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Was bringt der Dritte Korb den Bibliotheken? Ein Zwischenbericht zur aktuellen Reform des Urheberrechts.

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Präsentation zum Thema: "Was bringt der Dritte Korb den Bibliotheken? Ein Zwischenbericht zur aktuellen Reform des Urheberrechts."—  Präsentation transkript:

1 Was bringt der Dritte Korb den Bibliotheken? Ein Zwischenbericht zur aktuellen Reform des Urheberrechts

2 Eine kurze Chronologie: Deutscher Bibliotheksverband e.V. | Kommission Recht | Dr. Arne Upmeier (UB Ilmenau) Herbst 2005: Bundesrat verbindet die Zustimmung zum 2. Korb mit der Forderung nach einem 3. Korb für Bildung und Wissenschaft in absehbarer Zukunft. Februar 2009: Prüfbitte des BMJ an alle relevanten Interessengruppen, u.a. den dbv.

3 14. Juni 2010: Berliner Rede der Bundes- justizministerin in der Berlin-Branden- burgischen Akademie der Wissenschaften. bis Herbst 2010: Vier öffentliche Anhörungen zu Einzelthemen. Spätsommer 2011 (?): Referentenentwurf Parallel seit dem Sommer: Heftiger Lobbyismus hinter den Kulissen... Deutscher Bibliotheksverband e.V. | Kommission Recht | Dr. Arne Upmeier (UB Ilmenau)

4 Parallel zum Dritten Korb laufen: EU-Richtlinie zu verwaisten Werken. Die Enquete-Komission Internet und Digitale Gesellschaft. Und: Heftiger Lobbyismus hinter den Kulissen... Deutscher Bibliotheksverband e.V. | Kommission Recht | Dr. Arne Upmeier (UB Ilmenau)

5 Vermutungen zum Referentenentwurf 1. Urheberrechtgesetz (UrhG) Technologieneutrale Ausgestaltung der Kabelweitersendung in § 20bUrhG Neuregelung des Kneipenrechts (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 UrhG) Leistungsschutzrecht für Presseverleger (§ 87ff. UrhG) Deutscher Bibliotheksverband e.V. | Kommission Recht | Dr. Arne Upmeier (UB Ilmenau)

6 Regelung für verwaiste Werke Vereinfachte Aufstellung von Tarifen durch die Verwertungsgesellschaften (Wegfall von empirischer Untersuchung) (§ 13a Abs. 1 UrhWG) Änderungen bei Abrechnungs- und Veröffentlichungspflichten von Verwertungsgesellschaften Deutscher Bibliotheksverband e.V. | Kommission Recht | Dr. Arne Upmeier (UB Ilmenau) 2. Urheberrechtwahrnehmungsgesetz (UrhWG)

7 Leistungsschutzrecht für Presseverlage Beschränkung auf die Anzeige im Internet (oder Intranet) (§ 19a UrhG) Beschränkung auf gewerbliche Nutzung Urheber (Journalisten, Fotografen etc.) erhalten eine angemessene finanzielle Beteiligung Recht darf nicht zum Nachteil der Urheber geltend gemacht werden Kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden

8 Verwaiste Werke Vorgeschichte: Kompromissvorschlag VG-Wort Modell, auf das sich die Rechteinhaber, Bibliotheken und Vgen (VG Wort und VG Bild-Kunst) geeinigt haben Gesetzesentwürfe der Linken und der SPD RL-Vorschlag der Europäischen Kommission (vom 24. Mai 2011)

9 Verwaiste Werke (Referentenentwurf) Beschränkung auf den Print-Bereich (einschl. Illustrationen, Fotos) Keine Beschränkung auf (staatliche) Institutionen Ausschließlich nicht-kommerzielle Zwecke Sorgfältige Suche Vergütungsanspruch über Verwertungsgesellschaften Keine Einbeziehung von vergriffenen Werken

10 Vielen Dank! arne.upmeier@tu-ilmenau.de Deutscher Bibliotheksverband e.V. | Kommission Recht | Dr. Arne Upmeier (UB Ilmenau)


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