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Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Grüezi Die folgende Präsentation gibt Ihnen Informationen zum Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2. Wir freuen uns,

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Präsentation zum Thema: "Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Grüezi Die folgende Präsentation gibt Ihnen Informationen zum Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2. Wir freuen uns,"—  Präsentation transkript:

1 Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Grüezi Die folgende Präsentation gibt Ihnen Informationen zum Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2. Wir freuen uns, wenn Sie die Präsentation weiterzeigen. Sie können einzelne Seiten auch weglassen (löschen), dürfen aber aus urheber- rechtlichen Gründen keine Daten verändern. Viel Erfolg bei Ihrem Vortrag wünscht Ihnen die Finanzdirektion des Kantons Zug Jede Zugerin eine Botschafterin Jeder Zuger ein Botschafter

2 Entlastungsprogramm 2015–2018 Paket 2, Gesetzesänderungen Volksabstimmung vom 27. November 2016 Finanzdirektion des Kantons Zug FD FDS 4.2 / 39.6 / 86525

3 Rote Zahlen  Kanton Zug schreibt seit 2013 rote Zahlen  Ohne Reaktion bald dreistellige Millionenverluste  In wenigen Jahren sind Reserven aufgebraucht  Gründe:  Stagnierende Steuereinnahmen  Sinkende Beiträge der Nationalbank  Immer mehr durch Kanton zu erbringende Leistungen  Steigende Beiträge in nationalen Finanzausgleich (NFA) Seite 3Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

4 Seite 4 Angespannte Finanzlage Laufende Rechnung

5 Finanzdirektion, 6. Oktober 2016Seite 5 EP-Massnahmen: Zwei Pakete

6 Gemeinsame Lösung  Paket 2 = Teil eines Ganzen, zusammen mit den vom Regierungsrat bereits umgesetzten Massnahmen  Nur alle Massnahmen in ihrer Gesamtheit garantieren einen solidarischen Beitrag aller  Massnahmen wurden wohl überlegt, mit Umsicht gewählt und breit diskutiert  Alle sind von der einen oder anderen Massnahme betroffen. Hinweis auf Ausgewogenheit!  Keine Ablehnung des Ganzen wegen einzelner Massnahmen Seite 6Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

7 Solidaritätsprinzip  Regierungsrat hat 2015 ein breit abgestütztes Programm mit rund 230 Sparmassnahmen erarbeitet  Ziel: Entlastung der Staatsrechnung um 80 bis 100 Millionen Franken  Basis des Entlastungsprogramms 2015–2018 ist das Prinzip der Solidarität:  Personal der kantonalen Verwaltung  11 Zuger Gemeinden  Partnerorganisationen  Zuger Bevölkerung  Alle Bereiche sind betroffen Seite 7Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

8 Seite 8 EP-Massnahmen nach Art

9 Verwaltungsthemen: Entlastung in Millionen Finanzdirektion, 6. Oktober 2016Seite 9

10 Unsere Verantwortung  Nicht über die Verhältnisse leben  Sparpaket nötig, um Finanzen ins Lot zu bringen  Ausgaben im Griff haben  Sich nicht aus der Verantwortung stehlen und Schulden den nächsten Generationen aufbürden  Nötiges muss vom Wünschbaren getrennt werden  Entlastung in Bereichen, in denen der Kanton Zug grosszügiger ist als andere Kantone oder Bund Seite 10Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

11 Folgen eines «Nein»  Bei Ablehnung des Pakets 2 müssen 40 Millionen Franken anderweitig kompensiert werden.  Ein «Nein» an der Urne führt in den nächsten Jahren zu noch grösseren Defiziten in der Kasse.  Folgen daraus wären zusätzliche Sparmassnahmen und/oder Steuererhöhungen. Neue Massnahmen wären eventuell noch schmerzhafter. Seite 11Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

12 Ausblick auf Finanzen 2019  Entlastungsprogramm 2015–2018 = wichtiger Grundstein, um Staatsfinanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen  Trotz EP weiterhin rote Zahlen  Deshalb: Projekt «Finanzen 2019»  Ziel: Entlastung des Staatshaushalts um weitere 100 Millionen Franken jährlich (bzw. 140 Millionen Franken bei einem «Nein» an der Urne)  Systematische Prüfung aller Aufgaben Erwägung von Steuererhöhungen Seite 12Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

13 Kommunikation  Infoveranstaltung Zug/BaarMontag, 24. Oktober 2016 Baar, Aula Sternmatt II19.30-21.00 Uhr  Infoveranstaltung EnnetseeDienstag, 25. Oktober 2016 Cham, Lorzensaal19.30-21.00 Uhr  Infoveranstaltung BerggemeindenMittwoch, 26. Oktober 2016 Unterägeri, Ägerihalle19.30-21.00 Uhr  Teilnehmende: Landammann und Finanzdirektor Heinz Tännler Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel Vertreterinnen und Vertreter des Pro- und des Kontra-Komitees Moderatorin Radka Laubacher Seite 13Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

14 Seite 14

15 Personalmassnahmen bis ins Jahr 2018  Verzicht Druck Weiterbildungsbroschüre4'000  Reduktion Beiträge Personalanlässe150'000  Verzicht auf REKA-Checks390'000  Reduktion Overhead420'000  Kürzung bezahlter Studienurlaube700'000  Senkung Stellenetat um 1 %2'240'000  Kürzung Beförderungssumme2'600'000  Keine neuen Stellen9'570'000  TOTAL 16'100'000 Seite 15Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

16 Massnahmen mit Gesetzesänderungen (Paket 2) nach Direktionen

17 Staatskanzlei 1.11Konsequente Gebührenerhebung für alle Dienstleistungen des Staatsarchivs2'000 1.17bVerzicht auf Druck Gesetzessammlungen (GS und BGS)100'000 Seite 17Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

18 Direktion für Bildung und Kultur 3.01Finanzierung interkantonaler Kulturlasten- ausgleich über Lotteriefonds2'600'000 3.03cKantonale Mittelschulen: Erhöhung Klassen-und Kursgrössen1'510'000 3.04fKantonale Lehrpersonen: Teilweiser Verzicht auf Altersentlastung90'000 3.09Reduktion Unterstützung Privatschulen pro Zuger Schulkind1'900'000 3.24Reduktion Kantonsbeitrag an Beratungsstelle für Lehrpersonen und Schulleitende84'000 Seite 18Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

19 Direktion für Bildung und Kultur 4.04aEinführung von Gebühren für die Beratung von Erwachsenen durch das Berufsinformationszentrum (BIZ)60'000 Seite 19Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

20 Volkswirtschaftsdirektion 3.04aTeilweiser Verzicht auf Altersentlastung bei Berufsschullehrpersonen beim Gewerblich- industriellen Bildungszentrum (GIBZ)98'000 3.04bTeilweiser Verzicht auf Altersentlastung bei Berufsschullehrpersonen beim Kaufmännischen Bildungszentrum (KBZ) 37'000 4.29Streichung Kostenbeteiligung Kanton an der Hagelversicherung100'000 2.02Verdoppelung Vermögensverzehr bei IV-Rentnern im Heim auf 1 / 5 jährlich700'000 4.01bStreichung der kantonalen Arbeitslosenhilfe bei der Arbeitslosenkasse (2,1 Mio. Gemeinden) - Seite 20Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

21 Volkswirtschaftsdirektion 4.08.cVerzicht auf Ausrichtung von Mutterschafts- beiträgen 1'000'000 4.46Reduktion Betrag für persönliche Auslagen bei Ergänzungsleistungen (EL)950'000 4.21Verzicht auf Kantonsbeiträge bei Gross- anlässen30'000 4.57bErhöhung Kostendeckungsgrad bei der Schifffahrt auf den Zuger Seen240'000 Seite 21Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

22 Gesundheitsdirektion 2.03bSenkung EL für Heimbewohnende auf Heimkostenansatz eines Standard- zimmers1'300'000 7.01cPhase 3: Korrektur allfälliger Verzerrungen im System der Prämienverbilligung200'000 Seite 22Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

23 Direktion des Innern 2.06Abschaffung Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Zug)- 2.21aReduktion Entschädigungen an Försterinnen und Förster der Korporationen40'000 2.21bReduktion Gesamtsumme der Beiträge an Schutzwaldpflege durch Priorisierung105'000 2.21cVerzicht auf geplante Abgeltung an Wald- eigentümerinnen und -eigentümer für ihren Aufwand in der Erholungsnutzung100'000 2.22bReduktion Gesamtsumme der Beiträge an Waldnaturschutzmassnahmen durch Priorisierung100'000 Seite 23Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

24 Sicherheitsdirektion 6.02Verrechnung gewisser polizeilicher Leistungen gemäss Verursacherprinzip700'000 6.04bZusammenlegung Polizeidienststellen: Hünenberg und Steinhausen mit Cham und Rotkreuz sowie Menzingen mit Unterägeri195'000 Seite 24Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

25 Sicherheitsdirektion 6.16bVersteigerung und/oder Verkauf von attraktiven Fahrzeug-Kontrollschildern300'000 6.16eEinführung Schiffssteuer (exkl. Berufsfischerei und konzessionierte Schifffahrt)200'000 (IR)Aufteilung Kosten für Ersatz und Betrieb 6.29Alarmierungsanlage unter den Nutzergruppen500'000 Seite 25Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

26 Baudirektion 5.21Amt für Raumplanung (ARP): Anpassung der Ressourcengebühren bei Konzessionen100'000 5.44Erhöhung der Konzessionsgebühren für Wassernutzung20'000 IRKeine kantonalen Energiebeiträge mehr 5.05für energetische Gebäudesanierungen; vorzeitiger Abschluss des Förderprogramms1'500'000 Seite 26Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

27 Finanzdirektion 8.11aReduktion des Pendlerabzugs1'500'000 8.11cHalbierung des steuerlichen Eigen- und Fremdbetreuungsabzuges2'800'000 8.16Abschaffung Steuerprivileg der Zuger Kantonalbank (ZKB)1'600'000 8.18bSoforthilfe bei Katastrophen und Kriegen aus Lotteriefonds statt Laufender Rechnung263'000 8.24bVerzicht auf Abgabe REKA-Check390'000 8.36bKürzung Beförderungssumme um 50 %2'600'000 8.60Kleinere, dafür mehr Lohnstufen- Seite 27Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

28 Finanzdirektion 8.85Streichung der ausserordentlichen Sparbeiträge an die Regierungsrats- mitglieder270'000 8.99Beitrag der Gemeinden an das EP18'000'000 Seite 28Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

29 Grundsatz Das Herunterladen oder Ausdrucken einzelner Seiten und Teilbereiche der Präsentation «Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2», ist gestattet, sofern weder die Copyrightvermerke noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Urheberrechte Alle in der Präsentation «Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2» online enthaltenen Informationen, Daten und Fotos sind, wenn nicht anders erwähnt, Eigentum der Finanzdirektion des Kantons Zug. Der gesamte Inhalt ist gemäss dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) geschützt. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Links Die Präsentation «Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2» kann Links zu externen Webseiten Dritter enthalten, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb übernehmen wir für diese fremden Inhalte keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Bei bekannt werden von allfälligen Rechts- verletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Haftungsbeschränkung Die Inhalte unserer Seiten wurden mit grösster Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir jedoch keine Gewähr oder irgendwelche Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung die auf unserer Seite zur Verfügung gestellten Informationen abzuändern oder zu ergänzen. Wir haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, auch nicht im Fall von Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit, die aus dem Zugriff, der Konsultation oder der Verwendung dieser Seite oder von auf anderen Seiten enthaltenen Informationen entstehen. © Finanzdirektion Benutzungsrichtlinien Seite 29Finanzdirektion, 6. Oktober 2016

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