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Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter

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Präsentation zum Thema: "Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter"—  Präsentation transkript:

1 Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter
CC - Tierschutz – in rinderhaltenden Betrieben Vers. 2011/01

2 Wieso Checkliste und Selbstevaluierung
Bundestierschutzgesetz seit in Kraft Nach einer Gesetzesvorgabe ist die landwirtschaftliche Tierhaltung nach einer Risikoanalyse stichprobenartig vom Amtstierarzt zu überprüfen Kontrolldichte 2% der Tierhalter Kontrollen sollten gebündelt werden Festgestellte Mängel können zur Anzeige führen /Folie 2

3 Wieso Checkliste und Selbstevaluierung
Ab ist Tierschutz auch CC relevant Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay Wird auch vom Amtstierarzt überprüft Kontrollstichprobe : mind. 1% der Antragsteller Auswahl der Betriebe erfolgt mittels Risikoanalyse auf Basis INVEKOS – Stichprobe (Flächen/Tiere) Bei Verstöß: Kürzung des Gesamtbetrages bei Direkt- und ÖPUL – Zahlungen Ausmaß der Kürzung : je nach schwere 0 - 5% /Folie 3

4 Wieso Checkliste und Selbstevaluierung
Checkliste: ist die Grundlage für die amtliche Überprüfung d.h. die Kontrollorgane nehmen diese Liste bei der Kontrolle Selbstevaluierung: heißt soviel wie „eigene Bewertung“ Jeder Rinderhalter soll die Checkliste für sein Tierkategorie selbst durchgehen Fragestellung nach dem JA / NEIN – Prinzip beantworten JA : Forderung des Tierschutzgesetztes erfüllt NEIN: Forderung des Tierschutzgesetztes nicht erfüllt /Folie 4

5 Wieso Checkliste und Selbstevaluierung
Übergangsfrist: in der Spalte „Anmerkungen“ gekennzeichnet – vor allem bei baulichen Maßnahmen bedeutend Übergangsfristen: müssen im Einzelfall genauer betrachtet werden Anmerkungen werden vom Amtstierarzt an die AMA weitergeleitet. Den Tieren dürfen generell zugefügt werden!!!! Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! /Folie 5

6 Art der Beanstandungen bei CC-Kontrollen 2009
Aufzeichnungen Tiermeldungen Rinderkennzeichnung Kälber Bewegungsfreiheit (Anbindehaltung, Besatzdichte) Einschränkungen der Bewegungsfreiheit machen fast 50% aller Beanstandungen aus. Dies ist auf die immer noch vorzufindende Praxis der Kälberanbindehaltung zurückzuführen. Füttern, Tränke ab 14 Tagen Gruppenhaltung (zB: 2 Kälber in Einzelbox vorgefunden) Medikamenteneinsatz Medikamente gefunden, die nicht im Besitz eines LW sein dürfen /Folie 6

7 10% Toleranzgrenze bei Rind, Schwein und Pferden
Eine Novelle ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen Abweichungen von 10%. Das gilt für Stallungen für Rinder, Schweine und Pferde, die bereits am bestanden haben. Voraussetzungen sind: EU-weit festgelegte Vorschriften werden nicht verletzt. Das Wohlbefinden der Tiere ist auch im Falle der Abweichung nicht eingeschränkt. Der erforderliche bauliche Anpassungsbedarf ist unverhältnismäßig. Die Abweichung wird der Behörde vor Ablauf der entsprechenden Übergangsfrist gemeldet Inanspruchnahme dieser Toleranzregelung muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ablauf der Übergangsfrist gemeldet werden! /Folie 7

8 /Folie 8

9 Anwendungshinweise Checkliste I
/Folie 9

10 Anwendungshinweise Checkliste II
Beispiel: Punkt A Bodenbeschaffenheit Referenznummer 7 im Handbuch – Spaltenweiten! /Folie 10

11 Anwendungshinweise Checkliste III
Beispiel: Spezialisierter Milchbetrieb mit Kategorie Milchkühe, Jungvieh und Kälber Interpretation: Spaltenweiten bei Rindern bis 200 kg höchstens 25 mm erfüllt! Über 200 kg höchstens 35 mm /Folie 11

12 Handhabung der Checkliste
Durchgehen der Kontrollpunkte im „trockenen“ Feststellung der Maße im Stall Dazu Handbuch CC – Tierschutz Rinder verwenden Übertragen und berechnen der Platzverhältnisse/Rind Kritische Punkte überdenken ev. Rückfragen /Folie 12

13 Tierschutzbestimmungen mit Übergangsfristen
Code Kurzbezeichnung Rechtsnorm Übergang Bemerkung A2 Der Boden im Tierbereich ist so gestaltet, dass die Tiere keine Verletzungen oder Schmerzen erleiden. ÜF -/12 keine durch Anpassungen oder bis , eindeutig verletzungsträchtige Situationen unverzüglich beheben A3 Kühe, hochträchtige Kalbinnen und Zuchtstiere werden nicht auf Vollspaltenböden gehalten. ÜF 12/20 für den Umbau einer Vollspaltenbodenbucht auf eine entsprechende andere Haltungsform A7 Die Spaltenbreite (Schlitzweite) von Spaltenböden entspricht den Anforderungen. ÜF -/12/20 keine: wenn durch Austausch oder Anpassung die Spaltenbreite erfüllt wird A8 Betonspaltenböden haben eine Auftrittsbreite von mind. 80 mm. A10 Betonspaltenböden sind aus Flächenelementen hergestellt und weisen keine durchgehenden Schlitze auf. ÜF 12 A12 Gülleroste in der Anbindehaltung haben eine maximale Spaltenbreite (Schlitzweite) von 40 mm und eine Mindeststegbreite von 25 mm. wenn Gülleroste vollständig ausgetauscht werden müssen B1 Rinder haben an mindestens 90 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung (Weide, Auslauf, Laufstall). ÜF 10/12 Rechtsnorm der 1. THVO beachten B2 Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längsrichtung mindestens 60 cm und in der Querrichtung mind. 40 cm Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. keine: wenn die Anbindevorrichtung ohne bauliche Maßnahmen locker genug eingestellt werden können B3 Massive Barnsockel (Krippenmauern) in Kurzständen sind ab Standniveau höchstens 32 cm hoch und 12 cm dick. bis spät. 1. Jänner 2012 B5 Bei Anbindehaltung reichen starre Seitenabgrenzungen maximal 70 cm in den Stand hinein. B6 Anbindestände sind mindestens so breit und so lang wie in Tabelle B 6 gefordert. Tabelle B 6 im Handbuch Rinder /Folie 13

14 Tierschutzbestimmungen mit Übergangsfristen
Code Kurzbezeichnung Rechtsnorm Übergang Bemerkung B7 In Laufställen stehen für kalbende oder kranke Tiere in ausreichender Anzahl Absonderungsbuchten zur Verfügung. ÜF 12/20 bis spät. 1. Jänner 2012 muss für Milchkühe zumindest eine Abkalbebucht; bis spät. 1. Jänner 2020 muss die Mindestanzahl an Abkalbebuchten (auch Mutterkühe) und Krankenbuchten vorhanden sein B9 Liegeboxen sind mindestens so breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. Tabelle B 9 im Handbuch Rinder B10 Fressgänge in Liegeboxenlaufställen sind für Kühe mind. 320 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. nutzbare Breite berücksichtigen B11 Laufgänge in Liegeboxenlaufställen sind für Kühe mind. 250 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. C5 Die Fensterflächen oder andere Flächen, durch die Tageslicht einfällt, betragen mind. 3 % der Stallbodenfläche – oder die Tiere haben ständig Zugang ins Freie. ÜF 20 oder die Tiere haben ständig Zugang ins Freie. D1 Die Tiere haben die Möglichkeit zur artgemäßen Tränkwasseraufnahme aus einer freien Wasseroberfläche ÜF -/20 keine: Funktionssicherheit herstellen oder geeignete Wasserversorgung D6 Die Futterbarnsohle liegt mindestens 10 cm über dem Standniveau. ÜF 12 bis spät. 1. Jänner 2012 D8 Die Fressplatzbreite in Laufställen entspricht den Werten in der Tabelle D 8. ÜF -/12 Tabelle D 8 im Handbuch Rinder Nähere Erläuterungen zu Übergangsfristen finden Sie im Handbuch und in der Checkliste Rinder. /Folie 14

15 Gefährliches Material
Scharfe Kanten Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! herausstehende Nägel /Folie 15

16 Platzangebot Rinder enge Anbindestände /Folie 16

17 Platzangebot Rinder Überbesatz in der Jungvieh und Kälberaufzucht
/Folie 17

18 A 4: Liegeflächenausstattung
Dieser Punkt ist erfüllt wenn, die Liegefläche mit weichen Matten aus Kunststoff und /oder Gummi belegt ist, oder die Liegefläche mit Stroh-Mist-Matratzen oder Sandschüttungen ausgestattet ist, oder harte Böden zB: aus Beton, Holz usw. eine ausreichend dicke Einstreuschicht aufweisen, sodass Technopathien weitestgehend vermieden werden „Knietest“ durchführen - keine Schmerzen verspüren Keine ÜF /Folie 18

19 A 7: Anforderungen an Betonspalten
ÜF -/12/20: ja nach betriebsindividueller Situation und Bundesland kein ÜF, ÜF bis 1. Jänner 2012 oder bis 1. Jänner 2020 Tierkategorie Maximale Spaltenbreite Rinder bis 200 kg 25 mm Rinder über 200 kg 35 mm Mutterkühe mit Kälbern 30 mm /Folie 19

20 Spaltenböden /Folie 20

21 A 7: Anforderungen an Betonspalten
Messung mit Schublehre an mehreren Stellen /Folie 21

22 A 10: Betonspalten ohne durchgehende Schlitze
Betonspalten nur als Flächenelemente möglich (mit od. ohne Nasen) Keine Einzelbalken oder Zwillingsbalken mit durchgehenden Schlitzen im Element zulässig! ÜF für Böden die aus Einzelbalken bestehen /Folie 22

23 Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen!
/Folie 23

24 B 2: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung
Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längs- und Querrichtung Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. Keine wenn die Anbindevorrichtungen ohne bauliche Maßnahmen locker genug eingestellt werden können ÜF wenn die Gewährleistung der geforderten Bewegungsfreiheit nicht ohne bauliche Maßnahmen möglich ist zB: Entfernen der starren Halsrahmen /Folie 24

25 B 2: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung
Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längs- und Querrichtung Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben /Folie 25

26 B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung
Anbindestände sind mind. so breit und so lang wie in Tabelle B6 gefordert Tiergewicht Standlänge* Kurzstand Mittellangstand Standbreite bis 300 kg 130 cm 160 cm 85 cm bis 400 kg 150 cm 185 cm 100 cm bis 550 kg 165 cm 200 cm 115 cm bis 700 kg 175 cm 210 cm 120 cm über 700 kg 220 cm 125 cm * Gülleroste gelten nicht als Teil der Standlänge /Folie 26

27 B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall
In Laufställen stehen für kalbende oder kranke Tiere in ausreichender Anzahl Absonderungsbuchten zur Verfügung Geeignete Abkalbebuchten für mind. 3% des Kuhbestandes Saisonale gehäufte Abkalbungen berücksichtigen Gruppenabkalbebuchten möglich Krankenbuchten oder Krankenstände für mind. 3% des gesamten Rinderbestandes Mind. 1 Absonderungsbucht ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben /Folie 27

28 B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall
Großzügige Abkalbebuchten /Folie 28

29 B 8: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall
In Laufställen sind Möglichkeiten zur Fixierung der Tiere für Zwecke tierärztlicher oder sonstiger Behandlungen vorhanden. Zum Beispiel: Behandlungsstände Einsperrfressgitter Klauenpflegestände Selektionsbuchten usw. Keine ÜF /Folie 29

30 B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall
Liegeboxen sind mind. So breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. Tiergewicht Boxenlänge wandständig gegenständig Boxenbreite bis 300 kg 190 cm 170 cm 85 cm bis 400 kg 210 cm 100 cm bis 550 kg 230 cm 115 cm bis 700 kg 240 cm 220 cm 120 cm über 700 kg 260 cm 125 cm /Folie 30

31 B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall
Liegeboxen sind mind. So breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben /Folie 31

32 B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall
/Folie 32

33 B 10: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall
Fressgänge für Liegeboxen sind für Kühe mind. 320 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben /Folie 33

34 B 11: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall
Laufgänge für Liegeboxen sind für Kühe mind. 250 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben /Folie 34

35 B 11: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall
zu enger Laufgang – keine Kompromiss-lösungen! /Folie 35

36 B 15 / B 16: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Kälber
Kälber werden nicht in Anbindehaltung gehalten. Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten. Über acht Wochen alte Kälber müssen nicht in Gruppen gehalten werden, wenn - auf dem Betrieb weniger als sechs Kälber gehalten werden, - die Kälber sich bei der Mutter befinden, um von ihr gesäugt zu werden, oder - eine tierärztliche Anordnung vorliegt, dass das betreffende Tier gesundheits- oder verhaltensbedingt in einer Einzelbucht gehalten werden muss, um behandelt werden zu können. /Folie 36

37 B 15 / B 16: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Kälber
Großräumige Buchten in der Kälberhaltung /Folie 37

38 C 5 und C 6: Luft, Licht, Lärm Fensterfläche mind. 3% der Stallbodenfläche. (Architekturlichte) ÜF Im Tierbereich mind. 8 Std./Tag eine Lichtstärke von 40 Lux (ev. Zeitschaltuhr, Lichtsensor) Keine ÜF Für dauernden und ausreichenden Luftwechsel in geschlossenen Stallungen /Folie 38

39 C 5 und C 6: Luft, Licht, Lärm helle Stallungen mit ausreichend Lichteinfall und Luftwechsel /Folie 39

40 D: Tränke und Fütterung
Rinder müssen ständig Zugang zu ausreichend Frischwasser haben Keine ÜF Keine Kompromisse bei Wasserversorgung eingehen! /Folie 40

41 D 7: Tier- Fressplatzverhältnis
bei rationierter Fütterung Tier : Fressplatzverhältnis  1:1 bei ad libitum Fütterung Tier : Fressplatzverhältnis  2,5:1 Keine ÜF /Folie 41

42 D 8: Mindestmaße für Fressplätze
Tiergewicht * Fressplatzbreite ** bis 150 kg mind. 40 cm/Tier bis 220 kg mind. 45 cm/Tier bis 350 kg mind. 55 cm/Tier bis 500 kg mind. 60 cm/Tier bis 650 kg mind. 65 cm/Tier über 650 kg mind. 75 cm/Tier * im Durchschnitt der Gruppe ** Diese Werte können für den einzelnen Fressplatz bei rationierter Fütterung um bis zu 10% reduziert werden, wenn die gesamte Fressplatzlänge dem Produkt aus der Tierzahl multipliziert mit den Fressplatzbreiten entspricht Keine ÜF /Folie 42

43 E 1 und E 2: Betreuung der Tiere
Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert. Genügend Betreuungspersonal steht zur Verfügung. ÜF 2008 Alle übrigen - keine ÜF /Folie 43

44 F: Eingriffe Werden die Rinder nicht enthornt ist diese Frage in der Checkliste zu streichen. Bei Enthornung erfüllt wenn, der Eingriff von einem Tierarzt nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird, oder auch wenn der Eingriff von einer sonstigen sachkundigen Person (z. B. Landwirt) durchgeführt wird, wenn bei bis zu 2 Wochen alten Kälbern ein spezieller Brennstab verwendet wird, oder Kälber nach wirksamer Betäubung mit einem üblichenBrennstab enthornt werden. /Folie 44

45 G: Ganzjährige Haltung im Freien
Für jedes Tier steht eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche zur Verfügung. Ungehindertes Liegen für alle Tiere gleichzeitig Zusätzliches Futter, wenn Futterbedarf über Weide nicht gedeckt werden kann Der Energiebedarf der Tiere ist zu decken Befestigter Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen Kranke und verletzte Tiere werden gesondert und geschützt untergebracht. /Folie 45

46 G: Ganzjährige Haltung im Freien
unzureichende Befestigung /Folie 46

47 G: Ganzjährige Haltung im Freien
ausreichende Bodenbeschaffung /Folie 47

48 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Für die Diskussion stehen wir gerne zur Verfügung


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