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Die Geschäftsordnung der Vertreter- versammlung (VV) der KVB Referent: Dr. Herbert Schiller, Justitiar Datum: 21.12.2015.

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1 Die Geschäftsordnung der Vertreter- versammlung (VV) der KVB Referent: Dr. Herbert Schiller, Justitiar Datum: 21.12.2015

2 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 2 Agenda Einleitung Aufgaben der Vertreterversammlung Geschäftsordnung Begriff Rechtliches Umfeld Regelungsinhalt Tagesordnung Fristen Regelfall Ausnahmen Anträge Anträge zur Tagesordnung Beschlussanträge (Sach-, Sachabänderungs- und Geschäftsordnungsanträge)

3 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 3 Aufgaben der VV – § 79 Abs. 3 SGB V, § 8 Abs. 4 Satzung die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen (§ 79 Abs. 3 Nr. 1), Entscheidungen zu treffen, die für die KVB von grundsätzlicher Bedeutung sind (§ 79 Abs. 3 Nr. 3), den Haushaltsplan festzustellen (§ 79 Abs. 3 Nr. 4), über die Entlastung des Vorstandes zu beschließen (§ 79 Abs. 3 Nr. 5). * Im Kontext hier von primärer Bedeutung. Die Aufgaben der VV sind u.a. * …

4 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 4 Satzungsrecht Qualifizierte Mehrheit  zwei Drittel der anwesenden VV-Mitglieder, mindestens Mehrheit der satzungsmäßigen Zahl der Vertreter, § 8 Abs. 2 Satz 3 Satzung Genehmigung durch Aufsicht, § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB V Einfache Mehrheit, § 8 Abs. 2 Satz 1 Satzung Keine Genehmigung, nur rechtsaufsichtliche Überprüfung Satzung im formellen Sinne = Satzung der KVB und ihre Bestandteile Satzung im materiellen Sinne = sonstiges autonomes Recht z.B.  Satzung  Wahlordnung  Entschädigungsordnung  Abrechnungsbestimmungen  Gebührenordnung  Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

5 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 5 Geschäftsordnung – Begriff ist die Zusammenfassung von Verfahrensregelungen, nach denen Sitzungen und Versammlungen eines Gremiums ablaufen  regelt das Verfahren, bestimmt das Verfahren, nach dem die zugewiesenen Aufgaben zu erledigen sind, d.h. den förmlichen Geschäftsgang. Die Geschäftsordnung der VV …

6 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 6 Geschäftsordnung – Rechtliches Umfeld Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 4 lit. a) Satzung (GO für VV in Abgrenzung zur GO für Vorstand gem. § 16 Abs. 1 Satzung Kein Bestandteil der Satzung (In Abgrenzung zur Wahlordnung, die Bestandteil der Satzung im formellen Sinn ist, § 7 Abs. 2 Satzung) Änderung mit einfacher Mehrheit möglich: § 8 Abs. 2 S. 1 Satzung

7 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 7 Geschäftsordnung – Regelungsinhalt Sitzungsvorbereitung Aufstellung Tagesordnung (vorläufige und endgültige), §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 2 GO Ladung und Übersendung Tagesordnung und Unterlagen, § 1 Abs. 2 und 3 GO Ablauf der Sitzung Anwesenheitsliste, § 4 GO Sitzungsleitung, § 8 GO Feststellung Beschlussfähigkeit, § 9 GO

8 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 8 Geschäftsordnung – Regelungsinhalt Antragstellung und Abstimmung Wortmeldungen, § 5 GO Antragsstellung, §§ 2 und 7 GO Redebeitrag, § 6 GO Abstimmung, § 10 GO 2. Lesung, § 11 GO Schluss der Versammlung, § 12 GO Nachbereitung der Sitzung Protokoll, § 13 GO Bericht über die Versammlung, § 14 GO

9 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 9 Tagesordnung – Vorläufige Tagesordnung Aufstellung durch Vorsitzende, § 2 Abs. 1 Satz 1 GO Mitgestaltung durch Vorstand, § 2 Abs. 1 Satz 2 GO Versand an Mitglieder  8 Wochen vor Versammlung, § 1 Abs. 1 GO Anträge zur Tagesordnung  bis 6 Wochen vor Versammlung, § 1 Abs. 1 GO

10 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 10 Tagesordnung – Endgültige Tagesordnung Erstellung durch Vorsitzende, § 1 Abs. 2 GO Aufgrund eingegangener Vorschläge und Anträge, § 1 Abs. 1 GO Versand an Mitglieder, 4 Wochen vor Versammlung, § 1 Abs. 2 GO Vor Eintritt in Tagesordnung evtl. Antrag nach § 2 Abs. 5 GO (Aufnahme von beantragten TOP‘s) evtl. Dringlichkeitsantrag, § 2 Abs. 4 GO jedenfalls Zustimmung der VV zur Tagesordnung, § 2 Abs. 6 GO

11 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 11 Fristen – am Beispiel der VV am 26.11.2011 MaßnahmeDatumBemerkung Vorläufige Tagesordnung - Versand 8 Wochen vor VV an Vertreter und Vorstand (mit Aufforderung, bis 6 Wochen vor Versammlung Vorschläge und Anträge zur Aufnahme weiterer Punkte auf die Tagesordnung (Anträge zur Tagesordnung) einzureichen) 30.09.11 Freitag § 1 Abs. 1 GO i.V.m. § 26 Abs.1 SGB X i.V.m. §§ 187-193 BGB Tag der VV wird nicht mitgezählt; fällt Fristende auf SA, SO, Feiertag, so endet Frist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags (§ 26 Abs.3 SGB X); „vor“ bezieht sich nicht auf Eingang bei Adressat, sondern gemäß § 1 Abs. 3 GO auf Poststempel etc. (anders § 7 Abs. 3 GO) Anträge zur Tagesordnung (Anträge zur Aufnahme weiterer Punkte auf die Tagesordnung) - Einreichung bis 6 Wochen vor VV 14.10.11 Freitag §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 3 GO danach kann Antrag zur Tagesordnung nur noch gem. § 2 Abs. 4, Abs. 5 GO gestellt werden (gilt nicht für Änderung der Satzung, sonstiger von der VV beschlossenen Rechtsnormen u. GO) Endgültige Tagesordnung - Versand 4 Wochen vor VV (+ Einladung des VS, ordentliche Einberufung) 28.10.11 Freitag § 1 Abs. 2 GO Schriftliche Anträge zu Tagesordnungspunkten (Sachanträge) - spätestens am 10. Tag vor Beginn VV 16.11.11 Mittwoch § 7 Abs. 3 GO danach kann nur noch Sachantrag nach § 7 Abs. 3 Satz 2 GO gestellt werden (für Anträge zum TOP „Bericht der Vorstandsmitglieder“ sind keine 10 Unterschriften erforderlich - s. 3. Spiegelstrich)

12 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 12 Fristen – Ausnahmen „Dringlichkeitssitzung“ („außerordentliche VV“) nach § 1 Abs. 4 GO Die Vorsitzende kann von den Regelungen in § 1 Abs. 1 bis 3 sowie der Frist gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 GO (Anträge zu TOP‘s spätestens am 10. Tag vor Beginn VV) in dringenden Fällen abweichen dann u.U. auch kurzfristig telefonisch einberufen bzw. einladen und abweichende Fristen festlegen gilt nicht für Änderungen der Satzung, sonstiger von der VV beschlossener Rechtsnormen und der GO Fristen gelten nicht, wenn VV wegen Beschlussunfähigkeit gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 Satzung erneut einberufen wird – § 1 Abs. 5 GO

13 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 13 Anträge Sachabänderungsanträge Geschäftsordnungsanträge Anträge Anträge zur Tagesordnung Beschlussanträge Sachanträge

14 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 14 Frist: Spätestens 6 Wochen vor Versammlung, § 1 Abs. 1 GO Antragsberechtigt (§ 2 Abs. 2 GO): jedes gewählte Mitglied der VV jedes Mitglied des Vorstandes Anträge zur Tagesordnung = Antrag auf Aufnahme eines Themas/Punktes auf die Tagesordnung

15 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 15 vor Eintritt in die Tagesordnung Antragsberechtigt sind: ein Mitglied des Vorstandes 10 gewählte Vertreter gilt nicht für Änderungen der Satzung, sonstiger von der VV beschlossener Rechtsnormen und der Geschäftsordnung Anträge zur Tagesordnung – Dringlichkeitsantrag nach § 2 Abs. 4 GO

16 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 16 Aufnahme und Einreihung beantragter TOP‘s, die die Vorsitzende nicht auf TO gesetzt hat vor Eintritt in Tagesordnung Unterstützung durch 10 Mitglieder Anträge zur Tagesordnung – Antrag nach § 2 Abs. 5 GO Tagesordnung muss noch zu bewältigen sein !

17 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 17 Anträge Sachabänderungsanträge Geschäftsordnungsanträge Anträge Anträge zur Tagesordnung Beschlussanträge Sachanträge

18 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 18 nur bis zum Beginn der Abstimmung, § 10 GO Antragsberechtigt: jedes Mitglied der VV und jedes Vorstandsmitglied (nicht jedoch für Geschäftsordnungsanträge), § 7 Abs. 1 und 2 GO Beschlussanträge

19 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 19 schriftlich gestellt sein, § 7 Abs. 3 Satz 1 GO sich auf ein Thema der TO beziehen, § 7 Abs. 1 GO bekannt (gegeben) sein, § 7 Abs. 5 GO abstimmungsfähig sein, § 7 Abs. 6 GO Beschlussanträge – Sachanträge müssen…

20 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 20 Anträge, mit denen der Antrag eines Kollegen verändert werden soll, § 7 Abs. 3 Satz 2, erster Spiegelstrich nur schriftlich möglich auch noch während der Versammlung möglich Beschlussanträge – Sachabänderungsanträge sind…

21 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 21 Beschlussanträge – Geschäftsordnungsanträge sind… auch mündlich möglich unverzüglich abzustimmen nur von VV-Mitgliedern (nicht vom VS) zu stellen, § 7 Abs. 1 GO und befassen sich nicht mit Sachthemen sondern mit dem Verfahren in der VV

22 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 22 Beschlussanträge – Geschäftsordnungsanträge* a) vor Eintritt in TO Antrag TO umzustellen b) bezogen auf den (weiteren) Ablauf der Sitzung Schluss der Versammlung, § 12 GO Schluss der Aussprache zu einem TOP, § 6 Abs. 4 GO** Schluss der Rednerliste, § 6 Abs. 4 GO** Redezeitbeschränkung, § 6 Abs. 3 GO Feststellung der Beschlussfähigkeit, § 9 GO *nur durch Mitglieder der VV, nicht Vorstandsmitglieder ** nur durch ein Mitglied der VV, das sich an der Aussprache bisher nicht beteiligt hat, § 6 Abs. 4 S. 1 GO

23 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 23 Geschäftsordnungsanträge c) bezogen auf einen konkreten Antrag (§ 10 Abs. 5 GO) Nichtbefassung mit einem Antrag Übergang zur Tagesordnung Überweisung an Vorstand Vertragung  Abstimmung in dieser Reihenfolge!

24 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 24 Geschäftsordnungsanträge d) Abstimmung: § 10 GO Abs. 1: Regelfall:  Handzeichen (Satz 1) auf Antrag eines Mitglieds der VV mit Zustimmung eines Drittels der Anwesenden:  geheime Abstimmung (Satz 2) auf mehrheitlichen Beschluss der VV hin:  namentlich (Satz 3) Abs. 3: Geschäftsordnungsanträge:  unverzüglich Abs. 6: keine Wortmeldung während der Abstimmung

25 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 25 Geschäftsordnungsanträge e) Persönliche Erklärung: § 6 Abs. 5 GO erst nach Schluss der Aussprache der Redner darf dabei nicht zur Sache sprechen nur ihn persönlich betreffende Hinweise zurückweisen oder richtig stellen sowie eigene Erklärungen berichtigen

26 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 26 Grundsatz: Ein abgeschlossener Beratungsgegenstand / ein abgestimmter Antrag kann in derselben Versammlung nicht erneut aufgegriffen werden. Ausnahme: Zweite Lesung (erneute Beratung und Abstimmung) möglich, wenn dahingehender Antrag mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen wird. Geschäftsordnungsanträge – Zweite Lesung, § 11 GO

27 Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung (VV) der KVB 27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit iStockphoto.com


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