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Informationsveranstaltung zur Kandidatur MieterräteSeite 1 Mieterratswahl WBM 2016 Informationsveranstaltung zur Kandidatur Mieterräte.

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1 Informationsveranstaltung zur Kandidatur MieterräteSeite 1 Mieterratswahl WBM 2016 Informationsveranstaltung zur Kandidatur Mieterräte

2 Seite 2 Rahmenbedingungen zur Bildung eines Mieterrates Grundlage ist das „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversor- gung in Berlin“ (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) vom 24.11.2015. Es ist seit 01.01.2016 in Kraft getreten. In Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG sind die gesetzlichen Grundlagen für die Bildung eines Mieterrats bzw. des vorzuschlagenden Mitgliedes des Aufsichtsrats beschrieben. Unternehmensspezifisch wurde von der Unternehmensleitung bzw. dem Aufsichtsrat eine ergänzende Satzung für Mieterräte und die notwendige Wahlordnung (WO) zur Wahl der Mieterräte beschlossen.

3 Informationsveranstaltung zur Kandidatur MieterräteSeite 3 Allgemeine Grundsätze zur Durchführung der Wahl Die Wahl der Mitglieder des Mieterrates erfolgt in freier, geheimer und unmittelbarer Briefwahl. Der Übersendung der Briefwahlunterlagen geht eine Aufstellung der Kandida- tinnen/Kandidaten voraus. Jede Mieterin/jeder Mieter kann nur sich selbst zur Wahl stellen. Mitglieder von Mieterbeiräten können auch für den Mieterrat kandidieren. Mitglieder der Wahlkommission sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der WBM können nicht kandidieren. Pro Wahlbezirk organisiert die WBM die Vorstellung der Kandidatinnen/Kandidaten.

4 Informationsveranstaltung zur Kandidatur MieterräteSeite 4 Vorbereitung und Durchführung der Wahl Bewerberinnen/Bewerber müssen nach § 4 Abs. 3 WO folgende Angaben in ihrer Bewerbung machen: -Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Alter, Wohnadresse, ausgeübter Beruf/ Tätigkeit und ehrenamtliche Aktivitäten. -Sie müssen eine schriftliche Zustimmung zur Kandidatur und Verwendung der angegebenen Daten für die Zwecke der Durchführung der Wahl abgeben, ins- besondere zur Veröffentlichung im Rahmen der Bekanntgabe der Wahlvorschläge. -Zusätzlich ist eine schriftliche Erklärung zu gesellschaftlichen Funktionen sowie wirtschaftlichen, auch persönlichen Interessenkonflikten erforderlich.

5 Informationsveranstaltung zur Kandidatur MieterräteSeite 5 Termin zur Durchführung der Wahl Wahlaufruf in der 15./16. KW erfolgreich durchgeführt. Wahlbezirk 1 47 Kandidaten Wahlbezirk 2 107 Kandidaten Wahlbezirk 3 83 Kandidaten Bildung der Wahlkommission in der 19. KW. Informationsveranstaltungen für die Kandidaten je Wahlbezirk in der 23. KW. Erstellung einer Broschüre zur Vorstellung der Kandidaten bis zum 30.06.2016. Voraussichtliche Versendung der Briefwahlunterlagen in der 28. KW. Öffentliche Auszählung der Stimmen in der 35. KW. Konstituierende Bildung der gewählten Mieterräte in der 36. KW.

6 Informationsveranstaltung zur Kandidatur MieterräteSeite 6 Aufgaben und Verantwortung der gewählten Mieterräte Vertritt gemeinsame, quartiersübergreifende Interessen der MieterInnen gegenüber der WBM in Abstimmung mit den Mieterbeiräte (derzeit 17) der WBM Befasst sich mit Unternehmensplanungen (Neubau, Modernisierung, Instandsetzung) und der Quartiersentwicklung und wird in Entscheidungen der WBM einbezogen. Nimmt Stellung zu Unternehmensentscheidungen gegenüber der Geschäftsführung. Schlägt dem Land Berlin aus seiner Mitte ein Mitglied zur Wahl in den Aufsichtsrat der WBM unter Beachtung des Gesetzes zur gleichberechtigten teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen vor. Benennt aus seiner Mitte einen ständigen Gast für die Aufsichtsratssitzungen. Teilnahme erfolgt nach Zustimmung des Aufsichtsrats. Bündelt und systematisiert Anregungen, Kritiken, Erkenntnisse und Erfahrungen der MieterInnen und der Mieterbeiräte. Führt öffentliche Beratungen und Sprechstunden durch und informiert die MieterInnen über seine Beschlüsse. Nimmt regelmäßige Fortbildung eigenverantwortlich wahr.

7 Informationsveranstaltung zur Kandidatur MieterräteSeite 7 Voraussetzungen, die die Kandidaten mitbringen sollten Kaufmännisches Verständnis zur Beurteilung und Befassung mit den Wirtschafts- plänen, insbesondere der Investitionsplanung, der WBM. Grundliegendes Verständnis für bilanzielle, steuerliche, bautechnische und rechtliche Themen der Wohnungswirtschaft. Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung. Aufsichtsratsmitglieder haften ggf. für von ihnen mitgetragene Entscheidungen, die einen Schaden für die Gesellschaft verursacht haben. Kommunikationsfähigkeit. Zum Zeitpunkt der Wahl durch das Land Berlin darf das zu benennende AR-Mitglied das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

8 Informationsveranstaltung zur Kandidatur MieterräteSeite 8 Der MieterbeiratDer Mieterrat (bleibt wie bisher bestehen)(NEU ab 2016) gestalten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der WBM kooperieren miteinander vertritt gemeinsame Interessen der MieterInnen gegenüber der WBM in den das Wohnquartier betreffenden Fragen vertritt gemeinsame, quartiersübergreifende Interessen der MieterInnen gegenüber der WBM bündelt im Ergebnis öffentlicher Beratungen und Sprechstunden die Informations-, Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte der Mieter und über- mittelt sie an die WBM befasst sich mit Unternehmensplanungen (Neubau, Modernisierung, Instandsetzung) und der Quartiersentwicklung und wird in Entschei-dungen der WBM einbezogen gestaltet gemeinsam mit der WBM die Wohn- situation im Quartier in sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Belangen nimmt Stellung zu Unternehmensentschei-dungen gegenüber der Geschäftsführung bezieht die MieterInnen in die aktive Mitgestal- tung ihres Lebensumfeldes und Wohnquartie-res ein entsendet ein Mitglied in den Aufsichtsrat der WBM entwickelt gemeinsam mit der WBM Maßnah-men zur Nachbarschaftsförderung und unter-stützt deren Umsetzung bündelt und systematisiert Anregungen, Kritiken, Erkenntnisse und Erfahrungen der MieterInnen und der Mieterbeiräte tauscht sich mit der WBM über Veranstaltungen, Projekte und Besonderheiten des Quartiers aus führt öffentliche Beratungen und Sprechstun-den durch und informiert die MieterInnen über seine Beschlüsse unterbreitet der WBM das Quartier betreffende Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Empfehlungen Der MieterbeiratDer Mieterrat (bleibt wie bisher bestehen)(NEU ab 2016) gestalten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der WBM kooperieren miteinander vertritt gemeinsame Interessen der MieterInnen gegenüber der WBM in den das Wohnquartier betreffenden Fragen vertritt gemeinsame, quartiersübergreifende Interessen der MieterInnen gegenüber der WBM bündelt im Ergebnis öffentlicher Beratungen und Sprechstunden die Informations-, Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte der Mieter und über- mittelt sie an die WBM befasst sich mit Unternehmensplanungen (Neubau, Modernisierung, Instandsetzung) und der Quartiersentwicklung und wird in Entscheidungen der WBM einbezogen gestaltet gemeinsam mit der WBM die Wohn- situation im Quartier in sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Belangen nimmt Stellung zu Unternehmensentscheidungen gegenüber der Geschäftsführung bezieht die MieterInnen in die aktive Mitgestal- tung ihres Lebensumfeldes und Wohnquartieres ein entsendet ein Mitglied in den Aufsichtsrat der WBM entwickelt gemeinsam mit der WBM Maßnah-men zur Nachbarschaftsförderung und unter-stützt deren Umsetzung bündelt und systematisiert Anregungen, Kritiken, Erkenntnisse und Erfahrungen der MieterInnen und der Mieterbeiräte tauscht sich mit der WBM über Veranstaltungen, Projekte und Besonderheiten des Quartiers aus führt öffentliche Beratungen und Sprechstunden durch und informiert die MieterInnen über seine Beschlüsse unterbreitet der WBM das Quartier betreffende Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Empfehlungen Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Mieterbeirat und Mieterrat


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