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1 | Der große Preis Rechtsfragen für Übungsleiter/innen und Jugendbetreuer/innen Im Folgenden wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Schreibweise.

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Präsentation zum Thema: "1 | Der große Preis Rechtsfragen für Übungsleiter/innen und Jugendbetreuer/innen Im Folgenden wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Schreibweise."—  Präsentation transkript:

1 1 | Der große Preis Rechtsfragen für Übungsleiter/innen und Jugendbetreuer/innen Im Folgenden wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Schreibweise verwendet

2 2 | 20 40 60 80 100 Klarheit schaffen Nach dem Schaden Minder- jährige Sichere Angebote Außer- sportl. Aktivität 20 40 60 80 100 20 40 60 80 100 20 40 60 80 100 20 40 60 80 100

3 3 | Nein, -ABER der Vorstand muss sich überzeugen von: -Sachkompetenz -Zuverlässigkeit -Reife / Funktion -Es besteht Versicherungsschutz (Sporthilfe und die VBG) Muss ein ÜL/JL eine Übungs- oder Jugendleiterlizenz haben? ? ANTWORT Klarheit schaffen! 20 Punkte

4 4 | -Vertragsverhältnis (ÜL/JL und Verein) -Mögliche Vertragsformen: -schriftlich, -mündlich oder -durch tatsächliche Übung -der/die ÜL/JL muss nicht Vereinsmitglied sein Wie kommt ein JL/ÜL überhaupt an den Auftrag, eine Gruppe im Sportverein leiten zu dürfen? 40 Punkte ANTWORT Klarheit schaffen!

5 5 | Kein regelmäßiges Angebot der Jugendarbeit -kein Auftrag des Vereins -kein Versicherungsschutz  problematisch; Privatvergnügen des/der ÜL Ein ähnlicher Fall? Sport am anderen Ort, z.B. Waldlauf anstatt Training auf dem Sportplatz? - kein zusätzliches Gefahrenpotenzial  ohne Zustimmung von Erziehungsberechtigten möglich Wie ist es zu beurteilen, wenn der ÜL/JL nach dem Sport mit Gruppenmitgliedern spontan noch ein Eis essen geht? ANTWORT 60 Punkte Klarheit schaffen!

6 6 | Ja, mit folgenden Voraussetzungen: - Ein erfahrener erwachsener ÜL als Ansprechpartner/in. - Ein erfahrener erwachsener ÜL muss in der Nähe sein. - Das Sportangebot darf nicht übermäßig gefährlich sein. - Die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen müssen dem zustimmen. - Der Vereinsvorstand muss die Beauftragung aussprechen. - Der Jugendliche muss sich für diese Aufgabe eignen und Qualifikationen, persönliche Zuverlässigkeit und seelisch/soziale Reife besitzen. Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren eine Übungsstunde leiten? ANTWORT Klarheit schaffen! 80 Punkte

7 7 | Ja, wenn alle notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden: -Information an den Vorstand. -Freigabe des/der Vertreter/in des Vorstandes für diese Aufgabe. -Lückenlose, qualitative Betreuung muss gewährleistet sein. Ist keine Vertretung möglich, sind alle Teilnehmer/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte von der Absage der Stunde zeitnah zu informieren. In jedem Fall aber so, dass kein Kind unbeaufsichtigt in der Halle steht! Kann sich ein ÜL/JL vertreten lassen, wenn sie/er verhindert ist und eine Sportstunde nicht selbst leiten kann? ANTWORT 100 Punkte Klarheit schaffen!

8 8 | Ja und Nein Ja, wenn: -ÜL/JL durch das eigene Verhalten (z.B. durch anleiten, mittoben), signalisiert dass er/sie sich ab sofort zuständig fühlt. Nein, denn Verantwortung beginnt -zum (mit den Erziehungsberechtigten ) vereinbarten Zeitpunkt. -zum Zeitpunkt des Empfang der Minderjährigen. Trägt der ÜL/JL die Verantwortung, wenn Minderjährige vor vereinbartem Beginn der Übungsstunde vor der Sportstätte toben und es zu einer Verletzung kommt? ANTWORT Minderjährige 20 Punkte

9 9 | -Es gibt keine generell gültige Lösung. -Im Einzelfall abhängig von - Konkreten Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten. - Eine zumutbare Zeit muss immer gewartet werden. Handlungsoptionen: -Kontaktaufnahme mit Erziehungsberechtigten. -Unterstützung vom Vereinsvorstand anfordern. Wie lange muss ein ÜL/JL warten, wenn ein Kind nach einer Sportstunde nicht abgeholt wird, obwohl es sonst immer abgeholt wird und das Abholen mit den Eltern vereinbart ist? ANTWORT 40 Punkte Minderjährige

10 10 | -Bei grundsätzlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten endet die Verantwortung beim Verlassen der Sportstätte. -Ohne Zustimmung bleibt die Verantwortung bei dem/der ÜL/JL (selbst wenn das Kind faktisch nicht mehr unter der Obhut steht). -Kinder gehen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzeitig nach Hause. Trägt ein/e ÜL/JL weiterhin Verantwortung, wenn sie/er einen Minderjährigen vor dem vereinbarten Ende einer Übungsstunde nach Hause fahren lässt? ANTWORT Minderjährige 60 Punkte

11 11 | -Beginn und Ende der Aufsichtspflicht. -Wie sieht die Übergabe des Kindes aus? - In oder vor der Halle - Dürfen Kinder selbständig kommen und gehen? -(Notfall) Kontaktdaten. -Welche Personen dürfen das Kind abholen? -Elternerklärung zum Sporttreiben. (ohne Einschränkung am gesamten Training) Diese Vereinbarungen sollten vor Beginn der „Saison“ schriftlich vereinbart werden, z.B. während einer Elternversammlung. Welche verbindlichen Vereinbarungen mit Eltern von Minderjährigen müssen getroffen werden? ANTWORT 80 Punkte Minderjährige

12 12 | -Aus wichtigem Grund (z.B. Toilettengang) möglich. -Solche Situationen sollten vorbereitet sein -wie soll sich die Gruppe verhalten. -gibt es Gruppenhelfer/innen oder Gruppensprecher/in. -Einstellung „gefährlicher“ Beschäftigungen Weitere Infos: der Gang vor die Turnhalle, um eine Zigarette zu rauchen, ist kein wichtiger Grund. Was muss die/der ÜL/JL beachten, wenn er/sie aus wichtigem Grunde kurz die Sportstätte verlassen muss, z.B. für einen Toilettengang? ANTWORT Minderjährige 100 Punkte

13 13 | Ja, wenn - von den eingesetzten Geräten keine Gefahren ausgehen, - es nicht zu Schäden in der Sportstätte kommen kann. Der/die Übungsleiter/in darf auch selbst mitgebrachte Gegenstände einsetzen. Dürfen im Sport Gegenstände eingesetzt werden, die gar nicht als Sportgeräte konzipiert sind, z.B. Alltagsmaterialien wie Wäscheklammern, Bierdeckel, Handtücher? ANTWORT Sichere Angebote 20 Punkte

14 14 | Nein -Es muss umgehend aus dem Verkehr gezogen und als defekt gekennzeichnet werden. -Der Eigentümer muss informiert werden. -Vermerk im Hallenbuch. - Der ÜL (ohne entsprechende Sachkunde) repariert das Gerät nicht selbständig. Dürfen defekte Sportgeräte genutzt werden? ANTWORT 40 Punkte Sichere Angebote

15 15 | -Vor jeder Stunde Sportstätte in Augenschein nehmen. -Die evtl. festgestellten Risiken ausschalten (z.B. Absperren der rutschigen Fläche). -Angemessenheit der Sportbekleidung überprüfen (Schmuck abnehmen, Sportbrille nutzen, lange Haare binden). - Teilnehmer/innen für sicherheitsbewusstes Verhalten sensibilisieren. -deutlich machen, welche Verhaltensweisen erwünscht und welche nicht erlaubt sind (Sicherheitskompetenz fördern). -Gruppe beobachten und eingreifen, wenn Gefahren auftreten oder Gruppenmitglieder sich nicht an die Regeln halten. Welche Grundsätze gelten für sichere Sportangebote? ANTWORT Sichere Angebote 60 Punkte

16 16 | Beim Einsatz von Geräten gilt das gleiche wie bei Angeboten, die ein Übungsleiter umsetzt: -Er/Sie muss das eingesetzte Geräte kennen. -Er/Sie muss das Gerät sicher einsetzen können. -Der Übungsleiter muss die Kompetenz im Umgang mit dem Trampolin nachweisen können. Das gelingt u. a., wenn er/sie erfolgreich an einer entsprechenden Qualifizierung teilgenommen und eine entsprechende Bescheinigung erhalten hat. Darf ein Übungsleiter ein Trampolin einsetzen? ANTWORT 80 Punkte Sichere Angebote

17 17 | Von welchen Kriterien sind Art und Umfang der Umsetzung der Verantwortung und Aufsichtspflicht abhängig? ANTWORT Die Aufsichtsführung hängt von folgenden Faktoren ab: -Örtliche Umgebung. -Gefährlichkeit der Beschäftigung. -Zusammensetzung der Gruppe. -Kompetenzen der/des Übungsleiters/in. Sichere Angebote 100 Punkte

18 18 | Ja, Versicherungsschutz über die Sporthilfe NRW e.V. besteht auch bei Wegeunfällen auf dem direktem Weg vom und zum Training. Ein Sportler erleidet einen Unfall auf dem Weg zum Training in der Sporthalle - Ist er versichert? ANTWORT Nach d. Schaden 20 Punkte

19 19 | ANTWORT Es besteht Unfallversicherungsschutz über die Sporthilfe NRW e.V., wenn -Der Sportler Vereinsmitglied ist. - Der Unfall bei einer offiziellen Vereinsveranstaltung passiert ist. Dazu gehören u.a. ( Training, Wettkampf/Spiel, Offizielle Sitzungen). Weitere Infos: -Der Unfall muss zeitnah dem Vereinsvorstand gemeldet werden. -Sportler/innen die Nichtmitglieder sind sollten auf den fehlenden Versicherungsschutz hingewiesen werden. -freiwillige Zusatzversicherung für Nichtmitglieder möglich. Ein Sportler in der Übungsgruppe hat einen Unfall - Wie ist der Versicherungsschutz geregelt? 40 Punkte Nach d. Schaden

20 20 | -Wenn der Sportverein als Veranstalter die Verkehrssicherungs- pflicht verletzt hat, indem z.B. ein defektes Sportgerät eingesetzt wurde, haftet der Verein für den Schaden. -In der Regel tritt bei durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden die durch die Sporthilfe e.V. abgeschlossene Haftpflichtversicherung ein. -Wenn der Verein nicht schuldhaft gehandelt hat, kann es zu Schadenersatzleistungen an den verletzten Sportler nur kommen, wenn eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. An der vom ÜL betreuten Station beim öffentlichen Spiel- und Sportfest verletzt sich ein Teilnehmer - gibt es Versicherungsschutz? ANTWORT Nach d. Schaden 60 Punkte

21 21 | -Ein Schaden muss immer dann vom Schädiger ersetzt werden, wenn der Schädiger schuldhaft gehandelt hat. -Zur Sportausübung gehört -in einem gewissen Umfang- auch das Risiko sich zu verletzen, selbst die Verletzung durch ein Foul des Gegners gehört zu diesem Risiko. Deshalb handelt der Gegner i.d.R. nicht schuldhaft. -Daher muss der Geschädigte selbst für den Schaden aufkommen. -Um aber die Risiken des Sporttreibens „abzufedern“, bietet die Sporthilfe NRW e.V. Unfallversicherungsschutz. Ein Teilnehmer einer Sportstunde verletzt sich bei einer Gymnastikübung, einer Anderen wird die Brille beschädigt. Wer trägt die Verantwortung und ersetzt den Schaden? ANTWORT 80 Punkte Nach d. Schaden

22 22 | ANTWORT -Alle Insassen sind, sofern die Kinder Vereinsmitglieder sind, über die Sporthilfe NRW e.V. unfallversichert. -Der Übungsleiter ist i.d.R. über die Verwaltungsberufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert (Klärung vorab über den Verein möglich). -Der Übungsleiter ist über die Sporthilfe NRW e.V. haftpflicht- und rechtsschutzversichert. -ggf. besteht eine Versicherung, die die Schäden am Fahrzeug anteilig übernimmt (Klärung vorab über den Verein möglich). Eine Übungsleiter transportiert im eigenen PKW Kinder zum Wettkampf. Während der Fahrt kommt es zu einem Verkehrsunfall - wie ist der Versicherungsschutz geregelt? Nach d. Schaden 100 Punkte

23 23 | Vor allem: -Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. -Verkehrssicherungspflichten sind zu erfüllen. Weitere Infos: - Angesichts dessen, dass Alkoholkonsum nur schwer zu kontrollieren ist, sollte auf den Ausschank alkoholischer Getränke vollständig verzichtet werden. -Angetrunkenen Personen sollte der Zugang verweigert werden. Aufsicht bei der öffentlichen Vereinsjugendfete – worauf muss der Jugendbetreuer achten? ANTWORT Außersportl. Aktivität 20 Punkte

24 24 | -Erklärung der Erziehungsberechtigten einholen. -Strecke auf die Radfahrkompetenz der Kinder abstimmen. -Streckenverlauf abseits viel befahrener Straßen legen -Den verkehrssicheren Zustand der Fahrräder vor Beginn der Tour feststellen. -Auf angemessene Ausrüstung der Kinder bestehen (ein Helm ist ein lebensrettender Kopfschutz). -Während der Fahrt eindeutige Verhaltensregeln vereinbaren und deren Einhaltung kontrollieren. -Erste Hilfe Ausrüstung und Notfalltelefon dabei haben - Genügend Betreuer/innen einsetzen. Eine Radtour mit Kindern - was ist zu klären? ANTWORT 40 Punkte Außersportl. Aktivität

25 25 | Mit Vereinsjugendlichen (ab 14 Jahre) im internationalen Jugendcamp in Spanien - worauf muss geachtet werden? ANTWORT -Die Verantwortung beginnt bei der Abfahrt. -Gefahrenquellen vor Ort identifizieren. -Klare Vorgaben machen. -Spanischer und - wenn weitergehend - deutscher Jugendschutz gilt. -Vereinbarung von Zeiten, wann die Jugendlichen im eigenen Bereich sein müssen, das gilt besonders für die Zeiten am Abend und in der Nacht. -Klare Regeln für den Fall dass Jugendliche ohne Betreuer das Campgelände verlassen Außersportl. Aktivität 60 Punkte

26 26 | Als Jugendbetreuer sexuelle Kontakte mit Jugendlichen haben - geht das? ANTWORT Nein, Denn sexuelle Kontakte eines Jugendbetreuers mit Schutzbefohlenen unter 16 Jahren sind in jedem Falle, zwischen 16 und 18 Jahren unter Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnis strafbar […]. Angesichts dessen, das hier vieles (Sexuelle Handlung/ Ausnutzung) unklar und interpretierbar bleibt, muss Jugendbetreuern jenseits rechtlicher Normen empfohlen werden, jegliche Form sexueller Handlungen mit Schutzbefohlenen zu unterlassen. 80 Punkte Außersportl. Aktivität

27 27 | Formal: -Es gilt das Jugendschutzgesetz. -Kommt es nach der Feier zu einem Unfall haftet unter Umständen der Betreuer mit. Ideell: - Sportvereinsjugenden sind Träger der Jugendhilfe. -Sportvereine behaupten, Jugendliche vor Schäden und Fehlentwicklungen zu bewahren. -Eltern vertrauen auf diese Aussage. -Alkohol im Jugendalter kann schädlich sein, in Abhängigkeit von der konsumierten Menge. - Es ist der pädagogischer Auftrag von Sportvereinen, alkoholfreie Formen „feucht-fröhlicher“ Meisterfeiern einzuführen und damit eine Alternative vorzuleben. Ein Kasten Bier zur Meisterfeier der Jugendmannschaft - ist das erlaubt? ANTWORT Außersportl. Aktivität 100 Punkte

28 28 | Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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