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Subvention von holzartigen Energieplantagen

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Präsentation zum Thema: "Subvention von holzartigen Energieplantagen"—  Präsentation transkript:

1 Subvention von holzartigen Energieplantagen

2 Bedingungen der Inanspruchnahme der Subvention:
die Größe des Betriebs übersteigt 4 Europäische Größeneinheit (in dem Fall von neu gestarteten Unternehmen diese Größe soll spätestens bis zum Ende des ganzen Kalenderjahres nach der Beendung der Investition erreicht werden). Vorhandensein der Pflanzungsbewilligung. die Pflanzung muss innerhalb von 12 Monaten (nach Erhalt der Unterstützungsentscheidung) fertiggemacht werden. die Plantage muss mindestens 5 Jahren nach der Etablierung betrieben werden.

3 Bedingungen der Inanspruchnahme der Subvention:
Der Bauer muss über einen (vorläufigen) Vertrag über der Übernahme von mindestens 50% des Hackholzes (für die nächsten 5 Jahren) verfügen, oder in dem Fall von eigenen Nutzung muss er sich darüber äußern. Der Ertrag muss innerhalb von 5 Jahren nach der Pflanzung geerntet werden.

4 Die Subvention ist: nicht zurückzuzahlen, Aber nachher finanziert!!!

5 Größe der Subvention: 40% der gesamt abrechenbaren Kosten der Investition (50% oder 60%). Summe der Subvention: Bei Acacia Ft/ha. Bei Weiden Ft/ha. In einem Antrag kann eine maximale Summe von € beantragt werden. Minimalfläche: 1 ha.

6 Subvention kann nicht beantragt werden in dem Fall von:
Naturschutzgebieten und Standorten, die im Natura 2000 Programm teilnehmen. Pflanzungen an Standorten, wo in den letzten 5 Jahren schon eine Pflanzungssubvention beantragt wurde. (EMVA, AVOP, NVT)

7 Anträge können eingereicht werden:
Zwischen 1 Oktober und 15 November 2011

8 Zahlungsanträge: Können jährlich an Landwirtschaftlichen und Landesentwicklungsamt, Zusammen mit dem uniformen Standortunterstützungsanträge oder/und Für die zwischen 1 und 31 August schon angemeldeten Plantagen eingereicht werden.

9 Zahlungsanträge: Zu dem Antrag müssen folgende Dokumente angehängt werden: Übersichtskarte über die Grenzen der Plantage. Pflanzungsgenehmigung. eine Zertifikat über der Teilnahme am (von LLA organisierten) Kurs (zum letzten Zahlungsantrag).

10 Rechtliche Hintergrund:
72/2007. (VII.27) Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Landesentwicklung über den detaillierten Bedingungen von Inanspruchnahme von Subventionen für die Etablierung von Kurzumtriebs-Energieplantagen.

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt:


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