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Veröffentlicht von:Gerd Stieber Geändert vor über 8 Jahren
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STRAFRECHT BT FAHRLÄSSIGE VERURSACHUNG EINER FEUERSBRUNST (ART.222)
FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern
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FAHRLÄSSIGE VERURSACHUNG EINER FEUERSBRUNST (ART.222 ABS.1)
Tathandlung Verursachung einer Feuersbrunst vgl. Brandstiftung durch (als die oder zumindest eine Ursache) pflichtwidrig unvorsichtiges Verhalten Spezialgesetzliche Regelungen: in zahlreichen gesetzgeberischen Erlassen ist konkretisiert, was als pflichtgemäss sorgfältiges Verhalten bei feuergefährlichen Tätigkeiten und bei der Überwachung entsprechender Gefahrenquellen zu gelten hat Fehlen spezialgesetzliche Regelungen, so richtet sich die anzuwendende Sorgfalt nach dem Massstab des Art.18 Abs.3 StGB Prof. Dr. H. Vest
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FAHRLÄSSIGE VERURSACHUNG EINER FEUERSBRUNST (ART.222 ABS.2)
Tathandlung Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vgl. Folie 2 wodurch fahrlässig Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht wird Konkrete Gefahr erforderlich Die Gefahr muss für den Täter nach Massgabe des Art.18 Abs.3 vorhersehbar gewesen sein Achtung: Art.222 auch anwendbar bei bewusster Fahrlässigkeit bzgl. der Verursachung kombiniert mit eventualvorsätzlicher Herbeiführung einer Gemeingefahr Prof. Dr. H. Vest
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