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Veröffentlicht von:Bathilde Drager Geändert vor über 10 Jahren
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Neuregelung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
+ Solidaritätszuschlag* 5,5% + ggf. Kirchensteuer* Abgeltungssteuer 25% Bundestag v : keine Ausnahme für Fondssparpläne! * Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% (berechnet auf die Abgeltungssteuer)
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Wie viel meiner Erträge bleibt steuerfrei?
82 % 50 % 0 % Fondssparplan Fondspolice Kapital Fondspolice Rente Kapitalzahlung: ab Alter 60 und 12 Jahre Laufzeit; Rente: Rentenbeginn im Alter 65
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Versicherungsleistung Ertragsanteilbesteuerung
Fondspolice: Flexibilität in allen Entnahmephasen Einzahlungen Versicherungsleistung Ansparphase 60 Entnahmephase Rentenphase Auszahlungen Halbeinkünfte- Verfahren Ertragsanteilbesteuerung
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Fondspolice bietet Ihnen…
einzigartige Steuervorteile … zwischen Alter 60 und 85 flexible Auszahlungen mit dem Halbeinkünfteverfahren … Option auf Rente mit geringer Ertragsanteilbesteuerung volle Handlungsfähigkeit … unbegrenzt kosten- und steuerfreie Fondswechsel … flexible Zuzahlungen und Entnahmen
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Fondspolice vs. Fondssparplan
Monatliche Sparrate von 100 Euro und einer Laufzeit von 30 Jahren Fonds-police Fondssparplan Anzahl Switch flexibel 1 2 5 Guthaben nach Steuern* in € 98.217 93.901 81.659 Differenz zur Police in€ - - 507 Differenz zur Police in % -0,5% -6,8% -11% -22,5% Hinweis: bei der Fondspolice hälftige Besteuerung und beim Fondssparplan Abgeltungssteuer; beim Fonds 3,5% Ausgabekostenaufschlag
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