Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

1 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Informationsveranstaltung für künftige Masterstudierende Prof. Dr. Peter Viktor Kunz Dekan 24. Mai 2016.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "1 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Informationsveranstaltung für künftige Masterstudierende Prof. Dr. Peter Viktor Kunz Dekan 24. Mai 2016."—  Präsentation transkript:

1 1 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Informationsveranstaltung für künftige Masterstudierende Prof. Dr. Peter Viktor Kunz Dekan 24. Mai 2016

2 Zweck des Masterstudiums  Art. 20 des Studienreglements vom 21. Juni 2007 mit Änderungen bis 22. Mai 2014: 1 Das Masterstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse und festigt die entsprechenden kommunikativen, methodischen und sprachlichen Fertigkeiten. Es ermöglicht den Studierenden, auf bestimmten Gebieten der Rechts- wissenschaft fachliche Schwerpunkte zu bilden. 2 Zu diesem Zweck bietet die Fakultät Wahlfächer an.  Der Wahlfachkatalog befindet sich im Anhang 3 zum Studienplan vom 16. Oktober 2014 2

3 Änderungen im Studienreglement und Studienplan  Am 1. August 2015 ist ein revidiertes Studienreglement und ein neuer Studienplan in Kraft getreten.  Die wichtigsten Änderungen im Masterstudium:  Anerkannte fakultätsfremde Leistungsnachweise dürfen auf Gesuch hin bis zu einem Umfang von 15 ECTS an den Masterabschluss angerechnet werden.  Während des Masterstudiums muss mindestens ein Seminar oder ein Moot Court oder eine Legal Clinic belegt werden.  Masterfächer bis zu einem Umfang von 15 ECTS können bereits auf der Bachelorstufe absolviert (d.h. vorgezogen) werden.  Die Dozierenden können anordnen, dass Leistungskontrollen in Form von Referaten und schriftlichen Arbeiten während des Semesters erbracht werden.  Bei entsprechender Kompensation können höchstens drei ungenügende Noten an den Masterabschluss angerechnet werden. 3

4 Das Masterstudium auf einen Blick  Reines Wahlfachstudium / Individuelle Stundenpläne  Master mit oder ohne Schwerpunkt möglich  Wahlfächer mit 5 ECTS (2 SWS) oder 10 ECTS (4 SWS)  Leistungsnachweise erfolgen als:  Zweistündige schriftliche oder zwanzigminütige mündliche Prüfungen im Anschluss an das Semester, d.h. im Januar und Juni  Referate und/oder schriftliche Arbeiten während des Semesters  Seminarleistung mit Referat und schriftlicher Arbeit oder  Beteiligung an einem Moot Court oder an einer Legal Clinic  Jeder erworbene Leistungsnachweis wird an den Abschluss angerechnet  Regelstudienzeit: 3 Semester  Höchstzulässige Studienzeit: 9 Semester  Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS muss genügend sein 4

5 5 Möglichkeiten eines Schwerpunkt- zertifikats  Internationales und europäisches Recht  Strafrecht und Kriminologie  Privatrecht  Wirtschaftsrecht  Recht der öffentlichen Verwaltung Fächerangebot und Angaben zu den obligatorischen Fächern im Anhang 3 zum Studienplan vom 16. Oktober 2014 5

6 Master ohne Schwerpunkt  Absolute Freiheit in der Fächerwahl  Es müssen Wahlfächer im Umfang von 70 – 80 ECTS aus dem Wahlfachkatalog absolviert werden, wobei mindestens ein Seminar oder ein Moot Court oder eine Legal Clinic belegt werden muss.  Es muss eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS an der Fakultät verfasst werden. Sie ist innert 15 Wochen seit Zuteilung des Themas einzureichen.  Der Mastergrad wird verliehen, wenn der Durchschnitt der Leistungskontrollen 4.00 ergibt, die Masterarbeit mit einer genügenden Note bewertet wurde und insgesamt nicht mehr als drei Wahlfächer ungenügend sind. 6

7 Master mit Schwerpunkt  Es werden schwerpunktspezifische obligatorische Wahlfächer bis 25 ECTS verlangt.  Insgesamt müssen mind. Wahlfächer im Umfang von 40 ECTS aus dem Schwerpunkt absolviert werden. Die restlichen Wahlfächer (30 ECTS) sind frei wählbar.  Es muss mindestens ein Seminar oder ein Moot Court oder eine Legal Clinic belegt werden.  Die Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS ist im Bereich des gewählten Schwerpunkts zu verfassen.  Der Mastergrad mit Schwerpunktzertifikat wird verliehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.  Der gewählte Schwerpunkt wird auf dem Diplom sowie auf dem Diploma Supplement ausgewiesen. 7

8 Master mit oder ohne Schwerpunkt?  Beide Abschlüsse sind gleichwertig. Bei Zweifel mit Studium ohne Schwerpunkt beginnen. Entscheidung für einen Schwerpunkt kann während des Studiums getroffen oder geändert werden.  Auch bei Schwerpunktmaster können Fächer aus anderen Bereichen belegt werden (bis 30 ECTS).  Pro Schwerpunkt: Ausgeprägtes Interesse an einem bestimmten Fachbereich und/oder klare berufliche Vorstellungen.  Contra Schwerpunkt: Anwaltsausbildung, breite Interessen und noch keine klaren beruflichen Vorstellungen. 8

9 Masterarbeit  20 ECTS-Punkte  Anforderungen betreffend Umfang und Form in den Richtlinien der Fakultät geregelt. (www.rechtswissenschaft.unibe.ch)www.rechtswissenschaft.unibe.ch  Keine Anmeldung in KSL oder beim Dekanat erforderlich  Zuständig für Organisation: Betreuerin oder Betreuer  Bearbeitungszeit 15 Wochen  Bewertung in der Regel innert zwei Monaten  Mindestens die Note 4 erforderlich  Bei Abgabe am Ende des Studiums (bis einen Tag vor Beginn des neuen Semesters) keine Erneuerung der Immatrikulation erforderlich 9

10 Abschluss des Masterstudiums  Master in Rechtswissenschaft der Universität Bern; Master of Law, MLaw (Bern)  Prädikate: 4,00 bis 4,49 rite 4,50 bis 4,99 cum laude 5,00 bis 5,49 magna cum laude 5,50 bis 6,00 summa cum laude 10

11 Mobilität auf einen Blick  Allgemeines  Die Fakultät fördert die Mobilität im Masterstudium  Gute Fremdsprachenkenntnisse erforderlich  Max. an Masterabschluss anrechenbar: 35 ECTS  Masterarbeit muss an der Universität Bern verfasst werden  Mobilität jederzeit während des Masterstudiums möglich  Möglichkeiten  Swiss-European Mobility Programme (bisher ERASMUS) innerhalb Europa  Ausserhalb Europas: Vancouver (Kanada), Saint Louis (USA), Bangalore (Indien)  ISEP: Internat. Student Exchange Programme  Schweizer Mobilität 11

12 Schweizer Mobilität  Studium an schweizerischen RW-Fakultäten (ausser Neuenburg und Freiburg) Anmeldung: 15. April für HS; 15.November für FS Zuständig: Internationales Büro jie.gong@int.unibe.ch und Dekanat für Learning Agreement: sylvia.kilchenmann@rwdek.unibe.chjie.gong@int.unibe.ch sylvia.kilchenmann@rwdek.unibe.ch  BENEFRI: Bern, Neuenburg, Freiburg Anmeldung: 30. September für HS, 28. Februar für FS bei www.zib.unibe.ch (Zulassung, Immatrikulation, Beratung) Anerkennung von Masterprüfungen der Universitäten Freiburg und Neuenburg aufgrund der Rahmenvereinbarung gesichertwww.zib.unibe.ch 12

13 Internationale Mobilität (www.int.unibe.ch)  Swiss-European Mobility Programme (SEMP, vormals ERASMUS ) Anmeldung: 01.Februar 2017 für HS 2017 und FS 2018. Zuständig: monika.scherler@iew.unibe.ch und pia.sgier@rwdek.unibe.chmonika.scherler@iew.unibe.ch pia.sgier@rwdek.unibe.ch  ISEP (International Student Exchange Program) Anmeldung: 15.Januar für HS;15. Mai für FS. IdR wird Toefl-Test verlangt. Anrechenbarkeit der Veranstaltungen: Abklärung vorgängig mit dem Dekanat sylvia.kilchenmann@rwdek.unibe.ch Zuständig im Internat. Büro: martina.carolus@int.unibe.chsylvia.kilchenmann@rwdek.unibe.chmartina.carolus@int.unibe.ch 13

14 Nach dem Masterstudium  Doktorat Setzt Notendurchschnitt MLaw von mind. 4.75 voraus Häufig im Rahmen einer Assistenz an einem Institut der Fakultät  Anwalt/Anwältin Zulassung zur Anwaltsprüfung setzt Praktikum von 18 Monaten und Besuchsnachweis in Rechtsmedizin, Kriminologie, Forensische Psychiatrie, Anwaltsrecht und finanziellem Rechnungswesen voraus.  Notar/Notarin Zulassung zur Notariatsprüfung setzt Praktikum von 24 Monaten (18 in einem Notariat, 3 auf einem Grundbuchamt) und abgelegte Prüfung in finanziellem Rechnungswesen voraus.  LL.M. = Nachdiplomstudium an ausländischer Universität  Andere Weiterbildungsmöglichkeiten 14

15 Übergang Bachelor – Masterstudium  Anmeldung zum Bachelorabschluss auf dem Dekanat gleichzeitig mit Anmeldung zur letzten Prüfung im KSL  Abschlussgebühren: Fr. 300.–  Möglichkeit, einzelne Bachelorprüfungen mit ungenügender Note zu wiederholen. Immatrikulation weiterhin im Bachelorstudium. Auf der Masterstufe können Leistungsnachweise im Umfang von höchstens 15 ECTS absolviert werden.  Anmeldung zum Masterstudium über das Semesterkontrollblatt bei der ZIB.  Bekanntgabe der Namen der neuen Masterstudierenden an die ZIB durch das Dekanat 15

16 Weitere Informationen 16  www.rechtswissenschaft.unibe.ch www.rechtswissenschaft.unibe.ch  Dekanat Zuständig für Masterstudium: Frau Petra Dasen (Büro D 104, Tel. 031 631 53 12)  JUS-Bulletin  Institutswebseiten  Juristische Bibliothek  Kommilitoninnen und Kommilitonen älterer Semester  Fachschaft  Assistentinnen und Assistenten  Professorinnen und Professoren  Sekretariate der Institute

17 17 Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg in Ihrem Masterstudium!

18 18 Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.


Herunterladen ppt "1 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Informationsveranstaltung für künftige Masterstudierende Prof. Dr. Peter Viktor Kunz Dekan 24. Mai 2016."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen