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Einsatzleiter Anweisungen pro Funktion EMRIC und EUMED.

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Präsentation zum Thema: "Einsatzleiter Anweisungen pro Funktion EMRIC und EUMED."—  Präsentation transkript:

1 Einsatzleiter Anweisungen pro Funktion EMRIC und EUMED

2 Inhalt Allgemeines Einsatzindikationen Alarmierung Empfang Einsatz ausländischen Einheiten Nachbarschafthilfe an Ausland Informationsvergabe Kostenerstattung Beendigung des Einsatzes

3 Allgemeines In den Niederlanden, Belgien und Deutschland sind der HOvD, der Dir-CP-Ops bzw. der Einsatzleiter am Einsatzort zuständig. Ihnen obliegt die operationelle Leitung und sie stehen einem operationellen Krisenstab vor (NL: COPI, B: CP-OPS, D: TEL). Nur bei EMRIC 2 und 3 werden operationelle Koordinationsgruppen gebildet. Bei EMRIC 1 führen die Einsatzleiter (OvD/Officier) lediglich eine „Motorhaubenbesprechung“ durch.

4 Ausgangspunkte Einsatz von ausländischen Einheiten Arbeiten werden möglichst weitgehend so durchgeführt, wie es in der täglichen Praxis auch geschieht. Die Sprachunterschiede dürfen die Hilfeleistung nicht behindern. Auf den Einsatz technischer Kommunikationsmittel wird möglichst weitgehend verzichtet. Die Einheiten aus dem Nachbarland arbeiten innerhalb der eigenen Koordinationsstrukturen. Die Einsatzleitung am Einsatzort koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Einsatzbereichen.

5 Ausgangspunkte Nachbarhilfe an benachbarten Region Sie Arbeiten wie es in der täglichen Praxis auch geschieht. Die Sprachunterschiede dürfen die Hilfeleistung nicht behindern. Auf den Einsatz technischer Kommunikationsmittel wird möglichst weitgehend verzichtet. Ihre Einheiten arbeiten nach eigenen Koordinationsstrukturen unter Ihrer Leitung. Ihre Einsatzkräfte werden stets an einer Lotsenstelle empfangen.

6 Einsatzindikationen Nachdem die Leitstelle oder die Einsatzleitung vor Ort das Ausmaß des Schadensereignisses und die voraussichtliche Zahl von Verletzten eingeschätzt hat, kann die Leitstelle Unterstützung aus den benachbarten ausländischen Regionen anfordern.

7 Alarmierung Alarmierung erfolgt ausschließlich auf Anforderung der Leitstelle, in deren rechtlichem Zuständigkeitsbereich die Unfallstelle liegt. Die Zuständige Einsatzleitung kann die Alarmierung jederzeit aufheben oder die EMRIC/EUMED-Klassifizierung zurückstufen, nachdem Art und Umfang des Schadensereignisses vor Ort ermittelt wurden.

8 Empfang (1) Die Bereitstellung und Übergabe der grenzüberschreitenden Einheiten erfolgt an den Lotsenstellen, die die Leitstelle, die die Hilfe angefordert hat, mit Hilfe einer Buchstaben-/Zahlenkombination vergegeben hat. Die für den Einsatz zuständige Einsatzleitung hat für die Begleitung der Einsatzkräfte von der Lotsenstelle zum Einsatzort bzw. zum Sammelpunkt zu sorgen. Die eingesetzten Einheiten nutzen für die Kommunikation untereinander im Prinzip und soweit möglich die eigenen Geräte und die Funkfrequenz der eigenen Leitstelle, um den Funkverkehr am Einsatzort nicht zusätzlich zu belasten.

9 Empfang(2) Gegebenfalls kann die zuständige Einsatzleitung auch entscheiden, für die Anfahrt von Einheiten, die schnell benötigt werden, eine Sammelstelle in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes anzugeben. Diese Orte sind vorab bei der Meldung eindeutig zu nennen. Die Anfahrt von Einheiten für EMRIC und EUMED 3 hat in jedem Fall koordiniert zu erfolgen. Dabei werden vom Unfallort weiter entfernt gelegene Sammelstellen genutzt. Diese Einheiten müssen aufgrund ihrer funktionalen Abhängigkeit von den jeweilligen Fahrzeugen im Konvoi zum Einsatzort fahren. Die Einheiten aus den Nachbarregionen stehen ab dem Zeitpunkt ihres Eintreffens an der Lotsenstelle unter dem Befehl der zuständigen Einsatzleitung.

10 Einsatz ausländischen Einsatzeinheiten (1) Die ausländischen Einsatzeinheiten melden sich und holen Anweisungen ein. Hierbei kann es sich sowohl um Einheiten der Feuerwehr als auch um Einheiten für die medizinische Notfallhilfe oder um Spezialkräfte handeln. Die Größe der Einheit richtet sich nach der Schwere des Schadensereignisses. Diesen Einheiten ist ein eigener Einsatzbereich bzw. eine eigene Aufgabe zuzuweisen. Die unterstützende Einheit ist in der Lage, eine Aufgabe selbstständig auszuführen.

11 Einsatz ausländischen Einsatzeinheiten(2) Einsatzaufträge an diese Einheiten können ausschließlich durch die zuständige Einsatzleitung erteilt werden. Der Kommandant der Einheit ist für seine Einsatzkräfte verantwortlich. Dem Kommandanten der Unterstützungseinheit ist ein Kommunikationsgerät für die lokale Kommunikation zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz und der Transport von Patienten dürfen nicht selbstständig durchgeführt werden, ohne zuvor die zuständige Einsatzleitung hierüber zu informieren.

12 Einsatz ausländischen Feuerwehr (1) Es wird zwischen den folgenden Einsatzaufträgen unterschieden: –Durchführung feuerwehrtechnischer- und spezialisierter Hilfeleistung, je nach Anforderung (nur bei Emric 1); –Einsatz innerhalb des eigenen Einsatzbereiches nach den im eigenen Land üblichen Methoden. Der Einsatzbereich wird vor Ort durch den Einsatzleiter zugewiesen (Emric 2 en 3). Die für den Einsatz zuständige Leistelle ist verantwortlich für die Ablösung der Mannschaften. Dies geschieht immer in Rücksprache mit dem Einsatzleiter vor Ort. Es empfiehlt sich, ein Team von einem anderen Team aus demselben Land ablösen zu lassen, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.

13 Einsatz ausländischen Feuerwehr (2) Falls eine Ablösung schneller erforderlich ist als von der Leitstelle geplant, hat sich der Leiter des entsprechenden Einsatzabschnittes mit dem zuständigen Einsatzleitung vor Ort in Verbindung zu setzen. Dieser leitet anschließend die Ablösung über die Leitstelle in die Wege, wie oben beschrieben. Falls zusätzliches Material, Kraftstoff (z.B. für Aggregate) oder mehr Wasser benötigt werden, wird dies dem Einsatzleiter vor Ort mitgeteilt. Dieser leitet daraufhin über die Leitstelle den Nachschub in die Wege. Die Leitstelle kann sich dabei an die ausländische Leistelle wenden; dies gilt insbesondere, wenn zusätzliches Material und Wassertanks benötigt werden.

14 Einsatz ausländischen Einheiten Medizinisch Im Rahmen der medizinischen Hilfeleistung wird zwischen den folgenden Einsatzaufträgen underschieden: –reine Transportaufträge für die einzelnen Hilfeleistungseinheiten; –stationäre Versorgung vor Ort für Teile des Einsatzortes; –selbstständige Versorgungsaufträge, einschl. Transport. Bei Triage wird das Ampelsystem "rot - gelb - grün" verwendet. Verletztenkarten werden zur Registrierung verwendet.

15 Nachbarschafthilfe an Ausland (1) Ihren Einheiten stehen ab dem Zeitpunkt ihres Eintreffens an der Lotsenstelle unter dem Befehl der zuständigen Einsatzleitung (lokale (H)OvD/Dir-PC-Ops). Einsatzaufträge an Ihre Einheit können ausschließlich durch die zuständige Einsatzleitung erteilt werden. Die operationelle Durchführung erfolgt jedoch unter Ihrer Leitung und innerhalb Ihres eigenen Einsatzbereichs. Es wird zwischen den folgenden Einsatzaufträgen unterschieden: –Durchführung feuerwehrtechnischer- und spezialisierter Hilfeleistung, je nach Anforderung (Emric 1); –Einsatz innerhalb des eigenen Einsatzbereiches nach den im eigenen Land üblichen Methoden. Der Einsatzbereich wird vor Ort durch den Einsatzleiter zugewiesen (Emric 2 en 3).

16 Nachbarschafthilfe an Ausland (2) Die für den Einsatz zuständige Leistelle ist verantwortlich für die Ablösung der Mannschaften. Dies geschieht immer in Rücksprache mit dem Einsatzleiter vor Ort. Es empfiehlt sich, ein Team von einem anderen Team aus demselben Land ablösen zu lassen, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten. Falls eine Ablösung schneller erforderlich ist als von der Leitstelle geplant, hatten Sie sich mit dem zuständigen Einsatzleitung vor Ort in Verbindung zu setzen. Dieser leitet anschließend die Ablösung über die Leitstelle in die Wege, wie oben beschrieben. Falls zusätzliches Material, Kraftstoff (z.B. für Aggregate) oder mehr Wasser benötigt werden, wird dies dem Einsatzleiter vor Ort mitgeteilt. Dieser leitet daraufhin über die Leitstelle den Nachschub in die Wege. Die Leitstelle kann sich dabei an die ausländische Leistelle wenden; dies gilt insbesondere, wenn zusätzliches Material und Wassertanks benötigt werden.

17 Informationsvergabe Die Informationsvergabe erfolgt in jedem Land durch den/die hierfür zuständige(n) Dienst(e)/ Mitarbeiter.

18 Kostenerstattung Gemäß den zwischen den Regierungen der Niederlande, Belgiens und Nordrhein-Westfalens geschlossen Abkommen werden bei EMRIC und EUMED 2 und 3 für die Bereitstellung und den Einsatz von Einheiten im Rahmen der grenzüberschreitenden Hilfeleistung keine Kosten in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Nachbarschaftshilfe oder spezialisierte Hilfeleistung werden so verrechnet, wie es in den vielen Abkommen zwischen den Grenzkommunen in der Euregio Maas-Rhein festgelegt ist. Die Kosten für Patiententransporte können auf der Grundlage der hierfür üblichen Tarife den Patienten oder Krankenkassen in Rechnung gestellt werden.

19 Beendigung des Einsatzes Das Ende des grenzüberschreitenden Einsatzs wird den beteiligten Leistellen von der Leitstelle, die die Unterstützung angefordert hat, direkt sowohl mündlich als auch schriftlich mitgeteilt. Im Rahmen der Beurteilung und weiteren Entwicklung der Nachbarschaftshilfe ist jeder Einsatz nachräglich zu evaluieren.

20 Ende Sie haben das Anleitungsprogramm erfolgreich durchlaufen. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.emric.info. www.emric.info Nähere Informationen über die Hilfeleistung in den Niederlanden, Belgien und Deutschland sowie über die Kooperationsvereinbarungen innerhalb der Euregio finden Sie im Bericht 'Grenzüberschreitende Hilfeleistung in der Euregio Maas-Rhein'.Grenzüberschreitende Hilfeleistung in der Euregio Maas-Rhein Weitere Informationen über die Kooperationsvereinbarungen bezüglich der grenzüberschreitenden Hilfeleistung finden Sie in dem Dokument 'Besser ein guter Nachbar als ein ferner Freund'.Besser ein guter Nachbar als ein ferner Freund' Zurück zu Anweisungen pro FunktionAnweisungen pro Funktion


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