Präsentation herunterladen
1
Repetitorium aus Unternehmensrecht I Allgemeine Bestimmungen, unternehmensbezogene Geschäfte
Dr. Sixtus-Ferdinand Kraus Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
2
Unternehmensrecht Teil des Privatrechts
Sonderprivatrecht der Unternehmer und des unternehmerischen Rechtsverkehrs vgl Art 4 Satz 1 EVHGB „In Handelssachen sind die Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Rechts nur insoweit anzuwenden, als nicht die besonders für Handelssachen geltenden Gesetze etwas anderes bestimmen.“
3
Prinzipien einfachere und schnellere Abwicklung
(§§ , 377 UGB) erweiterte Selbsthilfe (§§ 368, 373 f UGB) Vertrauens- und Verkehrsschutz (§§ 15, 50 UGB) Prinzip der Entgeltlichkeit (insb § 354 UGB)
4
Rechtsquellen Gesatztes Recht Unternehmensgewohnheitsrecht insb UGB
vgl Art 4 EVHGB „[…] Unter diesen Gesetzen ist auch das Gewohnheitsrecht zu verstehen.“ consuetudo + opinio iuris Verhältnis zum gesatzten Recht?
5
Rechtsquellen Unternehmensbrauch Ö-Normen consuetudo + opinio usus
Feststellung ist Tatfrage Nachweis insb durch Gutachten der WKO Ö-Normen
6
§ 1 Unternehmer - „Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt“
Begriffsdefinition Unternehmen § 1 Abs 2 UGB „Jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein“ Wirtschaftstätigkeit umfasst auch Land- Forstwirtschaft sowie freiberufliche Tätigkeit selbständige Tätigkeit rechtliche nicht wirtschaftliche
7
§ 1 Unternehmer auf Dauer angelegte Organisation
Handlungs- Aktionssystem Absicht sich fortlaufende Einnahmequelle zu schaffen nicht bloß vorübergehende Tätigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht hl verlangt aber Entgeltlichkeit
8
§ 1 Unternehmer Betreiber ?
jener, in dessen Namen die Geschäfte abgeschlossen werden Voraussetzung der Unternehmereigenschaft ist die Rechtsfähigkeit, nicht aber die Geschäftsfähigkeit (In- & ausländische) natürliche und moralische Personen Juristische Personen des öffentlichen Rechts? Unternehmereigenschaft: nicht Organmitglieder sondern Verband nicht gesetzliche Vertreter sondern Vertretener nicht Gesellschafter sondern Verband GesbR ? Rsp zum KSchG bei GmbH-Gesellschaftern
9
§ 1 Unternehmer Sonderprobleme: Rechtmäßigkeit der Tätigkeit (§ 6 UGB)
Mischtätigkeit Größe des Unternehmens
10
§ 2 Unternehmer sofern Rechtsform nach § 2 UGB gewählt -> Unternehmer unabhängig ob tatsächlich Unternehmen betrieben wird AG, GmbH, Sparkasse, EWIV, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, VVaG, SE, SCE OG/KG ? Vereine ? Privatstiftung ?
11
§ 3 Unternehmer Es wird die Unternehmereigenschaft für Personen fingiert, die zu Unrecht ins FB eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln abstrakter Verkehrsschutz kommt nicht auf Gutgläubigkeit d Dritten an Dritter kein Wahlrecht, Fiktion auch zugunsten des Eingetragenen selbst
12
Scheinunternehmer kraft Auftretens
nicht gesetzlich geregelt basiert auf allgm Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung äußerer Tatbestand Zurechenbarkeit Kausalität Gutgläubigkeit des Dritten Dritter hat Wahlrecht, aber keine Rosinentheorie
13
Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft
mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs muss nicht Absatzgeschäft sein, Vorbereitungsgeschäft genügt aber § 343 Abs 3 UGB endgültige Einstellung des Geschäftsbetriebs Achtung §§ 3 und 15 UGB § 2 Unternehmer mit Entstehung der Rechtspersönlichkeit mit Vollbeendigung Vorgesellschaft ? § 3 Unternehmer Mit unzutreffender Eintragung und Löschung Achtung § 15 UGB
14
Anwendung 1., 3., 4. Buch UGB Unternehmensbegriff erfasst auch Land-Forstwirtschaft und freie Berufe Unternehmensbegriff unabhängig von Unternehmensgröße aber Bestimmungen des UGB finden nicht auf alle Unternehmer im gleichen Umfang Anwendung vgl §§ 4, 189, 343 UGB
15
Anwendungsbereich 1. Buch (§ 4 UGB)
1. Buch ab 2. Abschnitt gilt nicht für Freiberufler können sich aber durch FB-Eintragung unterwerfen, sofern standesrechtlich zulässig Land- und Forstwirte können sich aber durch FB-Eintragung unterwerfen sowohl hinsichtlich Land- Forstwirtschaft, als auch Nebengewerbe
16
Anwendungsbereich 3. Buch (§ 189 UGB)
ist anzuwenden auf Kapitalgesellschaften unternehmerische verdeckte Kapitalgesellschaften alle anderen Unternehmer wenn sie Schwellenwerte nach § 189 Abs 2 UGB überschreiten nicht aber Land- Forstwirtschaft und Freiberufler Außer wenn verdeckte Kapitalgesellschaft
17
Anwendungsbereich 4. Buch (§ 343 UGB)
ist anzuwenden auf alle Unternehmer (§§ 1-3 UGB) alle juristischen Personen des öffentl. Rechts
18
Firmenbuchrecht - Grundlagen -
Def: „Ein von den Gerichten im Außerstreitverfahren geführtes öffentliches Register über bestimmte im Geschäftsverkehr wichtige Tatsachen zum Zweck ihrer Offenlegung“ faktisch vom Bundesrechenzentrum geführte Datenbank Zweck: § 1 Abs 2 FBG „[…] dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach diesem Bundesgesetz oder nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften einzutragen sind“
19
Firmenbuchrecht - Aufbau; Verfahren -
Hauptbuch (Eintragungen) Urkundensammlung (Aufbewahrung von Urkunden) Zuständigkeit: sachlich: mit HS betrauten Gerichtshöfe I. Instanz (= LG; in Wien HG) örtlich: Hauptniederlassung Einzelrichter zumeist aber Rechtspfleger (§ 22 RpflG) Parteistellung nur unmittelbar Betroffene antizipierte Parteistellung (§ 15 Abs 2 FBG)
20
Firmenbuchrecht - Verfahren -
Mitwirkung gesetzlicher Interessensvertretungen (§ 14 FBG) IdR Verpflichtung zur Anmeldung schriftlich + öffentlich beglaubigt bestimmt (§ 16 FBG) Ausnahme vereinfachte Anmeldung (§ 11 FBG) nur in Ausnahmen von Amts wegen (§ 10 FBG)
21
Firmenbuchrecht - Wer ist einzutragen -
alle Rechtsträger gem § 2 FBG Einzelunternehmer OG/KG, EWIV AG, SE, GmbH Gen, SCE, VVaG Sparkassen, Privatstiftungen sonstige zur Eintragung vorgesehenen GesbR ? Vereine ? ausländische Rechtsträger (§ 12 UGB) Eingetragene erhalten FB-Nummer (§ 14 UGB)
22
Firmenbuchrecht - Was ist einzutragen -
allgemeine Tatsachen (§ 3 Abs 1 FBG) FB-Nummer, Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsanschrift, Geschäftszweig, Zweigniederlassung,…. spezielle Tatsachen (§ 3 Abs 2, § 4 ff FBG) Änderungen (§ 10 FBG) zu unterscheiden zwischen fakultativen Eintragungen (§ 4 Abs 2 u 3 UGB) obligatorischen Eintragungen (§ 53 UGB) Bedeutung: Registerzwang (§ 24 FBG); § 15 Abs 1 UGB
23
Firmenbuchrecht konstitutiv deklarativ
begründen ein Recht/-sverhältnis deklarativ dokumentiert ein bereits bestehendes Recht/-sverhältnis Beurteilung hat im Hinblick auf die Rechtsfolgen zu erfolgen!
24
Firmenbuch - Wirkung wahrer Eintragungen § 15 Abs 2 UGB -
sogenannte „positive Publizität“ betrifft inhaltlich richtige/wahre Eintragungen muss sich Dritter entgegenhalten lassen aber 15-tägige Schonfrist ab Bekanntmachung zu prüfen, ob Dritten zumutbar war ins FB Einsicht zu nehmen
25
Firmenbuch - Wirkung fehlender Eintragungen § 15 Abs 1 UGB -
sogenannte „negative Publizität“ betrifft nur eintragungspflichtige Tatsachen nicht eingetragen und/oder bekannt gemacht worden kann Dritten nicht entgegengehalten werden, wenn dieser keine positive Kenntnis von der Tatsache hatte Rechtsfolge Dritter hat Wahlrecht (Rosinentheorie?) Auch bei nicht eingetragener Vortatsache?
26
Firmenbuch Wirkung ursprünglich unrichtiger Eintragungen § 15 Abs 3 UGB
betrifft nur ursprünglich unrichtige Eintragungen baut auf Rechtsscheinhaftung auf unrichtige Eintragung veranlasst oder schuldhaft nicht beseitigt Dritte setzt eine Vermögensdisposition Dritter muss gutgläubig sein Rechtsfolge Dritter hat Wahlrecht (Rosinentheorie?)
27
Firma Def. § 17 UGB zu unterscheiden von:
„[…] der ins FB eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt“ kann nur haben wer Unternehmer + FB eingetragen OG/KG ? zu unterscheiden von: Firmenschlagwort (Metro) Firmenabkürzung (VÖEST) Geschäfts- Etablissementbezeichnung (Schutzengelapotheke) Marke besteht aus Firmenkern und Firmenzusatz
28
Firma Kennzeichnungseignung Betrifft Namensfunktion Artikulierbarkeit
Buchstaben zulässig IBC GmbH, UTEC GmbH, HM & A GmbH unzulässig Aneinanderreihen von gleichen Buchstaben AAA AAA AAA AB Lifesex-TV.de GmbH bei Sonderzeichen verschwimmen die Grenzen zulässig „!“, „?“, „&“ unzulässig ~ * // _ (mister*lady GmbH) ist zu differenzieren zulässig wenn als engl. bei unzulässig wenn als moderne Schreibweise
29
Firma - Firmenkern - Unterscheidungskraft
Eignung einen Unternehmer von einem anderen zu unterscheiden nicht bei bloßen Branchen-, Gattungsbezeichnungen Bau-GmbH, Handels-OG können aber Verkehrsgeltung und dadurch Unterscheidungskraft erlangen
30
Firma - Firmenkern - Irreführungsverbot
Keine Fehlvorstellungen über wesentliche geschäftliche Verhältnisse Beurteilung anhand des „kritischen, aufmerksamen und umsichtigen Durchschnittsadressaten“ § 20 UGB EinzelU, OG/KG nur Namen der Vollhafter
31
Firmenzusätze Rechtsformzusatz Freiberuflerzusatz Filialzusatz
Einzelunternehmer -> „eingetragener Unternehmer/in“; „e.U.“ Offene Gesellschaft -> „Offene Gesellschaft“; „OG“ Freiberuflerzusatz Filialzusatz Liquidationszusatz
32
Firmengrundsätze Firmeneinheit Firmenöffentlichkeit (§ 3 Z 2 FBG)
Firmenkontinuität durchbricht Grundsatz der Firmenwahrheit, soweit schützenswerte Verkehrsinteressen nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt
33
FirmenR im subjektiven Sinn
§ 37 UGB Unterlassungsanspruch gegen unbefugten Gebrauch im Geschäftsverkehr § 43 ABGB Namensschutz § 9 UWG § 24 FBG
34
Geschäftspapiere (§ 14 UGB)
ins FB eingetragene Unternehmer Geschäftspapier u Bestellscheine allg. und spezielle Angaben wie sind Angaben zu machen? Verletzung -> § 24 FBG
35
Stellvertretung - zivilrechtliche Grundsätze -
„Wer handelt, handelt für sich selbst“ allg. Voraussetzungen Offenlegung Vertretungsmacht gesetzliche, organschaftliche, rechtsgeschäftliche (Vollmacht) Geschäftsfähigkeit Handeln ohne Vertretungsmacht (falsus procurator) ≠ Missbrauch der Vertretungsmacht
36
Stellvertretung - Prokura -
Von einem ins FB eingetragenen U. erteilte umfänglich gesetzlich festgelegte, unbeschränkbare, unübertragbare, widerrufbare Vollmacht Vollmachtgeber: eingetragener U. Bevollmächtigter: natürliche Person; auch wenn beschränkt geschäftsfähig ? ausdrücklich vom Unternehmer erteilt Zustimmungspflicht? ins FB einzutragen + Musterzeichnung
37
Stellvertretung - Prokura -
Umfang (§ 49 UGB) Gerichtliche und außergerichtliche Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt Ausnahmen stellvertretungsfeindliche Geschäfte Grundlagengeschäfte Privatgeschäfte Immobiliarklausel (§ 49 Abs 2 UGB) Umfang gegenüber Dritten unbeschränkbar Filialprokura
38
Stellvertretung - Prokura -
Arten Einzelprokura Gesamtprokura Gemischte Gesamtprokura Beendigung eintragungspflichtig
39
Stellvertretung - Handlungsvollmacht -
Von Unternehmer erteilte Vollmacht, die nicht Prokura Vollmachtgeber: Unternehmer Bevollmächtigter: natürliche Person beschränkte Geschäftsfähigkeit und juristische Person? Erteilung auch schlüssig
40
Stellvertretung - Handlungsvollmacht -
Umfang Generalhandlungsvollmacht alles was der Betrieb eines derartigen Unternehmens gewöhnlich mit sich bringt sonstige Beschränkungen gelten nicht gegenüber gutgläubigen Dritten Verbraucher (§ 10 KschG) Unternehmer Arthandlungsvollmacht Einzelhandlungsvollmacht Ladenvollmacht
41
Unternehmensübertragung - Grundlagen -
share deal ≠ asset deal Unternehmensbewertung Unternehmen kann Gegenstand des Verpflichtungsgeschäfts sein, aber bei Verfügungsgeschäft Spezialitätsgrundsatz § 3 AVRAG, §§ 2, 12a MRG, § 69 VersVG
42
Unternehmensübertragung - § 38 UGB -
Voraussetzungen Unternehmen Fortführung d Unternehmens Erwerb unter Lebenden Unwirksamkeit dieses Rechtsgeschäfts ? Rechtsfolgen (dispositiv) Übergang der unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse Vertragsverhältnisse, gesetzliche Schuldverhältnisse, isolierte Verbindlichkeiten und Forderungen, Sicherheiten § 343 UGB, nicht höchstpersönliche
43
Unternehmensübertragung - Widerspruchsrecht § 38 Abs 2 UGB -
Dritter gegen Übergang des Vertragsverhältnisses binnen 3 Monaten ab Mitteilung Sofern widerspricht -> bleibt das Rechtsverhältnis mit dem Veräußerer besteht Schwebezustand Erfüllung sowohl gegenüber Veräußerer als auch Erwerber
44
Unternehmensübertragung - Erwerberhaftung § 38 Abs 4 -
Erwerber haftet auch für Verbindlichkeiten des V aus nicht übernommenen unternehmensbezogenen Rechtsverhältnissen nur wenn keine Vertragsübernahme bei Widerspruch vertraglich ausgeschlossene Rverhältnisse höchstpersönliche ? Haftungsausschluss zwischen Erwerber und Veräußerer mit Wirkung für Dritte
45
Unternehmensübertragung - Forthaftung Veräußerer §§ 38 Abs 1 iVm 39 UGB-
Veräußerer haftet für Verbindlichkeiten bis zum Übergang entstanden (?) innerhalb von 5 Jahre fällig werden Haftung verjährt in spätestens 3 Jahren ab Fälligkeit
46
Unternehmensübertragung Haftung nach § 1409 ABGB
Übernahme von Schulden, die der Erwerber kannte oder kennen musste gesetzlicher Schuldbeitritt zwingend Haftung beschränkt mit Wert der übernommenen Aktiva
47
Unternehmensübertragung von Todes wegen (§ 40 UGB)
unabhängig von zivilrechtlicher Erbenhaftung unbeschränkte Haftung des Erben bei Fortführung des Unternehmens Ausnahme: Sinngemäße Anwendung § 38 Abs 4 UGB Einstellung innerhalb 3 Monaten
48
Unternehmensbezogene Geschäfte
Def § 343 Abs 2 UGB Geschäfte (iwS) Unternehmer §§ 1-3 UGB juristische Personen des öffentlichen Rechts Betriebszugehörig Zweifelsregel § 344 UGB ausgenommen Vorbereitungsgeschäfte natürlicher Personen (§ 343 Abs 3 UGB)
49
Unternehmensbezogene Geschäfte
einseitig u. beidseitige uGeschäfte grundsätzlich genügt einseitiges uGeschäft (§ 345 UGB) Zahlreiche Ausnahmen bei denen beidseitiges erforderlich ist Schadenersatz (§ 349) Zurückbehaltungsrecht (§§ 369 ff) Mängelrüge (§§ 377 f)
50
Unternehmensbezogene Geschäfte
Für Abschluss keine bes Bestimmungen -> §§ 863 ff ABGB § 362 HGB (Schweigen als Zustimmung) ersatzlos aufgehoben > allg zivilrechtliche Grundsätze Schweigen auf Unternehmerisches Bestätigungsschreiben Nur wenn ergänzend, konkretisierend und im Rahmen des Üblichen und Billigen
51
Unternehmensbezogene Geschäfte
Entgeltlichkeit (§ 354 UGB) auch bei eins. uGeschäft Angemessenheit Sorgfaltspflicht (§ 347 UGB) obj. Sorgfaltsmaßstab vgl § 1299 ABGB Solidarhaftung bei teilbarer Leistung § 889 ABGB § 348 UGB
52
Unternehmensbezogene Geschäfte
Laesio enormis § 934 ABGB früher nach § 351a HGB ausgeschlossen kann gemäß § 351 UGB zu Lasten des Unternehmers vertraglich ausgeschlossen werden Verzugszinsen §§ 1000, 1333, 1335 ABGB § 352 UGB aF -> Neuerungen durch Zahlungsverzugsgesetz Umfang Schadenersatz ABGB entgangener Gewinn nur bei groben Verschulden bei beids. uGeschäft § 349 UGB
53
Zurückbehaltungsrecht (§ 369 ff UGB)
Forderung aus beids. uGeschäft Forderung fällig Ausnahme: Notzurückbehaltungsrecht bewegliche Sachen und Wertpapieren ausgeschlossen bei Weisung des Dritten und Übernahme einer Verpflichtung Abwendung durch Sicherheitsleistung Wirkung
54
Kontokorrent §§ 355 ff UGB mindestens zwei Parteien; einer Unternehmer
Geschäftsverbindung Kontokorrentabrede insb Kontokorrentperiode (iZw 1 Jahr) nur kontokorrentfähige und kontokorrentzugehörige Forderungen Wirkung Verrechnung mit Ablauf der Kontokorrentperiode kausales Saldo ≠ Saldoanerkenntnis
55
Warenkauf - Begriff - Kaufvertrag, Werk- oder Tauschvertrag
über Ware (bewegliche körperliche Sache) oder Wertpapiere zumindest für eine Partei unternehmensbezogen
56
Warenkauf - Hinterlegungsrecht/Selbsthilfeverkauf -
bei Annahmeverzug (§ 1419 ABGB) Hinterlegung im öffentlichen Lagerhaus oder sonst sicheren Weise keine Erfüllungswirkung alternativ Selbsthilfeverkauf vorherige Androhung öffentliche Versteigerung/Freihandverkauf Erfüllungssurrogat (auf Rechnung des ersten Käufers)
57
Warenkauf - Mängelrüge -
beiders. uWarenkauf Ware muss abgeliefert sein Was ist zu rügen? Sachmängel Rechtsmängel? Schlechtlieferungen (§ 377 UGB) Anderslieferungen und Mengenabweichungen (§ 378 UGB) innerhalb welcher Frist? absenden genügt Rüge muss substantiiert sein
58
Warenkauf - Mängelrüge -
Entfall bei nicht-genehmigungsfähigen Aliudlieferungen Mangel zumindest grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen wenn nicht, nicht rechtzeitig bzw ordnungsgemäß gerügt Verlust von: Anspruch auf Gewährleistung Schadenersatz wegen Schadens nicht aber Mangelfolgeschäden und ex delicto Anfechtung wegen Irrtum über Mangelfreiheit
59
Kommissionär Waren oder Wertpapiere
im eigenen Namen und auf fremde Rechnung kauft oder verkauft Abgrenzung Makler Handelsvertreter Arten Verkaufskommission Einkaufskommission
60
Kommissionär Kommissionsvertrag 2 Rechtsverhältnisse zu unterscheiden
Kommittent – Kommissionär Kommissionär – Dritter (Ausführungsgeschäft) Unterkommission
61
Kommissionär - Pflichten -
Geschäft mit Sorgfalt eines ordentl Unternehmers führen Interessenwahrungspflicht Aufklärungspflicht Nennung des Dritten spätestens bei Ausführung Herausgabepflicht Weisungen des Kommittenten befolgen darf keine Vorschüsse/Kredite gewähren
62
Kommissionär - Haftung/Selbsteintritt -
für Verlust oder Beschädigung während oder infolge der Verwahrung Delkrederehaftung Haftung für Erfüllung des Ausführungsgeschäfts nur in besonderen Fällen Selbsteintritt nur wenn Ware einen Börse-/Marktpreis darf nicht Interessen des Kommittenten zuwiderlaufen ausdrücklich zu erklären
63
Kommissionär - Provisionsanspruch -
auch ohne vertragliche Vereinbarung Voraussetzungen Kommissionsvertrag muss bei Ausführung bestehen abgeschlossenes Geschäft muss ausgeführt sein Delkredereprovision zusätzlich Anspruch auf Aufwandersatz
64
Handelsvertreter - Begriff -
„Wer von einem anderen (iF „Unternehmer“ mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften (ausgenommen über beweg Sachen) in dessen Namen und auf dessen Rechnung betraut ist und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausübt “ anderer, Unternehmer ? selbstständig und gewerbsmäßig ? ständig betraut im fremden Namen und Rechnung Vermittlung und/oder Abschluss keine unbeweglichen Sachen
65
Handelsvertreter Handelsvertretervertrag Vertretungsbefugnis formfrei
Ausstellung einer schriftlichen Vertragsurkunde (§ 4 HVertrG) Vertretungsbefugnis grundsätzlich nur Vermittlung um abzuschließen bedarf es Bevollmächtigung idR eine Handlungsvollmacht
66
Handelsvertreter - Pflichten -
Bemühungspflicht Interessenswahrungspflicht Mitteilungspflicht Verschwiegenheitspflicht Herausgabepflicht Wettbewerbsverbot ?
67
Handelsvertreter - Provision -
Voraussetzungen: wirksamer Vermittlungsvertrag gebührt nur bei Zustandekommen des Geschäfts Kausalität der Tätigkeit des HV Verdienstlichkeit des HV Anspruch entsteht aber erst mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts sofern vom Unternehmer ausgeführt vom Unternehmer hätte ausgeführt werden sollen der Dritte ausführt
68
Handelsvertreter - Provision -
Provision ohne unmittelbarer Mitwirkung des HV (§ 8 Abs 3 HVertrG) Provision ohne jede Mitwirkung des HV (§ 8 Abs 4 HVertrG) nachvertraglicher Provisionsanspruch (§ 11 HVertrG)
69
Handelsvertreter - Ausgleichanspruch § 24 HVertrG-
Voraussetzungen: Beendigung des Vertragsverhältnisses Kundenzuführung oder Erweiterung bestehender Geschäftsverbindungen Unternehmer muss erhebliche Vorteile erwarten Billigkeit entsprechen Ausschlussgründe (Abs 3) grundsätzlich wenn HV kündigt oder vorzeitig löst Ausnahme: dem Unternehmer zurechenbare Gründe, Alter Krankheit, Gebrechlichkeit HV einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung setzt Vertragsübernahme
70
Handelsvertreter - Beendigung -
Fristablauf ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung bei wichtigen Grund Konkurs des Unternehmers
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.