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Veröffentlicht von:Arwed Schmitt Geändert vor über 7 Jahren
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Die R+V-Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung / R+V-D&O-Versicherung
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VD Makler Komposit 1 Die R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 2 Die R+V-D&O-Versicherung 21 Inhalt 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung VD Makler Komposit 2 Dienstleistungsunternehmen Gutachter und Sachverständige Heilwesen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege Immobilienwirtschaft Informations-Technologie Insolvenzverfahren Nachlass- und Vormundschaftssachen Partnerfilialen und Post-Service-Filialen der Deutsche Post AG Publikationsrisiken Unternehmensberater Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts Werbebranche Wohnungswirtschaft Vermögensschaden-Haftpflicht für mehr als 2.000 Berufe u.a. 01.03.2015
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3 R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Zielgruppen Freie Berufe Rechtsanwälte Patentanwälte Notare Registrierte Rechtsdienstleister Steuerberater, Steuerbevollmächtigte Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer Gewerbetreibende Anlageberater, Anlagevermittler (KWG), Honorar-Anlagenberater Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater (GewO) Versicherungsvermittler und -berater VD Makler Komposit Weitere Produkte Ärzteregress-Versicherung für Humanmediziner Krankenhäuser Krankenkassen 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung VD Makler Komposit 4 Die „offene“ Deckung * Völlig neue Definition des Umfangs der versicherten Tätigkeit Oftmals nur abschließende Aufzählung versicherter Tätigkeiten z.B. beim Büroserviceunternehmen: a) Erledigung von Schreib- und Rechenarbeiten sowie Führung der Korrespondenz; b) Fremdsprachenkorrespondenz sowie gelegentlich angefallene Übersetzungen, sofern hierfür entsprechende Qualifikationen bestehen; Oftmals nur abschließende Aufzählung versicherter Tätigkeiten z.B. beim Büroserviceunternehmen: a) Erledigung von Schreib- und Rechenarbeiten sowie Führung der Korrespondenz; b) Fremdsprachenkorrespondenz sowie gelegentlich angefallene Übersetzungen, sofern hierfür entsprechende Qualifikationen bestehen; Keine abschließende Aufzählung versicherter Tätigkeiten: Versichert ist die rechtlich zulässige, im Versicherungsschein und seinen Nachträgen genannte Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Keine abschließende Aufzählung versicherter Tätigkeiten: Versichert ist die rechtlich zulässige, im Versicherungsschein und seinen Nachträgen genannte Tätigkeit des Versicherungsnehmers. * gilt nicht für Pflichtversicherungen marktübliche Regelung Regelung R+V 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Durch die neue offene Deckung bietet das Bedingungswerk größtmöglichen Deckungsschutz bei maximaler Transparenz Der Versicherungs- nehmer muss bei Beantragung seine Tätigkeiten / Berufe vollständig nennen! ►Generell sind sämtliche Tätigkeiten des Betriebes versichert (sofern nicht in den Bedingungen ausgeschlossen) ►Vorteil für den Klienten: Nur eine jährliche Nachmeldung ►Versicherungsschutz bei mehreren unterschiedlichen Tätigkeiten VD Makler Komposit 5 Warum eine „offene“ Deckung? 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung VD Makler Komposit 6 Gegenstand der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Vorsorgeversicherung Der Versicherungs- schutz beginnt mit Eintritt eines neuen Risikos, ohne dass es einer besonderen Anzeige bedarf. Vorsorge- versicherung Der Versicherungs- schutz umfasst auch Risiken, die für den VN nach Abschluss der Versicherung neu entstehen. Der VN ist verpflichtet, auf Aufforderung des Versicherers neue Risiken anzuzeigen. 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung VD Makler Komposit 7 Die Eigenschadenversicherung als Deckungserweiterung ►Neben den in der Haftpflichtversicherung klassischerweise versicherbaren Drittschäden, können auch Eigenschäden (mit-)versichert werden Was ist ein Eigenschaden? ►Ein Eigenschaden ist ein Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer direkt durch einen Mitarbeiter zugefügt worden ist. Schadenbeispiele * ►Ein Mitarbeiter bestellt versehentlich die doppelte Anzahl an Druckern. Dadurch entstehen Stornogebühren. ►Ein Mitarbeiter verwechselt bei einer Angebotserstellung an den Kunden versehentlich Kaufpreis und Verkaufspreis. Hierdurch entgeht dem Versicherungsnehmer die Marge. ►Ein Mitarbeiter erstellt die Homepage für seinen anwaltlichen Dienstherren. Er vergisst dabei trotz Anweisung die Informationen nach der Dienstleistungs-Verordnung (DL-InfoV) einzustellen, insbesondere die Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung. Der Anwalt wird wegen dieser Ordnungswidrigkeit nach § 6 DL-InfoV belangt. * Ob eine Haftpflichtigkeit überhaupt gegeben ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung VD Makler Komposit 8 Ziel der Eigenschaden- versicherung Ziel des Versicherungsschutzes ist es, den „Betriebsfrieden“ zu wahren. Eine tatsächliche Inanspruchnahme des Mitarbeiters ist nicht Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Sofern der Mitarbeiter aufgrund der Arbeitnehmerhaftung nicht oder nur eingeschränkt haftet, leistet die die Eigenschadendeckung auch nur in diesem Umfang. 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Eigenschadendeckung VD Makler Komposit 9 Welche Risiken sind beitragspflichtig? Beitragsfrei bei ca. 20 ausgewählten klassischen VH-Risiken (z.B. Vereine, Heime) Gegen Beitrag bei ca. 300 VH-Risiken (z.B. Anwalt, Hausverwalter, Steuerberater, Unternehmensberater). Eine Drittschadendeckung bei der R+V ist hier obligatorisch Gegen Beitrag bei ca. 1.700 nicht klassischen VH-Risiken (z.B. Gastronomie, Einzel- handel). Die Eigenschaden- deckung kann auch ohne Betriebshaftpflicht bei der R+V abgeschlossen werden. 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (nicht Pflichtversicherungen) VD Makler Komposit 10 Weitere Produkthighlights ►Weltweite Deckung exkl. abschließend benannte „common-law“ Länder ►Drittschadendeckung bis zu 5 Mio. EUR Versicherungssumme ►Eigenschadendeckung bis 1.000.000 EUR Versicherungssumme ►Vorsorgeversicherung (Mitversicherung neu hinzutretender Risiken) ►Keine Selbstbeteiligung ►Abwehrkostenschutz bei Vorsatzvorwurf (wissentliche Pflichtversicherung) ►Abwehrkostenschutz bei einstweiliger Verfügung, Unterlassungsansprüchen oder Widerrufskosten ►Mitversicherung der Entscheidung in Schiedsgerichtsverfahren ►Optional Mitversicherung der Datenhaftpflicht bis 1.000.000 EUR Versicherungssumme ►Mitversicherung der AGG-Ansprüche von Kunden 01.03.2015
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Die R+V-Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für freie Berufe und Gewerbetreibende mit gesetzlicher Versicherungspflicht VD Makler Komposit1101.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht für freie Berufe und Gewerbetreibende mit gesetzlicher Versicherungspflicht VD Makler Komposit 12 Zielgruppen Rechts- und steuerberatende Berufe Rechtsanwälte Steuerberater Notare Patentanwälte Lohnsteuerhilfevereine Inkassobüro, Rentenberater, Berater in einem ausländischen Recht Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler Versicherungsvermittler und -berater (§34d/e GewO) Finanzanlagenvermittler und Honorarberater (§34f/h GewO) Anlageberater, Anlagevermittler und Honorar-Anlageberater (KWG) R+V CONNECT: die Vertragsart wird gekennzeichnet als Pflichtversicherung 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht für freie Berufe und Gewerbetreibende mit gesetzlicher Versicherungspflicht VD Makler Komposit 13 Umfang in R+V CONNECT Gesetzlich notwendiger Versicherungsschutz mit Kapazitäten bis max. 2,5 Mio. EUR Objektversicherungen für Insolvenzverwalter bis 5 Mio. EUR Optionale Eigenschadendeckung Technisch gestützte Prozesse zur Abbildung der jeweiligen Berufsrechte Rechtsform und Risikoauswahl steuern die richtige Produktauswahl Automatische Abgabe von Versicherungsbestätigungen 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht für freie Berufe und Gewerbetreibende mit gesetzlicher Versicherungspflicht VD Makler Komposit 14 Neue Prozesse Integration in R+V-UnternehmensPolice und HaftpflichtPolice Angebotsberechnung mit R+V CONNECT Erweiterungen in R+V CONNECT Versicherung von Sozietäten (Gesellschaften bürgerlichen Rechts) Tarifierung von gemischten Sozietäten (z.B. Rechtsanwälten und Steuerberatern) Aufnahme weiterer Berufsausübungsformen (Rechtsformen) Jetzt versicherbar Rechtsanwälte mit gleichzeitiger Zulassung als Steuerberater In Deutschland niedergelassene europäische Anwälte Anlageberater, Anlagevermittler nach dem Kreditwesengesetz Finanzanlagenvermittler ohne gleichzeitige Zulassung als Versicherungsvermittler 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht für freie Berufe und Gewerbetreibende mit gesetzlicher Versicherungspflicht VD Makler Komposit 15 Wesentliche Erweiterungen des Deckungsumfangs StichwortKammerberufe Versicherungsvermittler / Finanzdienstleister Öffentlich rechtliche AnsprücheNeu mitversichertUnverändert mitversichert Gesellschafts- / Gesellschafter- verbindlichkeiten Neu mitversichert Vertreter des VNUnverändert mitversichertNeu mitversichert Erben des VNUnverändert mitversichertNeu mitversichert AGG-DrittschadendeckungUnverändert mitversichert GeheimhaltungsverpflichtungUnverändert mitversichertNeu mitversichert SchmerzensgeldUnverändert mitversichertNeu mitversichert Geografischer Geltungsbereich (Europa) Aufnahme Türkei (Klarstellung des geografischen Geltungsbereichs) Unverändert mitversichert VerhaltenskodexNeu mitversichert 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht für freie Berufe und Gewerbetreibende mit gesetzlicher Versicherungspflicht VD Makler Komposit 16 Wesentliche Erweiterungen des Deckungsumfangs StichwortKammerberufe Versicherungsvermittler / Finanzdienstleister VR-WechselNeu: „Rückwärtsdeckung“ bei VR-Wechsel (Vorleistung) Erhöhung der Kapazität von 1 Mio. EUR auf max. 2,5 Mio. EUR VR-WechselVorleistungspflicht der R+V als neuer Versicherer, wenn über den Verstoßzeitpunkt gestritten wird Verstöße beim Zahlungsakt und der Kassenführung Neu mitversichert Abwehrschutz-Vorsatz oder wissentliche Pflichtverletzung Mitversichert seit Tarif 07/2012Neu: Abwehrschutz für Behauptung vorsätzlicher oder wissentlicher Pflichtverletzungen Wissentliche Pflichtverletzungen von Mitarbeitern des VN Unverändert mitversichertNeu mitversichert 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht für freie Berufe und Gewerbetreibende mit gesetzlicher Versicherungspflicht VD Makler Komposit 17 Selbstbeteiligung und Versicherungssummen StichwortKammerberufe Versicherungsvermittler / Finanzdienstleister Selbstbehaltsvarianten (ohne Objektdeckungen und Lohnsteuerhilfevereinen) Fester Selbstbehalt von 250 EUR bis 1.500 EUR Kein Abzug von Honoraren und Gebühren Unverändert Gesellschaften / SozietätenErhöhung auf 2,5 Mio. EUREntfall 3 Mio. EUR generell für Versicherungsvermittler Übrige RisikenErhöhung auf 1,5 Mio. EUR Objektversicherungen, Insolvenzverwalter, Nachlass- / Vormundschaftssachen 1 Mio. bis 5 Mio. EURMöglich 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht für freie Berufe und Gewerbetreibende mit gesetzlicher Versicherungspflicht VD Makler Komposit 18 Highlights Kammerberufe StichwortBeschreibung SelbstbehaltAlleinstellungsmerkmal im Markt: Niedriger Selbstbehalt von 250 EUR Aufsichtsratsmandate Alleinstellungsmerkmal: Mitversicherung als Aufsichtsrat, ohne dass anwaltlicher Beratungsvertrag vorliegen muss Neu: auch bei Steuerberatern und ohne Steuerberatungsmandat Qualifikationsnachlass Für Fachanwälte (Rechtsanwälte) oder Fachberater (Steuerberater) in Höhe von 15 % seit Tarif 07/2012 Tätigkeit als Mitglied einer Berufskammer oder in berufsständischen Vereinen Neu für Patentanwälte und Notare Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern seit Tarif 07/2012 mitversichert Rechtanwalt mit gleichzeitiger Zulassung als Steuerberater Mitversicherung als Steuerberater beitragsfrei Mitversicherung kaufmännischer Risiken bei der Bestellung als Treuhänder ohne Sublimit (z.B. als Insolvenzverwalter) Mitversichert Mitversicherung der privaten Finanzplanung bei Steuerberatern ohne Sublimit Mitversichert 01.03.2015
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R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht für freie Berufe und Gewerbetreibende mit gesetzlicher Versicherungspflicht VD Makler Komposit 19 Neuerungen Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler StichwortBeschreibung Honorar-BeraterDas seit dem 01.08.2014 bestehende neue Berufsbild des Honorar- Finanzanlagenberaters (§34h GewO) ist bereits in R+V CONNECT integriert. Gleiches gilt für den Honorar-Anlageberater nach dem Kreditwesengesetz (KWG). KündigungsverzichtsklauselVerzicht der R+V auf das außerordentliche Kündigungsrecht aus Anlass eines Schadenfalls für Versicherungsvermittler und -berater sowie für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater. Auf Antrag gegen Beitrag. AbschlussvermittlungFinanzanlagenvermittler (§34f GewO) dürfen nicht mehr im fremden Namen und für fremde Rechnung Anteile an offenen oder geschlossenen Investmentvermögen vermitteln. Für diese Tätigkeit ist nunmehr eine Erlaubnis bei der BaFin nach §32 KWG notwendig. Aufgrund von EU- Vorgaben ist auch die Möglichkeit der eigenkapitalersetzenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach §§32,33 KWG gesetzlich entfallen. Diese Änderungen werden in R+V CONNECT zum 01.11.2014 umgesetzt. 01.03.2015
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Die R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit2001.03.2015
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R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 21 Führungskräfte haften bei Vermögensschäden ihrem Unternehmen, den Mitgesell- schaftern und eventuell auch Dritten gegenüber unmittelbar und unbegrenzt Das Thema Managerhaftung und Versicherungsschutz hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen Die Ursachen liegen auf der Hand: ►Zunehmende gesetzgeberische Regelungsdichte, einhergehend mit ►Erhöhter Organisations- / Dokumentations- und Überwachungspflichten ►Veränderte Anspruchsmentalität – sowohl auf Seiten Dritter (Außenanspruch) als auch des eigenen Unternehmens (Innenanspruch) 01.03.2015
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R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 22 Non-Profit Organisationen Nicht nur Manager von Kapital- oder Personengesellschaften haften mit ihrem gesamten Privatvermögen: Auch die vielfach ehrenamtlich und unentgeltlich engagierten Mitglieder in Vorstand, Präsidium oder Geschäftsführung sogenannter Non-Profit Organisationen (Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kammern und Körperschaften des öffentlichen Rechts) unterliegen dieser strengen Haftung! Die D&O-Versicherung kann unabhängig von der Rechtsform von allen Gesellschaften und Non-Profit Organisationen für ihre Mitarbeiter im Management abgeschlossen werden. R+V unterstützt Existenzgründer! Da gerade die Anfangsphase für die Unternehmensführung zusätzliche Risiken birgt, bietet der D&O-Markt Existenzgründern frühestens nach Ablauf von 3 Jahren Versicherungsschutz. Als einer der ersten und wenigen D&O-Versicherer bietet R+V auch Jungunternehmern Versicherungsschutz und das zu äußerst attraktiven Konditionen. 01.03.2015
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R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 23 Mögliche Schadenfälle ►Nichteinhaltung von Satzungsbestimmungen ►Mangelnde Kontrolle von Satzungsverstößen ►Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten ►Unzureichende Liquiditätskontrolle ►Inanspruchnahme ungünstiger Kreditmittel ►Warenlieferungen ohne ausreichende Sicherheit ►Gewährung überhöhter Nachlässe / Provisionen ►Ungenügende Organisation von Betriebsabläufen ►Lückenhafte Arbeitsanweisungen ►Bürgschaft ohne Gesellschafterbeschluss ►Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen unter Wert ►Beteiligungserwerb ohne vorherige Due Diligence ►Außerachtlassen von Fördermöglichkeiten ►Falschverwendung von Fördermitteln ►Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter ►Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen ►Verstoß gegen Kapitalerhaltungspflicht > Innenansprüche 01.03.2015
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R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 24 Mögliche Schadenfälle ►Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte ►KG gegen Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ►Ansprüche des Insolvenzverwalters ►Ansprüche von Neugläubigern (Insolvenzreife) ►Ansprüche von Altgläubigern („Quotenschaden“) ►Nichtabführung des Arbeitnehmeranteils von Sozialversicherungsbeiträgen ►Ansprüche des Fiskus (z.B. Lohnsteuer) ►Rückforderung von Fördermitteln ►Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung ►Verstöße gegen Zollbestimmungen ►Fiskus oder Spender bei Entzug der Gemeinnützigkeit (Überschreitung Nebenzweckprivileg) > Außenansprüche 01.03.2015
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R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 25 D&O für UnternehmenPersönliche D&O Antragsverfahren Versicherungssumme: bis 5 Mio. EUR Tarifierung nach Umsatz: bis 150 Mio. EUR Geschäftsberichte: nicht erforderlich Risikofragebogen: nicht erforderlich Antragsverfahren Versicherungssumme: bis 2,5 Mio. EUR Tarifierung nach Anzahl der Mandate Geschäftsberichte: nicht erforderlich Risikofragebogen: nicht erforderlich Individual-Verfahren Versicherungssumme: über 5 Mio. EUR Umsatz- / BilSu: ohne Begrenzung Geschäftsberichte: letzten zwei Risikofragebogen: R+V oder vergleichbar Individual-Verfahren Versicherungssumme: über 2,5 Mio. EUR Anfragepflichtige Risiken (→ Zielgruppe) Allgemeines 01.03.2015
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R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 26 Zielgruppe / versicherter Personenkreis D&O für UnternehmenPersönliche D&O Branchen: Unternehmen aller Branchen mit Ausnahme von: Tendenzbetrieben (politische Parteien, Gewerkschaften, Spitzenverbände der Wirtschaft) Auf Anfrage (Individual-Verfahren): Banken / Versicherungen (Kreditinstitute, Investmentfonds, etc.) Profisport, Finanzdienstleistungssektor (Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung) Mandate*: Alle natürlichen Personen, welche in Unternehmen als Organ oder in leitender Position tätig sind, z.B. Geschäftsführer Vorstände Aufsichtsräte Leitende Angestellte Prokuristen Compliance Beauftragte Interimsmanager * Auf Anfrage gezeichnet werden Mandate bei: Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Investmentgesellschaften, Profisportvereinen. 01.03.2015
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R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 27 Zielgruppe / versicherter Personenkreis D&O für UnternehmenPersönliche D&O Rechtsformen: Unternehmen aller GmbH, GmbH & Co. KG, gGmbH, e.G., AG (bei Börsennotierung → Anfrage Direktion), KG, OHG, GbR (keine Einzelunternehmer) sowie Vereine*, Verbände, Kammern, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts Branchen: Vorstehende Mandate sind grundsätzlich bei Unternehmen jeder Branche erwünscht. Nicht gezeichnet werden Mandate bei Politischen Parteien Gewerkschaften Spitzenverbänden der Wirtschaft * Auf Anfrage gezeichnet werden Mandate bei: Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Investmentgesellschaften, Profisportvereinen. 01.03.2015
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R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 28 Vollständige Integration der Vermögensschaden- Rechtsschutzversicherung Doppelte Versicherungssumme (Abwehrkosten + Schadenersatzleistung) Kein Verbrauch der Versicherungssumme infolge hoher Abwehrkosten Schutz aller Organmitglieder inkl. zweiter Führungsebene und weiterer Personen Versicherungsschutz auch für Neugründungen Automatische Mitversicherung neuer Tochter- und Enkelunternehmen Unbegrenzte Nachmeldefrist Unverfallbarkeit der Nachmeldefrist Abwehrschutz vor Eintritt des Versicherungsfalles Produkthighlights 01.03.2015
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R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 29 Keine Bevormundung bei der Wahl des Rechtsanwalts Aktiver Rechtsschutz zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten Keine Leistungskürzung trotz hoher Kapitalbeteiligung Nur ein einziger Ausschlusstatbestand Keine Anrechnung von Kapitalanteilen Inkl. Vorleistung auf gesetzlichen Pflicht-Selbstbehalt (VorstAG) Keine Offenlegung von Unternehmenskennzahlen erforderlich Keine Geschäftsberichte, keine Risikofragebögen Vollwertige AGG-Absicherung (Option) Absicherung des gesetzlichen Pflicht-Selbstbehaltes (diverse Modelle) Produkthighlights 01.03.2015
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R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 30 Bei erstmaligem Abschluss einer D&O-Versicherung bei der R+V kann ein Neukunden-Nachlass von 50 % gewährt werden!* Vertragslaufzeit Produkthighlight Es kann eine Vertragslaufzeit von 1 bis 3 Jahren gewählt werden. Bei Abschluss eines 3-Jahres-Vertrages wird ein Dauernachlass in Höhe von 10 % gewährt. * Gilt nicht im Zusammenhang mit Bündel-Produkten (z.B. R+V-UnternehmensPolice). 01.03.2015
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D&O für Unternehmen R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 31 Gute Argumente Versicherungsschutz für sämtliche Organe und deren Familien Schutz auch für Tätigkeiten in fremden Unternehmen und Organisationen Schutz des Privatvermögens – selbst im Falle eines gesetzlichen Pflicht-Selbstbehaltes Keine Unterscheidung nach: „operativ“ / „nicht operativ“ Schutz bereits im Vorfeld einer möglichen Inanspruchnahme Schutz auch noch Jahre nach Ausscheiden aus dem Unternehmen Nachmeldefrist orientiert sich an den (langen) Verjährungsfristen Hilfe bei ungerechtfertigten Anfeindungen / Rufschädigungen Versicherungssumme wird nicht durch Abwehrkosten aufgezehrt Neue Tochterunternehmen sind automatisch mitversichert 01.03.2015
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Persönliche D&O R+V-D&O-Versicherung VD Makler Komposit 32 Gute Argumente Schutz für Tätigkeiten in weiteren Unternehmen und Organisationen als weiteres Mandat mitversicherbar Schutz des Privatvermögens – selbst im Falle eines gesetzlichen Pflicht-Selbstbehaltes beitragsfrei mitversichert Keine Unterscheidung nach: „operativ“ / „nicht operativ“ Schutz bereits im Vorfeld einer möglichen Inanspruchnahme Verlässlicher Schutz auch noch Jahre nach Ausscheiden aus dem Unternehmen Hilfe bei ungerechtfertigten Anfeindungen / Rufschädigungen Freie Rechtsanwaltswahl Hohe Anteile am Unternehmen führen nicht zu Leistungskürzungen Verstöße gegen Binnenrecht führen nicht per se zum Vorsatzausschluss Keine Kündigung im Schadenfall 01.03.2015
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VD Makler Komposit 33 01.03.2015
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