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§ 633 BGB: Die Leistungsgefahr trägt Unternehmer bis zur Abnahme;

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Präsentation zum Thema: "§ 633 BGB: Die Leistungsgefahr trägt Unternehmer bis zur Abnahme;"—  Präsentation transkript:

1 § 633 BGB: Die Leistungsgefahr trägt Unternehmer bis zur Abnahme;
ebenso § 644 BGB: Vergütungsgefahr. Aber: § 645 BGB = Ausnahme von der rigorosen Erfolgshaftung des Unternehmers

2 AGL: §§ 634 Nr. 1, 635 BGB Leistungsgefahr § 633 BGB:
bis zur Abnahme kann der Besteller Herstellung verlangen. PVC-Beschichtung - BGH VII ZR 325/74, NJW 1977, 1966: Die Klägerin (Auftraggeberin) verlangt eine Neubeschichtung von Stahlplatten, weil die PVC-Beschichtung bereits nach kurzer Zeit abblätterte. Grund war, dass die Platten vor der Beschichtung unerwartet etwa 1 Jahr lang Industrieabgasen ausgesetzt waren, so dass sich auf ihnen eine Schicht Zinksulfat bilden konnte. Grund für die verzögerte Beschichtung war eine Verzögerung des Gesamtbaus. Der beklagte Unternehmer trägt vor, dass er dieses Risiko nicht zu tragen habe, da er die Verzögerung des Gesamtbaus nicht verursacht habe. AGL: §§ 634 Nr. 1, 635 BGB

3 Vergütungsgefahr § 644 BGB:
Bis zur Abnahme trägt der Unternehmer die Vergütungsgefahr Beispiel: Das einwandfrei fertig gestellte Werk geht vor Abnahme unter.

4 Verantwortlichkeit des Bestellers
für Stoff und Anweisung: § 645 BGB bzw. für Ursachen aus der Bestellersphäre: § 645 BGB analog Schürmannbau - BGH VII ZR 17/96, NJW 1997, 3018 = JuS 1998, 178: Die Klägerin verlangt für Elektroarbeiten die 5. Teilrechnung von DM von der BRD, obwohl die Arbeiten durch die Hochwasserfolgen im Jahr 1993 unbrauchbar geworden sind. AGL: § 645 Abs. 1 S. 1 BGB: a) Werkvertrag. b) Nichterfüllung aufgrund von Stoff oder Anweisung des Bestellers? Es fehlt hier an einer fehlerhaften Anweisung des Bestellers und auch am Verschulden. AGL: § 645 Abs. 1 S. 1 BGB analog, wenn die Leistungen des Auftragnehmers aufgrund von Umständen untergehen, die auf Handlungen des Bestellers zurück gehen, ohne dass ihn ein Verschulden trifft.

5 Nähere Informationen zu den juristischen Folgen des Desasters 1993
Und zu den Prozesskosten bis 2000: Hans Peter Glöckner, Uni Rostock Langer Eugen (früheres Abgeordnetenhaus) Post Tower Schürmann-Bau

6 Juris-Recherche: Schürman-Bau (9 Urteile und 9 Kommentare dazu)
BGH VII ZR 190/02 Kündigung des Bestellers bei von ihm zu vertretender Unterbrechung der Bauausführung § 6 Nr 7 VOB B BGH VII ZR 363/02 Kündigungsrecht des Bestellers wegen von ihm verursachter Bauunterbrechung vor ... | § 642 BGB Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 4 U 127/03 Werkvertrag: Vergütungsanspruch bei Unausführbarkeit und Übernahme des Baugrundrisikos durch ... | § 645 BGB  BGH VII ZR 186/01 Mithaftung der Bauherrin wegen Planungsverschuldens § 254 Abs 1 BGB, § 13 Nr 7 VOB B OLG Köln 11 U 63/00 Hinweispflicht des Unternehmers auf Folgen einer entfallenen Bauleistung; § 13 Nr 7 VOB B OLG Köln 11 U 226/99 Werklohnklage nach Kündigung des Bauvertrages: § 254 BGB, § 645 BGB, § 6 Nr 6  LG Bonn 1 O 376/97 VOB-Vertrag: Haftung des Bauunternehmers und des bauleitenden Architekten für Gebäudeschäden . § 635 BGB, § 4 Nr 7 VOB B, § 13 Nr 7 VOB B: Einigung am OLG Köln 11 U 234/98 Vorzeitige Kündbarkeit eines Bauvertrages wegen mehr als dreimonatigem Baustillstand: ... | § 6 Nr 7 VOB B  BGH VII ZR 64/96 Ansprüche des Werkunternehmers nach Zerstörung des Werkes vor Abnahme: Unabwendbarer Umstand; ... |§ 254 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 645 Abs 1 S 1 BGB, ...

7 Wikipedia.de: Schürmann-Bau
Am 16. November 2007, vierzehn Jahre nach dem Hochwasser endete ein zehnjähriger Rechtsstreit zwischen der Bundesrepublik Deutschland als Bauherr und den drei Baufirmen. Vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts (1 O 376/97 ) einigte man sich auf einen Vergleich. Von den ursprünglich 73,7 Mio. Euro, die der Bund forderte, werden nun 55 Mio. gezahlt (Bonner Rundschau v. 17. November 2007). Ursprünglich hatte der Bund 1997 vom Architekten, der mit der Bauaufsicht beauftragt war (nicht Schürmann) und den Baufirmen zusammen 300 Millionen DM verlangt. Mit dem bauleitenden Architekten (bzw. desen Versicherung) einigte man sich außergerichtlich über eine Nicht publizierte Summe.


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