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Bienengesundheitsdienst

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Präsentation zum Thema: "Bienengesundheitsdienst"—  Präsentation transkript:

1 Bienengesundheitsdienst
1. März 2014 Produkte zur Anwendung in der Imkerei Imkerbetriebe produzieren Lebensmittel Jedes Produkt, dass in der Imkerei eingesetzt wird, kann unter Umständen zu Rückständen in Honig, Pollen oder Gelée Royale führen. Deshalb ist klar geregelt, was eingesetzt werden darf. 1. März 2014 ©apiservice-gmbh Bienengesundheitsdienst

2 Bienenprodukte Lebensmittel 2. Wachs 1. Honig 3. Pollen 6. Bienengift
Die Zelle der Bienenwabe hat sechs Seiten, es gibt sechs Grundprodukte aus dem Bienenvolk. Entsprechend ist der Vortrag in sechs Kapitel aufgeteilt. Honig, Pollen und Gelée Royale gelten als Lebensmittel gemäss Lebensmittelgesetzgebung. 6. Bienengift 5. Gelée Royale 4. Propolis

3 Swissmedic (Federführung) BVET BAG BLW, Agroscope
Basispapier durch: Swissmedic (Federführung) BVET BAG BLW, Agroscope Zentrum für Bienenforschung Amtliche Futtermittelkontrolle Information für: Imkerinnen und Imker Kantonstierärzte amtliche Tierärzte Bieneninspektoren Produkte-Hersteller Die zuständigen Bundesstellen haben ein Basispapier erstellt. Der Bienengesundheitsdienst hat daraus eine verständliche Liste erstellt. BGD hat verständliche Liste erstellt

4 Tierarzneimittel Biozide Futtermittel Chemikalien
Bakterien Viren Pilze Parasiten Tierarzneimittel Biozide Krankheiten behandeln verhüten Schädlingsbekämpfung Desinfektion Produkt kommt mit Biene nicht in Berührung Produkt kommt mit Biene in Berührung Zulassung bei BAFU BAG SECO Zulassung Swissmedic Futtermittel Chemikalien Reinigung Tierarzneimittel dienen der Verhütung oder Heilung von Krankheiten. Sie werden im Bienenvolk angewendet. Biozide werden eingesetzt um Schadorganismen ausserhalb des Bienenvolkes zu bekämpfen. Futtermittel werden von den Bienen gefressen und dienen der Ernährung. Alle übrigen Stoffe für die Imkerei werden unter die Chemikalien eingereiht. Je nach Kategorie gibt es unterschiedliche Bewilligungs-Bestimmungen Ernährung der Bienen Bienen abwehren Orale Aufnahme übrige Stoffe für die Imkerei Agroscope-Registrierung für gewerbliche Hersteller und Verkäufer Meldung bei BAFU BAG SECO

5 Tierarzneimittel Biozide Futtermittel Chemikalien
Zulassungskriterien Wirksamkeit Keine Gefährdung Imker / Bienen Qualität Produkte Zulassungskriterien Wirksamkeit Keine Gefährdung Imker / Bienen Qualität Produkte Zulassung bei BAFU BAG SECO Zulassung Swissmedic Futtermittel Chemikalien Keine Anpreisung Krankheitsbekämpfung Schädlingsbekämpfung Desinfektion Für Tierarzneimittel und Biozide gelten dieselben Zulassungskriterien. Gewerbliche Hersteller und Verkäufer von Futtermitteln müssen bei Agroscope registriert sein. Bei Import bzw. Herstellung von Futtermitteln müssen sie sich an die in der Schweiz gültigen Regeln halten. Sie werden periodisch überprüft. Chemikalien müssen bei BAFU BAG SECO gemeldet sein. Keine Anpreisung Vorbeugung Heilung Agroscope-Registrierung für gewerbliche Hersteller und Verkäufer Meldung bei BAFU BAG SECO

6 Tierarzneimittel Biozide Futtermittel Chemikalien
Verkauf in Imkerfachgeschäften mit Detailhandelsbewilligung und Fähigkeisausweis Abgabe BI im Auftrag Kanton Verkauf in Fachhandel Zulassung bei BAFU BAG SECO Zulassung Swissmedic Futtermittel Chemikalien Der Verkauf von Tierarzneimitteln ist Imkerfachgeschäften mit entsprechender Bewilligung und Fähigkeitsausweis vorbehalten. Bieneninspektoren dürfen im Auftrag der kantonalen Veterinärdienste ebenfalls Tierarzneimittel abgeben. Biozide dürfen im Fachhandel verkauft werden. Verkäufer von Futtermitteln müssen bei Agroscope registriert sein. Für Chemikalien gibt es keine Vorgaben bezüglich Verkaufsstellen. Verkauf durch registrierten Anbieter Agroscope-Registrierung für gewerbliche Hersteller und Verkäufer Meldung bei BAFU BAG SECO

7 Tierarzneimittel (Liste abschliessend)
Substanz / Produkt Zweck Zulassung Swissmedic Empfehlung ZBF/BGD Ameisensäure / Formivar 60% Bekämpfung Varroa Andermatt Biovet AG Ameisensäure / Formivar 70% Ameisensäure / Formivar 85% Coumaphos / Checkmite Provet AG N Coumaphos / Perizin Flumethrin / Bayvarol Milchsäure / - Pendent Oxalsäure träufeln / Oxuvar Oxalsäure sprühen / - Oxalsäure verdampfen / - Thymol / Thymovar Thymol / Apilife Var R. Meier’s Söhne AG Thymol / Apiguard Apimedi GmbH Tierarzneimittel (Liste abschliessend) Tierarzneimittel für Bienen sind auf dieser Liste aufgeführt. Alle dienen der Bekämpfung der Varroamilbe. Bei drei Mitteln fehlt noch die Zulassung. Der Bienengesundheitsdienst ist bestrebt, diese zu erwirken. Die chemisch-synthetischen Varroabekämpfungsmittel haben keine Empfehlung von Zentrum für Bienenforschung resp. Bienengesundheitsdienst. Alle hier nicht aufgeführten Mittel zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten sind nicht erlaubt. Dies gilt auch für Amitraz.

8 Biozide (Liste abschliessend)
Substanz / Produkt Zweck Zulassung BAG, BAFU, SECO Empfehlung ZBF/BGD Bacillus thuringiensis / Mellonex Bekämpfung Wachsmotte Andermatt Biovet AG Essigsäure Keine Zulassungspflicht, da Lebens­mittel Ameisensäure Keine (zugelassenes Tierarzneimittel verwenden) Kaliummonopersulfat-Di­ka­liumperoxo­disulfat / Virkon S Desinfektion im Seuchenfall Arovet AG Peressigsäure / Aldekol DES aktiv Agro-Hygiene Wasserstoff­peroxid/ Peressigsäure / Stalldes 03 Halag Chemie AG Biozide (Liste abschliessend) Biozide für Bienen sind auf dieser Liste aufgeführt. Drei Biozide dienen der Bekämpfung der Wachsmotte, drei sind zur Desinfektion vorgesehen. Alle hier nicht aufgeführten Biozide für Bienen sind nicht erlaubt. Trotz Bemühungen des ZBF und BGD und keinen Bedenken beim Einsatz, war es unmöglich für Schwefel eine Zulassung als Biozid für die Bekämpfung der Wachsmotte zu erhalten. Schwefel ist offiziell nur erlaubt als Chemikalie zum Abtöten von Bienenvölkern.

9 Chemikalien (Liste nicht abschliessend)
Substanz / Produkt Zweck Bemerkungen Empfehlung ZBF/BGD Alkohol, Öle / Bienen-Jet Bienenmanagement N Lavandinöl / Fabispray Natronlauge Reinigung Rauch / unbehandel­tes Holz, unbehandel­te Pflanzenpro­dukte Schwefeldioxid / Schwefel Abtötung der Bienen Soda Chemikalien (Liste nicht abschliessend) Chemikalien für Bienen sind auf dieser Liste aufgeführt. Sie dienen Handhabung der Bienen, Reinigung oder im Fall von Schwefel zum Abtöten der Bienen. Die Sprays Bienen-Jet und Fabyspray sind vom ZBF und BGD nicht empfohlen. Alle hier nicht aufgeführten Chemikalien für Bienen sind nicht erlaubt. Schwefel ist offiziell nur erlaubt als Chemikalie zum Abtöten von Bienenvölkern. Liste wird laufend ergänzt

10 Futtermittel (Liste nicht abschliessend)
Substanz Zweck Anbieter, Produkt Eiweissfutter Ernährung Bienen-Meier Salixan + Vitalis Futterteig Hostettlers Futterteig; Apifonda; Apifelice Honigfutterteig Bienen-Meier Castaflor Zucker(wasser) Zuckersirup Hostettlers Futtersirup; Apiinvert Futtermittel (Liste nicht abschliessend) Futtermittel für Bienen sind auf dieser Liste aufgeführt. Alle dienen der Ernährung der Bienen. Diese Liste der Futtermittel wird laufend ergänzt. Der BGD ist bestrebt, neue Produkte schnellstmöglich aufzunehmen. Hersteller und Verkäufer von Futtermitteln wurden gebeten, neue Produkte beim BGD zu melden. Im Zweifelsfall gibt die Hotline des BGD Auskunft. Alle vier Listen werden beim Zentrum für Bienenforschung und auf der Homepage des VDRB aufgeschaltet. Dort werden sie auch laufend aktualisiert. Wer in seiner Imkerei nur Stoffe der Listen verwendet, bewegt sich bezüglich Rückständen im sicheren und bei Kontrollen im legalen Bereich. Liste wird laufend ergänzt

11 Asulam Flächenbehandlung mit Asulam

12 Asulam kantonale Honiguntersuchungen vor 12 Jahren 350 Honigproben
g / kg 50 g / kg kantonale Honiguntersuchungen vor 12 Jahren 350 Honigproben davon 15 belastet Asulam Toleranzen 50 g / kg Sulfanilamid g / kg

13 O H2N SO2NHC OCH3 Sulfanilamid = Sulfonamid = Antibiotikum H2N SO2NH2
Asulam H2N SO2NH2 Sulfanilamid = Sulfonamid = Antibiotikum

14 Asulam C B A Betrieb 2001 2002 Vollblüte wenig 1 Fl.-Beh. E.St.-Beh. 2
Löwen-zahn Vollblüte wenig 1 Fl.-Beh. E.St.-Beh. 2 3 4 Asulam C B A Bienen- Stand 2001 2002 Sulfanilamid Asulam A 702 g/kg 230 g/kg 12 g/kg < 2 g/kg B 323 g/kg 90 g/kg 24 g/kg 25 g/kg C 220 g/kg 30 g/kg 415 g/kg 116 g/kg 13 g/kg 10 g/kg

15 2012 eine Verdachtsprobe Honig
Asulam 2012 eine Verdachtsprobe Honig Asulam-Flächenbehandlung in blühendes Löwenzahnfeld neben Bienenstand. Asulam im Honig = 1000 μg / kg Toleranz = 50 μg / kg!!!!!! Sulfonamid nicht gemessen!

16 Mittel gegen Varroamilbe
Amitraz Mittel gegen Varroamilbe chemisch-synthetisches Mittel nicht zugelassen  illegaler Einsatz

17 Verfahren gegen Bieneninspektor Amitrazanwendung für seine Imker.
Aussage, dass kantonaler Veterinärdienst Amitraz verteile.

18 Anwendung von heute illegalem Pflanzenschutzmittel.
Anwendung von heute illegalem Tierarzneimittel. Einsatz von illegal importiertem Apivar. Amitraz

19 Einsatz Apivar Amitraz nach Gebrauchsanweisung: Anwendung jederzeit
möglich! Honigräume während Behandlung entfernen. Behandlung vor Honigtracht und nach der Honigernte. Behandlung und Fütterung gleichzeitig möglich. Durch die höhere Aktivität des Volkes wird bei gleichzeitiger Fütterung eine bessere Wirkung erzielt. Dosierung: 1 Streifen / 5 Waben, mindestens während 6 Wochen / Anwendung.

20 Amitraz

21 Amitraz

22 Metaboliten Amitraz Metaboliten DMA DMF
Amitraz ist in der Regel nach 2 Monaten im Honig nicht mehr nachweisbar. Amitraz Metaboliten

23 Metaboliten nachweisbar mit Chromatographie (HPLC)
DMA = Dimethylanilin Amitraz Metaboliten nachweisbar mit Chromatographie (HPLC) DMF = Dimethylformanilid

24 Imker denken dass Amitraz ungefährlich ist.
krebsfördernde Metaboliten! Resistenzen bei Milben

25 Offene Augen der Beraterinnen und Berater verhindern Rückstände im Honig Abbau- produkte Amitraz Sulfanil- amid Asulam

26 Bienengesundheitsdienst
Fragen? 1. März 2014 ©apiservice-gmbh Bienengesundheitsdienst


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