTE+ Kommerzialisierung Nutzung Verbreitung, Lizensierung

23 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 22 Zugangsrechte für die Durchführung und Verwertung  Für die Verwertung können die Konditionen der Zugangsrechte für die Resultate des Projektes vor Vertragsabschluß auch anders geregelt werden.  Sollten keine legitimen Interessen der Teilnehmer dagegen sprechen, so sind die Zugangsrechte bis 2 Jahre nach Projektende zu gewähren

24 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 23 Der Mustervertrag

25 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 24 Struktur des Vertrages  Grundvertrag  ANNEX I  Technischer Annex  ANNEX II  Allgemeine Bestimmungen  ANNEX III  Spezielle Bestimmungen der Instrumente

26 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 25 Der Grundvertrag  Vertragspartner  Entstehen und Entwicklung des Konsortiums  Dauer  Maximale Förderung  Berichte und Zahlungsmodalitäten  Spezialklauseln  Kontaktadressen  Rechtsklauseln

27 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 26 ANNEX II  Definitionen  Pflichten  Konsortium  Vertragspartner  Koordinator  Kommission  Verantwortungen  Höhere Gewalt

28 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 27 ANNEX II  Verlängerung und Unterbrechung  Vertragsänderungen  Beendigung  Vertraulichkeit  Veröffentlichungen  Daten für Evaluationen  Unterverträge  Zession

29 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 28 ANNEX II  Eigentum an den Ergebnissen  Schutz der Ergebnisse  Verwertung und Verbreitung  Zugangsrechte  Berichte  Die Förderung  Zulässige Kosten

30 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 29 ANNEX II  Kostenmodelle Kostenmodelle  Förderraten Förderraten  Finanzberichte und Zertifizierungen  Zahlungsmodalitäten  Zahlungsaufschub  Rückzahlungen  Kontrollen und Audits  Kompensationen und Strafen

31 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 30 Kostenprobleme  Supplementary Costs - Ergänzende Kosten  Art 109 Finanzverordnung der EU  Kein Gewinn aus Förderungnen  Art 163 Umsetzungsverordnung  Gewinn = Überschuß an Einnahmen (Alle!) im Vergleich zu den Ausgaben

32 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 31

33 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 32

34 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 33 Vertragsmanagement

35 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 34 Das Vertragsmanagement Vertraulichkeitsabkommen Partner- suche Antragstellung Letter of Intent, Letter of Committment Vorvertrag Konsortialvertrag Projektdauer Verwertung Lizenzverträge Vertrags- verhandlungen Mustervertrag

36 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 35 Project Manager CORE team Steering Committee Legal advisor EC Scientific M. Financial M. Administrative M. Marketing M RTD3 PM.RTD1 PM.RTD2 PM. Possible management team WP2 Leader WP1 Leader WP2 Leader RTD teams

37 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 36 Core team Project Manager Marketing Manager Scientific Manager Financial Manager Administrative Manager legal Advisor Steer. Comm. Project Enviro. Ministeries User Supplier rel. Projects Politics Market Society PM 1 Sub-project 1 PM 3 Sub-project 3 PM 2 Sub-project 2

38 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 37 Das Vertragsmanagement  Die Verträge  Vertraulichkeitsabkommen  Absichtserklärungen  Vorvertrag  EU-Vertrag  Konsortialvertrag  Lizenzverträge  Kooperationsverträge

39 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 38 Vertraulichkeitsabkommen  Mögliche Regelungsinhalte  Art der Vertraulichkeit  Umfang  Zeitspanne  Definitionen  Rückgabe des Infomaterials  Sanktionen

40 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 39 Absichtserklärungen Letter of Intent, Committment  Zumeist keine Verpflichtung enthalten  Reine Absicht unter den eingereichten Voraussetzungen am Projekt teilzunehmen  Vollkommen formfrei  Keine Sanktionen

41 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 40 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt  Präambel  Spezifikum des Anglo-amerikanischen Rechtes  Darstellung der Intentionen und Beweggründe  Definitionen  Verweis auf die EU-Definitionen  Zusätzliche Definitionen  Kann Mißverständnisse ausräumen!!!!

42 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 41 Technische Bestimmungen  Technische Leistung eines jeden Partners  Technische Ressourcen  Zeitplan  Technische Änderungen

43 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 42 Interne Organisation  Entscheidungsfindung  interne Abläufe  Monitoring  Wahlsystem  Einrichtung eines Projektbüros  Änderungen des Vertrages  Verantwortlichkeiten

44 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 43 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt  Dauer  Beginn und geplantes Ende  Abhängigkeit von EU-Vertrag  Der Koordinator  Pflichten  Rechte

45 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 44 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt  Die Partner  Rechte und Pflichten  Verhältnis untereinander  Zahlungsmodalitäten  Wer bekommt wann wieviel  Vertraulichkeit  Definition, Umfang  Dauer  Veröffentlichungen

46 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 45 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt  Haftung  Untereinander  Gegenüber der Kommission  Gegenüber Dritten  Unterlassung und Schadenersatz  Gesamtschuldnerische Haftung  Höhere Gewalt  Rechtliche Definition

47 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 46 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt  Zugangsrechte  Schutz der Kenntnisse  Geheimhaltung, Patent, etc.  Allgemeine Bestimmungen  Formalkriterien  Folgen von Änderungen in den Unternehmen  Fusion, Konkurs, Besitzerwechsel  Verschiedene Formen der Ergebnisse  Software, Marke, Design, etc.  Auschluß von Pre-existing Know-How

48 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 47 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt  Zugangsrechte  Präzessierung und Klärung der EU- Vertragsbestimmungen  Projektdurchführung - Verwertung  Zahlungen  Standardisierung  Veröffentlichungen  Einspruchsmöglichkeiten  Formaler Ablauf

49 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 48 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt  Beendigung des Vertrages  Gründe für die Auflösung  Formalkriterien  Folgen der Auflösung  Streitbeilegung  Gericht  Schiedsgerichtsbarkeit

50 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 49 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt  Juristische Klauseln  Sprache  Anwendbares Recht  Schriftlichkeit von Änderungen  Anzahl der Kopien

51 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 50 Spezielle Bestimmungen  Training  Austausch von Personal  Gründung einer eigenen Gesellschaft  Kooperationsvereinbarungen  Organisation der Berichtlegung  Interne Calls  Verbindungsorganisation

52 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 51 Mehr Informationen http://europa.eu.int/comm/research/fp6/ working-groups/model-contract/ index_en.html

53 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 52 Ihre Kontaktadresse 8 BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation Donau City Strasse 1 1220 Vienna Christian Hopp Rechts- und Finanzfragen Tel.: 581 16 16 - 202 Fax: 581 16 16 - 16 E-mail: hopp@bit.ac.at


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