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Veröffentlicht von:Hiltrude Gegg Geändert vor über 10 Jahren
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Einherrschaften Fürstenherrschaften Diktaturen Absolute Monarchie
Beschränkte Monarchie Ständische Monarchie Konstitutionelle Monarchie Parlamentarische Monarchie
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Fürstenherrschaft
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Fürstenherrschaft Wahlfürstentum - wird gewählt
Erbfürstentum Thronfolge wird vererbt
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Diktatur
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Diktatur in Krisensituation z.B.: - wirtschaftliche Notlage
- Bedrohung des Staates von außen
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Diktatur auf legalem Weg oder
durch einen Umsturz, Verfassung außer Kraft setzen
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Diktatur Staatsgewalt auf Dauer behalten
Staatsgewalt nach eigenem Gewissen anwenden
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Absolute Monarchie
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Absolute Monarchie Lat. „Absolutos“ , übersetzt „uneingeschränkt“
Der Monarch ist alleiniger Herrscher: der Gesetzgeber die vollziehende Gewalt der Gerichtsherr
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Absolute Monarchie Entwickelte sich zunächst in Frankreich unter der Herrschaft Ludwigs dem 13. „Ich bin der Staat“ kennzeichnet treffend die absolute Herrschaftsform Blütezeit im 17. und 18. Jahrhundert Die absolute Monarchie fand mit der Französichen Revulotion 1789 in Frankreich Ihr Ende
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Beschränkte Monarchie
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Beschränkte Monarchie
Die Herrschaftsgewalt des Monarchen ist durch die Mitwirkung von ihm unabhängiger Organe dauernd beschränkt Gewisse Hoheitsakte kann er gar nicht oder nur mit den Organen bestimmen
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Ständische Monarchie
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Ständische Monarchie Ausübung der Staatsgewalt des Monarchen wird durch die Mitwirkung der Stände beschränkt Versammlung der Stände keine Volksvertretung, sondern Vertretung bestimmter Volksschichten z.B. im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Reichsstände die Ritter, die Hohe Geistlichkeit und die städtischen Räte der reichsunmittelbaren Städte Stände hatten bei der Gesetzgebung Mitbestimmungsrecht und auch ein Steuer-Bewilligungsrecht
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Konstitutionelle Monarchie
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Konstitutionelle Monarchie
Ausübung der Staatsgewalt des Monarchen wird durch die Mitwirkung der Volksvertretung beschränkt Keine Volksvertretung wie heutzutage, doch breite Volksschichten haben teil an der Staatsgewalt Kennzeichen dieser Monarchie geschriebene Verfassung Rechtssprechung durch unabhängige, aus dem Gesetz unterworfene Richter
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Parlamentarische Monarchie
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Parlamentarische Monarchie
Ausübung der Staatsgewalt, wird wie in der Konstitutionellen Monarchie, durch die Mitwirkung der Volksvertretung beschränkt Regierung wird von der Volksvertretung gewählt Abhängigkeit der Regierung vom Vertrauen des Parlaments nennt man „parlamentarische Regierungsform“ Entstand durch den Sieg der Stände beim Machtkampf mit dem Monarchen Geburtsland: England Parlamentarische Monarchien heute z.B. in: Niederlande, Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien
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Tekin Zekeriya Robin Glod Rafael Drejka
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