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Nationaler Informationstag 2008 der ÖAR Straßenraum für Alle (2003) Barrierefreie Mobilität (2008) Mag. Liliana Prerowsky Bundesministerium für Verkehr,

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1 Nationaler Informationstag 2008 der ÖAR Straßenraum für Alle (2003) Barrierefreie Mobilität (2008) Mag. Liliana Prerowsky Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie www.bmvit.gv.at Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsmittel 14. November 2008 Nationaler Informationstag 2008 der ÖAR14. November 2008 Mag. Liliana Prerowsky Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Seite 1/4

2 Straßenraum für Alle (2003) Nationaler Informationstag 2008 der ÖAR14. November 2008 Mag. Liliana Prerowsky Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Seite 2/4 Barrierefreie Mobilität (2008) Thematische Unterschiede - Vorwort: Verweise auf Artikel 7, Abs. 1 der Österreichischen Bundesverfassung, nach der niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf und auf das Österreichische Verkehrssicherheits- programm (massive Reduktion der Verkehrstoten bis 2010) - Beschreibung der Schwierigkeiten behinderter Menschen im Straßenraum - Konkrete Anleitungen für die Planungspraxis im öffentlichen Raum (Gehwege, Briefkästen, Kreuzungen, Rampen, Leitsysteme, Haltestellen, Baustellen) - Vorwort: Verweise auf das Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz und die per 1.1.2006 vorgeschriebenen „Etappenpläne“ für Betreiber öffentlicher Linienverkehre - anhängige Schlichtungsverfahren - Etappenpläne (ÖBB, Linz AG, Wiener Lokalbahnen, Schifffahrt, städtische Verkehrsbetriebe, Buslinienbetreibern) - Stadt Graz auf dem Weg zur Barrierefreiheit

3 Straßenraum für Alle (2003) Nationaler Informationstag 2008 der ÖAR14. November 2008 Mag. Liliana Prerowsky Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Seite 3/4 Barrierefreie Mobilität (2008) Atmosphärische Unterschiede - eher defensives Eintreten für die Rechte behinderter Menschen (Artikel 7 der Bundesverfassung, Appell an Rücksichtnahme auf die schwierigen Mobilitätsverhältnisse behinderter Menschen, an die hohe Zahl der Unfallopfer, etc.) - Broschüre hauptsächlich von Experten verfasst - theoretischer Ansatz; eher Anleitung für eine mögliche, bessere Welt - eher forderndes Eintreten für die Rechte behinderter Menschen (Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz, Etappenpläne, Schlichtungsverfahren, etc.) - Broschüre hauptsächlich von Betroffenen selbst verfasst - praktischer Ansatz; konkrete Auseinandersetzung mit Betreibern öffentlicher Linienverkehre und Nennung von guten und schlechten Beispielen

4 Nationaler Informationstag 2008 der ÖAR14. November 2008 Mag. Liliana Prerowsky Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Seite 4/4 Welche Maßnahmen bzw. Umstände bewirken eine Änderung ? - Gesetze - Entscheidend, aber nur bei gleichzeitiger Formulierung von Verordnungen, Durchführungsbestimmungen (Etappenpläne). Die Rechte müssen einklagbar sein. - Bewusstseinsbildende Maßnahmen (Informationsmaterial, Veranstaltungen) - Bedingt; Information und Aufklärung alleine bewirken wenig. Wichtig ist der Hinweis und die konkrete Erfahrung, dass Barrierefreiheit allen Menschen zugute kommt - ökonomische Rahmenbedingungen - Bedingt; mit dem Hinweis auf die hohen Kosten, die Barrierefreiheit angeblich verursacht, wurden in der Vergangenheit viele Projekte verhindert. Bei barrierefreier Planung von Anbeginn an sind die Kosten weitaus geringer. - Vernetzung - Entscheidend; Informationen und Erfahrungen werden oft gesammelt, ohne zu wissen, am wem diese weitergegeben werden sollen. - persönliches Engagement einzelner Personen - Entscheidend; oft war ein Fortschritt nur einer besonders engagierte Person zu verdanken. - die Einbindung behinderter Menschen in Entscheidungsprozesse - Entscheidend; nur durch die Zusammenarbeit von Betroffenen, Experten und kommerziellen Anbietern können Fortschritte erreicht werden. - die Einsetzung behinderter Menschen auf „Schaltstellen“ - Bedingt; behinderte Menschen können, wenn sie in positives Umfeld eingebunden sind, viel erreichen, aber auch nur als „Feigenblatt“, dienen. („Wir haben da einen Behinderten sitzen, der sich um diese Angelegenheiten kümmert!“)


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