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Verwaltung im Antiken Israel

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Präsentation zum Thema: "Verwaltung im Antiken Israel"—  Präsentation transkript:

1 Verwaltung im Antiken Israel

2 Referatsgliederung: Geeintes Reich:
1. Saul und Echbaal (ca v.Chr. – 1008 v.Chr.) 2. David (ca v.Chr. – 965 v.Chr.) 3. Salomo (ca. 965 v.Chr. – 922 v.Chr.) 922 v.Chr. Teilung des Reiches Südreich (Juda): 1. Rehabeam (ca. 922 v.Chr – 915 v.Chr) Nordreich (Israel): 1. Jerobeam I. 2. Omriden Dynastie 3. Jehu Dynastie Samaria – Ostraca Königliche Funktionalorte als Herrschaftsmittel 1. Residenzorte 2. Befestigungen 3. Vorratsbauten

3 Saul und Eschbaal Autorität beruhte auf seinen militärischen Anfangserfolgen Keine Ansätze zur Schaffung einer Binnenverwaltung Lediglich Etablierung von Gibeon als Hauptstadt Gruppe von Funktionsträgern nur im häuslichen Bereich + militärischer Minimalstab

4 David Einsetzung von Funktionären in besetzten Gebieten
Schaffung von Funktionärsposten im zivilen, militärischen und religiös-kultischen Bereichen Stütze ist dabei die Familie Anfangs werden Repräsentanten verschiedener Landesteile nur mit religiös-kultischen, später auch mit zivilen Aufgaben betraut Funktionärsapparat nur am Königshof Davids Nur MS-Dienst und Wehrmobilmachung berühren die israelitische Normalsiedlung Herrschaft beruhte auf gesellschaftlichen Konsens

5 Salomo Da Salomos Herrschaft keinen militärischen Charakter mehr hat, erhöht er die Zahl der zivilen Funktionäre am Hof Gekennzeichnet durch zunehmende Bautätigkeit Bereitschaft zu Erweiterung des Verwaltungsapparates hält sich in Grenzen Ausnahmen: MS-Dienst und Schaffung der 12 außerjudäischen Provinzen

6 Rehabeam I. (Juda) Abspaltung Israels aufgrund der Überanspruchnahme des MS-Dienstes Kurz darauf Abschaffung des MS-Beauftragten Abspaltung zeigt die „Machtlosigkeit“ des Königs Generell in Juda: 1.Herrschaft beruht weiter auf gesellschaftlichen Konsens zwischen Herrscherhaus und lokal-Eliten 2.Strenge königliche Eingriffe auch nicht nötig

7 Jerobeam I. (Israel) Regierte ohne großen Funktionärsstab
Vermied Eingriffe auf die Normalsiedlung Herrschaft basierte auch auf Interessenübereinstimmung mit Stammeseliten ( Anti-judäische Grundhaltung) Zurückhaltung in Bezug auf Zentralisierung: Jerobeam I. hatte keine Residenzhauptstadt, sondern ließ sich hofieren Ab seinem Sohn ständige Putsche von hohen Militärs, nichts nennenswertes in Bezug auf den Verwaltungsapparat Etablierung von Tirza als Residenzhauptstadt

8 Omriden (Israel) Gehen auf Omri, einem der putschenden Heerführer zurueck Anfangs Residenz auch in Tirza, später gekaufter Besitz in Samaria -> Residenzhauptstadt Unterteilen Nordreich in Provinzen Gehen abermals durch Putsch unter

9 Jehu (Israel) Herrschaft hat starken militärischen Charakter
Keine Aufzeichnung über einen Verwaltungsapparat 720 v.Chr. Wird die Jehu-Dynastie zusammen mit Israel durch die Assyrer zerschlagen. Generell keine großen Verwaltungsmaßnahmen im Nordreich

10 Samaria - Ostraca Korrespondenz zwischen Personen am Königshof und den umliegenden Stämmen Inhalt: Ein- und Ausfuhr von Getreide zwischen Königshof und den Stämmen Galt als Beweis für Landvergabe Belegt aber lediglich, dass sich Angehörige der Stammeseliten am Hof von ihren Stämmen Getreide schicken ließen bzw. von Samaria zu umliegenden Regionen

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12 Königliche Funktionalorte als Herrschaftsmittel

13 1. Residenzhauptstädte Bedienungen für Hauptstädte nach Buccellati:
In jeder Hinsicht führende Stadt Geographisch mittig Bevölkerungsreichste Stadt Königsresidenz Höchster Lebensstandart Administratives Zentrum des Landes Militärisch am stärksten Kulturell führend Religiös als Königssitz bedeutend Ideologisches Symbol des Reiches

14 2. Befestigungen Südreich: Dienten als Schutz und zur partiellen
Integration der Bevölkerung -Nehmen keinen Einfluss -Nur punktuell, ergänzt durch befestigte Siedlungen Nordreich: Übernahmen lediglich bestehende Festungen -sonst keine textlichen Überlieferungen

15 3. Vorratsbauten Vorratsbauten identisch mit grenzsichernden Festungen
Nicht für Bevölkerung bestimmt b. Krongut - Nur archäologisch nachzuweisen - Erträge für Grenzfestungen und den königlichen Hof c. Häfen und industrielle Standorte - Beschränkt auf Prestigewirtschaft und Palastökonomie - keine Bedeutung für Landesökonomie


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