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Baufonds-Satzung Tagung der Synode des Kirchenkreises Nordfriesland 13. Februar 2010.

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Präsentation zum Thema: "Baufonds-Satzung Tagung der Synode des Kirchenkreises Nordfriesland 13. Februar 2010."—  Präsentation transkript:

1 Baufonds-Satzung Tagung der Synode des Kirchenkreises Nordfriesland 13. Februar 2010

2 Einführung Thema: Bauunterhaltung kirchl. Gebäude im Kirchenkreis Nordfriesland Aufgabe des Eigentümers Problem: Kosten einer Baumaßnahme übersteigen oft die Leistungs- fähigkeit des Eigentümers

3 Lösungsvorschlag Einrichtung eines Fonds im Gemein- schaftsanteil ( § 3 Abs. 1 c) Finanz- satzung) zur Mit-Finanzierung von Baumaßnahmen jährliche Speisung des Fonds durch Haushaltsmittel Priorisierung der Baumaßnahmen im Kirchenkreis nach objektiven Kriterien rechtlich überprüfbare Mittelverteilung

4 Einrichtung des Baufonds Gesonderte Vermögensmasse Abzug der vorgesehenen Gelder vor Ausschüttung der Kirchen- steuer an Kirchengemeinden / Kirchenkreis

5 Förderungsfähige Vorhaben Nur kirchensteuer- oder spendenfinanzierte Gebäude (nicht Wohnheime, KiTas) Bauunterhaltung u. U. auch Um- und Neubauten nicht Schönheitsreparaturen, soweit Mieteinnahmen erzielt werden nicht Neubau von Orgeln nicht Restaurierung von Kunstwerken

6 Art + Umfang der Förderung 1.Zuschuss 2.Darlehen Eigenanteil: 50% der Gesamtkosten Bei Bauunterhaltung:gedeckelt Art + Umfang der Deckelung Haushaltsbeschluss Um- + Neubauten: keine Deckelung

7 Voraussetzungen 1.Antragstellung im Rahmen der Baubegehung oder schriftlich 2.Antragsberechtigt: Kirchengemeinden Kirchenkreis Kirchliche GmbHs (z. B. Diakonie)

8 Prioritäten Bauunterhaltung Reihenfolge der Kriterien, die berücksichtigt werden müssen: Gefahrenabwehr Beseitigung eines gesetzeswidrigen Zustandes Instandsetzung Energieeinsparung Pflege + Vorbeugung

9 Verfahren Satzung, d. h. rechtsmittelfähige Förderbescheide durch Kirchenkreis Kirchenkreissynode legt Höhe der Baufondsmittel jährlich fest Zuweisung der Mittel durch den Kirchenkreisvorstand (oder Verwaltungsausschuss) auf Vorschlag des Bauausschusses

10 Beschlussvorschlag Die Kirchenkreissynode beschließt gem. Art. 30 Abs. 1 Buchstabe a der Verfassung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche die vorliegende Satzung über die Bildung und Verwendung eines Baufonds des Ev.-Luth. Kirchenkreises Nordfriesland.

11 Vielen Dank


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