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Meine Rechte und Pflichten

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Präsentation zum Thema: "Meine Rechte und Pflichten"—  Präsentation transkript:

1 Meine Rechte und Pflichten
Leiharbeit Meine Rechte und Pflichten

2 Vermittlung durch das Jobcenter in eine Leiharbeitsfirma
Im Gespräch mit dem Fallmanager diesen zu eigenständigen Aussagen über die Verleihfirma zu bewegen. Fragen an den Fallmanager : - Infos über die Firma, ist sie Mitglied im BZA ( Bundesverband Zeitarbeit u. Personaldienstleister e.V. od. IGZ Interessenverband deutscher Zeit- arbeitsunternehmen e.V.) ? - wie groß ist die Personalstärke ? - wie ist das Personal strukturiert ? - seit wann existiert die Firma? - ist die Firma börsennotiert oder inhabergeführt ? - ist die Firma schon einmal insolvent gewesen ? - hat die Firma Tarifverträge mit den christlichen Gewerkschaften abgeschlossen? Alle wichtigen Infos notieren . Eine zusätzliche Person mitnehmen. Den Fallmanager auf ein ausführliches Gesprächsprotokoll ansprechen.

3 Nach dem Termin im Jobcenter bis zum Vorstellungstermin in der Leihfirma
Nach dem Termin versuchen, weitere Infos über die Firma zu bekommen. - Fragen im Bekannten- und Freundeskreis - Nachforschungen im Internet - Nachforschungen in den Printmedien - Nachfragen bei den Gewerkschaften Vorbereitung auf den Vorstellungstermin: - adrettes Aussehen - saubere, dem Anlass entsprechende Kleidung - höfliches Auftreten - pünktliches Erscheinen - Checkliste für den Arbeitsvertrag erstellen - Lebenslauf/Bewerbungsschreiben/Zeugnisse

4 Checkliste für den Arbeitsvertrag
Der Name und die Anschrift der Verleihfirma Ihr Name und Ihre Anschrift sowie Geburtsort und Geburtsdatum Der Beginn des Arbeitsverhältnisses Bei einer Befristung des Arbeitsvertrages die vorgesehene Dauer Der Arbeitsort Eine Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit Die erforderliche Qualifikation Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes und der Zeitpunkt der Auszahlung Die vereinbarte Arbeitszeit, x-Tagewoche, Dauer der Probezeit Dauer des Jahresurlaubs Kündigungsfristen Benennung der anzuwendenden Tarifverträge Leistungen bei Krankheit und Urlaub sowie für nicht verliehene Zeiten Anschrift der die Verleiherlaubnis erteilenden Behörde Zeitpunkt und Ort des Abschlusses des Arbeitsvertrages

5 Die Beziehungen zwischen Zeitarbeitnehmer, Verleiher, Entleiher
Das Zeitarbeitsverhältnis als Dreiecksverhältnis Die Beziehungen zwischen Zeitarbeitnehmer, Verleiher, Entleiher

6 Der Vorstellungstermin
Beide Gesprächsparteien sind gleichberechtigt Nicht unter Druck setzen lassen Arbeitsvertrag nur in schriftlicher Form – zur Not auch in der Muttersprache des Arbeitsuchenden (ist aber für den Arbeitgeber nicht verpflichtend) Der AG muss zusätzlich ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit mit den wesentlichen Inhalten des AÜG aushändigen Das Thema Fahrtkosten ansprechen Das Thema Muttersprache ansprechen Bei Zweifeln an eine Beratungsstelle wenden Darauf bestehen, weiter bei der BA als arbeitssuchend geführt zu werden Das Thema Entlohnung ansprechen Art und Weise des Einsatzes besprechen; unterschiedliche Tätigkeiten – unterschiedliche Entlohnung Zusätzliche Leistungen: Prämien, Schichtzulage, Nacht-,Sonn-,Feiertagszulage Vermögenswirksame Leistungen

7 Der Arbeitsalltag als Leiharbeiter
als „normaler Leiharbeiter“ werde ich in der Entleihfirma eingewiesen Sozialräume, Schutzbekleidung, Arbeitsablauf, Arbeitssicherheit Arbeitszeiten, Pausen die Kundenfirma ist weisungsbefugt ( der direkte Vorgesetzte) Bei Krankheit Info an den Personaldisponenten der Verleihfirma und die Entleihfirma Urlaub schriftlich beantragen Stundenzettel abzeichnen lassen Nichteinsatz ist zu vergüten; nicht mit dem Arbeitszeitkonto zu verrechnen bei einer Übernahme sind eventuell Fristen einzuhalten bei Problemen an den BR des Ver- /Entleihers wenden bei einer Abmahnung nur den Empfang quittieren; eine Gegendarstellung schreiben und der Personalakte hinzufügen lassen. Nach einiger Zeit überprüfen bei Kündigung unverzüglich beim Jobcenter melden. Wichtig: bei betriebsbedingten Gründen - keine Sperrzeit bei persönlichen Gründen - Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag - evtl. Sperrzeit - qualifiziertes Zeugnis verlangen


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