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VHF-Funkdienste auf See

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Präsentation zum Thema: "VHF-Funkdienste auf See"—  Präsentation transkript:

1 VHF-Funkdienste auf See
Ein wirklich kurzer Überblick Rolf Dohmen, DL1KJ Torsten Blens, DL8KFO OV-Abend Juni 2014

2 Seefunkdienst – Sinn und Zweck
Sichere und schnelle Alarmierung im Seenotfall Schnelle Anforderung von Hilfe im Dringlichkeitsfall Mast gebrochen Maschine ausgefallen Verletzte an Bord Umfassende Information bei Unwetter oder Störungen der Wasserwege Lotsenfunk und Schiffslenkung über Radar bei schlechter Sicht Nicht oder nur begrenzt: Kommunikation und Nachrichtenaustausch sozialer Art zwischen Schiffen.

3 VHF Seefunkdienst Sichere Kommunikation im Bereich von 25-40 Seemeilen
Frequenzen: 156 – 162 MHz, FM Einteilung in Kanäle: 1-20, 68-88 Not- und Anrufkanal: 16 (156,800 MHz) DSC Anrufkanal: 70 (156,525 MHz) Sendeleistung: 1 oder 25 W Benötigte Funkzeugnisse: Binnenschifffahrt: UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk Seebereich: SRC (short range certificate)

4 Was ist DSC? DSC: digital selective call
Digitaler Selektivruf für die schnelle Kommunikation zwischen Schiffen und Landfunkstellen Schnelle und genaue Alarmierung im Seenotfall mit Angabe der Position und der Art des Notfalls DSC ist für neue Seefunkanlagen vorgeschrieben.

5 Rufzeichen im Seefunk MMSI (Maritime Mobile Service Identity)
9-stellig, die ersten drei Ziffen sind die Länderkennung Deutschland: 211, 218 Beispiel: Rufzeichen 4 Buchstaben oder 2 Buchstaben und 4 Ziffern Deutschland: DA-DZ Beispiele: DBER, DG4925 Vergabe durch die BNetzA (Hamburg)

6 Betriebstechnik Sprache: Englisch Starre Standard-Betriebsabläufe
Feste Kanalzuordnungen: Kanal 06,08,13, 77: Schiff-Schiff Frequenz Kanal 15,17: Funkverkehr an Bord Kanal 16: Notruf-/Anruffrequenz Kanal 69,72: Funkverkehr zwischen Sportbooten Kanal 75,76: Navigation, Schiffslenkungsfunkdienst

7 Betriebstechnik -2-

8 Gerätetechnik Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie eine CE-Kennzeichnung aufweisen und nur für den Seefunkdienst in Verkehr gebracht wurden. Andere Geräte (auch Amateurfunkgeräte) dürfen nicht am Seefunkdienst teilnehmen.

9 AIS Automatic Identification System
Aussendung der eigenen Position, Rufzeichen, weitere Informationen (Größe, Gefahren) Keine Pflicht für Sportboote, aber ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor in dicht befahrenen Gebieten.

10 AIS im Internet www.marinetraffic.com

11 SRC-Prüfung Englischtest Theorie Praxis
Übersetzen eines aufgenommenen englischen Textes ins Deutsche Übersetzen eines deutschen Textes in Englisch Theorie Beantworten eines MC-Fragebogens mit 24 Fragen Praxis Aussenden eines Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsanrufes Durchführen und Beenden Notfunkverkehr Bedienung Gerät und DSC-Controller Verschiedene andere Aufgaben

12 SRC Beim Chartern eines Bootes mit VHF-Anlage auf See ist das SRC vorgeschrieben. Falls kein SRC vorhanden ist, müsste das Gerät ausgebaut werden.  Wer auf Seeschiffahrtsstraßen unterwegs ist, kann auf das SRC eigentlich nicht mehr verzichten.

13 Vielen Dank!


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