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BETRIEBSVEREINBARUNGEN DER ZUKUNFT –

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Präsentation zum Thema: "BETRIEBSVEREINBARUNGEN DER ZUKUNFT –"—  Präsentation transkript:

1 BETRIEBSVEREINBARUNGEN DER ZUKUNFT –
Beispiele und Entwicklungsnotwendigkeiten Dr. Manuela Maschke Arbeit und Gesellschaft 4.0 , Berlin

2 Was regeln Betriebe in der Praxis?
Archiv Bestand 2016: Dokumente in 11 Kategorien: Arbeitszeit:_ Konten, Lage, Dauer , Verteilung, Abbau von Überstunden, Vorrang betrieblicher Belange Technologie/Datenschutz: Rahmen, , Social Software Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausschließen, kontrollieren Protokollierungen Frühzeitig einbezogen werden Qualifizierung Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

3 Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

4 Handlungsfelder 4.0 für betriebliche Mitbestimmung
Digitale Medien CPS-Systeme Plattform-Ökonomie Big Data Intelligente Assistenz Digitale Vernetzung Mobil Arbeiten, vernetzte Kommunikation: Zeitsouveränität, Kompetenz, Social Software Ersatz von Tätigkeiten durch Technik: Beschäftigung sichern m2m und Mensch - Maschine: ArbeitsorganisationLeistungsver-dichtung Komplexe Roboter-Arbeit : Aus- u. Weiterbildung, GPS Arbeitszeit: Arbeitszeiterfassung und Überstundenabbau, Wahlarbeitszeiten, Kontenregelungen, Orts- und Zeitsouveränität Daten und Kommunikation: Leistungs- u. Verhaltenskontrolle, Datenschutz + Datensparsamkeit, Social Software, Protokolle Arbeitsorganisation: Zielvereinbarungen/Personalbemessung, Selbststeuerung, GPS/Lean, ergebnisorientierte Projektarbeit Innovationen: Ideenmanagement, KVP, Qualität Weiterbildung: Medienkompetenz, Fachbildung Arbeits- u. Gesundheitsschutz: Gefährdungsbeurteilung, Ergonomie, ArbeitsstättenVO, arbeitswiss. Erkenntnisse Beteiligung bei Arbeiten 4.0 heißt Mitbestimmung auf Augenhöhe: Ressourcen und Information Konzept mobiles Arbeiten Flexibilität in der Woche, Auftragsbezogen Konzept Lebensverlauf: flexibel im Leben Horten und Analyse von sehr großen Datenmengen: Datenschutz Neue Geschäftsmodelleneue Beschäftigungs-formen: Outsourcing Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

5 Arbeitszeit/Entgelt, Arbeitsbedingungen
Orts- und Zeitflexibles Arbeiten: Zeitsouveränität – Leistungsverdichtung - Entgrenzung durch mobile Endgeräte Flexible Arbeitszeiten: bessere Vereinbarkeit in der Woche, im Leben, Wahlarbeitszeit – kapazitätsorientiert auslasten auch Überstunden, Mehrarbeit - Ausdehnung der Arbeitszeit = Entgeltkürzung Arbeitsorganisation und Qualität: hohe Güte, effizient, ohne Verluste, vorausschauende Wartung, Fehleranalyse in Echtzeit menschengerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen als eigenständiges Ziel Vernetzte Produktion durch neue Software: Innovationen fördern, neue Geschäftsmodelle, Kundennähe – Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Beschäftigung sichern Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

6 Gestaltungsfelder in Betriebsvereinbarungen: z.B mobil arbeiten
Motive, Erwartungen, Wünsche Regulierung in Form von… Sichere und stabile IT, angemessene Infrastruktur Datenschutz und IKT-Rahmen, Umgang mit mobilen Endgeräten, Ausstattung + Organisation Reisezeiten anerkennen, Wegezeiten nutzen können, Mehrarbeit vermeiden, entlohnen/abbauen können AZ-Erfassung, Dienstreisen, Flexible Arbeitszeiten, Rufbereitschaft/Mehrarbeit, Kontenregelungen, Planbarkeit Stressabbau, Entlastung, Ergonomie Gefährdungsbeurteilung, Zeitpuffer schaffen, Nicht-Erreichbarkeit einrichten Freiwilligkeit, aber nicht Willkür, Präsenzkultur, Besprechungskultur Vereinbarkeit Beruf und Privatleben, Home Office, Gleitzeitregelung Selbstmanagement und -steuerung Zielvereinbarungen, Kompetenzentwicklung, MA-Gespräch, Führungskräfte-Verhalten Wahlmöglichkeit und Beteiligung MB-Rechte des BR, Befragung der AN, Konfliktlösung gelegentlich oder fest vereinbarte Wochentage außerhalb des Betriebes. Auch untertägig flexibel; Telearbeit als Sonderform. Bereitschaftsdienste, weitere definierte Tätigkeiten (zB Messe) keine mobile Arbeit Mobiles Arbeiten ist freiwillig Mehrarbeit wie bisher, Arbeitszeitgesetz, Datenschutz und Informationssicherheit sind einzuhalten. Keine Zuschläge für Spät- /Nachtarbeit ergonomische Gestaltung: Information und Beratung Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gestaltung: einvernehmlich und aufgabenbezogen, FK und AN Anwesenheit im Betrieb und Erreichbarkeit ab Lage von Arbeitszeit, Arbeitsort eigenverantwortlich im Rahmen der Absprachen mit FK. grundsätzliche Ablehnung der FK ist zu begründen, Einwände prüfen und Alternativen diskutieren. keine Einigung: Konfliktlösung durch Eskalationsweg mit BR Zwickmühle für BR: Individuelle Freiheit begrenzen zum Schutz Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

7 Telekom Handelsblatt 15.09.2016 Tarifvertrag Mobiles Arbeiten
Verdi und die Telekom haben sich auf den ersten Branchentarifvertrag für mobiles Arbeiten geeinigt. Ziel der Vereinbarungen soll es etwa sein, die Arbeitsqualität und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern. Welche Auswirkungen dieser Vertrag genau haben wird, steht noch nicht fest. Zunächst soll geprüft werden, für welche Abteilungen er infrage kommt. Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

8 Beispiel: Orts- und Zeitflexibles Arbeiten
gelegentlich oder fest vereinbarte Wochentage außerhalb des Betriebes. Auch untertägig verschiedene Arbeitsorte Mobiles Arbeiten ist freiwillig. Mehrarbeit wie bisher, Arbeitszeitgesetz, Datenschutz und Informationssicherheit einhalten. Keine Zuschläge für Spät-/Nachtarbeit Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung auch während mobiler Arbeit. Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gestaltung: einvernehmlich und aufgabenbezogen stimmen FK und AN Anwesenheit und Erreichbarkeit ab Lage von zeit und ort eigenverantwortlich im Rahmen der Absprachen mit FK. grundsätzliche Ablehnung der FK ist zu begründen, Einwände zu prüfen und Alternativen zu diskutieren. keine Einigung: Konfliktlösung durch Eskalationsweg Wiederkehrende Regelungsaspekte Arbeitszeit: Lage, Verteilung und Dauer, AZ-Erfassung, Reisezeiten anerkennen, Zeitausgleich ermöglichen, keine Mehrarbeit aufbauen, Nichterreichbarkeit ermöglichen Arbeitsort: überall (?) verschiedene Definitionen! Arbeitsorganisation: Abwesenheiten regeln, Präsenzkultur abbauen, Home Office ermöglichen, Kompetenz im Zeitmanagement verbessern, Umgang mit Privatnutzung regeln, Freiwilligkeit für FK und Beschäftigte, keine Willkür (Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen durchführen, Ergonomie berücksichtigen) vor allem in der Diskussion, eher selten geregelt Kompetenzentwicklung: Weiterbildung im Umgang mit Geräten Mitbestimmung des BR: nicht nur im Konflikt Beteiligung MA: Befragungen, Absprachen mit Führungskraft Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

9 Arbeitszeit/Entgelt, Arbeitsbedingungen
Orts- und Zeitflexibles Arbeiten: Zeitsouveränität – Leistungsverdichtung - Entgrenzung durch mobile Endgeräte Flexible Arbeitszeiten: bessere Vereinbarkeit in der Woche, im Leben, Wahlarbeitszeit – kapazitätsorientiert auslasten auch Überstunden, Mehrarbeit - Ausdehnung der Arbeitszeit = Entgeltkürzung? Arbeitsorganisation und Qualität: hohe Güte, effizient, ohne Verluste, vorausschauende Wartung, Fehleranalyse in Echtzeit menschengerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen als eigenständiges Ziel Vernetzte Produktion durch neue Software: Innovationen fördern, neue Geschäftsmodelle, Kundennähe – Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Beschäftigung sichern Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

10 Bsp.: Bündnis für Arbeit - Trumpf
Arbeitszeit: h/W. alle 2 Jahre festlegbar Arbeitszeitkorridor/Jahres- arbeitszeit -100/+200, Ankündigungsfrist 2 Tage Betr. AV: max. 2 h/W., 12,5 % Zuschuss, 4,25 % Zinsen 25 h/Jahr Weiterbildungsanspruch Langzeitkonto: max.1000 h Beschäftigungssicherung bis 2021 Bündnisstunden: 70 h/Jahr ohne Entgelt; Teilzeit angepasst (Quelle: Bild: Trumpf 2011) Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

11 Arbeitszeit/Entgelt, Arbeitsbedingungen
Orts- und Zeitflexibles Arbeiten: Zeitsouveränität – Leistungsverdichtung - Entgrenzung durch mobile Endgeräte Flexible Arbeitszeiten: bessere Vereinbarkeit in der Woche, im Leben, Wahlarbeitszeit – kapazitätsorientiert auslasten auch Überstunden, Mehrarbeit - Ausdehnung der Arbeitszeit = Entgeltkürzung? Arbeitsorganisation und Qualität: hohe Güte, effizient, ohne Verluste, vorausschauende Wartung, Fehleranalyse in Echtzeit menschengerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen als eigenständiges Ziel Vernetzte Produktion durch neue Software: Innovationen fördern, neue Geschäftsmodelle, Kundennähe – Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Beschäftigung sichern Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

12 Arbeitsorganisation mit mobilen Geräten
Pick by Light: Welches Material muss ich nehmen? Bewegung mittels Sensor automatisch erkannt, Reihenfolge der Entnahme ist vorgegeben Individuelle Arbeitsanweisungen am Touch-Screen, orientiert am Erfahrungs- und Qualifikationsstand der Benutzer Schichtplan und Personaleinsatzplanung mittels App Tracking von Gegenständen und Paketen Datenbrille - Google Glass in der Logistik Menschengerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen Computernutzung in d. Arbeitswelt: % aller AN Ausstattung mit mobilen Endgeräten: 54 % der Unternehmen mit > 10 AN Ausstattung mit mobilen Endgeräten: 91 % der Unternehmen mit > 250 AN (stat. Bund. 2012) 55 % aller Bürgerinnen und Bürger haben Smartphones (bitkom 2014) 87 % der 18-25jährigen sind ständig erreichbar; 28 % über alle Altersgruppen hinweg (TKK 2014) Home Office: 5 Mio. Erwerbstätige, 2,7 Mio./ 8 % abhängig beschäftigte AN (DIW 2014) Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

13 GPS Steuerungskreis Maschinenbau, 080220/192/2012
„Im [Steuerkreis GPS] werden: mitbestimmungsrelevante Themen geregelt, Meinungsverschiedenheiten/Konflikte geklärt, Projekte und Querschnittsthemen veranlasst bzw. freigegeben, Informationen ausgetauscht, auf die Einhaltung von Absprachen und Regelungen geachtet, bei Bedarf Unterarbeitskreise eingesetzt. […] Der Betriebsrat ist Mitglied im [Steuerkreis GPS] und entsendet ständige Mitglieder.“ theme.grid=174_8447 Die Konzepte zielen auf eine verschwendungsfreie Produktion, die im Rhythmus der Kundennachfrage funktioniert. Systeme und Methoden sollen im Idealfall so aufeinander abgestimmt sein, dass sie möglichst widerspruchsfrei und synchron aufeinander aufbauen. GPS sind keine fertigen Produktions- und Organisationssysteme, die im Unternehmen eingeführt und umgesetzt werden. Es handelt sich um eine neue Rationalisierungslogik, die mit definierten Methoden und Prinzipien einen Veränderungsprozess organisiert. Dies bedeutet für die Betriebs- und Personalräte: Sie sollen die Rahmenbedingungen eines Systems regeln, dessen Auswirkungen bei der Einführung nicht einmal dem Arbeitgeber vollständig bekannt sind. Dies erschwert die Anwendung klassischer Mitbestimmungsverfahren entsprechend § 90 BetrVG bzw. § 111 BetrVG. Denn die Konkretisierung der Veränderung ergibt sich erst aus der Anwendung der vereinbarten GPS-Methoden und kann nicht im Voraus beraten und – im schlimmsten Fall – per Sozialplan geregelt werden. Ziele und angewandten Methoden von GPS, um die Akteure auf die vereinbarte Zielstellung zu verpflichten und GPS von anderen Aktivitäten, wie z. B. kostenbasierten Restrukturierungen abzugrenzen. der Erhalt bzw. die Verbesserung der Qualität der Arbeitsbedingungen (QAB) als eigenständiges Ziel und systematischer Bestandteil des betrieblichen GPS. Qualifizierung und Beteiligung der Beschäftigten und Betriebsräte. Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor eventuellen Folgen: Abbau von Arbeitsplätzen, betriebsbedingte Kündigungen, Absicherung des Entgelts, Versetzungen, Erhalt der Qualifikationsanforderungen trotz Standardisierung, Zergliederung und Taktung von Arbeit. Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle: beispielsweise Erfassung und Visualisierung von Kennzahlen, qualifizierte Zeitmanagementmethoden als Basis für die Austaktung und die Personalbemessung sowie individuelle Freiräume von taktentkoppeltem Arbeiten schaffen bzw. erhalten. Regelungen zur Arbeitsgestaltung, die über reine Schutzregelungen zur Leistungskontrolle hinausreichen. Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

14 Qualität der Arbeitsbedingungen im Prozess Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, 080302/68/2010
„Die Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource dieser neuen Produktionskonzepte. Deshalb wird in diesem Veränderungsprozess großer Wert auf die Förderung, Qualifizierung und Beteiligung der Beschäftigten gelegt. Durch die Veränderungsprozesse sollen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nicht verschlechtert, sondern kontinuierlich in Richtung lern- und gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen verbessert werden.“ u.theme.grid=174_8443 Auszüge aus einer Betriebsvereinbarung Ganzheitliche Produktionssysteme Damit die Verbesserungsprozesse nicht zu einer kontinuierlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen und der Betriebsrat im Gegenzug nicht als „Bremser“ aller – aus Sicht des Managements – notwendigen Prozessverbesserungen auftritt, wurde im Rahmen eines Projektes mit Hilfe externer Sachverständiger ein gemeinsames Verfahren entwickelt. Mit einer freiwilligen Betriebsvereinbarung wurde geregelt, dass die Beschäftigten sowie die Qualität der Arbeitsbedingungen und deren Verbesserung zu einem festen Bestandteil der Kaizen-Workshops werden und durch jeden Workshop die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

15 Anforderungsvielfalt gewährleisten Maschinenbau, 080220/193/2011
„[…] Psychische Anforderungsvielfalt kann nur durch vollständige bzw. ganzheitliche Tätigkeiten erreicht werden. Tätigkeiten, die nur ausführende Operationen enthalten, werden als unvollständige Tätigkeiten bezeichnet. Zusätzlich zu den ausführenden Tätigkeiten muss mindestens eine andere Teiltätigkeit hinzukommen: Vor- und Nachbereiten oder Kontrollieren oder Organisieren. […] Zeitliche Anteile der anforderungsunterschiedlichen Tätigkeiten sollen in allen Arbeitssystemen gleichmäßig verteilt sein: Die Relation von Vormontage, Feinlogistik, Kommissionieren und Endmontage sollte möglichst gleich über die verschiedenen Arbeitssysteme (Kostenstellen) verteilt sein, damit die Voraussetzung für Anforderungsvielfalt im gesamten Montagesystem gegeben ist. Beispiel: Gleichverteilung von Endmontageplätzen auf Kostenstellen.“ e.grid=174_8448 Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

16 Agile Methoden: Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung, 060800/1/2011
„Die Teams entscheiden selbstständig über die Lage ihrer Scrum- Meetings, z. B. Daily Scrum. Teilzeitmodelle und familiäre Rahmenbedingungen werden dabei berücksichtigt bzw. dafür Lösungen gesucht. Der Scrum-Master der Teams stimmt mit den Teammitgliedern, die aufgrund einer speziellen Rolle mehreren Teams angehören, ihre Teilnahme mit den jeweiligen Teams ab.“ theme.grid=174_8450 Mit dem Abschluss der Betriebsvereinbarung versuchte der Betriebsrat, auf zwei Ebenen Nachteile zu verhindern: erstens Verschlechterungen, die sich aus der Übertragung von Lean-Prinzipien aus der Produktion auf die (Software-)Ent-wicklung ergeben; zweitens besonders die Auswirkungen von Scrum. Die Betriebsvereinbarung beschreibt daher sehr ausführlich die wesentlichen Kennzeichen von Scrum, die Tätigkeiten und Rollen. Das Unternehmen definierte im Jahr 2008 zunächst vier Kernelemente von Lean: Konzentration auf Wertschöpfung, Synchronisierung der Prozesse, Visualisierung/Transparenz sowie exzellente Prozesse und Erfolge. Im weiteren Einführungsprozess wurden die vier Kernelemente auf neun Punkte erweitert. Für den Bereich Softwareentwicklung wurden unter anderem folgende Leitsätze festgelegt: „Synchroner Takt aller Projekte in einem Programm. Standardprozess zur Softwareentwicklung, der auf agilen Methoden beruht. Nutzbare Software nach jedem Takt. Transparenz über Prozesse und Produktreife.“ Als Standardarbeitsmethode für die agile Softwareentwicklung wurde Scrum (→ Glossar) festgelegt. Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

17 E-Government: Öffentliche Verwaltung, 090300/293/2012
„Ziel dieser Rahmendienstvereinbarung ist es, flankierende Maßnahmen zu vereinbaren, um die Umsetzung von E- Government [bei der Kreisverwaltung] sozialverträglich zu gestalten. Der E-Government-Prozess, in dem Kommunikations-, Informations- und Bearbeitungsprozesse vereinfacht, effektiviert, bürgerfreundlich und kostengünstig gestaltet werden, soll einhergehen mit Maßnahmen zum Erhalt der Motivation und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten, zur Personal- und Qualifikationsentwicklung, zur Beschäftigungssicherung, zur sozialen Absicherung und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte.“ Dienstvereinbarungen über E-Government: government.pdf Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, mehr Bürgernähe, besserer Service und mehr Transparenz können durch den Einsatz von elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien gefördert werden – vorausgesetzt die Beschäftigten werden auf diesem Weg mitgenommen Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

18 Ergonomie, menschzentrierte Gestaltung Öffentliche Verwaltung, 090201/518/2012
„Bei Entwicklung neuer Softwaresysteme oder der Einführung von Softwaresystemen, die einen hohen Customizing-Aufwand mit vergleichbar hohen Aufwänden, Projektanforderungen und Gestaltungsoptionen beinhalten, werden eine ‚menschzentrierte Gestaltung‘ gemäß DIN EN ISO unter Mitwirkung der Beschäftigtenvertretung und eine Konformitätsprüfung im Nutzungskontext des für die Bildung zuständigen Ressorts durchgeführt.“ Dienstvereinbarungen über E-Government: government.pdf Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

19 Arbeitszeit/Entgelt, Arbeitsbedingungen
Orts- und Zeitflexibles Arbeiten: Zeitsouveränität – Leistungsverdichtung - Entgrenzung durch mobile Endgeräte Flexible Arbeitszeiten: bessere Vereinbarkeit in der Woche, im Leben, Wahlarbeitszeit – kapazitätsorientiert auslasten auch Überstunden, Mehrarbeit - Ausdehnung der Arbeitszeit = Entgeltkürzung? Arbeitsorganisation und Qualität: hohe Güte, effizient, ohne Verluste, vorausschauende Wartung, Fehleranalyse in Echtzeit menschengerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen als eigenständiges Ziel Vernetzte Produktion durch neue Software: Innovationen fördern, neue Geschäftsmodelle, Kundennähe – Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Beschäftigung sichern Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

20 Vernetzte Produktion „Um verdeckte Betriebsänderungen rechtzeitig erkennen zu können, ist es für Betriebsräte sinnvoll, auf Basis der vorliegenden Informationen des Arbeitgebers eigene alternative Planungsszenarien zu entwickeln. Bezogen auf digitale Konzepte, die Grundlage für die Umsetzung von »Industrie 4.0« sind, beinhaltet dies insbesondere eine eigene IT- Folgenabschätzung.“ Welche mittel- und langfristigen Möglichkeiten verbinden sich mit einer neuen Software? Welche Veränderungspotenziale beinhaltet das zusammen mit angekündigten oder bereits stattfindenden Umstrukturierungen im Betrieb? Peter Wedde in: Industrie 4.0 IGBCE 2015 Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

21 Vernetzte Produktion „…Verdeutlicht eine IT-Folgenabschätzung, dass bestimmte Betriebsänderungen wahrscheinlich sind und bestreitet der Arbeitgeber, dass diese gewollt sind, eröffnet sich Betriebsräten ein Ansatzpunkt dafür, ihn beim Wort zu nehmen und entsprechende Festlegungen in Betriebsvereinbarungen zu IT- Systemen oder in anderen kollektivrechtlichen Vereinbarungen zu fordern. Weigert sich der Arbeitgeber, entsprechende Festlegungen zu treffen, kann dies ein Indiz dafür sein, dass doch mehr geplant ist, als zugegeben wird.“ Peter Wedde in: Industrie 4.0 IGBCE 2015 Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

22 Social Media in der Arbeitswelt
Mehrarbeit und hoher Termin- und Leistungsdruck; anstatt zu ersetzen, kommt Social Media meist hinzu ständige Unterbrechungen während der Arbeitszeit und Anforderungen an Multitasking Entgrenzung der Arbeitszeiten, permanente Erreichbarkeit Grenzen zwischen Erwerbsarbeit und anderen Lebensbereichen verschwinden kleinteilige Zerlegung von Tätigkeiten auf mehrere Personen; Aufgaben können leichter an eine anonyme Masse von Crowd Workern („Klickarbeitern“) im Internet ausgelagert werden Leistungs- und Verhaltenskontrolle; unbemerkt können Daten über das Nutzerverhalten aufgezeichnet werden die Belegschaft in Nutzer und Nichtnutzer von Social Media spalten. „Digital Divide“. …weit mehr als nur ein Technikthema: Soziale Netzwerke „ein Baustein der grundlegenden Veränderungen von Erwerbsarbeit … von jedem Einzelnen mehr Selbstdisziplin, Flexibilität und Transparenz erwartet werden.“ (Carstensen 2016, transkript) Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

23 DGB-Index Gute Arbeit 2016 Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

24 Wachsende Arbeitsbelastung: Datenverarbeitung u
Wachsende Arbeitsbelastung: Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung, /1/2011 50 % der Beschäftigten gaben eine weiter steigende Arbeitsbelastung an. Der BR regelt in einer eigenständigen Betriebsvereinbarung. Ein paritätischer Lenkungsausschuss analysiert regelmäßig die Arbeitsbelastung. „Die Grundlage hierfür bilden folgende Fragen; die Befragung findet zwei Mal pro Kalenderjahr statt […] In den letzten sechs Monaten ist meine Arbeit mehr geworden. In den letzten sechs Monaten gab es für mich Situationen in der Arbeit, in denen ich mich an der Grenze meiner Belastbarkeit fühlte. Diejenigen, die mir am nächsten stehen, sagen, dass ich mich für meinen Beruf zu sehr aufopfere. Der Bericht zur Bewertung der Situation hinsichtlich der Arbeitsbelastung ist sechs Wochen nach Abschluss der Befragung vorzulegen und betriebsöffentlich bekannt zu machen.“ rid=174_8450 Rationalisierungsschutz, Beschäftigungssicherung 2020: Hafen, Stadtwerke, Daimler, Airbus Mitbestimmung im Prozess Arbeitswelten 4.0: DB AG Entwurf Rahmenvereinbarung 4.0-Projekte: Airbus Mitarbeiter binden durch lebensphasenorientierte Personalpolitik: Hellmann Worldwide Logistics Umgang mit Social Media/Social Software Zentral: Rechtzeitige und umfassende Information und Einbindung des BR, Qualifizierung für Beschäftigte Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

25 Weitere Regulierungsfelder aktuell
- Rationalisierungsschutz, Beschäftigungssicherung 2020: Hafen, Stadtwerke, Daimler, Airbus - Mitbestimmung im Prozess Arbeitswelten 4.0: DB AG - Entwurf Rahmenvereinbarung 4.0-Projekte: Airbus - Mitarbeiter binden durch lebensphasenorientierte Personalpolitik: Hellmann Worldwide Logistics - Umgang mit Social Media/Social Software Zentral: Rechtzeitige und umfassende Information und Einbindung des BR, Qualifizierung für Beschäftigte Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

26 Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©
Rationalisierungsschutz, Beschäftigungssicherung 2020: Hafen, Stadtwerke, Daimler, Airbus Mitbestimmung im Prozess Arbeitswelten 4.0: DB AG Entwurf Rahmenvereinbarung 4.0-Projekte: Airbus Mitarbeiter binden durch lebensphasenorientierte Personalpolitik: Hellmann Worldwide Logistics Umgang mit Social Media/Social Software Zentral: Rechtzeitige und umfassende Information und Einbindung des BR, Qualifizierung für Beschäftigte Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

27 Wie arbeiten Betriebs- und Personalräte morgen?
Fachtagung SOCIAL MEDIA IN DER INTERNEN ZUSAMMENARBEIT Projekt-Blog aus dem Forschungsprojekt "Arbeit 2.0. Neue Anforderungen an Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen im Umgang mit Social Media“ SOCIAL-MEDIA-GUIDELINES Greve/Wedde: Analyse und Handlungsempfehlungen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen Personalarbeit 4.0? Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

28 Entwicklungsfelder und weisse Flecken
Agile Mitbestimmung? Experimentieren und Learning by doing Mehr direkte Beteiligung von Beschäftigten Schnelle Mitbestimmungsverfahren heißt nicht Abschaffung der MB! Weisse Flecken: Wo brauchen wir neue Rechte? Wie gelingt die Stärkung der Tarifpolitik? Was ist der Betriebsrat/Personalrat 4.0? Chancen: neue Betriebsräte - neuer Typus von Betriebsräten Mehr Freiheit, mehr Flexibilität und Überforderung Echte Beteiligung oder symbolische Politik? Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitszeitverlängerung ist Entgeltkürzung Ansatzpunkte Grundlage des Betriebsrates stärken für die Arbeit auf Augenhöhe mittels Ressourcen: Kompetente Personen, Zeit, Geld und Qualifizierung. Faire Arbeitsbedingungen für heterogene Belegschaften, arbeitnehmerähnliche Personen einbeziehen sowie Soloselbstständige. Mitbestimmungsrechte stärken bei Schlüsselthemen wie Technikeinsatz, Qualifizierung, Beschäftigungssicherung, Arbeitsorganisation, Personalbemessung, Zielvereinbarungen sowie bei Auslagerung, im Daten- und Gesundheitsschutz. Mehr Selbstbestimmung durch Wahlmöglichkeiten Flucht aus der (Unternehmens)Mitbestimmung verhindern. Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

29 ARBEITEN 4.0 – NEUE SPIELRÄUME?
„Flexibilitätskompromisse“: Spielräume für wen? Spielräume für was? Arbeitszeit/Entgelt – Arbeitsbedingungen – Beschäftigungssicherung …Arbeitszeitgesetz, … Kürzere Ruhezeiten, Verdichtung/Beschleunigung, Öffnungsklauseln Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

30 Die Kette ist nur so stark wie sein schwächstes Glied.
Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©

31 PRAXISWISSEN BETRIEBSVEREINBARUNGEN
Herzlichen Dank! Manuela boeckler.de/betriebsvereinbarungen Dr. Manuela Maschke - Arbeit und Mitbestimmung, Hans-Böckler-Stiftung©


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