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Veröffentlicht von:Kuno Kegel Geändert vor über 9 Jahren
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LAK OrgL Finanzierung der Fortbildungen für das Jahr 2009 IMS vom 08.12.2008
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LAK OrgL 2 Finanzierung der Fortbildung 2009 Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) ist die Sanitätseinsatzleitung ab dem 01.01.2009 im Rettungsdienst verankert.
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LAK OrgL 3 Finanzierung der Fortbildung 2009 Das BayRDG enthält eine Fortbildungsverpflichtung für den Organisatorischen Leiter wie auch für den Leitenden Notarzt
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LAK OrgL 4 Finanzierung der Fortbildung 2009 Die Kosten der Aus- und Fortbildung sind grundsätzlich ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes, die in die Entgeltverhandlungen mit den Kassen eingebracht werden können.
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LAK OrgL 5 Finanzierung der Fortbildung 2009 Bislang haben noch keine Entgeltverhandlungen stattgefunden. Übergangsregelung für das Jahr 2009
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LAK OrgL 6 Finanzierung der Fortbildung 2009 Bis zum Abschluss der Vereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern wird die Aus- und Fortbildung für die Organisatorischen Leiter weiterhin aus dem Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes (K-Fonds) getragen.
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LAK OrgL 7 Finanzierung der Fortbildung 2009 Festlegungen für die Pflichtfortbildungen: - Eine Pflichtfortbildung ist eine Tagesveranstaltung mit regelmäßig acht Unterrichtseinheiten á 45 Minuten und einer Teilnehmerzahl von 20 OrgL
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LAK OrgL 8 Finanzierung der Fortbildung 2009 - Finanziert werden die von der SFS-G festgelegten 31 Termine für 2009 - Den Umfang der Finanzierung regelt das in der Anlage beigefügte Abrechnungsformular
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LAK OrgL 9 Finanzierung der Fortbildung 2009 - Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Termine und des Anmeldeverfahrens zu den Fortbildungen 2009, werden noch in einem gesonderten Schreiben bekannt gegeben.
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LAK OrgL 10 Finanzierung der Fortbildung 2009
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