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Evaluierungsordnung EvO Evaluierungsordnung für Lehre und Studium der RWTH Aachen vom 06.03.2002 Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 1 § 1 Geltungsbereich.

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Präsentation zum Thema: "Evaluierungsordnung EvO Evaluierungsordnung für Lehre und Studium der RWTH Aachen vom 06.03.2002 Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 1 § 1 Geltungsbereich."—  Präsentation transkript:

1 Evaluierungsordnung EvO Evaluierungsordnung für Lehre und Studium der RWTH Aachen vom 06.03.2002 Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 1 § 1 Geltungsbereich § 2 Zuständigkeit und Ziele der Evaluierung § 3 Zeitliche Abfolge der Evaluierung § 4 Evaluierungsverfahren § 5 Evaluierungsprojektgruppe § 6 Interner Evaluierungsbericht § 7 Diskussion zu Studium und Lehre § 8 Überprüfung der Maßnahmen § 9 Veröffentlichung § 10 Inkrafttreten

2 Historie der Evaluierung an der RWTH Aachen Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 2 Erstellung von Lehrberichten durch die Lehreinheiten seit 1993 Entwicklung des Konzepts der Erweiterten Lehrberichterstattung mit den Lehreinheiten Biologie, Bauingenieurwesen, Metallurgie und Werkstofftechnik sowie Geographie Durchführung der Erweiterten Lehrberichterstattung mit o.g. Lehreinheiten; Abschluss in 09/2000 Überarbeitung des Konzepts  Entwicklung des Konzepts zur Evaluierung von Studium und Lehre an der RWTH Aachen Evaluierung von Studium und Lehre in den Lehreinheiten Mathematik, Architektur, Anglistik und Psychologie im Studienjahr 2000/01 Evaluierung in der Lehreinheiten Physik, Bergbau, Germanistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften im Studienjahr 2001/02 Erstellung der Evaluierungsordnung im WS 2001/02; Veröffentlichung im SS 2002 Evaluierung der Lehreinheiten Chemie, Informatik, Maschinenbau, Mineralogie, Geologie und Politik im Studienjahr 2002/03

3 Erstellung der EvO Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 3 1.Im Rahmen der Zielvereinbarung zur Studienreform (April 2001) hat sich die RWTH Aachen verpflichtet, eine EvO gemäß § 6 Hochschulgesetz zu erstellen 2.Erstellung eines Entwurfs auf Basis des Konzepts zur Evaluierung von Studium und Lehre an der RWTH Aachen durch die Abt. Lehre 3.Behandlung in der Senatskommission für Lehre im Nov. 2001 4.Beschluss des Rektorats vom 24.01.2002 5.Erneute Behandlung in der Senatskommission für Lehre am 29.01. 2002 6.Senatsbeschluss vom 14.02.2002

4 Geltungsbereich - § 1 EvO Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 4 Die Evaluierungsordnung (EvO) gilt für alle Fachbereich der RWTH Aachen und deren Studiengänge.

5 Zuständigkeit und Ziele der Evaluierung - § 2 EvO Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 5 1.Die Fachbereiche sind für die Evaluierung verantwortlich 2.Die Evaluierung wird auf Lehreinheitsebene durchgeführt 3.Ziele der Evaluierung 4.Alle Lehrenden und Lernenden sind aufgefordert an der Evaluierung mitzuwirken

6 Zeitliche Abfolge der Evaluierung - § 3 EvO 1.Die Lehrevaluierung folgt einem dauerhaften Rhythmus von fünf Jahren 2.Das Rektorat wählt in Absprache mit den Fachbereichen die zu evaluierenden Lehreinheiten und Studiengänge aus 3.Für die Durchführung der Evaluierung ist ein Zeitraum von zehn Monaten vorgesehen Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 6

7 Konzept zur Evaluierung von Studium und Lehre - § 4 EvO Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 7 objektive quantifizierbare Daten und subjektive Einschätzungen InterpretationParameter Schlussfolgerungen, Perspektiven Maßnahmen Gründung einer Projektgruppe Evaluierung Verbindliches Follow up / Controlling (Überprüfung der Maßnahmen Erstellung eines internen Evaluierungsberichts Diskussion zu Studium und Lehre mit externer Moderation Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre

8 Gründung einer Evaluierungsprojektgruppe - § 5 EvO Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 8 1.Gründung einer Projektgruppe auf Lehreinheitsebene 2.Zusammensetzung der Projektgruppe; Beteiligung von Studierenden, Professoren und wiss. Mitarbeitern 3.Information der Fakultät, Lehreinheit und Verwaltung über die Zusammensetzung 4.Die Evaluierungsprojektgruppe ist das Organ der Evaluierung; die Verantwortung für die Evaluierung liegt bei dem gesamten Fachbereich/Lehreinheit 5.Die Mitglieder der Evaluierungsprojektgruppe sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

9 Erstellung eines internen Evaluierungsberichts - § 6 EvO Erhoben werden objektive quantifizierbare Daten und subjektive Einschätzungen von Lehrenden und Lernenden Der Evaluierungsbericht umfasst: –Allgemeine Aspekte –Ausbildungsziele in den einzelnen Studienphasen; Definition des Studieneingangs- und Studienausgangsprofils –Ausstattung –Bewertung der Lehr-, Studien- und Prüfungspraxis im Studienverlauf –Qualitätssicherung und –verbesserung –Praxis von Lehre und Studium –Internationalisierung –Forschungsaspekte –Frauenförderung –Situation der behinderten Studierenden –Zusammenfassende Beschreibung des Stärken-Schwächen-Profils der Lehreinheit sowie –Vergleichende inhaltliche Betrachtung der Lehreinheit. Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 9

10 Diskussion zu Studium und Lehre - § 7 EvO 1.Fachspezifische Diskussion mit den Mitgliedern der Projektgruppe, dem Dekan und dem Fachgruppensprecher 2.Moderation durch eine hochschulauswärtige Person, Prorektor für Lehre oder Rektoratsbeauftragten für Evaluierung 3.Entwurf eines Diskussionspapiers durch die Abt. Lehre 4.Ergebnisse der Diskussion sind Grundlage des zu erstellenden Maßnahmenkatalogs Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 10

11 Überprüfung der Maßnahmen - § 8 EvO Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 11 1.Erstellung des Maßnahmenkatalogs und des Protokolls durch die Abt. Lehre; Überarbeitung durch die Lehreinheit 2.Benennung eine Person in der Lehreinheit, die für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich ist 3.EvO: Überprüfung der vereinbarten Maßnahmen nach zwei Jahren; Zwischenbericht; fachspezifische Diskussion 4.Praktisch: laufende Überprüfung der vereinbarten Maßnahmen

12 Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 10.02.2003; Folie 12 Veröffentlichung - § 9 EvO 1.Der interne Evaluierungsbericht und das Protokoll der fachinternen Diskussion werden nicht veröffentlicht 2.Der abschließende Maßnahmenkatalog wird vom Fachbereichsrat beschlossen und anschließend veröffentlicht (Intranet) 3.Der veröffentlichte Maßnahmenkatalog wird über das Rektorat an den Senat weitergeleitet; der Senat kann zu dem Maßnahmenkatalog Empfehlungen aussprechen


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