Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Sara Zelt Geändert vor über 9 Jahren
1
Zivilrechtliche Massnahmen im Kindesschutz Gibt es Veränderungen? Fachtagung 6. März 2015 Jugendheim Platanenhof Andreas Haltinner Präsident KESB Region Gossau
2
Änderungen im Kindesschutzrecht Verfahrensrechte erweitert Mediation, Kindesvertretung, Anhörungsrecht, … Grundsätze des Erwachsenenschutzrechts auf Kindesschutzrecht anwendbar Subsidiarität, Selbstbestimmungsrecht, … Professionelle Behördenorganisation interdisziplinäre Fachbehörde (materielles Kindesschutzrecht unverändert)
3
Behörden im Kanton St.Gallen 9 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden: interdisziplinäre Fachbehörde (3 Mitglieder) Verfahrensleitung durch Behördenmitglied Grundsatz: persönliche Anhörung durch Behördenmitglied
4
Fallbeispiel K., Jg. 1999, wohnt bei der Mutter. Aggressives Verhalten zu Hause. Interventionen der Poli- zei nötig. Sozialberatungszentrum eingeschal- tet. Freches Verhalten in der Schule. Schulsozial- arbeit wirkungslos. Time-out-Schule: Verwei- gerung. Untertauchen.
5
Subsidiaritätsprinzip Die KESB greift nur ein, wenn die Unter- stützung durch die Familie, andere Bezugs- personen, die Schule oder (private oder öffentliche) Sozialberatungsstellen etc. nicht ausreicht, um der Gefährdung zu begegnen. Dann aber muss die KESB eingreifen.
6
Gefährdungsmeldung «Wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint», besteht ein allgemeines Melderecht (ausser bei Personen mit Berufsgeheimnis). eine Meldepflicht für Personen in amtlicher Tätigkeit.
7
Kindesschutzmassnahmen Ermahnung, Weisungen, Erziehungsaufsicht Beistandschaft – Unterstützung mit Rat und Tat – spezifische Befugnisse des Beistands, ev. unter – Beschränkung der elterliche Sorge Aufhebung der elterlichen Obhut Entzug der elterlichen Sorge
8
Untersuchungsgrundsatz Mitwirkungspflicht Aus dem uneingeschränkten Untersuchungsgrundsatz der KESB folgt eine Mitwirkungspflicht Beteiligter und Dritter so- wie von Verwaltungsbehörden und Gerichten, soweit nicht schutzwürdige Interessen ent- gegenstehen.
9
Entscheidung Die KESB hat: den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht über K. entzogen, K. in der geschlossenen Abteilung des Jugend- heims Platanenhof untergebracht, verbunden mit einem Abklärungsauftrag, eine Beistandschaft errichtet und eine Beiständin eingesetzt, das Sozialamt mit der Kostenregelung beauf- tragt.
10
Wie weiter mit K.? Mit der Zielrichtung «erwerbsfähiges, selbst- bestimmtes Leben bis Volljährigkeit» wurde K. im Anschluss in einem Jugendheim mit inter- ner Beschulung (BEO), dann in einem Jugendheim mit internen Aus- bildungsbetrieben untergebracht.
11
?
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.