Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Was kommt nach der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Was kommt nach der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie."—  Präsentation transkript:

1 Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Was kommt nach der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in deutsches Recht auf Länder und Kommunen zu ? Was kommt nach der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in deutsches Recht auf Länder und Kommunen zu ?

2 Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 EG- Umgebungslärmrichtlinie EG- Umgebungslärmrichtlinie EG- Luftqualitäts- rahmenrichtlinie EG- Luftqualitäts- rahmenrichtlinie BImSchG § 47a - § 47 m BImSchG § 47a - § 47 m BImSchG § 47 Abs. 1 und 2 BImSchG § 47 Abs. 1 und 2 xx. BImSchV 22. BImSchV

3 Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Einzuhaltende Fristen 30.06.2005 Meldung Bestand - 1. Stufe 18.07.2005Meldung Zuständige Behörden 30.07.2007Strategische Lärmkartierung - 1. Stufe 18.07.2008Aktionspläne - 1. Stufe 31.12.2008Meldung Bestand - 2. Stufe 30.06.2012Lärmkartierung - 2. Stufe 18.07.2013Aktionspläne - 2. Stufe

4 Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Lärmkartierung § 47 c BImSchG Lärmkartierung § 47 c BImSchG Haupt- Verkehrs- straßen Haupt- Eisenbahn- strecken Haupt- Verkehrs- flughäfen Ballungsräume > 3 Mio Kfz/a30 Tsd. Züge/a 50 Tsd. Flugbewegungen/a > 100 000 E

5 Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Ballungsräume Straßen- verkehr Schienen- verkehr Flug- verkehr Gewerbe Industrie Häfen

6 Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Was kommt auf die Länder und Kommunen zu ? Festlegung des Ballungsraumes Vereinbarung mit Gemeinden Klärung der Zuständigkeiten innerhalb der Länder Meldepflichten Fristen ! Finanzierung !!

7 Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen § 47 d BImSchG Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen § 47 d BImSchG Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkung bei Aufstellung und Überarbeitung Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkung bei Aufstellung und Überarbeitung Beteiligung der zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange Beteiligung der zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange Ggf. unter Hinzuziehung externer Moderatoren und Fachgutachter

8 Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Lärmminderungsplan (Aktionsplan) Lärmminderungsplan (Aktionsplan) Luftreinhalteplan Aktionsplan Luftreinhalteplan Aktionsplan Umsetzung von Maßnahmen aus Lärmminderungsplan Umsetzung von Maßnahmen aus Lärmminderungsplan Beteiligung der Öffentlichkeit Beteiligung der Öffentlichkeit Umsetzung von Maßnahmen aus Luftreinhalteplan Umsetzung von Maßnahmen aus Luftreinhalteplan Finanzierung


Herunterladen ppt "Hamburg, den 24.02.2005 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 420 Was kommt nach der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen