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Veröffentlicht von:Meike Pfaff Geändert vor über 7 Jahren
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Thema Asyl & Grundversorgung
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● Begriffsklärung, aktuelle Daten und Fakten ● Asylverfahren in Österreich ● Grundversorgungssystem in NÖ ● Angebote für Flüchtlinge in NÖ
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Begriffsklärung, aktuelle Daten und Fakten
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Weltweit 59,5 Millionen auf der Flucht, davon 38,2 Millionen Binnenflüchtlinge → Syrien 3,88 Mio, Afghanistan 2,59 Mio, Somalia 1,1 Mio Top-Flüchtlingsaufnahmeländer Libanon 1,15 Mio Flüchtlinge Türkei 1,59 Mio Flüchtlinge Pakistan 1,51 Mio Flüchtlinge
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ca. 70.000 Anträge für 2015 in Ö erwartet, entspricht 0,8% der Gesamtbevölkerung → Top-Nationen: Syrien, Afghanistan, Irak bis August 2015: 46.133 Personen; 77,5% Männer in Niederösterreich (Stand Oktober 2015): ca. 7100 AsylwerberInnen
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Definition Flüchtling gemäß Genfer Flüchtlingskonvention Flüchtling ist jede Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht annehmen will“.
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Asylverfahren in Österreich
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● (illegale) Einreise nach Österreich ● Asylantrag ● Prüfung Zuständigkeit Österreich (= Zulassungsverfahren) ● Prüfung Asylgründe (= inhaltliches Verfahren) ● ggf. Beschwerdeverfahren ● ggf. höchstgerichtliche Verfahren ● ggf. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
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AsylwerberIn: während des gesamten Asylverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung; kein Arbeitsmarktzugang, nur Grundversorgung (kein BMS, FBH, KBG-Anspruch)
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AsylberechtigteR/anerkannter Flüchtling: Personen, denen in 1. oder 2. Instanz Asyl gewährt wurde ÖsterreicherInnen gleichgestellt (exkl. Wahlrecht) Arbeitsmarktzugang, Sozialleistungen
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Ausschlusskritierien für Asyl (trotz Vorliegen der Kriterien): ● Innerstaatliche Fluchtalternative (z.B.Pakistan) ● Kriegsverbrechen oder schweres Verbrechen in der Heimat ● Gefahr für die Sicherheit der Republik Österreich die K
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Aberkennung von Asyl ● Verurteilung wegen schwerwiegenden Verbrechen in Österreich ● Fluchtauslösende Umstände fallen weg → Aberkennungsverfahren nicht möglich nach 5 Jahren (außer Straffälligkeit), Rechtsmittel
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Beendigung von Asyl ● Annehmen anderer Staatsbürgerschaft ● Freiwillige Rückkehr in Herkunftsstaat
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Subsidiär SchutzberechtigteR: keine Asylgründe aber trotzdem Gefahr im Heimatland bzw. z.B. keine Behandlungsmöglichkeit schwerer Krankheiten Schutz, solange Gefahr gegeben ist ● befristet auf 1Jahr, Verlängerung möglich ● keine Gleichstellung mit ÖsterreicherInnen ● Arbeitsmarktzugang ● eingeschränkte Sozialleistungen
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Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen „Bleiberecht“: negativer Ausgang des Asylverfahrens, aber ● hoher Grad an Integration ● gute Deutschkenntnisse (A2) ● Selbsterhaltungsfähigkeit ● lange Aufenthaltsdauer
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Duldung: keine Asylgründe aber Abschiebung aus verschiedenen Gründen nicht durchführbar (keine Heimreisedokumente, gesundheitliche Situation,..)
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Rechtsberatung ● gesetzlich beigestellte Rechtsberatung ARGE (Diakonie und Volkshilfe Oberösterreich) Verein Menschenrechte ● Diverse NGOs: Asyl in Not, Deserteurs- und Flüchtlingsberatung ● Privatanwälte (insbesondere Netzwerk Asylanwalt)
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Familienzusammenführung ● bei anerkannten Flüchtlingen sofort möglich (Ehepartner und minderjährige Kinder) ● bei subsidiär Schutzberechtigen nach der ersten Verlängerung ● Antragstellung bei österr. Botschaft bzw. Konsulat, Einreise mit Visum und Asylantragsstellung in Ö ● Beratung durch ÖRK
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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) ● gleiches Asylverfahren, spezielle Fluchtgründe: Kindersoldaten, Zwangsverheiratung ● häufig Altersfeststellung (Röntgen, ärztliche Untersuchung) ● rechtliche Vertretung in NÖ durch Diakonie und Verein Menschenleben ● Familienzusammenführung möglich (Eltern, minderjährige Geschwister)
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Resettlement-Programm ● derzeit einzige Möglichkeit legaler Einreise ● dauerhafte Neuansiedlung im Aufnahmeland ● besonders schutzwürdige Personengruppen (Traumatisierte, Kranke, Alleinstehende Frauen und Mädchen,...) ● Einreise über UNHCR, direkte Asylgewährung ● Österreich-Kontingent derzeit 1500 Personen
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Grundversorgungssystem in NÖ
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● seit 2004 in ganz Ö ● Kostenaufteilung 60:40 (Bund-Länder) ● NÖ 20% aller Grundversorgten ● Landesgesetz zur Umsetzung der Grundversorgungsvereinbarung ● Betreuung durch Caritas und Diakonie
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Zielgruppe der GV (Grundversorgung) ● AsylwerberInnen ● Subsidiär Schutzberechtigte (bis zur Erwerbstätigkeit) ● Anerkannte Flüchtlinge bis max. 4 Mo nach Asylgewährung ● Nicht abschiebbare Fremde (z.B. Geduldete)
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Leistungen der Grundversorgung ● Unterkunft und Verpflegung ● Krankenversicherung (NÖGKK) ● Bekleidungshilfe (max.150€ jährlich) ● Schul- und Kindergartenbedarf (200€ pro Schuljahr) ● Fahrtkosten zu behördlichen Ladungen und Arztterminen ● Freizeitgeld (max.10€ monatlich)
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Formen der Unterbringung: ● Organisierte Unterbringung: Privatpersonen, NGOs → Vertrag mit Land NÖ ● Private Unterbringung: Privatpersonen → Mietvertrag mit AsylwerberIn
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Organisierte Unterbringung: ● Quartiergeber erhält max. 19€ Person/Tag ● Vollversorgung: ● Unterkunft, 3 Mal täglich Verpflegung, 40€ Taschengeld ● Selbstversorgung ● Unterkunft, Verpflegungsgeld 5,50€ Person/Tag
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Private Unterbringung Grundversorgungsleistungen werden direkt an AsylwerberInnen bezahlt ● Alleinstehende: ● Mietzuschuss 120€ (max. Miethöhe 200€) ● Verpflegungsgeld 200€
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● Familien: ● Mietzuschuss 240€ (max. Miethöhe 400€) ● Verpflegungsgeld 200€ pro Erwachsenem ● 90€ pro Kind → Bekleidungshilfe, Schulbedarf werden bar ausbezahlt
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Unterschied Grundversorgung (GV)- Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ● Alleinstehende, erwachsene Person: 320€ (GV) vs. 827,20€ (BMS) ● Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) 820€ (GV) vs. 1622,54€ (BMS exkl. Familienbeihilfe)
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Unterbringung Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge ● in kleinen Wohngemeinschaften ● 24/7 Betreuung, päd. geschultes Personal ● nur Taschengeld ● Quartiergeber erhalten tgl.40€-80€ (Vergleich Unterbringung JWF ab 120€)
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Wichtige Regelungen: ● Quartierwechsel bzw. Bundeslandwechsel nur durch Zustimmung Land NÖ ● kein Anspruch auf bestimmte Wohnform ● Unterbringung in Einrichtung für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf bzw. Frauenhaus möglich ● Anwesenheitspflicht, sonst Abmeldung ● Entlassung möglich
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Arbeitsmöglichkeiten Grundsätzlich kein freier Zugang zum Arbeitsmarkt, erlaubt sind - selbstständige Tätigkeit - gemeinnützige Arbeit bei Gemeinden (3-5€/h) - Hilfsdienste im Quartier Saisonarbeit, Erntehilfe nur mit Beschäftigungsbewilligung über AMS Lehre (bis 25a) nur in Mangelberufen
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Deutschkurse ● kein Deutschkursangebot vorgesehen ● nur durch Unterstützung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen möglich ● Freizeitgeld max. 10€ pro Monat für Kursmaterial, Fahrtkosten etc
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Angebote für AsylwerberInnen und Flüchtlinge in Niederösterreich
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Diakonie Flüchtlingsdienst in Niederösterreich ● Mobile Flüchtlingsbetreuung (St. Pölten, Amstetten) ● Integrations- und Bildungszentrum (St. Pölten, Amstetten, Gmünd) ● Jefira- Interkulturelles Psychotherapiezentrum ● Wohnberatung Niederösterreich ● WoB- Grundversorgungswohnungen
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Mobile Flüchtlingsbetreuung NÖWE ● Auftraggeber Land NÖ ● Zielgruppe: Personen in Grundversorgung ● ca. 30 MitarbeiterInnen ● Betreuungsschlüssel 1:140
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Angebot: ● Mobile Flüchtlingsbetreuung in den Quartieren ca. 3500 Personen in 150 Quartieren Sozialberatung, 14 tägige Besuche in 2er Teams ● Beratung im Büro für Privat wohnhafte AsylwerberInnen MO und DO 09:00-13:00, DI 12:00-16:00
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● dolmetschunterstützte, psychosoziale Beratung ● Information zum Asylverfahren ● Vermittlung zur Rechtsberatung ● Kontakte zu Gemeinden, Behörden, Schulen ● Vermittlung zwischen Land, QuartiergeberInnen und KlientInnen ● Unterstützung medizinische Versorgung ● Unterstützung bei Alltagsproblemen
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● Auszahlung Geldleistungen (Freizeitgeld, Bekleidungs- und Schulhilfen, Fahrtkosten) ● Unterstützung in der Freizeitgestaltung ● Vermittlung ehrenamtlicher Angebote ● Nach Anerkennung: – Perspektivenabklärung – Information – Unterstützung Wohnungssuche
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Zuständige MitarbeiterInnen Simon Bubetz 0664 88302337, simon.bubetz@diakonie.atsimon.bubetz@diakonie.at Anna Stumvoll 0664 88302330, anna.stumvoll@diakonie.atanna.stumvoll@diakonie.at
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Integrations- und Bildungszentrum Diakonie St. Pölten und Amstetten - Sozialberatung - Deutschkurse (ÖSD) - Integrationswohnungen - Information und Hilfestellung zur Integration in den Arbeitsmarkt
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Jefira ● traumaspezifische, dometschergestützte Psychotherapie ● unabhängig vom Status ● für Erwachsene, spezielle Angebote für Frauen ● sehr große Nachfrage, lange Wartezeiten
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Wohnberatung: Vermittlung von Wohnraum an AsylwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge WoB Grundversorgungsquartiere: organisierte Unterkünfte im Rahmen der NÖ Grundversorgung
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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