Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Vincent Kurt Kruse Geändert vor über 6 Jahren
1
Kraft-Firmen-Tarif – Besonderheiten Nutzfahrzeuge/ SF-System
© Allianz 01/2014
2
Inhalt Fahrzeugarten und Besonderheiten bei den Nutz- fahrzeugen 1 Verwendungsarten der Fahrzeuge (mit praktischer Übung) 2 Gefahren- und Tarifmerkmale sowie die SF-Struktur in KH und Kasko bei Nutzfahrzeugen,Taxen, Miet- wagen und Omnibussen 3 Tarifierung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Sonderfahrzeugen 4 Risiken „Arbeitsmaschinen/Gabelstapler“ (mit Tari- fierung) 5 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
3
Inhalt Problematik von „Arbeitsmaschinen/Gabelstaplern“ und Abgrenzung, wann Versicherungsschutz in Kraft/ Pflichtversicherung oder in Betriebshaftpflicht gewährt wird 6 Besonderheiten, die es bei Wechselaufbauten zu beachten gilt 7 Risiken „Verkaufsfahrzeuge“ 8 Grundlagen des Personenbeförderungsgesetzes mit den Unterscheidungen entgeltliche und geschäfts- mäßige Beförderung 9 Unterschiedlichen Fahrzeuge zur Personenbeför- derung, Tarifierung anhand von Beispielen 10 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
4
Inhalt 11 12 Schadenrückstufungen bei Nutzfahrzeugen und SF-
Übertragungen zwischen Fahrzeuggruppen 11 Voraussetzungen und SF-Übertragung zwischen natürlichen Personen, fiktive SF-Berechnung des Dritten (beispielhaft) 12 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
5
Lernziele Besonderheiten bei den Nutzfahrzeugen kennen
Fahrzeug- und Verwendungsarten bestimmen können Einzelne Fahrzeuge tarifieren können Unterschied zwischen nicht öffentlichem Verkehr einerseits und faktisch öffentlichem/öffentlichem Verkehr andererseits kennen Abgrenzung, wann Versicherungsschutz in Kraft- oder Betriebshaftpflicht gewährt wird, kennen Grundsätzliches zur Personenbeförderung kennen © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
6
Lernziele Zur Personenbeförderung vorgesehene Fahrzeuge versicherungstechnisch unterscheiden und tarifieren können Besonderheiten bei der Tarifierung, die es bei Wechselaufbauten und -behältern zu beachten gilt, kennen Rückstufungen im Schadenfall kennen Möglichkeiten der SFR-Übertragung zwischen Fahr- zeugen und Personen kennen © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
7
Fahrzeugarten – Lkw (I)
Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
8
Fahrzeugarten – Lkw (II)
Lösung Lkw geschlossener Kasten < 3,5 t Lkw offener Kasten < 3,5 t Lkw > 3,5 t Plane und Spriegel © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
9
Fahrzeugarten – Lkw (III)
Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
10
Fahrzeugarten – Lkw (IV)
Lösung Lkw geschlossener Kasten mit Kühlaufbau > 3,5 t Lkw geschlossener Kasten > 3,5 t Lkw für Wechsel- aufbauten (Lafette) © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
11
Fahrzeugarten – Lkw (V)
Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
12
Fahrzeugarten – Lkw (VI)
Lösung Lkw Kipper Lkw Sonderaufbau Tankfahrzeug Autotransporter © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
13
Fahrzeugarten – Sattelzug/Anhänger (I)
Wie lautet ihre Bezeichnung? ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
14
Fahrzeugarten – Sattelzug/Anhänger (II)
Lösung Sattelzugmaschine mit Auflieger Anhänger Plane und Spriegel © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
15
Fahrzeugarten – Anhänger (I)
Wie lautet ihre Bezeichnung? ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
16
Fahrzeugarten – Anhänger (II)
Lösung Anhänger in Sonderausführung Anhänger für austauschbare Lastenträger (ATL) Anhänger/Auflieger Sonderaufbau Silo © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
17
Fahrzeugarten – Sonstige (I)
Wie lautet ihre Bezeichnung? ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
18
Fahrzeugarten – Sonstige (II)
Lösung Landwirtschaftliche Zugmaschine Wechselaufbauten Omnibus © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
19
Fahrzeugarten – Sonstige (III)
Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
20
Fahrzeugarten – Sonstige (IV)
Lösung Taxen/Mietwagen Selbstfahrer- vermietfahrzeuge Sonderaufbau- Betonmischer © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
21
Fahrzeugarten – Sonstige (V)
Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
22
Fahrzeugarten – Sonstige (VI)
Lösung Selbstfahrende Arbeits- maschine (Grader) Sonderaufbau- Hubarbeitsbühne Straßenreinigungs- fahrzeug-Kehrmaschine © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
23
Fahrzeugarten – Sonstige (VII)
Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
24
Fahrzeugarten – Sonstige (VIII)
Lösung Gabelstapler Teleskoparmstapler Mähdrescher © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
25
Wechselaufbauten (I) Wechselaufbau, Wechselbehälter, Container
Zur Güterbeförderung Auswechslung auf Zugfahrzeug/Lafette mechanisch möglich Lkw mit ? ? ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
26
Wechselaufbauten (II)
Wechselaufbau, Wechselbehälter, Container Zur Güterbeförderung Auswechslung auf Zugfahrzeug/Lafette mechanisch möglich Lkw mit Wechselaufbau Schiffscontainer Wechselbehälter © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
27
Verkaufsfahrzeuge Kfz und Anhänger zum Verkauf bzw. zur Ausstellung von Ware Sonder-Kfz/Verkaufsfahrzeug Sonder-Anhänger/Verkaufsfahrzeug Anhänger/Verkaufsfahrzeug Sonderanfertigungen Neupreis: abhängig von Ausführung bis weit über EUR Lkw-Werkverkehr bis zulässige Gesamtmasse < 3,5 t kW: Haftpflicht Gesamtneuwert: Teilkasko und Vollkasko ohne MwSt. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
28
Verkaufsfahrzeuge – Beispiel
Sonder-Kfz/Verkaufsfahrzeug Technische Daten: zulässige Gesamtmasse 3,4 t 110 kW 1.498 cm Neuwert EUR ohne MwSt. SF-Klasse beim Vor-VR SF 1 in KH und KF Deckungsumfang KH 100 Mio. EUR VK 500 EUR/TK 150 EUR SB ZW 1/4 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
29
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
Verzeichnis des Kraftfahrtbundesamtes (siehe: © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
30
Tarif- bzw. Fahrzeugmerkmale für Nutzfahrzeuge, Taxen, Mietwagen und Omnibusse
Lkw Zugmaschine Taxen/Mietwagen Busse Differenzierung nach zul. Gesamt- masse < > 3,5 t Regio-Kl. bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse Aufbauart Verwendungsart Stärke in kW Wirtschaftszweig kW Verwendungsart Regio-Kl. (KH/TK) bei landwirt- schaftlichen Zug- maschinen Typklasse Regionalisierung auf Zulassungs- bezirksebene Anzahl Plätze Gesamt-Neuwert Frontscheibe ein-/zweiteilig © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
31
Werkverkehr, Güterverkehr
Werkverkehr (Tarifmerkmal, keine gesetzliche Grundlage mehr) Eigene Ware für eigene Zwecke mit eigenen Fahrzeugen Güterverkehr Beförderung von Gütern aller Art gegen Entgelt für Dritte Bei doppelter Verwendungsmöglichkeit richtet sich der Beitrag nach dem höher einzuordnenden Risiko. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
32
Kfz-Haftpflicht für Arbeitsmaschinen und Gabelstapler
Seit unterliegen Hub- und Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit < 20 km/h nicht mehr der Versicherungs- pflicht nach §1 PflVG. Bis dahin galt die Befreiung nur bis 6 km/h. Hub- und Gabelstapler werden jetzt wie „selbstfahrende Arbeitsmaschinen“ behandelt. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
33
Öffentliche, faktisch öffentliche, nicht öffentliche Verkehrsflächen (I)
Autobahnen, Straßen, Plätze, Wege, Brücken, Durchgänge usw., auch wenn sie sich in privatem Eigentum befinden, jedoch von diesen die Allgemeinbenutzung geduldet wird. Faktisch öffentliche Verkehrsflächen Straßen, Wege, Plätze auf privatem (Firmen-)Gelände, soweit für jedermann offen, private Anfahrt zum Firmengelände, durch Abholer Firmengelände, sofern Lieferfirmen, Kunden oder Besucher ohne einen auf ihren Namen lautenden Passierschein Zutritt haben, auch wenn es sich um ein umzäuntes, nur durch Tore zugängliches und bewachtes Gelände handelt; in der Regel Baustellen. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
34
Öffentliche, faktisch öffentliche, nicht öffentliche Verkehrsflächen (II)
Zugang und Benutzung des Grundstücks nur durch Mitarbeiter oder Besucher mit auf ihren Namen ausgestellten Passierscheinen möglich. Parkplatz, der nur von konkret bekannten Mitarbeitern bestimmter Firmen befahren werden kann. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
35
Versicherungsschutz über Betriebshaftpflicht
Nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und nun auch Gabelstapler mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit können über die Betriebs- haftpflicht versichert werden. Haftungsnorm der BHV: Verschuldenshaftung Gabelstapler > 6 km/h können jedoch nach wie vor auch über Kraftfahrt versichert werden. Zum besseren Schutz für Kunden und mögliche Geschädigte sollte für Stapler immer Versicherungsschutz über Kraftfahrt angeboten werden Haftungsnorm Kfz-Versicherung: Gefährdungshaftung © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
36
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeuge
Haftung Deckung Art des Fahrzeugs zul. pflichtig vers. pflichtig Verschul- denshaft. §823 BGB Gefähr- dungshaft. §7 STVG HAFT KASKO 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitsmaschinen bis 20 km/h über 20 km/h nein nein ja ja nein ja BHV KH TV KF/TV Kraftfahrzeuge bis 6 km/h über 6-20 km/h über 20 km/h nein ja nein ja ja nein ja BHV KH TV KF Achtung! Gabelstapler (früher KFZ über 6-20 km/h) gelten jetzt als Arbeitsmaschinen! © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
37
Versicherungspflichtig sind
Zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Kfz Bei Einsatz auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen Kfz über 6 km/h einschließlich selbstfahrender Arbeits- maschinen und Gabelstapler über 20 km/h Bei Einsatz auf faktisch öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
38
Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Pkw Kraftomnibus Taxen Personen- mietwagen Selbstfahrer- vermietfahrzeug Pkw- Eigenverwen- dung Linienverkehr Gelegenheits- verkehr Hotelomnibus Werkomnibus Schulomnibus © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
39
Personenbeförderung mit Pkw
Taxen Mietwagen Selbstfahrer- vermietfahrzeug Pkw Eigenverwendung Fahrzeuge an behördlich ge- nehmigten Stellen Mit Fahrer Beförderungs- aufträge am Betriebssitz oder während der Fahrt Gewerbsmäßige Vermietung Mit Fahrer Keine Aufnahme von Beförderungs- aufträgen während der Fahrt (nur am Betriebssitz) Gewerbsmäßige Vermietung Ohne Fahrer Ohne Vermietung Derzeit Zeichnungsverbot SFR SFR Kein SFR SFR © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
40
Taxen – Beispiel Taxi mit Standort Leipzig Technische Daten:
Mercedes Benz 202 C 220 T Diesel HSN 0710 TSN 327 70 kW Baujahr 01/08, Kennz.: L-TX 3000 SF 10 in KH und VK lt. Vor-VR Deckungsumfang KH 100 Mio. EUR VK EUR/TK 150 EUR SB ZW 1/4 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
41
Mietwagen – Beispiel Mietwagen mit Fahrer Technische Daten:
Mercedes Benz 0708/447 600 SEL 290 kW Baujahr 2/05, Kennz.: B-AZ 5000 Zwei schadenfreie Jahre beim Vor-VR Deckungsumfang KH 100 Mio. EUR VK 300 EUR/TK 150 EUR SB ZW 1/12 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
42
Selbtfahrervermietfahrzeug – Beispiel
Pkw, der als Unfallersatzfahrzeug gegen Entgelt eingesetzt wird Technische Daten: Alfa Romeo 66 kW HSN 4000 TSN 398 VN sieben schadenfreie Jahre beim Vor-VR Zuschlag von 50% in KH und KF für Verwendung ist mit dem Gruppenleiter abgesprochen. Deckungsumfang KH 100 Mio. EUR VK 150 EUR SB ZW 1/1 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
43
Verwendungsmöglichkeiten bei Omnibussen
Linienverkehr Hotelbus Werkbus Schulbus Gelegenheits- verkehr Regelmäßige Verkehrs- verbindung nach Fahrplan Eigentümer/ Pächter des Hotels Nur Beförde- rung der Hotelgäste Besitz des Werkes bzw. der beauftrag- ten Firma Nur Beförde- rung der Belegschaft und deren Angehörige Beförderung von Schülern und deren Aufsichts- personal Omnibusse, die nicht dem Linienverkehr ange- schlossen sind, z.B. Ausflugs- fahrten für Fernziel- Reisen © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
44
SF-Klassen für Nutzfahrzeuge, Taxen, Mietwagen und Omnibusse
Beitragssatz KH Beitragssatz VK M 120% 130% 100% 100% 1/2 70% 85% 1 70% 80% 2 55% 70% 3 50% 65% 4 45% 60% 5 45% 55% 6 40% 50% 7 40% 50% 8 35% 45% 9 35% 45% 10 30% 40% © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
45
Rückstufungstabelle KH für Nutzfahrzeuge, Taxen, Mietwagen und Omnibusse
Ausgang SF 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4/+ Schäden 10 7 4 1/2 M 9 5 3 1/2 M 8 4 2 M 7 4 2 M 6 3 2 M 5 3 2 M 4 2 1/2 M M 3 2 1/2 M M 2 1/2 M M 1 M M M 1/2 M M M M M M M M M M M M © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
46
Rückstufungstabelle VK für Nutzfahrzeuge, Taxen, Mietwagen und Omnibusse
Ausgang SF 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4/+ Schäden 10 4 1/2 M M 9 3 1/2 M M 8 2 M M 7 2 M M 6 1 M M 5 1 M M 4 1/2 M M M 3 1/2 M M M 2 M M M 1 M M M 1/2 M M M M M M M M M M M M M © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
47
Wechsel von Pkw zu Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Ein Schaden Pkw bis versichert SF 12 1 KH-Schaden (reguliert) am Fahrzeugwechsel zum Lkw am Pkw SF 12 = Lkw 12 schadenfreie Jahre SF 10 schadenfreier und ununterbrochener Verlauf bis Rückstufung nach Staffel: SF SF 7 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
48
Fahrzeuggruppen gemäß Firmen Kraft Info
Obere Gruppe Mittlere Gruppe Untere Gruppe Kraftomnibusse Sonderfahrzeuge, außer Krankenwagen Fahrzeuge im gewerblichen Güter- verkehr außer Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse Personenmietwagen Taxen Güterkraftfahrzeuge im Werkverkehr, außer Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse Pkw, Krafträder, Roller, Quads, Trikes Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse Krankenwagen Wohnmobile © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
49
SFR-Übertragung – Fahrzeugwechsel
Obere Gruppe Voraussetzung innerhalb der gleichen Gruppe oder von einer höheren zu einer niedrigeren Gruppe Mittlere Gruppe Untere Gruppe Übertragung von oder auf ldw. Zugmaschine von einer anderen Fahrzeugart ist bei Allianz nicht möglich. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
50
SFR-Übertragung – Fahrzeugarten
© Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
51
SFR-Übertragung (I) Ist auch möglich bei Pkw Mietwagen Taxen
mit je 7-9 Plätzen auf Omnibus bis 20 Fahrgast- plätze © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
52
SFR-Übertragung (II) Wechsel zwischen den unterschiedlichen Staffeln
Entscheidend sind Anzahl der schadenfreien Jahre und Anzahl der Schäden im laufenden Jahr nicht die SF-Klasse in Prozent! © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
53
Übertragung der schadenfreien Zeit
Übertragungsmöglichkeiten Vom Vertrag eines SFR-berechtigten Dritten Im Rahmen einer Mitversicherungsnehmer- vereinbarung Betriebsübergabe Voraussetzung SFR-Abgebender erklärt seinen Verzicht. SFR-Anrechnung muss gerechtfertigt sein. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
54
SFR-Übertragung (Beispiele für KH)
Fall 1 Pkw 18 schadenfreie Kalenderjahre SF 18, 35% Lkw Werkverkehr 2 t zul. Gesamtmasse SF ? Fall 2 Lkw bis 2,5 t zul. GM 15 schadenfreie Kalenderjahre SF 10, 30% Pkw SF ? Fall 3 Pkw 4 schadenfreie Kalenderjahre SF 4, 60% Lkw Bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse SF ? © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
55
SFR-Übertragung (Beispiele für KH) – Lösung
Fall 1 Pkw 18 schadenfreie Kalenderjahre SF 18, 35% Lkw Werkverkehr 2 t zul. Gesamtmasse SF 10, 30% Fall 2 Lkw bis 2,5 t zul. GM 15 schadenfreie Kalenderjahre SF 10, 30% Pkw SF 15, 45% Fall 3 Pkw 4 schadenfreie Kalenderjahre SF 4, 60% Lkw Bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse SF 4, 45% © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
56
Einstufung bei Wiederinkraftsetzung
Unterbrechung Besonderheiten Schadenfreiheitsrabatt Fall 1 max. 1 Jahr mind. 6 Monate Versicherungsschutz rückt weiter Fall 2 max. 1 Jahr weniger als 6 Monate Versicherungsschutz wie vor Unterbrechung Fall 3 mehr als 1 Jahr, max. 7 Jahre keine wie vor Unterbrechung Fall 4 mehr als 7 Jahre keine Einstufung wie bei Ersteinstufung © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
57
Vertragsunterbrechung (Beispiele)
Beginn des Versicherungsschutzes diesen Jahres SF5 Schadenfrei in diesem Jahr Unterbrechung Wiederinkraftsetzungen Einstufung Fall 1 d. Jahres nächsten Jahres SF 6 Fall 2 d. Jahres nächsten Jahres SF 5 Fall 3 d. Jahres Jahre SF 5 Fall 4 d. Jahres Jahre SF 1/2 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
58
Versicherungsschutz während Außerbetriebsetzung
Ruheversicherung für bis zu 18 Monaten in KH/TK prämienfrei. Vollkasko reduziert sich auf Teilkaskoschutz. Kraftfahrt-Unfallversicherung und AutoPlus ruhen. Fahrzeug darf außerhalb Einstellraum oder umfriedetem Abstell- platz nicht gebraucht oder vorübergehend abgestellt werden. Alle vor Außerbetriebsetzung fälligen Beiträge müssen bezahlt werden. Bei Abwerbung ist auf evtl. vorhandene beitragsfreie Ruhe- versicherung zu achten. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
59
Beispiele: Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Landwirtschaftliche Zugmaschine (74 kW) beim Vor-VR 100% Beitragssatz 7 schadenfreie Jahre in KH und VK KH 100 Mio. EUR, VK 500 EUR/TK 150 EUR, ZW 1/1 Mähdrescher in gewerblichem Nebenbetrieb Neuwert EUR inkl. MwSt. KH 100 Mio. EUR, TK 150 EUR 5 schadenfreie Jahre, ZW 1/1 Universalgerät, Rübenernter Verwendung in landwirtschaftlicher Genossenschaft Neuwert EUR netto KH 100 Mio. EUR, VK 300 EUR/TK 150 EUR, ZW 1/1 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
60
Bitte über AMIS berechnen! (I)
Aufgabe 1 – Arbeitsmaschine Die Arbeitsmaschine hat am Tage der Erstzulassung einen Neuwert von EUR. Der Kunde wünscht neben der Haftpflichtversicherung (50 Mio. EUR) eine Teilkasko mit 150 SB bei jährlicher Zahlungsweise. Weiterhin wird der Einschluss von Schäden durch Lastenheben gewünscht. Aufgabe 2 – Bagger Technische Daten: Gesamtmasse: 6 t, 250 kW Höchstgeschwindigkeit: 35 km/h Neuwert: EUR Deckungsumfang: KH 50 Mio. VK: TK: SB Einschluss von Schäden durch Lastenheben Zahlungsweise 1/1 © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
61
Bitte über AMIS berechnen! (II)
Aufgabe 3 – Lkw offener Kasten mit Ladegerät Technische Daten: Serienwert : EUR Nutzlast: kg Zul. GM: t KW: Neupreis HTAB Ladekran 071: EUR Neupreis Absetzvorrichtung: EUR Zahlungsweise: 1/1 KH Mio. VK /TK 150 SB Da ein Fahrzeugwechsel erfolgt, kann der SFR des Vorfahrzeugs (Lkw 10 t Nutzlast) übernommen werden. Dieses war in KH mit 50 Mio. Deckung versichert und in SF 1 eingestuft. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
62
Fragen – Habe ich alles verstanden? (I)
1 Der SFR einer landw. Zugmaschine (7 schadenfreie Jahre) soll auf einen Lkw 2,8 t zul. GM im Werkverkehr übertragen werden? SFR-Übertragung ist möglich bis zu einer zul. GM bis 3,5 t. SFR-Übertragung ist nur möglich auf den Pkw des Landwirtes. SFR-Übertragung ist nur möglich, wenn das Ersatzfahrzeug bzw. weitere Fahrzeug auch eine landw. Zugmaschine ist. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
63
Antwort (I) 1 Der SFR einer landw. Zugmaschine (7 schadenfreie Jahre) soll auf einen Lkw 2,8 t zul. GM im Werkverkehr übertragen werden? SFR-Übertragung ist möglich bis zu einer zul. GM bis 3,5 t. SFR-Übertragung ist nur möglich auf den Pkw des Landwirtes. SFR-Übertragung ist nur möglich, wenn das Ersatzfahrzeug bzw. weitere Fahrzeug auch eine landw. Zugmaschine ist. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
64
Fragen – Habe ich alles verstanden? (II)
2 Der Kunde „Frachtführer“ beantragt die 6 schadenfreien Jahre seiner Sattelzugmaschine im Güterverkehr in KH und VK auf seinen neu ange- schafften Hummer H2 zu übertragen. Sie lehnen ab, weil SFR-Übertragung nur innerhalb der gleichen Klasse möglich. Sie stimmen zu, weil SFR-Übertragung in niedrigere Klassen möglich. Sie lehnen ab, weil SFR-Übertragungen auf Personenfahrzeug nicht möglich sind, und verweisen auf die AKB-NF. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
65
Antwort (II) 2 Der Kunde „Frachtführer“ beantragt die 6 schadenfreien Jahre seiner Sattelzugmaschine im Güterverkehr in KH und VK auf seinen neu ange- schafften Hummer H2 zu übertragen. Sie lehnen ab, weil SFR-Übertragung nur innerhalb der gleichen Klasse möglich. Sie stimmen zu, weil SFR-Übertragung in niedrigere Klassen möglich. Sie lehnen ab, weil SFR-Übertragungen auf Personenfahrzeug nicht möglich sind, und verweisen auf die AKB-NF. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
66
Fragen – Habe ich alles verstanden? (III)
3 Das Bestandsfahrzeug, ein Lkw 6,7 t zul. GM im Werkverkehr (KH 50 Mio., Teilkasko 150 SB, SF3; 7 schadenfreie Jahre) wird gewechselt. Neues Fahrzeug Lkw 11,8 t zul. GM, Deckungsumfang KH 100 Mio., Voll- kasko 500/150 SB. Welchen Beitragssatz in Kasko bieten Sie an? Vollkasko mit 50% (SF 7) Vollkasko mit 100% (Kl.0) Vollkasko mit 85% (SF ½) © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
67
Antwort (III) 3 Das Bestandsfahrzeug, ein Lkw 6,7 t zul. GM im Werkverkehr (KH 50 Mio., Teilkasko 150 SB, SF3; 7 schadenfreie Jahre) wird gewechselt. Neues Fahrzeug Lkw 11,8 t zul. GM, Deckungsumfang KH 100 Mio., Voll- kasko 500/150 SB. Welchen Beitragssatz in Kasko bieten Sie an? Vollkasko mit 50% (SF 7) Vollkasko mit 100% (Kl.0) Vollkasko mit 85% (SF ½) © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
68
Fragen – Habe ich alles verstanden? (IV)
Notieren Sie bei den folgenden Fragen die Buchstaben der zutreffenden Antwortalternative. Die Buchstabenfolge ergibt in der Reihenfolge der Fragen das Lösungswort. Aufgabe 1 Ein Frachtführer hat vier LKW-Züge zum alleinigen Transport von Waren eines Herstellers in Betrieb. Zu PR-Zwecken sind diese auch noch mit dem Logo des Herstellers bedruckt. Um welche Verwendungsart handelt es sich hierbei? S Werkverkehr P Gelegenheitsverkehr Q Güterverkehr R Linienverkehr © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
69
Fragen – Habe ich alles verstanden? (V)
Aufgabe 2 Auf einer Baustelle steht ein Kfz-Lkw mit einer Ladefläche von 14 m2, auf dem ein Radlader geladen ist. Um welche Fahrzeugart handelt es sich hierbei? I Pkw A Lkw bis 3,5 t zul. GM E Lkw über 3,5 t zul. GM U Zugmaschine/Sattelzugmaschine © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
70
Fragen – Habe ich alles verstanden? (VI)
Aufgabe 3 Ein Einzelunternehmer, der einen Führerschein Klasse C1 (früher Klasse 3) besitzt, transportiert eine komplette Wohnzimmereinrichtung inkl. Geld- schrank (Gewicht: kg) gegen Entgelt auf der Autobahn von Hamburg nach München. 3.1 Um welche Fahrzeugart handelt es sich hierbei? S Lkw über 7,5 t zul. GM T Arbeitsmaschine H Lkw bis 3,5 t zul. GM R Zugmaschine/Sattelzugmaschine © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
71
Fragen – Habe ich alles verstanden? (VII)
Aufgabe 3 Ein Einzelunternehmer, der einen Führerschein Klasse C1 (früher Klasse 3) besitzt, transportiert eine komplette Wohnzimmereinrichtung inkl. Geld- schrank (Gewicht: kg) gegen Entgelt auf der Autobahn von Hamburg nach München. 3.2 Um welche Verwendungsart handelt es sich hierbei? O Werkverkehr P Vermietung Q Gelegenheitsverkehr R Güterverkehr © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
72
Fragen – Habe ich alles verstanden? (VIII)
Aufgabe 4 Ein Zirkusunternehmer, dessen Zirkus in ganz Deutschland auftritt, kauft zur Ergänzung seines Fuhrparks ein Fahrzeug, das zum Ziehen eines An- hängers, auf den ein Raubtierkäfig montiert ist, geeignet ist. Das Fahrzeug hat keine eigene Ladefläche. 4.1 Um welche Fahrzeugart handelt es sich hierbei? E Pkw F Arbeitsmaschine G Zugmaschine/Sattelzugmaschine H Lkw © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
73
Fragen – Habe ich alles verstanden? (IX)
Aufgabe 4 Ein Zirkusunternehmer, dessen Zirkus in ganz Deutschland auftritt, kauft zur Ergänzung seines Fuhrparks ein Fahrzeug, das zum Ziehen eines An- hängers, auf den ein Raubtierkäfig montiert ist, geeignet ist. Das Fahrzeug hat keine eigene Ladefläche. 4.2 Um welche Verwendungsart handelt es sich hierbei? I Linienverkehr E Güterverkehr U Werkverkehr O Landwirtschaftlicher Verkehr © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
74
Fragen – Habe ich alles verstanden? (X)
Aufgabe 5 Ein Frankfurter Supermarkt, der im eigenen Fuhrpark über keinen Lkw verfügt, möchte einen Gabelstapler (Gewicht: kg) in eine andere Filiale transportieren. In einem kurzen Telefonat wird ein Transportunter- nehmen damit beauftragt. Was ist die richtige Verwendungsart des verwendeten Lkw? F Werkverkehr G Güterverkehr L Linienverkehr M Vermietung © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
75
Lösung – Habe ich alles verstanden (IV-X)?
Lösungswort 1 S 2 E 3.1 H 3.2 R 4.1 G 4.2 U 5 T © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
76
Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. © Allianz Deutschland AG
evita SPA-Kraft Modul 02
77
Disclaimer Die Präsentation ist urheberrechtlich geschützt.
Sie wurde ausschließlich zu Informations-, Schulungs- und Fortbildungszwecken erstellt und ist nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Jede sonstige Verwendung der Präsentation, sei es im Ganzen oder in Auszügen, insbesondere die Vervielfältigung und Weitergabe der Präsentation an Dritte, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz haben zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Die in der Präsentation enthaltenen Informationen, Auskünfte und Einschätzungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Publikation wieder. Die Präsentation soll einen Überblick über die angesprochenen Themen geben, sie berücksichtigt nicht die Umstände des konkreten Einzel- falls und kann daher die Prüfung eines solchen Einzelfalls nicht ersetzen. In Zweifelsfällen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner zur Verfügung. Die Präsentation wurde durch uns mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen keine Gewährleistung, Garantie oder sonstige Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen, Auskünfte und Einschätzungen. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, Auskünfte und Einschätzungen, die wir von Dritten übernommen haben. Diese haben wir in der Präsentation gekennzeichnet; wir haben sie nicht auf ihre Richtigkeit hin geprüft. © Allianz Deutschland AG evita SPA-Kraft Modul 02
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.