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Politisches System Schweiz

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Präsentation zum Thema: "Politisches System Schweiz"—  Präsentation transkript:

1 Politisches System Schweiz
Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Regierungen Prof. Dr. Andreas Ladner IDHEAP Lausanne Frühjahrssemester 2014

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3 Die GPK des Nationalrats äussert harte Kritik am scheidenden VBS-Chef Samuel Schmid. Bei der Wahl des Armeechefs habe er nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen. Zudem kritisiert die GPK, dass Roland Nef 400'000 Franken für seinen Abgang erhalten hat. Er trete seiner Gesundheit, seiner Familie, seinem Land und der Armee zuliebe zurück, erklärte Bundesrat Samuel Schmid gestern morgen. Von Karin Enzler, Bern. Aktualisiert am , TA-Newsnetz

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6 Dauerbrenner: Regierungsreform

7 Regierung Fragen: Was bedeutet Konkordanz?
Was bedeutet das Kollegialitätsprinzip? Was ist der Hauptunterschied zwischen den kantonalen Regierungen und der Bundesregierung? Wie viele Bundesräte hatte die CVP bis anhin? Gemeinsame Entscheidungen Stillschweigen über die Entscheidungen nach aussen Volkswahl 19 von 108

8 Regierung: Konzepte und internationale Verortung

9 Unterschiedliche Verwendung des Begriffs
Im weitesten Sinne umfasst er die Verfassungsorgane eines Staates, die insgesamt das Regierungssystem bilden (Parlament und Regierung). –> vgl. „government“ Im engeren Sinne bezeichnet er jene Institution, der in Abgrenzung von anderen öffentlichen Gewalten (Gewaltenteilung) und politischen Funktionen (Opposition) das Regieren obliegt. Vgl. Murswieck in Nohlen 2001: 427 ff.

10 Regierung = politisches Leitungszentrum
Die Regierung leitet die Politik (Herbeiführung politischer Entscheidungen) und die Öffentliche Verwaltung (Durchführung politischer Entscheidungen). Vgl. Murswieck in Nohlen 2001: 427 ff.

11 Unterschiedliche Systeme
Präsidentialsystem (USA) Parlamentarisches System (GB, D) Mischsystem, Direktorialsystem (CH) F: Semi-präsidentielles oder präsidentiell-parlamentarisches System, je nachdem ob die präsidentielle mit der parlamentarischen Mehrheit übereinstimmt (vgl. Shugart/Carey 1992, Sartori 1997)

12 Parlamentarische und Präsidentielle Systeme
Parlamentarisches System Parlamentsmehrheit bestimmt die Regierung Verliert die Regierungsfraktion die Mehrheit wird eine Vertreter der neuen Mehrheit mit der Regierungsbildung beauftragt oder es finden Neuwahlen statt Die Kontinuität dieser Vorgänge wird durch ein unabhängiges Staatsoberhaupt gewährleistet Die Einheit von Regierung und Parlament erlauben hohe Machtkonzentration Mehrheit der Regierung setzt Fraktionsdisziplin voraus Kontrollfunktion liegt bei der Opposition Präsidentielles System Regierungschef ist gleichzeitig Staatsoberhaupt Regierungschef wird vom Volk gewählt Er kann vom Parlament nicht abgewählt werden Verhältnis von Parlament und Regierung ist geprägt durch gegenseitige Unabhängigkeit und Machthemmung (checks and balances) Präsident und Parlament müssen nicht gleicher Meinung sein Kontrollfunktion liegt beim Parlament USA: Kongress = Senat und Repräsentantenhaus GB: Das Kabinett-System der Westminster-Verfassung entwickelte sich nach der franz. Revolution F: Regierungsgewalt ist zwischen Premierminister und Präsident zugunsten des Präsidenten zweigeteilt. Das Volk wählt den Präsidenten und das Parlament. Der Präsident ernennt den Premierminister entsprechend den Machtverhältnissen in der Nationalversammlung

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17 Regierungssystem und Stabilität
Empirisch gesehen zeigt sich, dass parlamentarische Regierungssysteme höhere Erfolgschancen für die Konsolidierung in jungen Demokratien haben, während präsidentielle Systeme eine solche Konsolidierung eher erschweren. Zwischen 1946 und 1996 zerbrach jedes 23. präsidentielle aber nur jedes 58. parlamentarische System und wandelte sich von einem demokratischen zu einem autokratischen System (Cheibub/Limongi 2002 in Bernauer et al. 2009: 163)

18 Nachteile präsidentieller Systeme
Konkurrierender Legitimitätsanspruch von Exekutive und Legislative Rigidität des politischen Systems aufgrund festgelegter Amtzeiten „Alles-oder-nichts“-Charakter präsidentieller Systeme Potentiell intoleranter Stil Höhere Chancen für populistische Kandidaten In Bernauer et al. 2009: 164 nach Arbeiten von Juan Linz

19 Mischsystem Schweiz Elemente des parlamentarischen Systems sind: Wahl der Regierung durch das Parlament Elemente des präsidentiellen Systems: Unabhängigkeit des Bundesrates nach seiner Wahl Viele politologische Studien zeigen, dass beide Systeme in Realität eine höhere Flexibilität aufweisen: In Parlamentarischen Systemen kann es zu Minderheitskabinetten kommen, die mit stillem Einverständnis der oppositionellen Mehrheit regieren, auch kann der Föderalismus wie in Deutschland mit der Länderkammer die Macht der Regierung beschränken. In Frankreich hat demgegenüber in der Cohabitation die Macht des Präsidenten stark eingeschränkt. Allerdings: Es gäbe auch andere Anwendungen unseres Systems: z.B. könnten sich die Parteien ohne Probleme auf ein Regierungsprogramm einigen.

20 Interessierende Fragestellungen
Regierungsorganisation Regierungsfunktionen Wahlverfahren Parteipolitische Zusammensetzung Stellung im politischen System

21 2. Regierungen in der Schweiz
2.1 Der Bundesrat

22 Das Team 2003 - 2007 2007 Bundespräsident Vizepräsident
2006 Moritz Leuenberger Micheline Calmy-Rey 2005 Samuel Schmid Moritz Leuenberger 2004 Joseph Deiss Samuel Schmid 2007 2005 2006

23 2008

24 2009: Das Jahr der Krise

25 2010

26 2011 2012

27 Wie das Bundesratsfoto entsteht Es ist soweit: Das Bundesratsfoto und die Bundesratskarte 2013 sind publiziert. Auf der Vorderseite der Karte das Gruppenbild, auf der Rückseite die Einzelporträts. Für die Fotografinnen oder Fotografen ist das Shooting jeweils eine Herausforderung, die Rahmenbedingungen sind speziell. Beim Bundesratsfoto wird nichts dem Zufall überlassen. Lange bevor das Bild publiziert ist, beginnen die Vorbereitungen. Im Sommer nimmt die Bundeskanzlei mit dem zukünftigen Präsidialdepartement Kontakt auf und koordiniert erste Schritte. Zuerst steht die Wahl der Location an: Wo wird das Bild genau aufgenommen? Oft wird im Umfeld des Sitzungszimmers des Bundesrats gearbeitet. Einerseits strahlt dieser Ort Würde aus, andererseits entsteht so am wenigsten Zeitverlust. Das Bild muss im Rahmen einer Bundesratssitzung realisiert werden, der Zeitbedarf darf inklusive der Einzelporträts 45 Minuten nicht übersteigen. Dann wird die Bildkomposition festgelegt, der zukünftige Bundespräsident oder die zukünftige Bundespräsidentin hat hier das letzte Wort. Sobald die Bildkomposition steht, werden Probeaufnahmen mit Statisten und Statistinnen organisiert. Die Probeaufnahmen müssen der späteren Realität möglichst nahe kommen. «<- Gute Stimmung am Set» 2013

28 2014

29 Die 115 BundesrätInnen und ihre Parteizugehörigkeit
Durchschnittliche Amtsdauer lag über die 150 Jahre hinweg bei knapp acht Jahren (Klöti 2002: 163), wobei er Altermatt 1991 und Blondel 1995 zitiert. 111: Ueli Maurer; 112: Didier Burkhalter; 113: Simonetta Sommaruga; 114: Johann Schneider-Ammann; 115: Alain Berset USA: Ronald Reagan 40; Barack Obama: 44

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33 Die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates
Zauberformel: Zempf-Effekt (vgl. Germann) ( * BDP

34 Politische Zusammensetzung des Bundesrates (2)

35 Bundesrat Zählt seit der Gründung des Bundesstaates 1848 sieben gleichberechtigte Mitglieder, wobei eines davon das jährlich wechselnde Präsidium übernimmt Nach Artikel 174 BV: „oberste leitende und vollziehende Behörde der Schweiz“

36 BV: Art. 175 Zusammensetzung und Wahl
1 Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern. 2  Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Bundesversammlung nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates gewählt. 3  Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern, welche als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind, auf die Dauer von vier Jahren gewählt. 4  Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.

37 Etappen zur Zauberformel - Konkordanz
: Joseph Zemp (CVP) : Jean-Marie Musy (CVP) : Rudolf Minger (SVP) als Ersatz für Scheurer im ersten Wahlgang mit 148 Stimmen : Ernst Nobs (SP) : Hans-Peter Tschudi (SP, BS, 129) und Willy Spühler (SP, ZH, 149) ? Die Berücksichtigung der grossen Parteien in der Regierung basiert auf einem freiwilligen Proporz !!! Inhaltliche Konkordanz vs. rechnerische Konkordanz Inhaltliche Konkordanz lässt sich sehr schwer rechtfertigen, es ist eine politische Entscheidung. Die Ideen einer Partei passen einem nicht. Hier stellt sich die Frage nach den grössten Gemeinsamkeiten zwischen zwei oder drei Parteien. Das bürgerliche Lager ist an sich homogener als ein Zusammenschluss SP – CVP. Konkordanz als Ziel soll angestrebt werden Unser System krankt nicht an den Grundideen, sondern an der mangelnden Flexibilität. Die Zauberformel ist keine mehr, Konkordanz kann nach wie vor als strategisches Ziel nach wie vor hochgehalten werden, auch wenn es nicht immer umgesetzt werden kann. Es gibt ja noch andere konkordate Formen des Powersharings (Vorparlamentarisches Verfahren, Konfliktregelung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften, Direkte Demokratie, Föderalismus, Gemeindeautonomie, Milizprinzip). Der vorübergehende Ausschluss einer Partei ist grundsätzlich kein Drama. Das Problem ist allerdings, wie kann dieses Lager wieder integriert werden. Ein vorübergehendes Abweichen von einer proportionalen Vertretung der Parteien gefährdet das System nicht zwangsläufig in seinen Grundfesten, zumindest wenn es eine gewisse Flexibilität beibehält. Grundsätzlich haben wir diese Möglichkeiten auch bereits in unserem Auswahlverfahren. Hier stellt sich allenfalls die Frage, auf welche Seite kommt eine um eine Partei reduzierte Regierung zu liegen. Aussenpolitisch wäre wohl zurzeit eher die SVP draussen, während in der Sozialpolitik nun die SP in der Minderheit sitzt.

38 Dauerbrenner: Kondordanz
Inhaltliche Konkordanz Arithmetische Konkordanz

39 Dauerbrenner Kollegialitätsprinzip:
Tages-Anzeiger Online Schmid und Deiss kontern Nachdem Bundesrat Christoph Blocher sich implizit gegen Schengen ausgesprochen und den Bundesrat kritisiert hat, bekräftigen Bundespräsident Samuel Schmid und Bundesrat Joseph Deiss die Geltung des Kollegialitätsprinzips. Tages-Anzeiger Online Für mehr Transparenz im Bundesrat Die Präsidenten von SVP und FDP sind der Ansicht, Bundesräte sollen öffentlich ihre Meinung äussern dürfen. Damit würde die Diskussion um Kollegialitätsprinzip und Indiskretionen entschärft.

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41 Der Bundesrat als Kollegialbehörde:
Gleichberechtigung Ohne Zuschreibung für ein bestimmtes Departement gewählt Kein herausgehobener Regierungschef Gleiche Rechte und Pflichten an Diskussionen und Entscheidungen Prinzip der Nichtöffentlichkeit Gemeinsame Vertretung der Entscheide nach aussen -> Art. 177 Kollegial- und Departementalprinzip 1 Der Bundesrat entscheidet als Kollegium. 2 Für die Vorbereitung und den Vollzug werden die Geschäfte des Bundesrates nach Departementen auf die einzelnen Mitglieder verteilt. 3 Den Departementen oder den ihnen unterstellten Verwaltungseinheiten werden Geschäfte zur selbstständigen Erledigung übertragen; dabei muss der Rechtsschutz sichergestellt sein.

42 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) vom 21. März 1997
Art. 12 Kollegialprinzip 1 Der Bundesrat trifft seine Entscheide als Kollegium. 2 Die Mitglieder des Bundesrates vertreten die Entscheide des Kollegiums. Stand am 25. April 2006

43 Departementalprinzip
Jedes Mitglied des BR steht einem Departement vor. Hier besitzt es Kompetenzen, die es unabhängig vom Kollegium ausübt. Zwei unterschiedliche Rollen: Mitglied der Kollegialbehörde und Vorsteher eines Departements. Die Mitglieder einer Kollegialregierung können selbst in Angelegenheiten ihres eigenen Departementes überstimmt werden.

44 Kollegialitätsprinzip – zwei Probleme
Das Kollegialitätsprinzip beinhaltet zwei unterschiedliche Aspekte: Machtteilung gegen innen und gemeinsame Verantwortung gegen aussen. Problembereich 1: Gemeinsame Entscheidungsfindung in der Kollegialbehörde. Problembereich 2: Vertretung der Entscheidungen im Parlament und in Abstimmungskämpfen. Kollegialitätprinzip: Das Schweizer Kollegialitätsprinzip basiert auf zwei widersprüchlichen Konzepten: Dem Konkordanzgedanken und der Regel der Mehrheitsentscheidung. a) Anspruch: Konsensual Entscheidungen zu finden! Einstimmigkeit b) Notwendigkeit: Entscheidungen zu treffen. (Handlungsfähigkeit)- Mehrheitsentscheidungen Kommt es zu starren Fronten und wird eine Minderheit konstant überstimmt, so nimmt u.a. auch die Bereitschaft der Minderheit ab, die Entscheide der Mehrheit mit zu tragen, respektive die Legitimation die abweichende Position bekannt zu machen, nimmt zu, ein Bundesrats, eine Bundesrätin kann sich auch gegenüber der Basis verpflichtet fühlen Vorteile: gemäss Klöti (2002: 171) Machthemmende Wirkung Verwirklichung von Pluralismus und Proporzidee Steigert Entscheidungsqualität (Wissen und Erfahrungen von unterschiedlichen Personen fliessen zusammen) Kollegium ermöglicht letztinstanzliche Koordination, die sonst sehr aufwändig wäre Sichert Stabilität und Kontinuität Dazu kommt (al): Schaffung Von win-win-Situationen Nachteile: Gefahr der Blockierung Politisierung der Probleme Log rolling (al) Inkrementalismus

45 Zentrale Regierungstätigkeiten sind:
Stand: Juli 2003 Zentrale Regierungstätigkeiten sind: Art. 180 Regierungspolitik 1 Der Bundesrat bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten. 2 Er informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Art. 181 Initiativrecht Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung Entwürfe zu ihren Erlassen. Art. 182 Rechtsetzung und Vollzug 1 Der Bundesrat erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form der Verordnung, soweit er durch Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigt ist. 2 Er sorgt für den Vollzug der Gesetzgebung, der Beschlüsse der Bundesversammlung und der Urteile richterlicher Behörden des Bundes. Art. 183 Finanzen 1 Der Bundesrat erarbeitet den Finanzplan, entwirft den Voranschlag und erstellt die Staatsrechnung. 2 Er sorgt für eine ordnungsgemässe Haushaltführung. Art. 184 Beziehungen zum Ausland 1 Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen. 2 Er unterzeichnet die Verträge und ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung. 3 Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen. Art. 185 Äussere und innere Sicherheit 1 Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz. 2 Er trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. 3 Er kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen. 4 In dringlichen Fällen kann er Truppen aufbieten. Bietet er mehr als 4000 Angehörige der Armee für den Aktivdienst auf oder dauert dieser Einsatz voraussichtlich länger als drei Wochen, so ist unverzüglich die Bundesversammlung einzuberufen. Art. 186 Beziehungen zwischen Bund und Kantonen 1 Der Bundesrat pflegt die Beziehungen des Bundes zu den Kantonen und arbeitet mit ihnen zusammen. 2 Er genehmigt die Erlasse der Kantone, wo es die Durchführung des Bundesrechts verlangt. 3 Er kann gegen Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland Einsprache erheben. 4 Er sorgt für die Einhaltung des Bundesrechts sowie der Kantonsverfassungen und der Verträge der Kantone und trifft die erforderlichen Massnahmen. Art. 187 Weitere Aufgaben und Befugnisse 1 Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse: a. Er beaufsichtigt die Bundesverwaltung und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes. b. Er erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht über seine Geschäftsführung sowie über den Zustand der Schweiz. c. Er nimmt die Wahlen vor, die nicht einer anderen Behörde zustehen. d. Er behandelt Beschwerden, soweit das Gesetz es vorsieht. 2 Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen. Die Umschreibung der grundlegenden Ziele und Mittel staatlichen Handelns. Die laufende Beurteilung der Entwicklung im In- und Ausland. Die Aufstellung und Umsetzung von Richtlinien der Regierungstätigkeit. Die Leitung der Aussenpolitik.

46 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVGO) konkretisiert:
An erster Stelle stehen nicht die Vollzugsaufgaben sondern die Regierungsobliegenheiten. Der Bundesrat nimmt diese Aufgaben vorrangig war indem er: - die Ziele und Mittel seiner Regierungspolitik bestimmt, - alle Massnahmen trifft, um die Regierungstätigkeit sicherzustellen, - auf staatliche Einheit und Zusammenhalt des Landes hinwirkt, - die föderalistische Einheit wahrt, - seinen Beitrag leistet, damit andere Staatsorgane ihre Aufgaben nach Verfassung und Gesetz zweckmässig und zeitgerecht erfüllen können. Vgl. Klöti 2002: 161

47 und weiter im RVGO In zweiter Linie: Rechtssetzung
Drittens: Führung der Bundesverwaltung Viertens: Vollzug Und schliesslich: Information und Kommunikation mit der Öffentlichkeit

48 Das Bundesratszimmer

49 Sitzungen

50 Einflussnahme des BR, in den verschiedenen Phasen des Politikprozesses
Politisierung: agenda setting, gate-keeper Vorparlamentarisches Verfahren: BR organisiert Vernehmlassung, liefert Entwurf und Botschaft Parlament: BR ist Mitglied und durch Verwaltungsvertreter präsent in den vorberatenden Kommissionen, Rederecht im Parlament, Informationsvorsprung Direkte Demokratie: Festlegung der Abstimmungstermine, Verfassen der Abstimmungsbroschüre, eigene Kampagnen (!) Konkretisierung: weitgehend freie Hand bei der Verfassung von Gesetzesnormen, abschliessender Entscheid bei Verordnungen Vollzug: Sache des Bundesrats, allerdings eingeschränkt durch die Kantone. Keine uneingeschränkte Macht aber nie ganz ohne Einflussmöglichkeiten

51 Bundesratswahlen ! Ein Höhepunkt für die ParlamentarierInnen.
Beschränkte Auswahl: Kantonsklausel ist zwar abgeschafft, aber nach Art. 170 Absatz 2 gilt nach wie vor, dass Landesgrenzen und Sprachregionen angemessen vertreten sein müssen. Es gibt also moralische Quoten für: Regionen Sprache Konfession Geschlecht ZH, BE, VD hatten mit kurzen Unterbrüchen praktisch immer eine Vertreter im BR, heute hat ZH zwei SZ, SH, JU, UR und NW waren noch nie Gem. Altermatt (1991) waren seit 1848 Zürich und Genf am stärksten untervertreten sowie VD und NE am stärksten übervertreten.

52 So tönt es nach der Wahl von Leuthard
Wieder eine aus dem Parlament Mit Nationalrätin Doris Leuthard ist erneut ein Mitglied des eidgenössischen Parlaments in den Bundesrat befördert worden. Auf diesem «Königsweg» hatten es letzthin auch Nationalrat Christoph Blocher und Ständerat Hans-Rudolf Merz geschafft. Die Bundesversammlung bleibt das bevorzugte Reservoir für Bundesräte und Bundesrätinnen: Von den bisherigen 111 Mitgliedern der Landesregierung seit 1848 gehörten zur Zeit der Wahl 91 einer eidgenössischen Kammer an, 59 dem Nationalrat, 32 dem Ständerat. Dass es auch anders geht, bewiesen in letzter Zeit Ruth Metzler (1999), Micheline Calmy-Rey (2002) und Eveline Widmer-Schlumpf (2007). Sie wirkten vor ihrer Wahl als Regierungsrätinnen. Bisher konnten aber nur 18 Kantonspolitiker und ehemalige eidgenössische Abgeordnete in den Bundesrat einziehen. Bloss zwei Persönlichkeiten schafften den echten Quereinstieg: 1961 Hans Schaffner als Direktor der Handelsabteilung und 1993 Ruth Dreifuss als Gewerkschaftsfunktionärin.

53 Wahlgänge Wurden zwischen 1962 und 1987 sämtliche Kandidaten im ersten Wahlgang gewählt, gelang dies in den letzten Jahren nur noch Bundesrat Villiger. Adolf Ogi und Hans-Rudolf Merz brauchten zwei, Ruth Dreifuss und Christoph Blocher drei, Ruth Metzler vier Wahlgänge. Moritz Leuenberger, Pascal Couchepin und Micheline Calmy-Rey wurden im fünften, Joseph Deiss und Samuel Schmid gar erst im sechsten Wahlgang gewählt Eveline Widmer-Schlumpf im zweiten und Ueli Maurer im dritten Wahlgang.

54 Jüngere Wahlen mit Nebengeräuschen (1)
1959: Tschudi besiegt den offiziellen Kandidaten Bringolf (SP) 1973: Ritschard anstatt Schmid (CVP: Hürlimann statt Franzoni; FDP; Chevallaz statt Schmitt) 1983: Stich anstatt Uchtenhagen 1984: Kopp für Friedrich, Hunziker unterliegt 1986: Koller und Cotti für Furgler und Egli 1987: Bestätigung BR, neu kommen Felber für Aubert und Ogi für Schlumpf 1989: Ersatzwahl für Kopp, es kommt Villiger 1991: Bestätigung BR, schlechtes Resultat 1993: Dreifuss anstatt Brunner, Matthey verzichtet Sept. 1995: Leuenberger gegen Piller, Sticheffekt

55 Jüngere Wahlen mit Nebengeräuschen (2)
1995: Wiederwahl Bundesrat: keine Probleme März 1998: Couchepin gegen Langenberger März 1999: CVP-Wahl: Metzler und Deiss für Koller und Cotti 1999: Gesamterneuerung: Angriff Blocher auf Leuenberger und Dreifuss Juni 2000: Schmid anstatt Furrer oder Eberle April 2002: Calmy-Rey gegen Lüthi und Bortoluzzi 2003: Blocher für die wiederkandidierende Metzler, Merz wird Nachfolger von Villiger, anstelle von Beerli Juni 2006: Leuthard für Deiss 2007: Gesamterneuerung Widmer-Schlumpf für Blocher Dez. 2008: Maurer für Schmid Sept. 2009: Burkhalter für Couchepin Sept. 2010: Sommaruga für Leuenberger und Schneider-Ammann für Merz 2011: Gesamterneuerung: Berset für Calmy-Rey

56 Zweiervorschläge: Um Desavouierungen vorzubeugen, neigen die Fraktionen heute dazu, mehrere Kandidaten aufzustellen und so dem Parlament eine Auswahlmöglichkeit zu bieten. Die erste Doppelkandidatur war diejenige der SVP von 1979 mit Schlumpf und Martignoni; danach folgten weitere (Piller/Leuenberger)- zuweilen gemischtgeschlechtliche - Zweiertickets (z.B. Furrer/Eberle, Couchepin/Langenberger). Besonders gross war das Angebot der CVP bei der Nachfolge von Koller (Roos/Metzler) und Cotti (Durrer/Deiss/Ratti). Werden mehrere KandidatInnen vorgeschlagen, so hat dies zur Folge, dass mehr Wahlgänge erforderlich werden. Stimmen erhielten bei der Cotti-Nachfolge auch noch Hess/Frick/Roth

57 Problem: Wie berechnet man den Anspruch eines Kantons (Gewichtung!)

58 Über- und Untervertretung der Kantone (Berechnungsbasis: Mittlere Einwohnerzahl 1888/2007)

59 2.2 Die kantonalen Regierungen

60 Charakteristika Volkswahl als Hauptunterschied zum Bundesrat
Schwächere Stellung des Parlaments Kollegialbehörde Unterschiedliche Bezeichnungen 5 oder 7 Mitglieder (Noch) in fester Hand von CVP und FDP

61 Bezeichnungen Deutschsprachige Kantone: Regierungsrat (AI: Standeskommission, GR: Regierung) Gemischtsprachige Kantone (FR, VS) Staatsrat oder Conseil d‘Etat Romanische Kantone: Conseil d‘Etat (JU: Gouvernement, TI: Consiglio di Stato Felder (1993: 6)

62 Zahl der Mitglieder Früher eher grösser, heute 5 oder 7 Mitgl. 7: ZH, BE, UR, SZ, NW, GL, ZG, FR, BS, AR, AI, SG, VD, GE

63 Veränderung der Zahl der Mitglieder
in jüngerer Zeit

64 Einführung Volkswahl Quelle: Felder 1992: 249 ff./Vatter 2002
Einführung der Volkswahl der Regierungen (ohne Landsgemeindekanton) fand 1847 in GE seinen Anfang und wurde 1921 abgeschlossen. In AI wird jeder Regierungsrat direkt in eine Funktion gewählt. Quelle: Felder 1992: 249 ff./Vatter 2002

65 Wahlverfahren Proporzwahlverfahren (ZG, TI)
Majorzwahlen (alle anderen Kantone) Zwischen den Wahlverfahren im Einzelnen gibt es allerdings beachtliche Unterschiede (vgl. Lutz/Strohmann 1998). Vgl. Vatter 2002: 51: Drittelsmehr (GE) Hälftemehr (Basis Kandidatenstimmen, BL) Hälftemehr (Basis Wahlzettel, AG)

66 Wahl des Präsidenten Amtsdauer Regierungsräte: 4 Jahre, FR 5 und AI 1 Jahr.

67 Vertretung der Parteien in den kantonalen Regierungen
ohne AI

68 Parteipolitische Zusammensetzung

69 2.3 Die Regierungen in den Gemeinden

70 Charakteristika Anzahl Gemeinderäte: ca: 15‘000
Herausragender Stellung des Gemeindepräsidenten Praktisch ausschliesslich Milizämter Unterschiede bezüglich Grösse, Wahlort und Wahlverfahren 30+ Prozent Parteilose

71 Grösse der Gemeindeexekutive (1988)
Anzahl Sitze % 3 7.2 11 1.8 5 55.9 12 0.5 6 0.4 13 7 24.1 15 0.3 8 0.1 16-30 9 8.4 10 0.2 Total 100 N= 2428 Diese Zahlen habe sich in den letzten 15 Jahren kaum verändert, auch wenn man ein bisschen öfter davon hört, dass die Zahl der Exekutivmitglieder verkleinert wurde. Kanton Bern Descriptive Statistics N Minimum Maximum Sum Mean Std. Deviation EXETOT EXETOT EXETOT Valid N (listwise) 166 CH EXETOT EXETOT EXETOT Valid N (listwise) 1104

72 Durchschnittliche Grösse der Gemeindeexekutiven 1988 und 2009, nach Gemeindegrösse
Über alle Gemeinden gesehen dürfte die Zahl noch ganz leicht tiefer liegen! N=775, nur Gemeinden, die sich an beiden Erhebungen beteiligt haben

73 Wahlort der Gemeindeexekutive (1988)
Abs. Urne 81.4 1984 Gemeindeversammlung 16.4 400 Parlament 2.1 52 Total 100 2438 2009: Wahlen in der Gemeindeversammlung =14 Prozent (vor allem GR, BE)

74 Wahlverfahren für die Exekutive
1988 2009 in % abs. Majorz 71.6 1695 73.3 1001 Proporz 28.4 671 26.6 364 Total 100.0 2366 1366

75 Parteivertretungen in den Exekutiven
1988 1998 2009 FDP 23.0 22.3 20.2 CVP 25.1 19.2 15.3 SVP 19.9 18.4 15.7 SP 13.0 11.7 9.8 Andere 6.3 11.5 Parteilose 12.7 16.8 26.0 Total 100 N 4036 3996 3749 Nur Gemeinden, die in allen drei Befragungen brauchbare Daten geliefert haben

76 Frauenanteil in den Gemeindeexekutiven
Erhebungen 1988, 1994, 1998, 2005, 2009.

77 2.4 Reformen und Ausblick Vox-Analyse
Analyse des Abstimmungsverhaltens auf individuellem Niveau kommt weiter hinten bei den Wählerinnen und Wählern Vox-Analyse Wer beteiligt sich an den Abstimmungen?

78 Bundesrat Reformbedarf: Kollegialitätsprinzip?
Reformbedarf: Europatauglichkeit? Reformbedarf: Überlastung? Reformbedarf: Wahlverfahren? In den letzten Jahren wurden mit der Einrichtung Generalsekretariaten als Stabsdiensten, dem Ausbau der Bundeskanzlei zur Stabsstelle des Gesamtbundesrates, den Staatsekretären (ohne politische Verwantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und den persönlichen Mitarbeitern des Bundesrates zaghafte Reformschritte unternommen

79 Kantonsregierungen und Gemeinderäte
Steuern statt rudern! Die Frage ist allerdings: Wohin soll gesteuert werden?

80 2.5 Zusammenfassung Vox-Analyse
Analyse des Abstimmungsverhaltens auf individuellem Niveau kommt weiter hinten bei den Wählerinnen und Wählern Vox-Analyse Wer beteiligt sich an den Abstimmungen?

81 Zentrale Punkte: CH-Regierungen
Konkordanzmässige Zusammensetzung Kollegialitätsprinzip Ressort-/Departementsprinzip Fest gewählt auf eine Legislatur Unabhängigkeit gegenüber Parlament Repräsentation vs. Handlungsfähigkeit


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