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Veröffentlicht von:Annaliesa Drerup Geändert vor über 9 Jahren
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Die Mauer fällt! Vertragsarztrecht wird leicht gemacht! Sebastian Vorberg, LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht
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Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Entwurf vom Mai 2006 Inkrafttreten 1. Januar 2007? Vorlage Bundestag und Bundesrat Stimmung: optimistisch, Probleme nur bei Gesundheitsfonds
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Grenzöffnung für Ärzte ARZT
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Stationäre Tätigkeit ARZTKrankenhaus
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§ 20 Abs. 2 ÄrzteZV Aufhebung der „Inkompatibilität“ zwischen paralleler Tätigkeit Krankenhaus / Niederlassung Bisher höchstricherliche Rechtsprechung Bereits seit MVZ nicht mehr haltbar „nur klarstellend!“
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Berufsausübung ARZT Gemeinschaft
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§ 33 Ärzte ZV Gemeinschaftspraxis gibt es nicht mehr Berufsausübungsgemeinschaften –örtlich –überörtlich (auch KV-übergreifend) –für alle zur Vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leisungserbringer
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Unternehmer ARZTAnstellung
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§ 95 Abs. 9 SGB V Angestellte Ärzte können auf Vertragsarztsitz arbeiten Auch fachübergreifend Bedarfsplanung ist zu berücksichtigen Verzicht eines Vertragsarzt zugunsten der Anstellung möglich Annäherung an MVZ
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Überörtlich ARZT Zeigstelle
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§ 24 ÄrzteZV Tätigkeit außerhalb des Vertragsarztsitzes Versorgung an neuem Ort verbessert Ordnungsgemäße Versorgung vor Ort nicht beeinträchtigt EXKURS: Auch 50 % Zulassungen möglich
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Grenzöffnung für Ärzte ARZT
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Grenzöffnung für Ärzte ARZT Gemeinschaft Zeigstelle AnstellungKrankenhaus
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Vielen Dank und Mast und Schotbruch! Sebastian Vorberg, LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht Vorberg Rechtsanwälte www.medizinanwalt.de
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