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Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 d Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) Informationen für die Beschäftigungsträger zur Planung 2018.

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 d Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) Informationen für die Beschäftigungsträger zur Planung 2018."—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 d Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) Informationen für die Beschäftigungsträger zur Planung 2018

2 Zielgruppe AGH - MAE 2017 wurden bzw. werden 62 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung mit insgesamt 724 Teilnehmerplätzen umgesetzt. Besondere Zielgruppen sind: erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) mit psychischen Beeinträchtigungen Kunden des Fallmanagements (mehrere Vermittlungshemmnisse) geflüchtete Menschen 2018 wird von einer annähernd gleichbleibenden Anzahl an Teilnehmerplätzen sowie gleicher Zielgruppen ausgegangen.

3 Handlungsstrategien Bei folgenden Handlungsstrategien ist eine Vermittlung in eine AGH-MAE möglich: Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen) Arbeits- und Sozialverhalten stärken Perspektiven verändern Individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen

4 Fachliche Informationen § 16 d SGB II
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nicht länger als 24 Monate in AGH zugewiesen werden. Im Rahmen des 9. Änderungsgesetzes SGB II ist im Hinblick auf die Ermöglichung von sozialer Teilhabe eine erneute Zuweisung nach Ablauf der 24 Monate für maximal weitere 12 Monate im 5 Jahreszeitraum möglich, wenn die Fördervoraussetzungen weiter vorliegen.

5 Fördervoraussetzungen
Um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, orientieren sich die Tätigkeiten an der Berliner Positivliste, Stand: 01. Dezember 2015 Bei Abweichungen holt das Jobcenter Berlin Pankow eine Stellungnahme der zuständigen Kammer (Handwerkskammer Berlin/IHK Berlin) bzw. des Fachverbandes für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V. ein. Arbeiten, die als bedenklich eingestuft werden, sind nicht förderfähig. Die Fachlichen Hinweise sowie die aktuelle Positivliste stehen auf der Homepage zur Verfügung.

6 Forst-, Garten- und Friedhofsarbeiten, (Ambrosia/ Erfassung)
Übersicht zu ermittelten Tätigkeitsbereichen im Jobcenter laut Positivliste Handwerk (Holz- und Metallbearbeitung, Farbgebung, Aufarbeitung von Fahrrädern, Textilgestaltung, Brillenrecycling u.Ä.) Forst-, Garten- und Friedhofsarbeiten, (Ambrosia/ Erfassung) Veranstaltungshelfer (Kinderbauerhof, kulturelle Einrichtungen, Sporthelfer, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen) Verkehrsschulen Annahme und Ausgabe diverser Spenden Betreuungsarbeiten im Kinder-, Senioren- und Obdachlosenbereich sowie in der Flüchtlings-/Integrationshilfe Die Maßnahmeumsetzungen im örtlichen Umfeld des Bezirkes Pankow sowie eine Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr sind wünschenswert. 

7 Förderkriterien und - voraussetzungen
Das Jobcenter hat Kriterien für AGH-Träger festgelegt. Diese sind zwingende Voraussetzung, um eine Trägerschaft von AGH-Projekten zu übernehmen. Die Kriterien können auf der Homepage des Jobcenters Berlin Pankow eingesehen werden. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein. Nähere Ausführungen zu diesen gesetzlichen Fördervoraussetzungen sind den Fachlichen Hinweisen zu AGH, Stand: Januar 2017 zu entnehmen.

8 Maßnahmekostenpauschale
Im Rahmen des 9. Änderungsgesetzes SGB II sind nunmehr neben den Personalkosten für einen notwendigen besonderen Anleitungsbedarf auch die erforderlichen Personalkosten für eine notwendige tätigkeitsbezogene Unterweisung oder für eine notwendige sozialpädagogische Betreuung erstattungsfähig.(die Zielgruppe weist zunehmend besonders schwerwiegende Vermittlungshemmnisse wie Sozialphobien, Suchtproblematiken, Probleme im Team- und Konfliktverhalten etc. auf) Die Maßnahmekostenpauschale (MKP) sollte grundsätzlich 250 € (bzw. 300 € bei Maßnahmen für Fallmanagement-Kunden) nicht überschreiten.

9 elektronische Maßnahmeabwicklung (eM@w)
Der Abgleich zu Einmündungen, Besetzungsständen, Abbrüchen sowie die Abrechnungsmodalitäten der Teilnehmer erfolgen ausschließlich über die elektronische Maßnahmeabwicklung Die elektronische Maßnahmeabwicklung ist durch die Träger sicherzustellen. Regelmäßig aktualisierte Informationen zu finden Sie unter (Institutionen  Bildungsanbieter  Träger von Maßnahmen Weitere Informationen  Maßnahmeabwicklung). Die Kosten für die Anwendung dieses Verfahrens können Ihnen auf Antrag im Rahmen der Maßnahmekostenpauschale erstattet werden.

10 Sonstiges AGH ist ein nachrangiges Eingliederungsinstrument, dennoch wird die Einmündung in den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt. Eine Vermittlung ab 15 Stunden wöchentlich ist möglich. Die Ablehnung der Teilnehmer ist nur nach Rücksprache mit dem Vermittler möglich. Platzreservierungen durch den Träger sind nicht gestattet, ebenfalls das Aktivieren ehemaliger Teilnehmer.

11 Antragstellung 2018 Beschäftigungsträger haben die Möglichkeit bis zum ihre Projektvorschläge als Kurzkonzept einzureichen. (maximal 2 Seiten) Hierfür steht der Vordruck „Kurzkonzept – AGH“ auf der Homepage des Jobcenters-Berlin-Pankow zum Download bereit. Die Kurzkonzepte sind mit dem Betreff: „Kurzkonzept AGH“ per an das Postfach zu senden.

12 Postalisch eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden
Postalisch eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden. Gleichfalls werden Konzeptionen, die nach dem Stichtag eingehen, nicht berücksichtigt. Die Projektvorschläge sind als Word-Dokument einzureichen. Auf die Umwandlung in das PDF-Format ist zu verzichten. Die Dateien können mit einem Schreibschutz belegt werden.

13 Projektauswahl Ein im Jobcenter Berlin-Pankow eingerichtetes Gremium aus den Vermittlungsbereichen entscheidet nach vorliegenden Bedarfen, Zielgruppen und unter Berücksichtigung kommunaler Handlungsfelder abschließend über die Umsetzung der eingereichten Maßnahmen nach Kategorien. A) Umsetzung erwünscht und möglich  B) Nachrückprojekte nach Umsetzung „A“ C) abgelehnte Projektkonzepte Bei Bewertung „A“ wird die Aufforderung zur Antragstellung rechtzeitig mitgeteilt. Die Umsetzung in Bezug auf Maßnahmedauer und Teilnehmerplätze wird nach Haushaltslage festgelegt.


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