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Veröffentlicht von:Ingeborg Richter Geändert vor über 7 Jahren
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Kirchengemeindeverband Begriff, Aufgabe, Ordnung
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Grundsatz § 1 Strukturplan 2020 Bildung der pastoralen Einheiten, wie der Strukturplan sie ausweist, bis zum 1. September 2011
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Grundsatz § 1 Strukturplan 2020 Kooperationsmodell Fusionsmodell
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Grundsatz § 1 Bildung von Kirchengemeindeverbänden gemäß geltendem Kirchenververmögensverwaltungsgesetz (§§ 23 bis 31 KVVG)
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KGV: Aufgaben § 2 Haushaltsplan mit Stellenplan Orientierung an den pastoralen Planungen des Pfarreienrates Entscheidung über die Mittel für die Bewirtschaftung und für den Bauunterhalt der Gebäude der Kirchengemeinden Unterhaltung Dienstsitz, gemeinsames Pfarrbüro … (geregelt im Kooperationsvertrag) Feststellen der Jahresrechnung
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KGV Aufgaben Vergabe / Verteilung sämtlicher Mittel (z.B. Schlüsselzuweisungen) Anstellungsträger des nichtpastoralen Personals
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Aufgaben Verwaltungsrat der Kirchengemeinde (im Vergleich) Haushaltsplan und Jahresrechnung der KG Verwaltung des kircheneigenen Vermögens Durchführung von Baumaßnahmen Verwaltung der Einnahmen ggf. Betrieb einer Kindertagesstätte Wahl der Verbandsvertretung / KGV
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Pastorale Struktur und Vermögensverwaltung
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Organ § 3 Das Vertretungsorgan Verbandsvertretung = Vertretungsorgan
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Verbandsvertretung § 4 Vorsitzender und gewählte Mitglieder Wahl aus der Mitte der gewählten Mitglieder der VR der angeschlossenen Kirchenge- meinden Die Anzahl der Vertretungen regelt sich nach der Größe der jeweiligen Kirchengemeinde.
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Vorsitz/ Stellv. Vorsitz § 4 Abs.4 Vorsitz => Ernennung durch Bischof aus den im Kirchengemeindeverband tätigen Pfarrern Stellvertretender Vorsitz => Wahl durch Verbandsvertretung aus ihrer Mitte
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Amtszeit § 4 Abs.5 Die Amtszeit beträgt vier Jahre
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Beschlussfassung § 7 Anwesenheit: Hälfte der gewählten Mitglieder wenigstens ein Mitglied von wenigstens 2/3 der im Kirchengemeindeverband zusammengeschlossenen Kirchengemeinden 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder
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Finanzierung § 9 Schlüsselzuweisungen des Bistums Zuweisungen der Kirchengemeinden aufgrund von Vereinbarungen Zuwendungen Dritter und sonstige Einnahmen
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Zusammenarbeit Pfarreienrat § 10 Die Verbandsvertretung entsendet ein Mitglied in den Pfarreienrat. Haushaltsplanung => Anhörungsrecht des Pfarreienrates Gemeinsame Sitzung von Verbands- vertretung und Pfarreienrat durch gemeinsame Einladung
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Übernahmevertrag 1.Vertrag zwischen Kirchengemeinde und KGV Übernahme von Tätigkeiten und Beschäftigungsverhältnissen Übertragung der Betriebsmittel Personalbewirtschaftung 2. Informationspflicht gegenüber nichtpastoralem Personal
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